231997-03 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Umgestaltung Rheingasse
Kerndaten
- Nummer
- 231997-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231997-03 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Umgestaltung Rheingasse Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, 1. ergänzend zur geplanten Einbahnstraßenregelung in der Rheingasse die von der Oberbürgermeisterin angestrebte, endgültige Verkehrsführung zwischen 2. Fährgasse und Rosental darzustellen, 2. darzustellen, wie viele und welche Art von Parkständen in der Konviktstraße dadurch entfallen werden, dass dem Uniclub Bonn unter Aufhebung der Einbahnstraßenregelung eine Ausfahrt direkt auf die B9 ermöglicht werden soll und auf Basis welcher Sachzwänge (z.B. Verkehrsfrequenz) eine Ausfahrt über das Rheinufer und die Rheingasse unzumutbar erscheint (DS 230651). Begründung Zu Ziffer 1: In der gestrigen Sitzung des Projektbeirates Masterplan Innere Stadt 2.0 sind offensichtlich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Erschließung von Parkständen über die 1. Fährgasse aufgetreten. Nach Kenntnis der BBB-Fraktion ist die Erschließung über die 1. Fährgasse aber in der Öffentlichkeitsbeteiligung den Anwohnerinnen und Anwohnern zugesagt worden und zwingende Voraussetzung für deren Akzeptanz. Hier sollte dem Rat an der Schaffung von Transparenz und Sicherheit der Betroffenen gelegen sein. Zu Ziffer 2: Gemäß Beschlusslage DS 230651 und Radentscheid werden nach Einschätzung des BBB insgesamt 13 Parkstände in der Konviktstraße auf dem kurzen Stück zwischen der Ausfahrt Uniclub und Einmündung B9 entfallen. Neben 1 Bewohnerstellplatz und 11 bewirtschafteten öffentlichen Parkständen soll auch ein Behindertenparkplatz entfallen. Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass dem Uniclub Bonn im Gegensatz zur bisherigen Regelung eine Ausfahrt direkt auf die B9 ermöglicht werden soll. Die Antragsteller sind interessiert zu erfahren, auf Basis welcher Sachzwänge (z.B. Verkehrsfrequenz) eine Ausfahrt über das Rheinufer und die Rheingasse unzumutbar erscheint.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de