231992-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung BBB-Anfrage: Fahrradparkhäuser
Kerndaten
- Nummer
- 231992-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231992-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung BBB-Anfrage: Fahrradparkhäuser Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In welcher Höhe entstehen Kosten für die vier im Rahmen des EFRE- Projekts bereits beschafften Parkhäuser insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten? Die Gesamtkosten für die Fahrradparkhäuser betragen ca. 2,88 Mio. EUR (840 T€ Beueler Bahnhof / 610 T€ Frankenbad / 730 T€ Konrad-Adenauer-Platz, 700 T€ Stiftsplatz). Davon können über das Förderprojekt „EFRE - Emissionsfreie Innenstadt“ insgesamt max. 1,4 Mio. EUR getragen werden. 2. Wie hoch ist der von der Stadt Bonn zu tragende Eigenanteil für die durch den Projektpartner SWB Bus und Bahn zu errichtenden und zu betreibenden Fahrradparkhäuser nach Abzug der Förderung? 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert, d.h. es werden für die SWB Kosten in Höhe von voraussichtlich 1,48 Mio. EUR anfallen. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, da wir uns aktuell noch im Durchführungszeitraum befinden. Dies ist in den Wirtschaftsplänen der SWB abgebildet. 3. Für welche Fahrradparkhäuser kommt eine nachträgliche Begrünung und /oder eine Montage von Solaranlagen in Frage und in welcher Höhe werden schätzungsweise einmalige sowie laufende Kosten dadurch für wen entstehen? Für eine nachträgliche Begrünung der Fahrradparkhäuser sollte eine bodengebundene Begrünung anvisiert werden. D.h. direkt angrenzend an die Fassade muss ein entsprechendes Pflanzbeet errichtet werden. Z.B. ist dies beim Stiftsplatz potenziell an zwei Seiten möglich. An den Seiten der Fahrradeinstellung ist eine Begrünung nicht möglich. Bei der Begrünung sind die bestehenden Wegebeziehungen zu berücksichtigen, die geplanteSeite 1 von 3 Seite 2 Holzfassade wäre wieder zu entfernen, die Systeme müssten verschlossen werden, damit das Paternoster-System nicht durch Ranken in seiner Funktion beeinträchtigt wird und die Bewässerung der Pflanzen wäre sicherzustellen (vgl. DS 231296-01_ST). Die konkreten Kosten diesbezüglich müssten bei Bedarf ermittelt werden. Alle vier Fahrradparkhäuser werden durch SWB Energie und Wasser mit PV- Anlagen nachgerüstet (vgl. DS 231296-01_ST). Die Ausführung hierzu befindet sich aktuell in der Planung. 4. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll das für den Standort Stiftsplatz beschaffte automatisierte Fahrradparkhaus offensichtlich ohne Änderung des geltenden Planungsrechtes (Vgl. B-Plan 7723-12 „Stiftsplatz“ von 1976) auf fiktiv gewidmeter, nicht überbaubarer Verkehrsfläche errichtet werden? In einer planungsrechtlich festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sind Anlagen zulässig, die der zweckentsprechenden Herrichtung der Verkehrsfläche dienen oder mit dieser Festsetzungsart aufgrund ihrer Zweckbestimmung vereinbar sind. Daher bestehen planungsrechtlich gegen eine Fahrradparkanlage in der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche keine Bedenken. Die Unterbringung der Fahrradparkanlage in einem automatischen Fahrradparkhaus als bauliche Anlage wurde durch Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen. Durch den Betrieb des Fahrradparkhauses sind keine wesentlichen Störungen (Lärm, Lichtimmissionen) des Kerngebiets-Umfeldes über das heutige Maß hinaus erkennbar. 5. Sollen zusätzlich zu den aus dem EFRE-Programm beschafften Fahrradparkhäusern weitere im Stadtgebiet errichtet werden, wer trägt dafür die in welcher Höhe anfallenden Kosten und wo befinden sich die beabsichtigten Standorte? Es ist angedacht, bedarfsabhängig weitere Fahrradabstellanlagen unterschiedlicher Größe im Stadtgebiet zu errichten. Für die Finanzierung sollen Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Standorte stehen z.Zt. noch nicht fest. 6. Inwieweit ist vorgesehen die städtischen Gremien über gestalterische Details zu unterrichten, bzw. diese zur Entscheidung den Gremien vorzulegen? Sofern sich Änderungen an der Gestaltung der Fahrradparkhäuser ergeben, werden die politischen Gremien darüber informiert.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de