232066-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
10+1 Bäume für die Opfer des NSU
Kerndaten
- Nummer
- 232066-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 232066-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB 10+1 Bäume für die Opfer des NSU Beratungsfolge Integrationsrat 20.02.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat nachdrücklich gezeigt, dass rassistische und rechte Gewalt mit Mord und Terror keine Einzelfälle in Deutschland sind. Seit der Aufdeckung der NSU Mordserie wurde den staatlichen Behörden vorgeworfen, Rassismus und Rechtsextremismus unterschätzt bzw. ignoriert zu haben sowie Hinweisen und Warnungen nicht gefolgt zu sein. Die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden wurde als problematisch und fehlgeleitet kritisiert. Dazu gab es 2012 einen parlamentarischen Abschlussbericht des Deutschen Bundestages und Untersuchungsausschüsse in mehreren Landtagen. Durch die Aufklärungsarbeit verschiedener Akteure zum NSU wuchs das Bewusstsein dafür, dass Rassismus und Rechtextremismus aktiv bekämpft und die traumatisierten Opferfamilien ernstgenommen werden müssen. Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus hat das Amt für Integration und Vielfalt zum Thema NSU-Komplex gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum und in Zusammenarbeit mit Ali Şirin vom „Bündnis Tag der Solidarität / Kein Schlussstrich Dortmund“ im März 2023 im Haus der Bildung eine Veranstaltung mit Gamze Kubaşık, der Tochter des achten Mordopfers, Mehmet Kubaşık, durchgeführt. Sie berichtete über den NSU-Komplex und über ihren Kampf um Aufklärung und Erinnerung und betonte, wie wichtig es sei, die Angehörigen der Mordopfer bei Kampagnen und bei der Schaffung von Erinnerungsorten einzubeziehen und zu informieren. Die Verwaltung empfiehlt daher, zu einer möglichen Einrichtung eines Erinnerungsortes in Bonn für die Opfer des NSU zunächst das Gespräch mit den Opferfamilien zu suchen. Zudem regt sie an, die „Wanderausstellung für die Opfer des NSU“ des Instituts für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung e.V. in Bonn zu zeigen. Denn um die Nachhaltigkeit eines Gedenkortes für die Opfer des NSU zu erreichen, werden Maßnahmen zur Aufklärung rund um den NSU-Komplex notwendig sein. Ein Erinnerungsort für die Opfer des NSU existiert bislang in Bonn nicht. Bei der wissenschaftlichen Vorbereitung für einen solchen Erinnerungsort sowie bei der Erstellung der Texte ist das Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen gerne unterstützend tätig. Das Zentrum könnte zudem beiSeite 1 von 2 Seite 2 der Entwicklung von Veranstaltungs- und Bildungsformaten für den neuen Erinnerungsort unterstützen. Die Park- und Grünanlagen weisen keine geeignete Fläche für eine wie im Antrag vorgeschlagene Gestaltung auf. Meist erschweren die Gestaltungsideen und/oder-grundsätze eine solch aufwändige Umgestaltung. In den in Außenbezirken gelegenen weniger bedeutenden Freiflächen würde sich ggf. eine geeignete Stelle finden lassen, doch geht die Verwaltung davon aus, dass eine solche Gedenkstätte sichtbar sein sollte. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, den nördlichen Rheinauenbereich unterhalb des Posttowers für diese Pflanzung zur Verfügung zu stellen. Eine potentielle Genehmigung der Bundesanstalt ersetzt aber nicht eine denkmal- und urheberrechtliche Genehmigung. Eine Unterhaltung der Bäume wäre über eine Patenschaft o.ä. nicht möglich. Da die Bäume verkehrssicher zu halten sind, kann eine Unterhaltung nur durch Fachpersonal erfolgen. Die Kosten hierfür sind im Rahmen einer Patenschaft nicht zumutbar. Je nach Standort ist im weiteren Verfahren ggf. dann eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde (privater oder städtischer Besitz) oder Bezirksregierung Köln (Landes- und Bundesliegenschaften) einzuholen. Das betrifft auch bodendenkmalrechtliche Belange, die von Pflanzgruben an Baumstandorten tangiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de