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232100-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der Theaterliegenschaften der Stadt Bonn

Nummer
232100-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 05.03.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232100 BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der Theaterliegenschaften der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232100-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der
Theaterliegenschaften der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
I. Ausgangslage
1. a) Ist der Bedarf nach einer weiteren Spielstätte für vielfältige Konzertformate
neben der zur Zeit in Sanierung befindlichen Beethovenhalle überprüft worden?
Es gibt keinen Prüfauftrag für eine weitere Spielstätte für vielfältige Konzert-
formate neben der Beethovenhalle.
b) Falls ja, von wem mit welcher fachlichen Expertise?
Es wurde keine Prüfung durchgeführt.
2. a) Wurden während der Organisationsplanung neben den Künstlern und
Verwaltungsmitarbeitern auch technische Angestellte sowie externe Personen
mit Fachexpertise zu Wünschen und Bedarfen befragt?
Durch die Fa. M.O.O.CON wurden während der Organisationsplanung Inter-
views mit insgesamt 13 Personen aus Politik, Verwaltung und dem Theater
durchgeführt. Die Namen und Funktionen der Interviewteilnehmer sind der
Anlage des Protokolls der Lenkungsgruppe vom 12.09.2023 zu entnehmen.
b) Falls ja, wurden die in diesem Rahmen formulierten Wünsche nochmals kri-
tisch hinterfragt und ihre tatsächliche Notwendigkeit geprüft?
Die Ergebnisse aus der Organisationsplanung wurden im Rahmen der Len-
kungsgruppe vom 12.09.2023 kritisch hinterfragt.
II. Raumbedarf
Vorbemerkung:
In der Raumbedarfsplanung wurde bisher nur anhand von Nutzflächenanga-
ben (NUF) der IST-Stand mit dem zukünftigen SOLL-Stand verglichen, um
einen Flächenzuwachs in Quadratmeter ausdrücken zu können. Sonstige
Technikflächen etc. sind im derzeitigen Stand des Raumprogramms noch
nicht abgebildet. Die aus der Organisationsentwicklung entstehenden Anfor-
derungen an den Nutzflächenbedarf sind noch nicht abgebildet.Seite 1 von 4
Seite 2
3. a) Wie soll das Operngebäude erweitert werden?
Erste Aussagen zu Erweiterungen der Bestandsgebäude lassen sich erst
nach der Machbarkeitsstudie treffen.
b) Wird hierbei eine Erweiterung der Gebäudehülle in Erwägung gezogen?
Siehe 3a
c) Falls ja, sind dabei auch die urheberrechtlichen Implikationen bedacht wor-
den?
Grundsätzlich wird das Urheberrecht beachtet. Erste Aussagen lassen sich
erst nach der Machbarkeitsstudie treffen.
4. Wenn es - wie formuliert - zusätzlichen Platz-/Raumbedarf für die Technik
gibt: Was soll konkret an der bestehenden Gebäudehülle verändert werden?
Wie schon beschrieben, ist der genaue Bedarf an Technikflächen noch nicht
ermittelt und kann erst im Rahmen einer Machbarkeitsstudie benannt wer-
den. Hier wird auch die Frage nach Veränderungen an der Gebäudehülle zu
beantworten sein.
5. Hat man bereits für die neue Technik und die neuen Zuleitungen (z.B. Elek-
trizität, Lüftung) überschlägig geprüft, ob hierfür die Voraussetzungen im der-
zeitigen Bestand (z. B. Statik, ausreichend Platz in den vorhandenen Installati-
onsschächten usw.) gegeben sind oder ob sich hier ein zusätzlicher Bedarf
ergeben wird?
Grundsätzlich ist die Bestandsanalyse der Gebäude noch nicht abgeschlos-
sen. Die Erkenntnisse aus der Bestandsanalyse fließen mit der Raumbe-
darfsplanung in eine Machbarkeitsstudie. Erst danach ist diese Frage zu be-
antworten.
6. Warum wird der Raumbedarf für Hausverwaltung und Personalbüros - bei
einem unverändertem Stellenplan - derart ausgeweitet?
Grundsätzlich richtet sich der Raumbedarf nach den derzeitig geltenden Re-
gelwerken und Normen. Dazu kommt ein für die Zukunft angelegtes Raum-
nutzungskonzept, welches einen Besprechungsraum oder auch Einzelar-
beitsplätze für spezielle Tätigkeiten fordert.
7. Warum benötigt man für den Bereich der Kammermusik zwei Probenräume?
Um den zukünftigen Anforderungen des Musiktheaters gerecht zu werden.
III. Bestandsanalyse
8. a) Ist das Leistungsbild der Bestandsanalyse hinreichend konkret?
Die Leistungsbilder der Bestandsanalyse werden mit dem derzeitigen Wis-
sensstand des Bauunterhalts ergänzt und sind für die weiteren Schritte hin-
reichend konkret.
a1) Liegen aussagekräftige Bestandspläne vor? Sollen diese im Rahmen der
Bestandsanalyse auf die Übereinstimmung mit dem Bestand (AbmessungenSeite 2 von 4
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und Qualität) überprüft werden?
Alle relevanten Bestandsunterlagen werden bei der Analyse berücksichtigt
und auf Plausibilität geprüft.
b) Kann also bspw. verlässlich geklärt werden, ob die technischen Vorausset-
zungen für den zusätzlichen Raumbedarf vorhanden sind und ob die techni-
schen Fragen (siehe oben Ziffer 5) beantwortet werden können?
Fragen zur technischen Realisierbarkeit und den dafür notwendigen Voraus-
setzungen lassen sich erst in der Machbarkeitsstudie beantworten.
c) Ist sichergestellt, dass die Bestandsanalyse eine ausreichende „zerstörende“
Untersuchung der baulichen Substanz sowie der technischen Installationen
trotz eines laufenden Spielbetrieb ermöglicht, um die sich bei einer Sanierung
eines Opernhauses (siehe vielfältige Beispiele / u. a. auch in Köln) stellenden
Fragen zu beantworten?
Die Bestandsanalyse soll alle notwendigen Informationen für die Machbar-
keitsstudie zur Verfügung stellen. Wenn dafür „zerstörende“ Untersuchun-
gen notwendig werden, sind diese in Abstimmung mit dem Theaterbetrieb
auch durchzuführen.
d) So stellt sich bspw. beim Thema „Asbest“ die Frage, ob in den zugrunde
liegenden Plänen hierauf Hinweise enthalten sind und wenn nicht, eine ausrei-
chende Anzahl von Proben genommen wird, um das Vorhandensein einiger-
maßen gesichert abzuklären.
Die Schadstoffuntersuchung ist ein fester Bestandteil der Untersuchungen.
Alle bisher festgestellten Schadstoffe und durchgeführten Untersuchungen
werden dabei berücksichtigt und überprüft.
9. a) Mit welchen Städten fand und findet - nach der gescheiterten Einrichtung
einer Stabstelle der Stadt Bonn - ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Sa-
nierung von Kulturimmobilien im Sinne eines Know-How-Transfers zur Fehler-
vermeidung konkret statt?
Mit den Städten Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Mannheim fand und findet
ein Austausch statt. Genaue Inhalte sind den Unterlagen zur Lenkungsgrup-
pe vom 07.03.2023 zu entnehmen.
b) Und inwiefern wurden hieraus Erkenntnisse zu den für eine erfolgreiche Sa-
nierung erforderlichen Personalstrukturen gewonnen und schriftlich für die poli-
tischen Entscheidungsträger festgehalten?
Alle Erkenntnisse wurden durch das beratende Unternehmen aufbereitet
und in der Lenkungsgruppe vom 07.03.2023 präsentiert und gemeinsam
erörtert.
IV. Machbarkeitsstudie
10. Deutet die Tatsache, dass sich die Machbarkeitsphase unmittelbar an die
Bestandsanalyse anschließt, darauf hin, dass seitens der Verantwortlichen der
Stadt Bonn nicht weiter beabsichtigt ist, auch eine Neubauvariante an einem
anderen Ort als bisher alternativ weiterhin auch nur „durchzuspielen“?Seite 3 von 4
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In einer Machbarkeitsstudie sind unterschiedliche Szenarien zu betrachten.
Diese sollen dann als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte die-
nen. Diese sind mit der Beauftragung der Machbarkeitsstudie zu definieren.
Die Verwaltung hat aber in der Beschlussvorlage DS 211955-03 darauf hin-
gewiesen, dass ein Neubauszenario am bisherigen Standort voruntersucht
werden soll, um einen Vergleich der Sanierungs- zur Neubauvariante zu er-
möglichen.
Hinweis:
In der Sitzung des Kulturausschusses am 17. Januar 2024 wird die Firma
M.O.O.CON die Ergebnisse der Raumbedarfsanalyse vorstellen und für weitere
Rückfragen zur Verfügung stehen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de