231983-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231983-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231983-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat bereits einen ähnlichen politischen Auftrag für den Bereich der Meckenheimer Straße erhalten (s. DS-Nr. 222274) und erarbeitet derzeit Pläne für eine grundhafte Umgestaltung des Straßenabschnitts. Daher empfiehlt die Verwaltung die Überprüfung der Installation von Fahrbahnschwellen und Fußgängerüberwegen im Rahmen der e.g. Gesamtplanung. Ein Dialog-Display könnte im Bereich der Französischen Schule „Ecole de Gaulle-Adenauer“ (Meckenheimer Str. 45) angebracht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle 40 bisher für das Bonner Stadtgebiet beschaffte Dialogdisplays im Einsatz sind und derzeit nicht für andere Standorte zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird den beantragten Standort daher zunächst in eine Warteliste aufnehmen. Sofern entsprechende neue Haushaltsmittel (bisherige Auswirkungen auf den Haushalt siehe auch DS 230191-01 ST, Punkt A.4.) sowohl für Gerätschaften, laufende Aufwendungen und Personal durch den Rat beschlossen werden, wird die Verwaltung die Aufstellung des Dialogdisplays wie beantragt überprüfen. Die Beschilderung der Tempo 30-Zone im Kreuzungsbereich Mainzer Straße wird insoweit verbessert, dass eine weitere Beschilderung linksseitig angebracht wird. Grds. darf innerhalb einer solchen Zone das Verkehrszeichen nicht wiederholt werden; nur in großen Zonen kann die Fortgeltung der Geschwindigkeitsreduzierung durch eine Fahrbahnmarkierung „30“ unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um eine jeweils beginnende Zone mit einer Länge von ca. 500m, weshalb hier nicht von einer großen Zone gesprochen werden kann. Bzgl. der Rechts-vor-Links-Regelungen (insbesondere im Bereich der Rolandswerther Straße, Oberaustraße und Domhofstraße) wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei die Kreuzungsbereiche überprüfen und einzelne Bereiche mit Markierungen verbessern. Die Verwaltung teilt bzgl. des Überholverbots einspuriger Fahrzeuge mit, dass das Verkehrszeichen Z. 277.1 nach dem Verkehrszeichenkatalog nur dann angeordnet wird, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondereSeite 1 von 2 Seite 2 aufgrund von Engstellen und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann. Laut der Unfallberichte der Polizei gibt es bis auf einen Unfall im Längsverkehr keine qualifizierte Gefahrenlage noch weitere Beschwerden, die auf eine schwer zu überblickende Verkehrslage hindeuten könnten. Die Verwaltung hat in diesem Jahr bisher zwei Geschwindigkeitskontrollen in der Meckenheimer Straße durchgeführt, die Abstellmöglichkeiten für einen Messwagen sind dort allerdings extrem schwierig. Am 28.03.23 passierten insgesamt 249 Fahrzeuge zwischen 7:36 Uhr und 10:06 Uhr die Messstelle in Höhe Nr. 34 in Fahrtrichtung Mainzer Straße, 6 überschritten den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Am 24.05.23 passierten insgesamt 112 Fahrzeuge zwischen 12:50 Uhr und 14:40 Uhr die Messstelle Höhe Nr. 34 in Fahrtrichtung Mainzer Straße, 3 Fahrzeuge überschritten dabei den Grenzwert für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h festgestellt. Die Überschreitungsquote liegt bei ca. 2,5 %. Da die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen am 28.03.23 und 24.05.23 unauffällig waren, würde von kurzfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie bspw. Fahrbahnschwellen abgesehen und auf die Planung im Rahmen der DS 222274 verwiesen werden. Derzeit wird geprüft, wie die Meckenheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Straße und An der Nesselburg fußgängerfreundlich umgestaltet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung wird in diesem Zuge auch geprüft. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de