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231983 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße

Nummer
231983
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231983-01 ST Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231983
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
17.10.2023
Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen
Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, in der Meckenheimer Straße durch verkehrsrechtliche Maß-
nahmen eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügen Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Str.
Ihr Antrag
Dieser Bürgerantrag nimmt Bezug auf DS 230618 sowie den Gegenantrag DS 231674. Dieser Bürgerantrag stellt
einen Kompromiss dar, der zwischen beiden Antragstellern der o.g. Drucksachen erarbeitet wurde. Sowohl der
ursprüngliche Bürgerantrag DS 230618 sowie den Gegenantrag DS 231674 werden hiermit zurückgezogen bzw.
durch diesen Kompromiss ersetzt. Beide ursprünglichen Antragsteller sind damit einverstanden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Str. durch Umsetzung der
folgenden Maßnahmen zu erhöhen. Das Ziel ist es, insbesondere die Einhaltung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Einhaltung der gültigen Vorfahrtsregelungen durchzusetzen sowie den
Fahrradverkehr vor zu nahem Überholen in den Engstellen zu schützen.
- Die Einrichtung einer Zweirichtungs-Geschwindigkeitsanzeige mit „Smiley-Anzeigen“, nach Möglichkeit auf
Höhe der École de Gaulle-Adenauer/des Zebrastreifens oder westlich davon.
- Eine deutlicher sichtbare Beschilderung der Tempo-30-Zone der Meckenheimer Str. direkt ab der
Ampelkreuzung an der Mainzer Str., unterstützt durch deutlich sichtbare Tempo-30-Zone Markierungen auf dem
Asphalt an den beiden Einfahrten in die Tempo-30-Zone.
- Die Beschilderung besonders beengter Fahrbahnabschnitte mit dem Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des
Überholens von einspurigen Fahrzeugen) und dem entsprechenden Aufhebungszeichen.
Parallel dazu sollen regelmäßig durchzuführende temporäre Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Stellen
in der Meckenheimer Str. die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Einhaltung der
Vorfahrtsregeln ergänzen.
Darüber hinaus sollen folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden:
- Standorte von einfach zu ergänzenden geschwindigkeitshemmenden Schwellen (z.B. aufzuschraubende
„Berliner Kissen“). Hier sollten vor allem Standorte zwischen den Einmündungen Rolandswerther Str./Domhofstr.
sowie im Einmündungsbereich der Oberaustraße geprüft werden. An geeigneten Standorten soll die bauliche
Ausführung einspurigen Fahrzeugen ein gefahrloses Umfahren der Schwellen im Randbereich der Fahrbahn
ermöglichen, indem zwischen Kissen und Fahrbahnrand 1,00m bis 1,50m frei bleiben.
- Die Einrichtung weiterer Zebrastreifen.
Begründung des Antrags
Die Meckenheimer Straße zeichnet sich als historische Straße Mehlems stellenweise durch eine äußerst geringe
Fahrbahnbreite sowie äußert schmale Gehwege aus. Dennoch kommt es auf der Meckenheimer Straße,
insbesondere in den Stoßzeiten, zu einem sehr hohen Verkehrsaufkommen. Zudem nutzen viele Fußgänger und
Fahrradfahrer die Meckenheimer Straße zur Unterquerung der B9/Eisenbahn, um das Ortsteilzentrum, die
ansässigen Geschäfte oder die örtlichen Schulen und Kitas zu erreichen. Hierbei kommt es regelmäßig zu
Konflikten und Gefährdung, sowohl von Fuß- und Radverkehr als auch innerhalb des Kfz-Verkehrs. Zahlreiche
Verkehrsteilnehmer missachten bei der Durchfahrt die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, verletzen
das gültige Rechts-vor-Links (Schwerpunkt Einmündungen Oberaustraße, Domhofstraße, Rolandswerther Str.)
oder missachten das faktische Überholverbot von Fahrrädern in den beengten Fahrbahn-Abschnitten. Die
vorhandenen Gehwegbreiten erlauben abschnittsweise keinen sicheren Begegnungsverkehr von Fußgängern
und zwingen diese (vor allem mit Rollatoren und Kinderwägen) zum gefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn.
Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass unter den Fußgängern und Radfahrern viele
Kinder der örtlichen Kitas, Schulen und Sportvereine sind. In unmittelbarer Nähe der Meckenheimer Straße
liegen insgesamt vier Kitas, zwei Schulen, ein Sportplatz mit Sporthalle sowie die (Jugend-) Feuerwehr Mehlems.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de