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231997-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Umgestaltung Rheingasse

Nummer
231997-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
20.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231997 Umgestaltung Rheingasse

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Änderungsantrag
öffentlich
231997-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Umgestaltung Rheingasse
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe,
1. ergänzend zur geplanten Einbahnstraßenregelung in der Rheingasse die von
der Oberbürgermeisterin angestrebte, endgültige Verkehrsführung zwischen 2.
Fährgasse und Rosental darzustellen,
2. darzustellen, wie viele und welche Art von Parkständen in der Konviktstraße
dadurch entfallen werden, dass dem Uniclub Bonn unter Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung eine Ausfahrt direkt auf die B9 ermöglicht werden soll
und auf Basis welcher Sachzwänge (z.B. Verkehrsfrequenz) eine Ausfahrt über
das Rheinufer und die Rheingasse unzumutbar erscheint (DS 230651).
Begründung
Zu Ziffer 1:
In der gestrigen Sitzung des Projektbeirates Masterplan Innere Stadt 2.0 sind
offensichtlich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Erschließung von Parkständen
über die 1. Fährgasse aufgetreten. Nach Kenntnis der BBB-Fraktion ist die
Erschließung über die 1. Fährgasse aber in der Öffentlichkeitsbeteiligung den
Anwohnerinnen und Anwohnern zugesagt worden und zwingende
Voraussetzung für deren Akzeptanz. Hier sollte dem Rat an der Schaffung von
Transparenz und Sicherheit der Betroffenen gelegen sein.
Zu Ziffer 2:
Gemäß Beschlusslage DS 230651 und Radentscheid werden nach
Einschätzung des BBB insgesamt 13 Parkstände in der Konviktstraße auf dem
kurzen Stück zwischen der Ausfahrt Uniclub und Einmündung B9 entfallen.
Neben 1 Bewohnerstellplatz und 11 bewirtschafteten öffentlichen Parkständen
soll auch ein Behindertenparkplatz entfallen. Grund hierfür ist im Wesentlichen,
dass dem Uniclub Bonn im Gegensatz zur bisherigen Regelung eine Ausfahrt
direkt auf die B9 ermöglicht werden soll. Die Antragsteller sind interessiert zu
erfahren, auf Basis welcher Sachzwänge (z.B. Verkehrsfrequenz) eine Ausfahrt
über das Rheinufer und die Rheingasse unzumutbar erscheint.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de