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231983-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße

Nummer
231983-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231983 Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231983-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen
Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat bereits einen ähnlichen politischen Auftrag für den Bereich
der Meckenheimer Straße erhalten (s. DS-Nr. 222274) und erarbeitet derzeit
Pläne für eine grundhafte Umgestaltung des Straßenabschnitts. Daher
empfiehlt die Verwaltung die Überprüfung der Installation von
Fahrbahnschwellen und Fußgängerüberwegen im Rahmen der e.g.
Gesamtplanung.
Ein Dialog-Display könnte im Bereich der Französischen Schule „Ecole de
Gaulle-Adenauer“ (Meckenheimer Str. 45) angebracht werden. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass alle 40 bisher für das Bonner Stadtgebiet beschaffte
Dialogdisplays im Einsatz sind und derzeit nicht für andere Standorte zur
Verfügung stehen. Die Verwaltung wird den beantragten Standort daher
zunächst in eine Warteliste aufnehmen. Sofern entsprechende neue
Haushaltsmittel (bisherige Auswirkungen auf den Haushalt siehe auch DS
230191-01 ST, Punkt A.4.) sowohl für Gerätschaften, laufende Aufwendungen
und Personal durch den Rat beschlossen werden, wird die Verwaltung die
Aufstellung des Dialogdisplays wie beantragt überprüfen.
Die Beschilderung der Tempo 30-Zone im Kreuzungsbereich Mainzer Straße
wird insoweit verbessert, dass eine weitere Beschilderung linksseitig
angebracht wird. Grds. darf innerhalb einer solchen Zone das Verkehrszeichen
nicht wiederholt werden; nur in großen Zonen kann die Fortgeltung der
Geschwindigkeitsreduzierung durch eine Fahrbahnmarkierung „30“ unterstützt
werden. Hierbei handelt es sich um eine jeweils beginnende Zone mit einer
Länge von ca. 500m, weshalb hier nicht von einer großen Zone gesprochen
werden kann.
Bzgl. der Rechts-vor-Links-Regelungen (insbesondere im Bereich der
Rolandswerther Straße, Oberaustraße und Domhofstraße) wird die Verwaltung
in Abstimmung mit der Polizei die Kreuzungsbereiche überprüfen und einzelne
Bereiche mit Markierungen verbessern.
Die Verwaltung teilt bzgl. des Überholverbots einspuriger Fahrzeuge mit, dass
das Verkehrszeichen Z. 277.1 nach dem Verkehrszeichenkatalog nur dann
angeordnet wird, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondereSeite 1 von 2
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aufgrund von Engstellen und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur
schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von
einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Laut der
Unfallberichte der Polizei gibt es bis auf einen Unfall im Längsverkehr keine
qualifizierte Gefahrenlage noch weitere Beschwerden, die auf eine schwer zu
überblickende Verkehrslage hindeuten könnten.
Die Verwaltung hat in diesem Jahr bisher zwei Geschwindigkeitskontrollen in
der Meckenheimer Straße durchgeführt, die Abstellmöglichkeiten für einen
Messwagen sind dort allerdings extrem schwierig. Am 28.03.23 passierten
insgesamt 249 Fahrzeuge zwischen 7:36 Uhr und 10:06 Uhr die Messstelle in
Höhe Nr. 34 in Fahrtrichtung Mainzer Straße, 6 überschritten den Grenzwert für
die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Am 24.05.23 passierten
insgesamt 112 Fahrzeuge zwischen 12:50 Uhr und 14:40 Uhr die Messstelle
Höhe Nr. 34 in Fahrtrichtung Mainzer Straße, 3 Fahrzeuge überschritten dabei
den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das
schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren
Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h festgestellt. Die
Überschreitungsquote liegt bei ca. 2,5 %. Da die durchgeführten
Geschwindigkeitskontrollen am 28.03.23 und 24.05.23 unauffällig waren, würde
von kurzfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie bspw.
Fahrbahnschwellen abgesehen und auf die Planung im Rahmen der DS
222274 verwiesen werden. Derzeit wird geprüft, wie die Meckenheimer Straße
auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Straße und An der Nesselburg
fußgängerfreundlich umgestaltet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung wird
in diesem Zuge auch geprüft.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der
Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Anlage/n
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