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232100 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der Theaterliegenschaften der Stadt Bonn

Nummer
232100
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 05.03.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 232100-01 ST BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der Theaterliegenschaften der Stadt Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
232100
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
Frank Maas
07.11.2023
BBB-Anfrage: Sanierungsbedarf der
Theaterliegenschaften der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.11.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Oberbürgermeisterin wird um die Beantwortung der nachfolgenden
Fragenkomplexe zur Sanierung der Theaterliegenschaften der Stadt Bonn
gebeten:
I. Ausgangslage
1. a) Ist der Bedarf nach einer weiteren Spielstätte für vielfältige Konzertformate
neben der zur Zeit in Sanierung befindlichen Beethovenhalle überprüft worden?
b) Falls ja, von wem mit welcher fachlichen Expertise?
2. a) Wurden während der Organisationsplanung neben den Künstlern und
Verwaltungsmitarbeitern auch technische Angestellte sowie externe Personen
mit Fachexpertise zu Wünschen und Bedarfen befragt?
b) Falls ja, wurden die in diesem Rahmen formulierten Wünsche nochmals
kritisch hinterfragt und ihre tatsächliche Notwendigkeit geprüft?
II. Raumbedarf
3. a) Wie soll das Operngebäude erweitert werden?
b) Wird hierbei eine Erweiterung der Gebäudehülle in Erwägung gezogen?
c) Falls ja, sind dabei auch die urheberrechtlichen Implikationen bedacht
worden?
4. Wenn es - wie formuliert - zusätzlichen Platz-/Raumbedarf für die Technik
gibt: Was soll konkret an der bestehenden Gebäudehülle verändert werden?
5. Hat man bereits für die neue Technik und die neuen Zuleitungen (z.B.
Elektrizität, Lüftung) überschlägig geprüft, ob hierfür die Voraussetzungen im
derzeitigen Bestand (z. B. Statik, ausreichend Platz in den vorhandenen
Installationsschächten usw.) gegeben sind oder ob sich hier ein zusätzlicher
Bedarf ergeben wird?Seite 1 von 3
Seite 2
6. Warum wird der Raumbedarf für Hausverwaltung und Personalbüros - bei
einem unverändertem Stellenplan - derart ausgeweitet?
7. Warum benötigt man für den Bereich der Kammermusik zwei Probenräume?
III. Bestandsanalyse
8. a) Ist das Leistungsbild der Bestandsanalyse hinreichend konkret?
a1) Liegen aussagekräftige Bestandspläne vor? Sollen diese im Rahmen der
Bestandsanalyse auf die Übereinstimmung mit dem Bestand (Abmessungen
und Qualität) über-prüft werden?
b) Kann also bspw. verlässlich geklärt werden, ob die technischen
Voraussetzungen für den zusätzlichen Raumbedarf vorhanden sind und ob die
technischen Fragen (siehe oben Ziffer 5 beantwortet werden können?
c) Ist sichergestellt, dass die Bestandsanalyse eine ausreichende „zerstörende“
Untersuchung der baulichen Substanz sowie der technischen Installationen
trotz eines laufenden Spielbetrieb ermöglicht, um die sich bei einer Sanierung
eines Opernhauses (siehe vielfältige Beispiele / u. a. auch in Köln) stellenden
Fragen zu beantworten?
d) So stellt sich bspw. beim Thema „Asbest“ die Frage, ob in den zugrunde
liegenden Plänen hierauf Hinweise enthalten sind und wenn nicht, eine
ausreichende Anzahl von Proben genommen wird, um das Vorhandensein
einigermaßen ge-sichert abzuklären.
9. a) Mit welchen Städten fand und findet - nach der gescheiterten Einrichtung
einer Stabstelle der Stadt Bonn - ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich der
Sanierung von Kulturimmobilien im Sinne eines Know-How-Transfers zur
Fehlervermeidung konkret statt?
b) Und inwiefern wurden hieraus Erkenntnisse zu den für eine erfolgreiche
Sanierung erforderlichen Personalstrukturen gewonnen und schriftlich für die
politischen Entscheidungsträger festgehalten?
IV. Machbarkeitsstudie
10. Deutet die Tatsache, dass sich die Machbarkeitsphase unmittelbar an die
Bestandsanalyse anschließt, darauf hin, dass seitens der Verantwortlichen der
Stadt Bonn nicht weiter beabsichtigt ist, auch eine Neubauvariante an einem
anderen Ort als bisher alternativ weiterhin auch nur „durchzuspielen“?
Begründung
Der Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin in der Sitzung des
Kulturausschusses vom 24. Oktober 2023 (DS 211955-03) zur Aufhebung der
Ziffern 2 und 3 des seitens des Rates der Stadt Bonn am 9. Dezember 2021
mehrheitlich getroffenen Grundsatzbeschlusses (DS 211955) kann inhaltlich
nicht überzeugen, da er nach fast zwei Jahren nicht zur Problemlösung führt.
Die Fragesteller beziehen sich in ihrem Fragenkatalog auf die Stellungnahme
der Verwaltung in der Drucksache 231855-01 ST (u. a. mit einem Verweis auf
die DS 211955-03) in der Sitzung des Kulturausschusses vom 24. OktoberSeite 2 von 3
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2023 sowie auf das Ergebnisprotokoll zur 7. Sitzung des Lenkungsausschusses
„Zukunft Theaterliegenschaften“ vom 12. September 2023.
Aus Sicht des BBB müssen zunächst detaillierte Beratungen in den
Fachgremien der Stadt Bonn (u. a. im Finanz-, Planungs- und Bauausschuss)
erfolgen, bevor möglicherweise eine endgültige Richtung - Sanierung oder
Neubau - durch einen nicht entscheidungsbefugten Lenkungsausschuss
vorgegeben wird.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de