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232066-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

10+1 Bäume für die Opfer des NSU

Nummer
232066-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 20.02.2024 Kenntnisnahme
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  1. 232066 10+1 Bäume für die Opfer des NSU

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
232066-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
10+1 Bäume für die Opfer des NSU
Beratungsfolge
Integrationsrat 20.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat
nachdrücklich gezeigt, dass rassistische und rechte Gewalt mit Mord und Terror
keine Einzelfälle in Deutschland sind. Seit der Aufdeckung der NSU Mordserie
wurde den staatlichen Behörden vorgeworfen, Rassismus und
Rechtsextremismus unterschätzt bzw. ignoriert zu haben sowie Hinweisen und
Warnungen nicht gefolgt zu sein. Die Arbeit der Sicherheits- und
Ermittlungsbehörden wurde als problematisch und fehlgeleitet kritisiert. Dazu
gab es 2012 einen parlamentarischen Abschlussbericht des Deutschen
Bundestages und Untersuchungsausschüsse in mehreren Landtagen.
Durch die Aufklärungsarbeit verschiedener Akteure zum NSU wuchs das
Bewusstsein dafür, dass Rassismus und Rechtextremismus aktiv bekämpft und
die traumatisierten Opferfamilien ernstgenommen werden müssen.
Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus hat das Amt für
Integration und Vielfalt zum Thema NSU-Komplex gemeinsam mit dem
Kommunalen Integrationszentrum und in Zusammenarbeit mit Ali Şirin vom
„Bündnis Tag der Solidarität / Kein Schlussstrich Dortmund“ im März 2023 im
Haus der Bildung eine Veranstaltung mit Gamze Kubaşık, der Tochter des
achten Mordopfers, Mehmet Kubaşık, durchgeführt. Sie berichtete über den
NSU-Komplex und über ihren Kampf um Aufklärung und Erinnerung und
betonte, wie wichtig es sei, die Angehörigen der Mordopfer bei Kampagnen und
bei der Schaffung von Erinnerungsorten einzubeziehen und zu informieren. Die
Verwaltung empfiehlt daher, zu einer möglichen Einrichtung eines
Erinnerungsortes in Bonn für die Opfer des NSU zunächst das Gespräch mit
den Opferfamilien zu suchen. Zudem regt sie an, die „Wanderausstellung für
die Opfer des NSU“ des Instituts für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung
und Beratung e.V. in Bonn zu zeigen. Denn um die Nachhaltigkeit eines
Gedenkortes für die Opfer des NSU zu erreichen, werden Maßnahmen zur
Aufklärung rund um den NSU-Komplex notwendig sein.
Ein Erinnerungsort für die Opfer des NSU existiert bislang in Bonn nicht. Bei
der wissenschaftlichen Vorbereitung für einen solchen Erinnerungsort sowie bei
der Erstellung der Texte ist das Zentrum für Stadtgeschichte und
Erinnerungskulturen gerne unterstützend tätig. Das Zentrum könnte zudem beiSeite 1 von 2
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der Entwicklung von Veranstaltungs- und Bildungsformaten für den neuen
Erinnerungsort unterstützen.
Die Park- und Grünanlagen weisen keine geeignete Fläche für eine wie im
Antrag vorgeschlagene Gestaltung auf. Meist erschweren die Gestaltungsideen
und/oder-grundsätze eine solch aufwändige Umgestaltung. In den in
Außenbezirken gelegenen weniger bedeutenden Freiflächen würde sich ggf.
eine geeignete Stelle finden lassen, doch geht die Verwaltung davon aus, dass
eine solche Gedenkstätte sichtbar sein sollte.
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung bei der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, den nördlichen
Rheinauenbereich unterhalb des Posttowers für diese Pflanzung zur Verfügung
zu stellen. Eine potentielle Genehmigung der Bundesanstalt ersetzt aber nicht
eine denkmal- und urheberrechtliche Genehmigung.
Eine Unterhaltung der Bäume wäre über eine Patenschaft o.ä. nicht möglich.
Da die Bäume verkehrssicher zu halten sind, kann eine Unterhaltung nur durch
Fachpersonal erfolgen. Die Kosten hierfür sind im Rahmen einer Patenschaft
nicht zumutbar.
Je nach Standort ist im weiteren Verfahren ggf. dann eine denkmalrechtliche
Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde (privater oder städtischer Besitz)
oder Bezirksregierung Köln (Landes- und Bundesliegenschaften) einzuholen.
Das betrifft auch bodendenkmalrechtliche Belange, die von Pflanzgruben an
Baumstandorten tangiert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de