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232180-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg

Nummer
232180-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 232180 Bürgerantrag: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg

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Änderungsantrag
öffentlich
232180-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
BBB-Änderungsantrag: Aberkennung der
Ehrenbürgerwürde von Paul von Hindenburg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.02.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Vor einer Beschlussfassung legt die Verwaltung dar
a. ob die beiden antragstellenden Personen offenbar mit Wohnsitz in Herne
berechtigt sind, einen Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW für die Stadt Bonn zu
stellen?
b. ob den Antragstellern seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass ein Teil
des Bürgerantrags – hier: Aberkennung der Ehrenbürgerschaft – bereits durch
den Bürgerantrag aus 2012 (DS sowie DS 1211513ST8) erledigt ist und warum
eine erneute in Teilen gleichlautende Antragstellung gestattet wurde?
2. Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weist die von
einem der aktuellen Antragsteller geäußerte Darstellung auf der Netzseite des
BdWi zurück, mit der nach wie vor in der Öffentlichkeit der Eindruck verbreitet
wird, der Ausschuss habe Petenten in 2012 im Zusammenhang mit einem
Bürgerantrag zum Thema Paul von Hindenburg und dessen Rolle in der
Weimarer Republik nicht ausreichend Gelegenheit zur Erläuterung ihrer
Eingabe gegeben, als nachweislich falsch zurück. Herr Michael Paetau wird
aufgefordert, seine unrichtige, die demokratische Arbeitsweise des
Ausschusses diskreditierende Unterstellung öffentlich zu widerrufen.
Begründung
Nach Paragraph 24 GO NRW (inkl. Hauptordnung, Geschäftsordnung und
Zuständigkeitsordnung Stadt Bonn) dürfen Einwohner der Gemeinde, die seit
mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnen – in Gemeinschaft mit
anderen – einen Bürgerantrag stellen. Ob die beiden Antragstellenden aus
Herne dieser Vorgabe entsprechen, ist zu hinterfragen. Bereits behandelte
Bürgeranträge dürfen auch nicht mit dem selben Sachverhalt erneut gestellt
werden. Dies betrifft zumindest den ersten Antragspunkt „Aberkennung der
Ehrenbürgerwürde“ (:Seite 1 von 2
Seite 2
Die öffentlich einsehbaren Behauptungen des benannten Antragstellers auf der
Netzseite des BdWi* (: ) sind geeignet, dem Ansehen des Ausschusses für die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schweren Schaden zuzufügen. Der
Ausschuss und seine Mitglieder hatten sich seinerzeit vollumfänglich an die
Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn gehalten und den
Antragstellern ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Eingabe zu begründen.
Der die in Rede stehende Unterstellung behauptende Antragsteller hat sich
entweder nicht über das seit vielen Jahren übliche und rechtlich nicht zu
beanstandende Procedere des Bürgerausschusses im Umgang mit
Bürgeranträgen informiert oder hat offenbar das Wesen der repräsentativen
Demokratie als auch die Möglichkeiten des im GG verankerten Petitionsrechtes
nicht ausreichend verstanden.
* Michael Paetau über die Auseinandersetzung in der Bundesstadt Bonn.
Es war eine skurrile Situation, die sich den zahlreichen Besuchern auf der
Tribüne des Bonner Ratssaals am Abend des 5. Juli 2012 darstellte. Im
"Ausschuss für Bürgerbeteiligung" des Rates der Stadt Bonn wurde über einen
Antrag des Vereins Wissenskulturen e.V. debattiert, der gefordert hatte, Paul
von Hindenburg die ihm 1933 verliehene Ehrenbürgerwürde der Stadt Bonn
abzuerkennen und sowohl den Hindenburgplatz als auch die Hindenburgallee
umzubenennen. Dem Antragsteller hatte man zuvor "Rederecht bei Bedarf"
zugesichert. Als dieser jedoch seinen Bedarf artikulierte, sich nicht nur mit
einem kurzen Einleitungsstatement zu begnügen, sondern auch auf das eine
oder andere in der Debatte geäußerte Argument einzugehen, wurde ihm das
Wort entzogen. Fragen seien nur vom Ausschuss an die Bürger erlaubt, nicht
etwa umgekehrt. Dass ein Bürger sich mit Fragen an die Fraktionen wende, sei
nun mal nicht vorgesehen. Eine interessante Argumentation für einen
Ausschuss mit der offiziellen Bezeichnung "Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger".
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de