231972-04 AA · Änderungsantrag
FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
Kerndaten
- Nummer
- 231972-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231972-04 AA Antragsteller/in: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Achim Schröder BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 24.01.2024, gez. Wenzel, Reeh-Schall, Pfeiffer FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.01.2024 Empfehlung Rat 01.02.2024 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung erarbeitet eine neue, den Realitäten angepasste Strukturierung der Planungsräume (Vgl. Anlage zu DS 231972, Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027, S. 25), ggf. in Abstimmung mit dem Bedarfsplan für Grundschulen, und, bei Sinnhaftigkeit, bis auf die Ebene der statistischen Bezirke der Bundesstadt Bonn. 2. Um die Planungsräume der Realität entsprechend zuzuschneiden, nimmt die Verwaltung mit Kindertagesstätten und Grundschulen Kontakt auf und ermittelt aus den Anmeldeunterlagen in anonymisierte Form das Einzugsgebiet der jeweiligen Einrichtung. Als Haupteinzugsgebiet der jeweiligen Einrichtung gilt der Raum, aus dem 80% der am nächsten zur Einrichtung wohnenden und angemeldeten Kinder kommen. 3. Die Verwaltung arbeitet die zitierte Drucksache für den Planungszeitraum 2023 - 2027 dementsprechend um. Begründung Die derzeitige Strukturierung der Planungsbezirke entspricht nicht der gelebten Realität. Hieraus erwächst die große Gefahr, dass räumliche Bedarfe falsch eingeschätzt werden und infolgedessen Einrichtungen am falschen Ort geplant und errichtet werden. Maßgabe muss jedoch sein, die überwiegende Zahl der Kinder im nahen Wohnumfeld zur Kita oder zur Grundschule gehen zu lassen. Beispiel für falsche Clusterungen: Der Kita-Bedarfsplan fasst in Planungsraum 13 Hochkreuz, Friesdorf und Bad Godesberg Nord zusammen. Zwischen Hochkreuz und den beiden anderen OT liegen die B9, die Stadtbahntrasse und die Eisenbahntrasse. Die einzige Verbindung zwischen Hochkreuz und denSeite 1 von 2 Seite 2 beiden anderen OT besteht in der vielbefahrenen Hochkreuzallee. Darum orientieren sich Menschen aus Hochkreuz Richtung Plittersdorf. Dort sind auch mehrere LEH-Standorte zu finden sowie zwei Grundschulen (Donatus und Goten). M.a.W. der Planungsraum entspricht nicht den natürlichen, durch tägliche Praxis eingeübten Laufwegen. Das geht auch mit anderen Planungsräumen so. Z.B. werden in Planungsraum 17 Heiderhof und Muffendorf zusammengefasst. Das entspricht der Clusterung von Stimmbezirken. Wenn es aber um Kitas geht, dann ist der Heiderhof mit seiner Lage auf einem Höhenplateau (172 m ü. NN) räumlich getrennt von Muffendorf (84 m ü. NN) und nur über die Muffendorfer Strasse, die einzige Zuwegung zum Heiderhof, erreichbar. Da will niemand morgens mit einem Kinde auf dem Rad entlangfahren. Auch hier entspricht die Clusterung nicht der Realität. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de