232180-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg
Kerndaten
- Nummer
- 232180-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 232180-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar BBB-Änderungsantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Vor einer Beschlussfassung legt die Verwaltung dar a. ob die beiden antragstellenden Personen offenbar mit Wohnsitz in Herne berechtigt sind, einen Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW für die Stadt Bonn zu stellen? b. ob den Antragstellern seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass ein Teil des Bürgerantrags – hier: Aberkennung der Ehrenbürgerschaft – bereits durch den Bürgerantrag aus 2012 (DS sowie DS 1211513ST8) erledigt ist und warum eine erneute in Teilen gleichlautende Antragstellung gestattet wurde? 2. Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weist die von einem der aktuellen Antragsteller geäußerte Darstellung auf der Netzseite des BdWi zurück, mit der nach wie vor in der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet wird, der Ausschuss habe Petenten in 2012 im Zusammenhang mit einem Bürgerantrag zum Thema Paul von Hindenburg und dessen Rolle in der Weimarer Republik nicht ausreichend Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Eingabe gegeben, als nachweislich falsch zurück. Herr Michael Paetau wird aufgefordert, seine unrichtige, die demokratische Arbeitsweise des Ausschusses diskreditierende Unterstellung öffentlich zu widerrufen. Begründung Nach Paragraph 24 GO NRW (inkl. Hauptordnung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung Stadt Bonn) dürfen Einwohner der Gemeinde, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen – in Gemeinschaft mit anderen – einen Bürgerantrag stellen. Ob die beiden Antragstellenden aus Herne dieser Vorgabe entsprechen, ist zu hinterfragen. Bereits behandelte Bürgeranträge dürfen auch nicht mit dem selben Sachverhalt erneut gestellt werden. Dies betrifft zumindest den ersten Antragspunkt „Aberkennung der Ehrenbürgerwürde“ (:Seite 1 von 2 Seite 2 Die öffentlich einsehbaren Behauptungen des benannten Antragstellers auf der Netzseite des BdWi* (: ) sind geeignet, dem Ansehen des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schweren Schaden zuzufügen. Der Ausschuss und seine Mitglieder hatten sich seinerzeit vollumfänglich an die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn gehalten und den Antragstellern ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Eingabe zu begründen. Der die in Rede stehende Unterstellung behauptende Antragsteller hat sich entweder nicht über das seit vielen Jahren übliche und rechtlich nicht zu beanstandende Procedere des Bürgerausschusses im Umgang mit Bürgeranträgen informiert oder hat offenbar das Wesen der repräsentativen Demokratie als auch die Möglichkeiten des im GG verankerten Petitionsrechtes nicht ausreichend verstanden. * Michael Paetau über die Auseinandersetzung in der Bundesstadt Bonn. Es war eine skurrile Situation, die sich den zahlreichen Besuchern auf der Tribüne des Bonner Ratssaals am Abend des 5. Juli 2012 darstellte. Im "Ausschuss für Bürgerbeteiligung" des Rates der Stadt Bonn wurde über einen Antrag des Vereins Wissenskulturen e.V. debattiert, der gefordert hatte, Paul von Hindenburg die ihm 1933 verliehene Ehrenbürgerwürde der Stadt Bonn abzuerkennen und sowohl den Hindenburgplatz als auch die Hindenburgallee umzubenennen. Dem Antragsteller hatte man zuvor "Rederecht bei Bedarf" zugesichert. Als dieser jedoch seinen Bedarf artikulierte, sich nicht nur mit einem kurzen Einleitungsstatement zu begnügen, sondern auch auf das eine oder andere in der Debatte geäußerte Argument einzugehen, wurde ihm das Wort entzogen. Fragen seien nur vom Ausschuss an die Bürger erlaubt, nicht etwa umgekehrt. Dass ein Bürger sich mit Fragen an die Fraktionen wende, sei nun mal nicht vorgesehen. Eine interessante Argumentation für einen Ausschuss mit der offiziellen Bezeichnung "Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger". Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de