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231993-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zur BBB-Anfrage: Umsetzung Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“

Nummer
231993-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.01.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231993 BBB-Anfrage: Umsetzung Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231993-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zur BBB-Anfrage:
Umsetzung Förderprogramm “Kommunaler
Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich
„Emissionsfreie Innenstadt“
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann wurde seitens der Bezirksregierung Köln der auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.März 2019 seitens der Stadt gestellte Antrag
zum Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ bewilligt, bis
wann müssen die genehmigten Maßnahmen spätestens umgesetzt sein
und wie stellt die Oberbürgermeisterin die rechtzeitige Abwicklung
sicher?
Zu 1.: Seitens der Bezirksregierung Köln wurde der auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.03.19 gestellte Antrag zum Förderprogramm
„Kommunaler Klimaschutz.NRW“ wie folgt bewilligt.
• Für das Teilprojekt Radschnellrouten wurden 2 Änderungsanträge
gestellt. Zuletzt wurde der 2. Änderungsbescheid am 22.03.23
bewilligt. Der Durchführungszeitraum endete am 31.05.2023, der
Bewilligungszeitraum am 30.09.2023.
• Für das Teilprojekt Mobilstationen wurde seitens der Stadt Bonn 1
Änderungsantrag gestellt, der am 14.12.22 bewilligt wurde. Der
Durchführungszeitraum endete am 30.06.2023, der
Bewilligungszeitraum am 30.09.2023.
• Für das Teilprojekt E-Fuhrpark wurden 2 Änderungsanträge gestellt.
Zuletzt wurde der 2. Änderungsbescheid am 28.11.2022 bewilligt.
Der Durchführungszeitraum endete am 31.10.2022, der
Bewilligungszeitraum am 30.06.2023.
Die Zuwendungsbeschiede aller 3 Teilprojekte wurden der Stadt Bonn im
Oktober 2019 zugesandt. Aufgrund der pandemiebedingten Verzögerungen imSeite 1 von 3
Seite 2
Hinblick auf notwendige Abstimmungen, Lieferengpässe durch die weltweite
Pandemielage und fehlenden Eingang von Angeboten auf erfolgte
Ausschreibungen, kam es im Planungsprozess zu Verzögerungen und
Erforderlichkeiten, Änderungsanträge einzureichen und den Projektzeitraum zu
verlängern. Die Einhaltung der zeitlichen Abläufe und Fristen wurde durch
regelmäßige themenbezogene Arbeitskreise und den Lenkungskreis
„Emissionsfreie Innenstadt“ sichergestellt.
2. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten und die Eigenanteile für die
gesamte Abwicklung des Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt laut
Planung aufgeschlüsselt nach den Bereichen Personal (hier bitte im
Vergleich zur Darstellung in DS1910687 unter Nr. 2, Seite 9 der
Begründung), Mobilstationen, Radwege sowie Fuhrpark und wie hoch
sind im Vergleich dazu die tatsächlich angefallenen bzw. bis
Projektabschluss noch anfallenden Kosten und Eigenanteile?
Zu 2.: Die im Bewilligungszeitraum eingereichten Ausgaben für die einzelnen
Teilprojekte können der beigefügten Tabelle 1 entnommen werden. Aktuell
können die erforderlichen Eigenanteile noch nicht ermittelt werden, da die
Bezirksregierung Köln sich in der Prüfung des 2., 3. und 4. Mittelabrufs von
insgesamt 5 Mittelabrufen befindet. Der final abgestimmte
Verwendungsnachweis aller Teilprojekte wird Anfang nächsten Jahres erwartet.
Eine Kostenänderungsanzeige im Bereich "Mobilstationen" wurde nicht gestellt,
da diese lt. Fördergeber von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Der Vergleich der beantragten Personalkosten zu den tatsächlich angefallenen
Personalkosten ist aus der Tabelle 2 ersichtlich.
Anlage/n
1 DS 231993-02 ST_Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3
Tabelle 1: Im Bewilligungszeitraum eingereichte Ausgaben
Tabelle 2: Beantragte und tatsächlich angefallene PersonalkostenE-Fuhrpark Mobilstationen Radschnellrouten
Ausgaben des
Förderantrags 2019 756.500,00 € 3.130,115,50 € 6.090.601,23 €
Ausgaben der
Änderungsbescheide
2022 756.500,00 € 2.174.788,87 € 2.935.955,01 €
Summe eingereichte
Ausgaben 846.549,33 € 2.375.124,90 € 2.813.870,35 €
Gesamtausgaben des Projektes Kommunaler Klimaschutz im
Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt (incl. Personalkosten)
Im Bewilligungszeitraum eingereichte Ausgaben:Mobilstation Radschnell-
routen Summe
Amt 61
Projektkoordinator/in 316.430,22 € 72.765,84 € 78.960,00 € 151.725,84 €
Amt 66
Planung/Vergabe 675.040,30 € 137.161,50 € 154.525,56 € 291.687,06 €
Summe Personalausgaben 991.470,52 € 209.927,34 € 233.485,56 € 443.412,90 €
Eingereichte Personalkosten gem.MittelabrufeAmt/Funktion Personalkosten
gem.FörderantragSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de