231983 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231983
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 19.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.661 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231983 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 17.10.2023 Bürgerantrag: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird, in der Meckenheimer Straße durch verkehrsrechtliche Maß- nahmen eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügen Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Str. Ihr Antrag Dieser Bürgerantrag nimmt Bezug auf DS 230618 sowie den Gegenantrag DS 231674. Dieser Bürgerantrag stellt einen Kompromiss dar, der zwischen beiden Antragstellern der o.g. Drucksachen erarbeitet wurde. Sowohl der ursprüngliche Bürgerantrag DS 230618 sowie den Gegenantrag DS 231674 werden hiermit zurückgezogen bzw. durch diesen Kompromiss ersetzt. Beide ursprünglichen Antragsteller sind damit einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit in der Meckenheimer Str. durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu erhöhen. Das Ziel ist es, insbesondere die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Einhaltung der gültigen Vorfahrtsregelungen durchzusetzen sowie den Fahrradverkehr vor zu nahem Überholen in den Engstellen zu schützen. - Die Einrichtung einer Zweirichtungs-Geschwindigkeitsanzeige mit „Smiley-Anzeigen“, nach Möglichkeit auf Höhe der École de Gaulle-Adenauer/des Zebrastreifens oder westlich davon. - Eine deutlicher sichtbare Beschilderung der Tempo-30-Zone der Meckenheimer Str. direkt ab der Ampelkreuzung an der Mainzer Str., unterstützt durch deutlich sichtbare Tempo-30-Zone Markierungen auf dem Asphalt an den beiden Einfahrten in die Tempo-30-Zone. - Die Beschilderung besonders beengter Fahrbahnabschnitte mit dem Verkehrszeichen 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen) und dem entsprechenden Aufhebungszeichen. Parallel dazu sollen regelmäßig durchzuführende temporäre Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Stellen in der Meckenheimer Str. die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Einhaltung der Vorfahrtsregeln ergänzen. Darüber hinaus sollen folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden: - Standorte von einfach zu ergänzenden geschwindigkeitshemmenden Schwellen (z.B. aufzuschraubende „Berliner Kissen“). Hier sollten vor allem Standorte zwischen den Einmündungen Rolandswerther Str./Domhofstr. sowie im Einmündungsbereich der Oberaustraße geprüft werden. An geeigneten Standorten soll die bauliche Ausführung einspurigen Fahrzeugen ein gefahrloses Umfahren der Schwellen im Randbereich der Fahrbahn ermöglichen, indem zwischen Kissen und Fahrbahnrand 1,00m bis 1,50m frei bleiben. - Die Einrichtung weiterer Zebrastreifen. Begründung des Antrags Die Meckenheimer Straße zeichnet sich als historische Straße Mehlems stellenweise durch eine äußerst geringe Fahrbahnbreite sowie äußert schmale Gehwege aus. Dennoch kommt es auf der Meckenheimer Straße, insbesondere in den Stoßzeiten, zu einem sehr hohen Verkehrsaufkommen. Zudem nutzen viele Fußgänger und Fahrradfahrer die Meckenheimer Straße zur Unterquerung der B9/Eisenbahn, um das Ortsteilzentrum, die ansässigen Geschäfte oder die örtlichen Schulen und Kitas zu erreichen. Hierbei kommt es regelmäßig zu Konflikten und Gefährdung, sowohl von Fuß- und Radverkehr als auch innerhalb des Kfz-Verkehrs. Zahlreiche Verkehrsteilnehmer missachten bei der Durchfahrt die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, verletzen das gültige Rechts-vor-Links (Schwerpunkt Einmündungen Oberaustraße, Domhofstraße, Rolandswerther Str.) oder missachten das faktische Überholverbot von Fahrrädern in den beengten Fahrbahn-Abschnitten. Die vorhandenen Gehwegbreiten erlauben abschnittsweise keinen sicheren Begegnungsverkehr von Fußgängern und zwingen diese (vor allem mit Rollatoren und Kinderwägen) zum gefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich aus der Tatsache, dass unter den Fußgängern und Radfahrern viele Kinder der örtlichen Kitas, Schulen und Sportvereine sind. In unmittelbarer Nähe der Meckenheimer Straße liegen insgesamt vier Kitas, zwei Schulen, ein Sportplatz mit Sporthalle sowie die (Jugend-) Feuerwehr Mehlems. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de