231976-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019
Kerndaten
- Nummer
- 231976-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231976-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 07.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anlage (Prüfbericht und Gesamtabschluss) wurde gemeinsam mit der Be- schlussvorlage unter DS-Nr. 231976-01 ST am 24.10.2023 in der Einladung zur Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.11.2023 zugestellt. Im Nachgang zur Zustellung zeigte sich Konkretisierungsbedarf in Bezug auf die Angaben zur Deckung der städtischen Fehlbeträge vergangener Jahre aus der allgemeinen Rücklage bzw. Ausgleichsrücklage. Es wird darum gebeten, der Beschlussfassung die beigefügte - aktualisierte - Anlage zugrunde zu le- gen. Anlage/n 1 Prüfbericht und Gesamtabschluss - neu - (öffentlich)Seite 1 von 213 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes RPA Bonn Kommunale Prüfung und Beratung Herausgegeben von: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Rechnungsprüfungsamt/Presseamt, Titelbild: @stockpics/fotolia.com, Stift: @by-studio/fotolia.comSeite 2 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ I Inhaltsverzeichnis Seite A Prüfungsauftrag 1 B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung 2 I. Gegenstand der Prüfung 2 II. Art und Umfang der Prüfung 3 III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam 6 C Grundsätzliche Feststellungen 6 I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 6 II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7 D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Ge- samtabschlusses 15 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 15 II. Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis 17 III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse 19 IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung 20 V. Konsolidierungsmaßnahmen 22 VI. Gesamtbilanz-, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel 24 VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung 25 VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht 29 IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 30 X. Beteiligungsbericht 34 E Bestätigungsvermerk 36 Anlage Gesamtabschluss 2019Seite 3 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ II Abkürzungsverzeichnis Auf die Erläuterung allgemein gebräuchlicher Abkürzungen wurde verzichtet. DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards EnW Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GPA Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch IDR Institut der Rechnungsprüfer IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KomHVO NRW Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH NKF Neues Kommunales Finanzmanagement REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation SAP Fa. SAP AG (Systeme, Anwendungen und Produkte in der Datenverarbeitung) SEM-BCS Strategic Enterprise Management Business Consolidation System (Konsolidierungssoftware der Fa. SAP) SGB Städtisches Gebäudemanagement SWB Stadtwerke Bonn GmbH SWBV Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH VEBOWAG Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG VV Verwaltungsvorschrift(en)Seite 4 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 1 A Prüfungsauftrag Nach § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Gesamtab- schlussprüfung). In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü- fung des Gesamtabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetz- lichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzu- legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Bestim- mungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn wesentlich auswirken, bei gewissen- hafter Berufsausübung erkannt werden. Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamt- abschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich ebenfalls darauf zu erstrecken, ob die gesetzli- chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. Über Art und Umfang der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn sowie über das Ergebnis der Prüfung des Gesamtab- schlusses 2019 berichtet gemäß § 102 Abs. 11 in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO NRW dieser Prüfungsbericht, der in Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. IDW PS 450) sowie der Leitlinien zur Berichter- stattung bei kommunalen Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungs- prüfer (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 260) erstellt wurde. Daneben beachtet das Rechnungsprüfungsamt die Leitlinien zur Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen des IDR (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 300).Seite 5 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 2 B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2019 mit seinen in § 50 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aufgeführten Bestandteilen. Beim Gesamtabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Konzernbuchhaltung abgeleitetes Rechenwerk. Vielmehr wird das Zahlenwerk aus den Einzelabschlüssen der Kommune und der einbezoge- nen verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung erfor- derlicher Anpassungen erstellt. Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Ge- samtlageberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. der KomHVO NRW liegen in der Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Bun- desstadt Bonn. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, gemäß § 102 GO NRW auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Dazu hat die Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss bestehend aus Ge- samtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie den Ge- samtlagebericht, die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019 des Konzerns Bun- desstadt Bonn geprüft. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtla- gebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichenSeite 6 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 3 Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht ge- prüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtli- cher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Gesamtab- schluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prü- fung. II. Art und Umfang der Prüfung Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn hat die Prüfung nach § 102 GO NRW und auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsan- satzes unter Beachtung der vom IDR und IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzufüh- ren, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlage- bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Stadt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab- schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß dem risikoorientierten Prüfungsansatz hat die Rechnungsprüfung unter Einsatz der Prüfsoftware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ eine Prüfungsplanung erarbeitet, die zu den folgenden Schwerpunkten des Prüfprogramms geführt hat: - Prüfung des Konsolidierungskreises - Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern - KapitalkonsolidierungSeite 7 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 4 - Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bun- desstadt Bonn - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Kapitalflussrechnung - Gesamtanhang und Gesamtlagebericht Innerhalb der Planung erfolgte unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware auch die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze. Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält die Software einen vollständigen Katalog an Arbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden Prüfungs- handlungen konkret und detailliert vorgegeben werden. Eingeschlossen ist die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewer- tungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Ein- schätzungen der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamt- lageberichts. Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfenden geprüft wur- den, hat die Rechnungsprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungser- gebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse). Der Gesamtanhang wurde darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten An- gaben vollständig und zutreffend sind. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamt- lageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im Gesamtlagebericht anzugebenden Sachverhalte. Die Angaben im Gesamt-Seite 8 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 5 lagebericht wurden unter Berücksichtigung der während der Abschlussprü- fung gewonnenen Erkenntnisse dahingehend beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun- desstadt Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Ent- wicklung zutreffend darstellen. Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochter- unternehmen auf die für den Konzern der Bundesstadt Bonn geltenden Vor- schriften (sog. Kommunalbilanzen II) geprüft. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Prüfenden wurden im Hinblick auf die Prüfungsschwer- punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesent- lichkeit bestimmt. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Prüfdoku- mentation ist in ihrer Gesamtheit ausführlich in der eingesetzten Prüfsoft- ware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ digital abgebildet und hinter- legt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Prüfung wurden in diesem Bericht zusammengefasst. Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung für das Jahr 2019 wurde darauf geachtet, dass die Eröffnungsbilanzwerte keine falschen Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich be- einflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeitenden erteilt.Seite 9 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 6 Die Kämmerin hat die Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Ge- samtlageberichts zum 31. Dezember 2019 am 20. Oktober 2023 schriftlich bestätigt. III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam An der von Mitte Juni 2022 bis August 2023 durchgeführten - mehrfach un- terbrochenen - Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 sowie der Abfassung und Erstellung des Berichtes waren beteiligt: Dr. Daniel Pütz (Prüfungslei- tung), Jürgen Suhr (stellv. Prüfungsleitung), Inge Wichterich (Prüfungskoor- dination), Tanja Veit und Nicole Hausen. C Grundsätzliche Feststellungen I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 wurde seitens der Kämmerin - unmittelbar nach Aufstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 - am 06.04.2022 aufgestellt und unter dem Datum vom 07.04.2022 von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner Sitzung am 05.05.2022 vorgelegt, der ihn nach Kenntnisnahme zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen hat (vgl. DS-Nr. 220744). Der Gesamtabschluss 2019 wurde damit nicht gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW „innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag“ auf- gestellt und die Frist somit um eineinhalb Jahre überschritten. In der Folge konnte die gemäß § 116 Abs. 9 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW vorgesehene Frist bis spätestens 31.12.2020 für die Prüfung des Gesamtabschlussentwurfs durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die Feststellung desselben durch den Rat nicht eingehalten werden.Seite 10 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 7 Der Gesamtabschluss setzt sich aus den in § 50 Abs. 1 KomHVO NRW benannten Bestandteilen zusammen: - Gesamtergebnisrechnung 2019 - Gesamtbilanz zum 31.12.2019 - Gesamtanhang - Kapitalflussrechnung - Gesamtlagebericht II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin haben im Lagebericht und im Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn beurteilt. Gemäß Ziff. 4.2.1 IDR Prüfungsleitlinie 260 hat das Rech- nungsprüfungsamt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Stellung zu nehmen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind folgende wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf hervorzuheben: - Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit rd. 93,6 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus im- materiellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen und ist langfristig im Konzern gebunden. Dabei stellen die Sachanlagen mit 5.249.722 TEUR (88,6 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastruk- turvermögen mit 2.256.785 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst 43,0 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der Kernverwaltung sowie auf Vermögensgegenstände der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) und der Bonn-Netz GmbH zurück.Seite 11 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 8 - Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 18,4 % der Ge- samtbilanzsumme. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) ent- fallen dementsprechend 81,6 %. - Der Anteil an Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt 20,9 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich ausschließlich bei der Kernverwaltung ausgewiesen. Die Sonderposten für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn (81,4 %) und das Städtische Gebäudemanagement Bonn (11,6 %). - Die Rückstellungen zum 31.12.2019 betragen 936.347 TEUR und neh- men einen Anteil von 15,8 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei machen die Pensionsrückstellungen mit 86,0 % und 805.044 TEUR den Großteil der Position aus. - Die Verbindlichkeiten werden mit 2.609.012 TEUR ausgewiesen, was einer Quote von 44 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Verbind- lichkeiten entfallen 60,1 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten und 26,7 % auf Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung. Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn haupt- sächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn GmbH - SWB -, EnW, SGB und Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG - VEBOWAG). - Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn in Höhe von 1.956.958 TEUR gehen größtenteils auf die Steuern und ähn- lichen Abgaben der Bundesstadt Bonn sowie die privatrechtlichen Leis- tungsentgelte, die insbesondere die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln, zurück. Gemeinsam mit den öffent- lich-rechtlichen Leistungsentgelten machen diese Positionen 73,7 % der ordentlichen Gesamterträge aus.Seite 12 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 9 - Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtauf- wendungen mit 1.911.989 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben die Personalaufwendungen mit 29,3 %. Daneben fallen die Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen mit 27,3 % und die Transferaufwen- dungen mit 23,5 % ins Gewicht. - Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit 45.497 TEUR negativ aus. Der Grund dafür liegt insbesondere in der hohen Zinsbelastung. - Aus dem wertmäßigen Überhang der Aufwandspositionen im Vergleich zu den Ertragspositionen resultiert ein negatives Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 528 TEUR. - Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt - 17.863 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresfehlbetrag laut Bilanz auf -18.391 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Ge- samtjahresverlust laut Bilanz um 20.032 TEUR verschlechtert. Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf der Stadt vermitteln insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage der Stadt. Im Gesamtlagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung fol- gende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: - Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unter- worfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen die Aufwendungen durch nicht beeinflussbare Tatbestände. Tarifab- schlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme Belas- tungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für dieSeite 13 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 10 Beethovenhalle, steigende Zinsen, die Gewerbesteuerentwicklung so- wie der Sanierungsstau bei den städtischen Gebäuden zu nennen. Für die Fehlbeträge der Jahre 2011 bis 2016 musste die allgemeine Rück- lage zur Deckung herangezogen werden. Die Jahresüberschüsse der Jahre 2017 und 2018 wurden der Ausgleichsrücklage zugeführt und der Fehlbetrag des Jahres 2019 dieser wieder entnommen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungs- widrig erklärt hatte, wurde eine Grundsteuerreform auf den Weg ge- bracht, die in drei Gesetzen mündete. Die dadurch neu berechnete Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen durch die Finanzämter neu festgestellt werden müssen. Daraus folgt aus diesem Bereich für die Zukunft eine höhere Planungsunsicherheit. Noch nicht abzuschätzen sind die Auswirkungen der Covid-19-Pande- mie auf den städtischen Haushalt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 aus- gelöste Krankheit am 11.03.2020 zur Pandemie. Ab Mitte März 2020 traten in Deutschland massive Einschnitte in das öffentliche und private Leben in Kraft. So wurden am 16.03.2020 alle Schulen und Kindergärten geschlossen und ab 23.03.2020 galt ein umfassendes Kontaktverbot. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung. In der Folge wird mit einer tiefen Rezession, einem deutlichen Anstieg der Ar- beitslosigkeit und einer Erhöhung der Staatsverschuldung gerechnet. Für die Kommunen wird dies zu deutlichen Einnahmeverlusten insbe- sondere bei den Steuern und Gebühren einerseits und zu höheren Aus- gabenbelastungen andererseits führen. Die negativen Auswirkungen sind abhängig von der Dauer der Einschränkungen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, inwieweit Bund und Land durch finanzielle Unterstüt- zungsleistungen helfen werden.Seite 14 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 11 - Zu beachten ist, dass die Pandemie Einfluss auf fast alle im Folgenden beschriebenen Bereiche hat und insofern zu einer deutlich negativeren Entwicklung führen kann. - Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforde- rungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in den poten- ziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der Zerstörung des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z. B. Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf interne Da- ten. Weitere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer dro- henden Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zu- wendungsbescheids nicht erfüllt werden. Weiterhin sind zu nennen: mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die mögliche Inan- spruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und eine mögliche Bürg- schaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zusatzversorgung Westfalen-Lippe (KZVW). - Bei der EnW steigt der Wettbewerbsdruck im liberalisierten Markt nach wie vor. Der Anbieterwechsel durch den Kunden sowie die kundenei- gene Umsetzung von effizienzsteigernden Maßnahmen führen zu wei- teren Absatzrückgängen. Dem wird fortlaufend durch differenzierte Mar- ketingmaßnahmen und Entwicklung von wettbewerbsfähigen Produkten entgegengesteuert. Risiken sieht die EnW mittelfristig in möglichen Preissteigerungen bei Strom und Gas, die aufgrund der aktuellen Wett- bewerbssituation nicht mehr in vollem Umfang bei den Tarifkunden durchsetzbar sind. Insbesondere im mengenstarken Sondervertrags- kundengeschäft wird versucht, dieses Risiko durch die höchstmögliche Synchronisation von Beschaffungs- und Absatzverträgen zu minimieren. Am 3. Juli 2020 hat der Bundestag das „Gesetz zur Reduzierung undSeite 15 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 12 zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Ge- setze (Kohleausstiegsgesetz)“ beschlossen. Demnach soll die Kohle- verstromung in Deutschland spätestens bis zum Jahr 2038 beendet sein. Dies beeinflusst nicht nur die Energiebeschaffungskosten, sondern hat auch konkrete finanzielle Auswirkungen auf die bestehende Beteili- gung an dem Kohlekraftwerk Lünen. - Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmen- bedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energie- wirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der BNetzA, prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung der Energiewirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage der Bonn-Netz GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen, denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhaltung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird. Wegen der Übertragung der Strom- und Gasnetze der EnW gingen die damit verbundenen Risiken der EnW auf die Bonn-Netz GmbH über. Neben den Netzrisiken zählen dazu auch die Risiken im Zusammenhang mit der Leitwarte bzw. dem Betriebsge- bäude. Mit Blick auf die nächsten Jahre im Regulierungsgeschehen hat die Bonn-Netz GmbH bereits im Jahr 2015 mit der zukünftigen Ausrich- tung und der damit verbundenen wirtschaftlich optimalen Positionierung des Verteilnetzbetriebes begonnen. Die Neustrukturierung der Bonn- Netz GmbH als große Netzgesellschaft, bei der seit dem 1. Januar 2015 die Mitarbeitenden der technischen Betriebsführung und des Netzver- triebes direkt beim Netzbetreiber angestellt sind, und der Übergang des Eigentums der Strom- und Gasnetze von der EnW auf die Bonn-Netz GmbH zum 1. Januar 2016, bieten auch zukünftig die Chance, Kosten- vorteile zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und Kostenkürzungs- potenzialen der Regulierungsbehörden entgegenzuwirken.Seite 16 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 13 - Betriebliche Risiken der SWBV mit vergleichbar sehr hohen Schadens- werten, jedoch meist mit kleinen Eintrittswahrscheinlichkeiten, sind u. a. mögliche Zerstörungen von Betriebshöfen durch Brände, Ausfälle von technischen Einrichtungen der Betriebsführung sowie mögliche Serien- fehler von Schienenfahrzeugen, die sich aufgrund der Komplexität der eingesetzten Technik bisher noch nicht bemerkbar gemacht haben könnten. Als größtes betriebliches Risiko wird ein möglicher Terroran- schlag im U-Bahn-Haltepunkt gesehen. Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Hauptbahnhof Bonn im Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung. Weitere Priorität für die Folgejahre wird es sein, durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur, der Weiter- entwicklung von elektronischen Vertriebs- und Ticketlösungen sowie durch Vernetzung von digital übergreifenden ÖPNV-/Mobilitätsinforma- tionen die verkehrlichen und ökologischen Vorteile des öffentlichen Per- sonennahverkehrs im Wettbewerb zum Individualverkehr für die Stadt- werke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) zu nutzen. - Als elementares Bestandsrisiko der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes, der Anpas- sung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Investi- tionsstrategie. Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamt- anlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagentei- len (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultie- ren. Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positive Auswirkung der Pandemie ist in dem Anstieg der Restabfall-Seite 17 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 14 mengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbes- sert die aktuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsge- biet des Zweckverbands Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) und hat natürlich auch Auswirkungen auf die zu erzielenden Umsätze. - Beim Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB) liegen Risiken im Bereich des Kita-Baus, der Schulen mit der Schaffung von zusätzlichen 63 Klassenräumen in Bonn und Großprojekten im Bereich der Kultur. Im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes besteht Instandsetzungsbe- darf bei den Sportstätten. Vor diesem Hintergrund sind umfangreiche Personalaufstockungen und entsprechende Anpassungen der Perso- nalkapazitäten insgesamt erforderlich sowie die Modifikation der Struk- turen innerhalb des SGB. - Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten beim Theater der Bun- desstadt Bonn alle Veranstaltungen seit dem 11. März 2020 bis zum Spielzeitende abgesagt werden. Die Rückerstattung war in großen Tei- len im August 2020 abgeschlossen, einige Einzelfälle tauchen jedoch noch auf. Geplant waren Einnahmen aus Kartenverkäufen in Höhe von 3.750.000 EUR. Tatsächlich eingenommen wurden 2.495.526,15 EUR. Dies führt zu einem Einnahmeverlust in Höhe von 1.254.473,85 EUR. - Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrück- standsrisiken. Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Er- tragskraft zur Finanzierung der energetischen und demografischen Er- neuerung der Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nach- verdichtung von Wohnungen auf vorhandenen Grundstücksreserven. Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Ent- wicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutref- fend wider.Seite 18 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 15 D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamt- abschlusses Von einer generellen Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzpositionen, der Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung wird abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses erforderlich sind. Insoweit verweist die Rechnungsprüfung auf die Angaben im Anhang und Lagebericht. Einzelnen Positionen werden im Folgenden nur dann behandelt, wenn Fest- stellungen zu treffen waren. I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2019 liegt zur Regelung fachli- cher und organisatorischer Fragen die „Richtlinie zur Aufstellung des NKF- Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn“ (Gesamtabschlussrichtlinie) im Entwurf vom 25.03.2015 vor. Die Gesamtabschlussrichtlinie enthält die Regelungen für die konsolidierte Rechnungslegung und dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzie- rung und Bewertung im Konzern Bundesstadt Bonn. Als Arbeitshilfen sind der Richtlinie die Festlegungen zum Konsolidierungskreis, der örtliche Po- sitionenplan mit Erläuterungen, die Überleitungstabellen für die Meldedaten der verbundenen Unternehmen sowie der Terminplan als Anlagen beige- fügt. Entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie fassen die Gesellschaften die von ihnen zu liefernden Daten in sogenannten Meldedateien zusammen. Im Fachbereich werden die Dateien auf Plausibilität und technische Umsetz- barkeit geprüft und die Zahlen in die Konsolidierungssoftware SEM-BCS (Strategic Enterprise Management - Business Consolidation System) der Firma SAP übernommen. Mit Hilfe dieser Software findet die Konsolidierung statt.Seite 19 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 16 Das SAP-Modul SEM-BCS kann Meldedaten aus dem produktiven SAP- System sowie Stammdaten und Einzelabschlussdaten als Datei aus Nicht- SAP-Systemen übernehmen. Eine Ablieferung von buchführungsrelevan- ten Daten an das operative SAP-System findet jedoch nicht statt, insofern handelt es sich nicht um ein prüfungspflichtiges Zulieferprogramm. Der Fachbereich (bis 01.07.2021 bei Amt 20-2 angesiedelt, danach bei Amt 01-3 und seit November 2021 im Referat Beteiligungsmanagement) hat zu- letzt im Dezember 2017 eine fachliche Prüfung des SAP-Moduls BCS im Zusammenhang mit einem Systemumzug vorgenommen. Die Testdoku- mentation hierzu wurde dem Rechnungsprüfungsamt als Datei zur Verfü- gung gestellt (Stand: 17.02.2017). Ihr ist zu entnehmen, dass gegen die Anwendung weder in sachlicher noch in fachtechnischer Hinsicht Bedenken bestehen. Seitdem wurden regelmäßig bei Releasewechseln durch den Fachbereich Testungen vorgenommen. Die zum Meldepaket zugehörigen Meldedateien Bilanz und Ergebnisrech- nung sind Excel-gestützt. Diese werden von den voll zu konsolidierenden Organisationen bearbeitet, von Abschlussprüfern*innen einer prüferischen Durchsicht unterzogen und von den Mitarbeitern*innen des Fachbereichs in die Konsolidierungssoftware SAP SEM-BCS eingelesen. Die Stichprobenprüfung ergab, dass die Inhalte der Konsolidierungspakete korrekt in die Software übernommen wurden. Die im Rahmen des Gesamtabschlusses manuell vorgenommenen Bu- chungen werden in einem Belegjournal vollständig und fortlaufend festge- halten. Diese sind insoweit förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist aus Sicht der Rech- nungsprüfung gegeben.Seite 20 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 17 Der Gesamtabschluss inklusive Gesamtlagebericht, die Gesamtabschluss- richtlinie sowie die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetz- lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und sonsti- gen ortsrechtlichen Bestimmungen. II. Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn einheitlich der 31. Dezember 2019. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss wie im Kulturbereich üblich zum 31. Juli auf. Auf die Aufstellung eines Zwischen- abschlusses zum 31.12.2019 wurde auf Grund des gleichbleibenden Ge- schäftsverlaufs und dem Fehlen von Vorgängen von besonderer Bedeutung verzichtet. Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Gesamtanhang angegeben. Die Angaben sind zutreffend. Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bun- desstadt Bonn mit folgenden Tochterunternehmen: - Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) - Bonn Netz-GmbH - Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) - Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) - Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) - Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) - Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) - Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) - Theater der Bundesstadt BonnSeite 21 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 18 - Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) - Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) - bonnorange AöR (bonnorange) Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapi- talkonsolidierung zum 31. Dezember 2018. Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt Bonn wurde eine at-Equity-Bewertung vorgenommen: - Wahnbachtalsperrenverband (WTV) - Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine at-Equity-Bewertung vorge- nommen wurde, erfolgte unverändert zur at-Equity-Bilanzierung zum 31. Dezember 2018. Folgende Unternehmen wurden letztlich gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW we- gen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Er- trags- und Finanzgesamtlage nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: - Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM) - SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR) - Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) - Vebofutur GmbH - Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG - Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) - Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF) - Beethoven-Stiftung - Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) - Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) - Bonner City Parkraum GmbH (BCP)Seite 22 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 19 III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ord- nungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschriebene einheitliche Be- wertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommu- nalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtan- hang. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nebst Lagebericht der Bun- desstadt Bonn wurde von uns, dem Rechnungsprüfungsamt der Bun- desstadt Bonn, geprüft. Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochter- unternehmen SWB, EnW, Bonn-Netz GmbH, SWBV, MVA, SWBD, SWBB, SWBBad, SGB, Theater, Seniorenzentren, VEBOWAG und die bonnorange wurden von anderen Abschlussprüfern geprüft. Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 sowie der Lageberichte 2019 der Unter- nehmen des Konsolidierungskreises kritisch durchgesehen. Ferner haben wir die Jahresabschlüsse des WTV sowie des REK, für die eine at-Equity- Bewertung vorgenommen wurden, einer kritischen Durchsicht unterzogen. Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.Seite 23 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 20 IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung Zur Wahrung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze werden die Einzelab- schlüsse der verbundenen Unternehmen im Rahmen der Erstellung der so- genannten Kommunalbilanz II übergeleitet. Dabei sind die Vermögensge- genstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Unternehmen an die Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die für die Stadt Bonn ge- mäß NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) Anwendung finden, anzupassen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Er- leichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt sind gemäß § 52 Abs. 2 KomHVO NRW unter Punkt 4.4 des Gesamtanhangs erläutert. Die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse umfasst folgende Grundsätze: Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres auf- zustellen. Beim Theater wurde auf die Erstellung eines Zwischenab- schlusses verzichtet (vgl. Ausführungen unter D I dieses Berichts). Grundsatz der einheitlichen Währung Ein Jahresabschluss in fremder Währung wurde von keinem einzubezie- henden Unternehmen aufgestellt. Vereinheitlichung von Ausweis, Ansatz und Bewertung Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen wurden durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese wurden auch mit der prüferischen Durchsicht der von den Gesellschaften zu übermittelnden Meldedaten beauftragt. Die prüferischen Durchsichten wurden beschei- nigt. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht haben die Unternehmen erkennbare Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsanpassungen gemäß NKF in den Konsolidierungsformularsätzen selbst vorzunehmen. Die Gesamtab- schlussrichtlinie mit dem örtlichen Positionenplan gibt vor, wie die zu übernehmenden Bilanz- und Ergebnispositionen ggf. in der Konzernbi- lanz II umzugliedern sind.Seite 24 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 21 Feststellung: Die Forderungen aus Darlehen, die die Stadt an die VEBOWAG gegeben hatte, wurden in der Vergangenheit von der Stadt an die NRW.Bank ver- kauft (sog. Forderungsverkauf). Dies führte dazu, dass im Jahresabschluss der Stadt diesbezüglich keine Forderungen mehr gegenüber der VEBO- WAG dargestellt sind, gleichwohl weist die VEBOWAG in ihrem Jahresab- schluss die Verbindlichkeiten aus diesen Darlehen gegenüber der Stadt und nicht der NRW.Bank aus. Hintergrund ist die Regelung in § 6 des Forde- rungskaufvertrages, wonach die Stadt die Verwaltung der Darlehensforde- rungen, insbesondere die Einziehung der Zins- und Tilgungsraten für die Bank wahrnimmt, die VEBOWAG mithin an die Stadt zahlt. Um diese Differenz zwischen den Forderungen der Stadt und den Verbind- lichkeiten der VEBOWAG auszugleichen, wurden in den Gesamtabschlüs- sen bisher die Meldedaten der Stadt durch Umgliederungen zwischen den Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis und Forderungen gegen Sonstige korrigiert. Aus unserer Sicht hätten stattdessen die Verbindlichkeiten der VEBOWAG, die als solche gegenüber der Stadt gemeldet wurden, in die Verbindlichkei- ten gegenüber Sonstige umgebucht werden müssen. Die Darstellung des Sachverhaltes und der korrekte Ausweis sind im Ge- samtabschluss 2020 auf den Prüfstand zu stellen.Seite 25 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 22 Der Gesamtabschluss 2019 wurde im Übrigen nach einheitlichen Bilanzie- rungs- und Bewertungsregeln erstellt und der Grundsatz der Einheitlichkeit beachtet. V. Konsolidierungsmaßnahmen Die an die Regelungen des NKF angepassten und neubewerteten Jahres- abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen und der Jahresab- schluss der Kernverwaltung wurden zu einem Summenabschluss zusam- mengefasst. Hierzu wurden die einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungs- positionen addiert. Als Grundlage wurden die Meldedaten der Gesellschaften sowie der Kern- verwaltung verwendet. Daneben erfolgten einzelne manuelle Buchungen des Fachbereichs beispielsweise im Bereich der Fortschreibung der stillen Reserven. Da im Summenabschluss noch konzerninterne Beziehungen enthalten sind, im Gesamtabschluss jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen ist, als wenn der Konzern Stadt Bonn ein einziges Unter- nehmen ist, sind folgende Konsolidierungsmethoden anzuwenden: - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Zinseliminierung - Zwischengewinneliminierung - Beteiligungsertragseliminierung - Kapitalkonsolidierung Die einzelnen Schritte bzw. Methoden der Konsolidierung wurden durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen. Die innerhalb des Konsolidierungskreises bestehenden Ausleihungen, For- derungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen und Rechnungsab- grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- undSeite 26 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 23 Ertragskonsolidierung sowie Zinseliminierung gegeneinander aufgerech- net. Soweit Differenzen nach der Eliminierung blieben, lagen diese unter- halb der Wesentlichkeitsgrenze. Ebenso führte die Prüfung der Beteiligungsertragseliminierung zu keiner Einwendung. Sachverhalte, die zu einer Zwischengewinneliminierung geführt hätten, la- gen nicht vor. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wert- ansätze zum Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs der Konzernorganisationen. Die Prüfung der einbezogenen voll zu konsolidierenden Unternehmen führte zu keinen Einwendungen. Die at-Equity-Konsolidierung des WTV und REK wurde nach der Buchwert- methode vorgenommen. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte bezogen auf die jeweiligen Erwerbszeitpunkte. Die Prüfung der Equity-Konsolidierungen ergab keine Einwendungen.Seite 27 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 24 VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW entsprechend den Regelungen für den Jahresabschluss der Kommune zu gliedern, soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt. Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2019 sind im Wesentlichen gemäß den Anlagen 29 und 30 zur „VV Muster zur GO und KomHVO NRW“ aufgebaut und entsprechen formal den ge- setzlichen Anforderungen. Das Muster der Gesamtbilanz sieht jedoch auf der Passivseite zwischen „1. Eigenkapital“ und „3. Sonderposten“ eine Position „2. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ vor. Sie ist durch die Änderung der „VV Mus- ter zur GO und KomHVO NRW“ im November 2019 aufgenommen worden. Diese „neue“ Position fehlte im Entwurf in der städtischen Gesamtbilanz 2019. Die passiven Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen bis zur Gesetzesänderung 2019 sind in der Position „1.1 Allgemeine Rücklage“ unter dem Eigenkapital dargestellt. In dem diesem Bericht als Anlage beigefügten Entwurf des Gesamtab- schlusses 2019 wurde in der Gesamtbilanz die Position „2. Unterschieds- betrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ergänzt und ohne Bilanzwert ausge- wiesen. Erst wenn in der Zukunft ein passiver Unterschiedsbetrag auszu- weisen ist, wird er an dieser Position dargestellt. Die Sachverhalte aus der Vergangenheit bleiben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bilanz- kontinuität unter dem Eigenkapital stehen. Auf die Ausführungen hierzu im Anhang wird verwiesen. Abweichend vom Muster der Gesamtergebnisrechnung werden die Auf- wendungen aus assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss der Stadt Bonn als gesonderte Position gemäß § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ausgewie- sen. Hierunter werden z. B. die Abschreibungen der stillen Reserven dar- gestellt.Seite 28 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 25 Diese zusätzliche Information in der Gesamtergebnisrechnung in Anleh- nung an die Vorschrift des HGB wird trotz Abweichung vom Muster als un- kritisch betrachtet. Der Gesamteigenkapitalspiegel wurde 2019 erstmals erstellt. Er gibt Auf- schluss über die Eigenkapitalstruktur und -entwicklung des „Konzerns Kom- mune“ und entspricht in seinem Aufbau der Anlage 31 zur „VV Muster zur GO und KomHVO NRW“ und damit formal den gesetzlichen Anforderungen. VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung Gesamtanhang Der Gesamtanhang ist gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Gesamtjahresabschlusses u. a. dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Allgemeine Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Anhangs bildet insbesondere § 52 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW. So sind die für die Ge- samtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachver- ständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtanhangs getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die Änderungen sind in dem als An- lage beigefügten Gesamtabschluss 2019 berücksichtigt. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 48 KomHVO NRW ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und ein Ge- samteigenkapitalspiegel als Anlage beigefügt.Seite 29 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 26 Kapitalflussrechnung Gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO NRW ist dem Gesamtabschluss 2019 ebenso eine unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) aufgestellte Kapitalflussrechnung beigefügt. Diese gilt dabei als eigenständiger Teil des Gesamtabschlusses. Die Kapitalflussrechnung soll die finanzielle Entwicklung und Lage der Stadt als Konzern ergänzend zu den Angaben, die aus dem Gesamtabschluss nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können, darstellen und da- mit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Bonn ge- ben. Die Kapitalflussrechnung 2019 entspricht formal dem Gliederungsschema des DRS 21. Durch die erstmalige Anwendung des DRS 21 entfällt in 2019 die Angabe der Vorjahreswerte. Zur Darstellung der Zahlungsströme als Konzern werden in der Gesamtka- pitalflussrechnung die Geschäftsvorfälle, die aus den Aktivitäten der Stadt und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultieren, in Zahlungs- strömen erfasst. Die Zahlungsströme werden dabei wie folgt gegliedert: - Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - Cashflow aus Investitionstätigkeit - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - Finanzmittelfonds am Ende der Periode Für die Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde die indirekte Methode gewählt; das bedeutet, dass das Jahresergebnis der Gesamter- gebnisrechnung zugrunde gelegt und um die zahlungsunwirksamen Vor- gänge bereinigt wurde. Das betrifft z. B. Zu- und Abschreibungen, Änderun- gen der Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten.Seite 30 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 27 Zur Betrachtung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde gemäß DRS 21 Nr. 42 und 47 die direkte Methode angewendet. Das bedeutet, dass die einzelnen Positionen der Ein- und Auszahlungen der Stadt Bonn und aller voll zu konsolidierenden Gesellschaften aufsummiert wurden. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode, bestehend aus den Zahlungs- mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wurde gemäß DRS 21 Nr. 15 aus dem Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode, d. h. aus dem des Vorjahres und den Veränderungen der Cashflows, entwickelt. Hierbei wurde er von wechselkurs-, konsolidierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen bereinigt. Für den Gesamtabschluss 2019 wurden folgende Cashflows errechnet: Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit -99.594.297,65 EUR Cashflow aus Investitionstätigkeit -192.389.203,19 EUR Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 299.733.324,76 EUR Cashflow gesamt 7.749.823,92 EUR Finanzmittelfonds am Ende der Periode 34.746.747,34 EUR Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2019 entspricht damit den li- quiden Mitteln der Gesamtbilanz. Die Prüfung der Kapitalflussrechnung zeigte, dass bei der Berechnung der Positionen 17 - Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Fi- nanzanlagevermögens - und der Position 18 - Auszahlungen für Investitio- nen in das Finanzanlagevermögen -, die Position 17 um 1.355,78 EUR zu gering und die Position 18 um diesen Betrag zu hoch ausfiel. Auf das Endergebnis des Cashflows aus Investitionstätigkeit hatte dieser Fehler allerdings keine Auswirkung. In dem diesem Bericht beigefügten Gesamtabschluss 2019 wurde die Ka- pitalflussrechnung insoweit korrigiert.Seite 31 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 28 Ferner sind gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW am Schluss des Gesamtanhangs für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW, soweit dieser nicht zu bilden ist für den Bürgermeister und den Kämmerer sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausge- schieden sind, folgende Angaben zu tätigen: - der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, - der ausgeübte Beruf, - die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, - die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenberei- chen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, - die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben zu den Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes sowie des Rates sind in dem als Anlage beigefügten Anhang zum Gesamtab- schluss 2019 enthalten.Seite 32 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 29 VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht Die Prüfung des Gesamtlageberichtes haben wir anhand der Vorschriften des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustel- len, dass der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss so- wie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht und insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Bundesstadt Bonn und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Im Rahmen der Prüfung getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die Änderungen sind in dem nunmehr als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2019 berücksichtigt. Der Gesamtlagebericht stellt den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Er- gebnissen des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage in ihren tatsächli- chen Verhältnissen dar. Wesentliche Informationen aus den Tochterunter- nehmen werden insbesondere für die SWB, das SGB, das Theater sowie die Seniorenzentren und die VEBOWAG hervorgehoben. Der Gesamtlage- bericht enthält eine ausgewogene und umfassende Analyse der Haushalts- wirtschaft der Gemeinde und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche. Ferner enthält der Gesamtlagebericht eine Kennzahlenanalyse auf Basis des NKF-Kennzahlenset NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen (GPA), welches im Runderlass des Innenministeriums von 01.10.2008 beschrieben worden ist. Produktorientierte Kennzahlen finden sich lediglich in den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und der Bun- desstadt Bonn selbst. Diese sind allerdings auch keine Pflichtangabe. Der Gesamtlagebericht enthält Ausführungen zu den wesentlichen Chancen und Risiken sowohl der Kernverwaltung, als auch der Tochterunternehmen im Vollkonsolidierungskreis. Die wesentlichen Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung sind aus prüferischer Sicht zutreffend dargestellt. Im Ergebnis entspricht der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW.Seite 33 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 30 IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Die Gesamtbilanz zum 31.12.2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.925.105.583,69 EUR. Die Gesamtergebnisrechnung 2019 weist einen Gesamtjahresfehlbetrag der Bundesstadt Bonn von -18.390.754,27 EUR und der Finanzmittelfonds einen Endbestand von 34.746.747,34 EUR aus. Die Gesamtergebnisstruktur stellt sich wie folgt dar: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushalts- jahres TEUR Ergebnis des Vorjahres TEUR + / - in TEUR + / - in % Steuern und ähnliche Abga- ben 645.021 709.833 -64.812 -9,13 Zuwendungen und allge- meine Umlagen 296.725 226.802 69.923 30,83 Sonstige Transfererträge 21.627 12.267 9.360 76,30 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 208.328 218.494 -10.166 -4,65 Privatrechtliche Leistungs- entgelte 588.552 550.760 37.792 6,86 Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen 108.162 116.761 -8.599 -7,36 Sonstige ordentliche Erträge 77.201 117.076 -39.875 -34,06 Aktivierte Eigenleistungen 9.106 7.962 1.144 14,37 Bestandsveränderungen 2.235 -3.728 5.963 -159,95 Ordentliche Gesamterträge 1.956.958 1.956.225 733 0,04 Personalaufwendungen -560.177 -525.248 -34.929 6,65 Versorgungsaufwendungen -43.474 -35.409 -8.065 22,78 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -521.159 -519.677 -1.482 0,29 Bilanzielle Abschreibungen -144.231 -141.524 -2.707 1,91Seite 34 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 31 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushalts- jahres TEUR Ergebnis des Vorjahres TEUR + / - in TEUR + / - in % Transferaufwendungen -450.062 -430.481 -19.581 4,55 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen -192.885 -245.470 52.585 -21,42 Ordentliche Gesamtauf- wendungen -1.911.987 -1.897.809 -14.178 0,75 Ordentliches Gesamter- gebnis 44.970 58.416 -13.446 -23,02 Finanzerträge 6.050 5.377 673 12,52 Finanzaufwendungen -48.278 -44.972 -3.306 7,35 Aufwendungen aus assozi- ierten Unternehmen -3.268 -3.268 - - Gesamtfinanzergebnis -45.497 -42.863 -2.634 6,15 Gesamtergebnis der lau- fenden Geschäftstätigkeit -528 15.553 -16.081 -103,39 Gesamtjahresergebnis im Konzern -528 15.553 -16.081 -103,39 Anderen Gesellschaftern zu- zurechnendes Ergebnis -17.863 -13.911 -3.952 28,41 Gesamtjahresergebnis laut Bilanz -18.391 1.642 -20.033 -1.220,04 Die Gesamtvermögens- und Gesamtkapitalstruktur zeigt sich wie folgt: Aktiva 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR + / - in TEUR + / - in % Immaterielle Vermögensgegen- stände 20.845 22.830 -1.985 -8,69 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 875.697 872.558 3.139 0,36 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.556.579 1.522.097 34.482 2,27Seite 35 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 32 Aktiva 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR + / - in TEUR + / - in % Infrastrukturvermögen 2.256.785 2.273.796 -17.011 -0,75 Bauten auf fremdem Grund und Boden 814 867 -53 -6,11 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 119.065 118.733 332 0,28 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 80.144 79.929 215 0,27 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 52.863 46.947 5.916 12,60 Geleistete Anzahlungen, Anla- gen im Bau 307.775 260.487 47.288 18,15 Finanzanlagen 275.636 280.181 -4.545 -1,62 Anlagevermögen 5.546.204 5.478.425 67.779 1,24 Vorräte 51.803 51.204 599 1,17 Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände 256.160 216.992 39.168 18,05 Wertpapiere des Umlaufvermö- gens 0 0 0 - Liquide Mittel 34.747 26.997 7.750 28,71 Aktive Rechnungsabgrenzung 36.192 29.059 7.133 24,55 Nicht durch Eigenkapital ge- deckter Fehlbetrag 0 0 0 - Gesamtvermögen 5.925.106 5.802.677 122.429 2,11 Passiva Allgemeine Rücklage 896.823 903.389 -6.566 -0,73 Sonderrücklage 655 655 0 - Ausgleichsrücklage 69.862 59.515 10.347 17,39 Gesamtjahresergebnis -18.391 1.642 -20.033 -1.220,04Seite 36 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 33 Aktiva 31.12.2019 TEUR 31.12.2018 TEUR + / - in TEUR + / - in % Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 141.584 139.256 2.328 1,67 Sonderposten 1.238.168 1.244.911 -6.743 -0,54 Pensionsrückstellungen 805.044 757.104 47.940 6,33 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0 0 0 - Instandhaltungsrückstellungen 2.557 1.965 592 30,16 Steuerrückstellungen 322 996 -674 -67,67 Sonstige Rückstellungen 128.424 120.222 8.202 6,82 Anleihen 0 0 0 - Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.567.746 1.552.687 15.059 0,97 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 696.367 643.651 52.716 8,19 Verbindlichkeiten aus Vorgän- gen, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen 3.228 2.508 720 28,71 Verbindlichkeiten aus Lieferun- gen und Leistungen 83.528 76.812 6.716 8,74 Sonstige Verbindlichkeiten 149.842 123.204 26.638 21,62 Erhaltene Anzahlungen 108.302 126.724 -18.422 -14,54 Passive Rechnungsabgrenzung 51.045 47.438 3.607 7,60 Gesamtkapital 5.925.106 5.802.677 122.429 2,11 Bezüglich der für den Gesamtabschluss relevanten NKF-Kennzahlen wird an dieser Stelle auf die im Gesamtlagebericht dargestellten Kennzahlen verwiesen. Diese orientieren sich an dem im Runderlass des Innenministe- riums vom 01.10.2008 beschriebenen NKF-Kennzahlenset NRW, welches bereits für den Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn verwendet wurde.Seite 37 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 34 Von dem NKF-Kennzahlenset im Einzelabschluss wurde nur insoweit ab- gewichen, als dass für den Gesamtabschluss die Kennzahlen „Drittfinanzie- rungsquote“, „Investitionsquote“, „Dynamischer Verschuldungsgrad“, „Li- quidität 2. Grades“, „Steuerquote“ sowie „Sach- und Dienstleistungsintensi- tät“ und „Transferaufwandsquote“ nicht dargestellt wurden. Dies ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 4 GO NRW zulässig, wonach in die Analyse nur solche Kennzahlen einbezogen werden sollen, die für das Bild der Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage bedeutsam sind. In Bezug darauf, dass die Kennzahlen für die Analyse des kommunalen Jah- resabschlusses und nicht des Gesamtabschlusses entwickelt wurden, ist das Fehlen der genannten Kennzahlen auch nachvollziehbar. X. Beteiligungsbericht Nach § 117 Abs. 1 GO NRW muss eine Gemeinde einen Beteiligungsbe- richt erstellen, sofern sie von der größenabhängigen Befreiung im Zusam- menhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht. Im Umkehrschluss ist die Stadt Bonn von der Pflicht, einen Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 117 GO NRW zu erstellen, befreit. Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 53 KomHVO muss der Gesamtab- schluss jedoch die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligungen sowie der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu allen ver- selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat- rechtlicher Form enthalten. Zur Erfüllung dieser Anforderungen erstellt die Stadt Bonn weiterhin einen Beteiligungsbericht. Der Beteiligungsbericht 2019 enthält detaillierte Infor- mationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt. In ihm werden alle Un- ternehmen aufgeführt und dargestellt, d. h. auch solche, die nicht dem Kon-Seite 38 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 35 solidierungskreis angehören. Er vervollständigt damit den im Gesamtab- schluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamtlage der Kommune. Der Beteiligungsbericht 2019 der Bundesstadt Bonn wurde mit einer sepa- raten Vorlage (Drucksache Nr. 201945) dem Hauptausschuss der Stadt Bonn anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW zu seiner Sitzung am 14.12.2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im Gesamtabschluss benannt. Konkrete Inhalte des Beteiligungsberichts waren nicht Gegenstand der Prü- fung des Gesamtabschlusses.Seite 39 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 36 E Bestätigungsvermerk Prüfungsurteile Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gesamtergebnisrech- nung für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. 2019 sowie dem Ge- samtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belan- gen den Vorschriften der GO NRW sowie der KomHVO NRW und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belan- gen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat.Seite 40 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 37 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage- berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kommuna- ler Abschlussprüfungen des IDR durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres Be- stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern- unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften Nordrhein-Westfalens und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Ge- samtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. §§ 50 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen ent- spricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein- stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus- ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe- absichtigten - falschen Darstellungen ist.Seite 41 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 38 Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fortführung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zu- sammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä- gig, anzugeben. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der KomHVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der GO NRW sowie KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können. Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtab- schlusses und des Gesamtlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun- desstaft Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Ge- samtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht beinhaltet.Seite 42 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 39 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan- tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kom- munaler Abschlussprüfungen vom IDR durchgeführte Prüfung eine wesent- liche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich an- gesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak- tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs- urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich- tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab- schlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Gesamtlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän- den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzuge- ben.Seite 43 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 40 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fort- führung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlage- bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be- stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse und Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inan- spruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Gewährträger- haftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt Bonn ist nach § 128 GO i. V. m. § 12 InsO ausgeschlossen. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamt- abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Gesamtlageberichts mit dem Gesamt- abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn.Seite 44 von 213 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 10/2023 RPA Bonn ___________________________________________________________________ 41 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie- hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annah- men nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs- urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundelie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un- vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Bonn, den 23.10.2023 gez. Dr. Daniel Pütz Dr. Daniel Pütz Leiter des RechnungsprüfungsamtesSeite 45 von 213 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtabschluss 2019 Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 46 von 213 2 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5 2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7 3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12 4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16 4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16 4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23 4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24 4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26 4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30 4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33 4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73 4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 89 4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 95 5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 129 6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 134 6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 135Seite 47 von 213 3 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 135 6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 135 6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 143 6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 149 6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 149 6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 153 6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 155 6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 155 6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 156 6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 158 6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 159 6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 161 6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 162 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 167Seite 48 von 213 4 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Bestätigungserklärung Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom Oberbürgermeister zu bestätigen. Aufgestellt: Bonn, 20.10.2023_________ _______________gez. Heidler_______ Margarete Heidler, Stadtkämmerin Bestätigt: Bonn, 20.10.2023_____________ _______gez. Dörner____________________ Katja Dörner, OberbürgermeisterinSeite 49 von 213 5 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 1. EinführungSeite 50 von 213 6 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage- ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind. Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations- oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab- schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän- digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang 4. der Kapitalflussrechnung und 5. dem Eigenkapitalspiegel. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal- tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2019 mit den Zahlen der Geschäftsjahre 2018 und 2019 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 201945 im Bonner Ratsinformationssystem) beigefügt.Seite 51 von 213 7 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 2. GesamtbilanzSeite 52 von 213 8 Gesamtabschluss 2019 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnAktiva Passiva Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 1 Anlagevermögen 5.546.203.500,98 5.478.424.964,05 1 Eigenkapital 1.090.533.339,93 1.104.456.906,17 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.845.066,68 22.829.832,45 1.1 Allgemeine Rücklage 896.823.298,31 903.389.161,95 1.2 Sachanlagen 5.249.722.008,07 5.175.414.231,17 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37 1.3 Finanzanlagen 275.636.426,23 280.180.900,43 1.3 Ausgleichsrücklage 69.862.221,55 59.514.961,61 1.4 Gesamtjahresergebnis -18.390.754,27 1.641.722,91 1.5 141.583.508,97 139.255.994,33 2 Umlaufvermögen 342.710.450,03 295.192.568,94 2 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 2.1 Vorräte 51.803.259,75 51.203.860,88 3 Sonderposten 1.238.167.903,96 1.244.910.980,72 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.160.442,94 216.991.784,64 3.1 für Zuwendungen 1.006.421.667,16 1.001.032.852,32 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 3.2 für Beiträge 195.125.877,84 195.235.629,22 2.4 Liquide Mittel 34.746.747,34 26.996.923,42 3.3 für den Gebührenausgleich 11.728.731,58 24.126.806,27 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 36.191.632,68 29.059.251,48 3.4 Sonstige Sonderposten 24.891.627,38 24.515.692,91 4 Rückstellungen 936.347.320,17 880.286.216,52 4.1 Pensionsrückstellungen 805.044.204,70 757.103.858,90 4.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 4.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.557.000,00 1.965.000,00 4.4 Steuerrückstellungen 321.764,59 995.596,28 4.4 Sonstige Rückstellungen 128.424.350,88 120.221.761,34 5 Verbindlichkeiten 2.609.012.150,30 2.525.585.141,65 5.1 Anleihen 5.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.567.745.651,61 1.552.686.784,17 5.3 696.366.711,94 643.650.599,30 5.4 Verbindlk. a. Vorg. d. Kreditaufn. wirtschaftl. gleichk. 3.228.461,12 2.507.856,59 5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.527.861,64 76.812.188,70 5.6 Sonstige Verbindlichkeiten 149.841.523,30 123.203.982,76 5.7 Erhaltene Anzahlungen 108.301.940,69 126.723.730,13 6 Passive Rechnungsabgrenzung 51.044.869,33 47.437.539,41 5.925.105.583,69 5.802.676.784,47 5.925.105.583,69 5.802.676.784,47 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2019Seite 53 von 213 9 Gesamtabschluss 2019 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn31.12.2019 EUR 31.12.2018 EUR 1 Anlagevermögen 5.546.203.500,98 5.478.424.964,05 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.845.066,68 22.829.832,45 1.2 Sachanlagen 5.249.722.008,07 5.175.414.231,17 1.2.1 875.697.205,28 872.557.839,30 1.2.1.1 Grünflächen 686.761.836,87 683.303.909,00 1.2.1.2 Ackerland 17.882.505,87 18.233.205,06 1.2.1.3 Wald, Forsten 11.386.881,15 11.162.810,40 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 159.665.981,39 159.857.914,84 1.2.2 1.556.578.645,09 1.522.096.586,49 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 97.476.195,30 92.056.402,31 1.2.2.2 Schulen 548.209.078,27 536.685.803,44 1.2.2.3 Wohnbauten 374.290.796,00 364.075.217,51 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 536.602.575,52 529.279.163,23 1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.256.784.863,36 2.273.795.608,69 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 353.403.259,50 352.952.078,82 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 260.412.738,33 265.050.172,20 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 55.474.701,70 55.548.339,19 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 764.036.351,44 763.492.303,26 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 483.600.018,84 495.803.322,25 1.2.3.6 Versorgungsanlagen 304.176.523,25 304.760.972,25 1.2.3.7 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 35.681.270,30 36.188.420,72 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 814.003,08 868.573,89 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 119.064.974,97 118.732.762,53 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 80.144.349,28 79.928.770,06 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.862.932,98 46.946.657,48 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 307.775.034,03 260.487.432,73 Aktiva Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche RechteSeite 54 von 213 10 Gesamtabschluss 2019 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn1.3 Finanzanlagen 275.636.426,23 280.180.900,43 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 32.277.323,70 32.282.180,97 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 78.558.191,47 81.826.225,94 1.3.3 Übrige Beteiligungen 45.469.975,60 50.884.124,75 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 97.385.201,67 94.516.417,03 1.3.6 Ausleihungen 21.945.733,79 20.671.951,74 2 Umlaufvermögen 342.710.450,03 295.192.568,94 2.1 Vorräte 51.803.259,75 51.203.860,88 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 51.560.142,41 50.649.433,33 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 243.117,34 554.427,55 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 256.160.442,94 216.991.784,64 2.2.1 Forderungen 167.849.105,94 151.442.975,20 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 88.311.337,00 65.548.809,44 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 34.746.747,34 26.996.923,42 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 36.191.632,68 29.059.251,48 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.925.105.583,69 5.802.676.784,47AktivaSeite 55 von 213 11 Gesamtabschluss 2019 Gesamtbilanz Bundesstadt Bonn31.12.2019 EUR 31.12.2018 EUR 1 Eigenkapital 1.090.533.339,93 1.104.456.906,17 1.1 Allgemeine Rücklage 896.823.298,31 903.389.161,95 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37 1.3 Ausgleichsrücklage 69.862.221,55 59.514.961,61 1.4 Gesamtjahresergebnis -18.390.754,27 1.641.722,91 1.5 141.583.508,97 139.255.994,33 2 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 3 Sonderposten 1.238.167.903,96 1.244.910.980,72 3.1 für Zuwendungen 1.006.421.667,16 1.001.032.852,32 3.2 für Beiträge 195.125.877,84 195.235.629,22 3.3 für den Gebührenausgleich 11.728.731,58 24.126.806,27 3.4 Sonstige Sonderposten 24.891.627,38 24.515.692,91 4 Rückstellungen 936.347.320,17 880.286.216,52 4.1 Pensionsrückstellungen 805.044.204,70 757.103.858,90 4.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 4.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.557.000,00 1.965.000,00 4.4 Steuerrückstellungen 321.764,59 995.596,28 4.4 Sonstige Rückstellungen 128.424.350,88 120.221.761,34 5 Verbindlichkeiten 2.609.012.150,30 2.525.585.141,65 5.1 Anleihen 5.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.567.745.651,61 1.552.686.784,17 5.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 696.366.711,94 643.650.599,30 5.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 3.228.461,12 2.507.856,59 5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.527.861,64 76.812.188,70 5.6 Sonstige Verbindlichkeiten 149.841.523,30 123.203.982,76 5.7 Erhaltene Anzahlungen 108.301.940,69 126.723.730,13 6 Passive Rechnungsabgrenzung 51.044.869,33 47.437.539,41 5.925.105.583,69 5.802.676.784,47 Passiva Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter PassivaSeite 56 von 213 12 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 3. GesamtergebnisrechnungSeite 57 von 213 13 Gesamtabschluss 2019 Gesamtergebnisrechnung Bundesstadt BonnErgebnis des Haushaltsjahres EUR Ergebnis des Vorjahres EUR Vergleich Haushaltsjahr/Vorjahr EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben 645.021.352,39 EUR 709.832.663,20 EUR -64.811.310,81 EUR 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 296.725.055,91 EUR 226.801.703,50 EUR 69.923.352,41 EUR 3 + Sonstige Transfererträge 21.626.628,79 EUR 12.266.862,89 EUR 9.359.765,90 EUR 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 208.328.117,80 EUR 218.494.273,46 EUR -10.166.155,66 EUR 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 588.552.293,87 EUR 550.759.617,47 EUR 37.792.676,40 EUR 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 108.162.234,79 EUR 116.760.519,16 EUR -8.598.284,37 EUR 7 + Sonstige ordentliche Erträge 77.201.441,61 EUR 117.075.542,20 EUR -39.874.100,59 EUR 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9.106.117,82 EUR 7.961.725,47 EUR 1.144.392,35 EUR 9 +/- Bestandsveränderungen 2.234.850,42 EUR -3.727.894,97 EUR 5.962.745,39 EUR 10 = Ordentliche Gesamterträge 1.956.958.093,40 EUR 1.956.225.012,38 EUR 733.081,02 EUR 11 - Personalaufwendungen -560.177.422,41 EUR -525.248.032,66 EUR -34.929.389,75 EUR 12 - Versorgungsaufwendungen -43.473.776,68 EUR -35.409.197,43 EUR -8.064.579,25 EUR 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -521.158.713,57 EUR -519.677.038,23 EUR -1.481.675,34 EUR 14 - Bilanzielle Abschreibungen -144.230.940,77 EUR -141.524.419,09 EUR -2.706.521,68 EUR 15 - Transferaufwendungen -450.062.393,68 EUR -430.480.613,58 EUR -19.581.780,10 EUR 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -192.885.372,41 EUR -245.469.820,00 EUR 52.584.447,59 EUR 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -1.911.988.619,52 EUR -1.897.809.120,99 EUR -14.179.498,53 EUR 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 und 17) 44.969.473,88 EUR 58.415.891,39 EUR -13.446.417,51 EUR 19 + Finanzerträge 6.049.507,72 EUR 5.376.791,64 EUR 672.716 20 - Finanzaufwendungen -48.278.475,70 EUR -44.971.733,36 EUR -3.306.742 21 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen -3.268.034,47 EUR -3.268.034,47 EUR 22 = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 bis 21) -45.497.002,45 EUR -42.862.976,19 EUR -2.634.026,26 EUR 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 und 22) -527.528,57 EUR 15.552.915,20 EUR -16.080.443,77 EUR 24 = Gesamtjahresergebnis im Konzern (Zeilen 23) -527.528,57 EUR 15.552.915,20 EUR -16.080.443,77 EUR 25 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -17.863.225,70 EUR -13.911.192,29 EUR -3.952.033,41 EUR 26 = Gesamtjahresergebnis laut Bilanz (Zeilen 24 und 25) -18.390.754,27 EUR 1.641.722,91 EUR -20.032.477,18 EUR Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und AufwandsartenSeite 58 von 213 14 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 4. GesamtanhangSeite 59 von 213 15 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts- jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des Beteiligungs- berichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste Gesamtab- schluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2019 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei assoziierte Unternehmen einbezogen. Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon- zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen (siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1). Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen- abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 60 von 213 16 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be- sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab- schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2019 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2019 nicht ergeben. Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 zu Grunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah- ren) gegliedert. Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen. Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter- prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt. 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis 4.2.1 Allgemeine Ausführungen Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2019. Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili- gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 61 von 213 17 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises gesondert betrachtet werden. Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge- nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich- tigen und werden wie fremde Dritte behandelt. Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 51 Abs. 1 u. 2 KomHVO NRW Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 51 KomHVO NRW im Rahmen der Vollkon- solidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privatrechts einer Kommune sind im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kom- mune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 51 Abs. 2 KomHVO NRW). Konzept der einheitlichen Leitung Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen. Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen. Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt. Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 62 von 213 18 Gesamtabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Control-Konzept Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 51 Abs. 2. S. 2 Nr. 1-3 KomHVO NRW gegeben ist. Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra- ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich ausgeübt wird. Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien- tiert. Bei den Gesellschaften, deren B
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