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232227 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung

Nummer
232227
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.11.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.01.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung federführend
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  1. 232227-01 ST Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
232227
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.11.2023
Bürgerantrag: Umgang mit Bürgeranträgen und
Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:
I) „Die Bezirksvertretung-Bonn beantragt bei der Bezirksregierung Köln als
Verwaltungsaufsicht eine halbjährliche Kontrolle der Umsetzung der Beschlüs-
se der Bezirksvertretung-Bonn durch die Verwaltung der Stadt Bonn und Be-
richterstattung dazu. Hierbei soll der Umgang der Bonner Stadtverwaltung mit
Bürgeranträgen mit bewertet werden.
II) In Vorbereitung auf eine effektivere Beschlussumsetzungskontrolle wird die
Stadtverwaltung beauftragt
1. chronologisch aufzulisten, welche und insgesamt wie viele Bürgeranträge in
2022 und 2023 an die Bezirksvertretung Bonn gerichtet waren und wie viele
davon „wegen fehlender Stellungnahme der Verwaltung“ in der jeweils zeitna-
hesten Sitzung vertagt wurden, sowie wie viele davon aus gleichem Grunde
mehrfach vertagt wurden.
2. chronologisch aufzulisten, welche und insgesamt wie viele Beschlüsse der
Bezirksvertretung zu Bürgeranträgen in 2022 und 2023 tatsächlich – wie und in
welchem Umfang – umgesetzt worden sind.“
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3
Bürgerantrag - Ich beantrage, die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:
I) „ Die Bezirksvertretung-Bonn beantragt bei der Bezirksregierung Köln als Verwaltungsaufsicht
eine halbjährliche Kontrolle der Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretung-Bonn durch die
Verwaltung der Stadt Bonn und Berichterstattung dazu.
Hierbei soll der Umgang der Bonner Stadtverwaltung mit Bürgeranträgen mit bewertet werden.
II) In Vorbereitung auf eine effektivere Beschlussumsetzungskontrolle wird die Stadtverwaltung
beauftragt
1. chronologisch aufzulisten, welche und insgesamt wie viele Bürgeranträge in 2022 und 2023 an
die Bezirksvertretung Bonn gerichtet waren und wie viele davon „wegen fehlender
Stellungnahme der Verwaltung“ in der jeweils zeitnahesten Sitzung vertagt wurden, sowie wie
viele davon aus gleichem Grunde mehrfach vertagt wurden.
2. chronologisch aufzulisten, welche und insgesamt wie viele Beschlüsse der Bezirksvertretung zu
Bürgeranträgen in 2022 und 2023 tatsächlich – wie und in welchem Umfang – umgesetzt worden
sind.“
Begründung:
Bei der Erfahrung mit eigenen Bürgeranträgen [z.B. DS1710148EB5 und DS231548] und nach
Beobachtung der Erfahrungen, die viele andere mit ihren Bürgeranträgen machen bzw. gemacht
haben, fällt auf, dass die Verwaltung
- eine Beratung und Beschlussfassung zu Bürgeranträgen in der Bezirksvertretung oft durch
„fehlende Stellungnahme der Verwaltung“ verzögert und z.T. durch mehrfach ausbleibende
Stellungnahme eine mehrfache Vertagung von Antragsbehandlung in der Bezirksvertretung
bewirkt.
- von der Bezirksvertretung gefasste Beschlüsse nicht bzw. nicht angemessen zeitnah umsetzt.
*
Abgesehen von den in Summe vielen kleinen Ärgernissen und Ohnmachtserfahrungen, die dies
für die jeweiligen Antragsteller:innen bedeutet, untergräbt es das Vertrauen in die Wirk-Kraft
demokratischer Entscheidungsprozesse – insbesondere auch bei all jenen, die einen beliebigen
Sitzungsverlauf ihrer Bezirksvertretung mitverfolgen. (... vertagt …vertagt … vertagt …usw. )
Mein Antrag zielt darauf, den Kontakt von gewählter Politik und engagierter Bürgerschaft zu
stärken, und zwar entsprechend §24GO über bewährte Verfahren – anstatt stillschweigend die
jüngst geschaffenen Parallelstrukturen in und neben der Stadtregierung zu akzeptieren, mit
denen Bürgerbeteiligung neuerdings von externen Dienstleistern gemanagt werden soll.
Es ist eine wertvolle Errungenschaft, dass das gewählte Gremium Bezirksvertretung zu Anliegen
der Bürger:innen auf direktem Wege beraten und beschließen kann.
Vielleicht trägt eine Mitwirkung der Bezirksregierung ja dazu bei, den Wert politischer Beschlüsse
wieder spürbarer im Bewusstsein unserer Verwaltung zu verankern.
Mit freundlichen Grüßen
// 21. November 2023Seite 3 von 3

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