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231972-04 AA · Änderungsantrag

FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972

Nummer
231972-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anhörung
  5. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231972 Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
231972-04 AA
Antragsteller/in:
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Achim Schröder
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
24.01.2024, gez. Wenzel, Reeh-Schall, Pfeiffer
FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023
- 2027
Antrag zur Vorlage 231972
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.01.2024 Empfehlung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung erarbeitet eine neue, den Realitäten angepasste
Strukturierung der Planungsräume (Vgl. Anlage zu DS 231972,
Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027, S. 25), ggf. in Abstimmung
mit dem Bedarfsplan für Grundschulen, und, bei Sinnhaftigkeit, bis auf
die Ebene der statistischen Bezirke der Bundesstadt Bonn.
2. Um die Planungsräume der Realität entsprechend zuzuschneiden,
nimmt die Verwaltung mit Kindertagesstätten und Grundschulen Kontakt
auf und ermittelt aus den Anmeldeunterlagen in anonymisierte Form das
Einzugsgebiet der jeweiligen Einrichtung. Als Haupteinzugsgebiet der
jeweiligen Einrichtung gilt der Raum, aus dem 80% der am nächsten zur
Einrichtung wohnenden und angemeldeten Kinder kommen.
3. Die Verwaltung arbeitet die zitierte Drucksache für den
Planungszeitraum 2023 - 2027 dementsprechend um.
Begründung
Die derzeitige Strukturierung der Planungsbezirke entspricht nicht der gelebten
Realität. Hieraus erwächst die große Gefahr, dass räumliche Bedarfe falsch
eingeschätzt werden und infolgedessen Einrichtungen am falschen Ort geplant
und errichtet werden. Maßgabe muss jedoch sein, die überwiegende Zahl der
Kinder im nahen Wohnumfeld zur Kita oder zur Grundschule gehen zu lassen.
Beispiel für falsche Clusterungen: Der Kita-Bedarfsplan fasst in Planungsraum
13 Hochkreuz, Friesdorf und Bad Godesberg Nord zusammen. Zwischen
Hochkreuz und den beiden anderen OT liegen die B9, die Stadtbahntrasse und
die Eisenbahntrasse. Die einzige Verbindung zwischen Hochkreuz und denSeite 1 von 2
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beiden anderen OT besteht in der vielbefahrenen Hochkreuzallee. Darum
orientieren sich Menschen aus Hochkreuz Richtung Plittersdorf. Dort sind auch
mehrere LEH-Standorte zu finden sowie zwei Grundschulen (Donatus und
Goten). M.a.W. der Planungsraum entspricht nicht den natürlichen, durch
tägliche Praxis eingeübten Laufwegen.
Das geht auch mit anderen Planungsräumen so. Z.B. werden in Planungsraum
17 Heiderhof und Muffendorf zusammengefasst. Das entspricht der Clusterung
von Stimmbezirken. Wenn es aber um Kitas geht, dann ist der Heiderhof mit
seiner Lage auf einem Höhenplateau (172 m ü. NN) räumlich getrennt von
Muffendorf (84 m ü. NN) und nur über die Muffendorfer Strasse, die einzige
Zuwegung zum Heiderhof, erreichbar. Da will niemand morgens mit einem
Kinde auf dem Rad entlangfahren. Auch hier entspricht die Clusterung nicht der
Realität.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de