231972 · Beschlussvorlage
Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027
Kerndaten
- Nummer
- 231972
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 231972 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.11.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 bis 2027 wird zugestimmt. Begründung Die Verwaltung kommt ihrer Planungsverantwortung gemäß § 80 Abs. 1 SGB VIII nach und legt die Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vor. Die Beteiligung der freien Träger fand im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsge- meinschaft nach § 78 SGB VIII „Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespfle- ge“ statt. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr und aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedin- gungen müssen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jah- ren in einem erheblichen Umfang, aber auch weitere Betreuungsplätze für Ü3- Kinder, geschaffen werden. Obwohl in den letzten Jahren ein umfangreicher Ausbau der Betreuungsplätze stattgefunden hat, müssen nach wie vor weitere Plätze in Kindertageseinrich- tungen und Tagespflege geschaffen werden, um der Nachfrage gerecht zu werden und ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können. Das Ziel, einen Betreuungsplatz für 58% der Kinder unter drei Jahren anbieten zu können, konnte bisher nicht erreicht werden. Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde die Zielversorgungsquote von 102% nahezu erreicht. Es zeigt sich aber, dass trotzdem Kinder ab drei Jahren keinen Kitaplatz finden können. Eine Anpassung der Zielversorgungsquoten auf 104% ist daher erfor- derlich. Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden kleinräumig die Betreuungsangebote und Versorgungsquoten aufgezeigt. Im Abgleich mit der angestrebten Zielver- sorgungsquote werden die Standorte benannt, die durch einen weiteren Aus- bau von Betreuungsplätzen besonders gestärkt werden sollten. Ziel ist, ausrei-Seite 1 von 94 Seite 2 chend und möglichst wohnortnah ein an den Bedarfen orientiertes Betreuungs- angebot zur Verfügung zu stellen. Anlage/n 1 Kindertagesstättenbedarfsplan_2023-2027 (öffentlich)Seite 2 von 94 Seite 1 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 – 2027 Amt für Kinder, Jugend und Familie Bundesstadt Bonn ©Silke Wedler - Fotolia ©SENTELLO/Fotolia.com ©Rawpixel.com - stock.adobe.comSeite 3 von 94 Seite 2 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ......................................................................................................................... 1 2. Die wesentlichen gesetzlichen Planungsgrundlagen ................................................... 2 3. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes ............................................................... 4 3.1 Trägervielfalt ................................................................................................................ 4 3.2 Kindertagespflege ........................................................................................................ 6 3.2.1 Kinderstuben ......................................................................................................... 7 3.3 Ausbau von Familienzentren und plusKITAS ............................................................... 7 3.3.1 Familienzentren ..................................................................................................... 7 3.3.2 PlusKITAS ............................................................................................................. 8 3.4 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote ......................................................... 8 3.4.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren .............................. 9 3.4.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren .................................10 4. Bedarfssituation .............................................................................................................10 4.1 Bedarfsbeeinflussende Faktoren.................................................................................11 4.1.1 Veränderungen der Kinderzahlen .........................................................................11 4.1.2 Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf ........................12 4.1.3 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder .........................................14 4.1.4 Kitaplatzvergabe ...................................................................................................14 4.1.5 Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf .............................................15 4.2 Bedarfsabschätzung ...................................................................................................16 4.2.1 Bedarfsabschätzung für Kinder unter drei Jahren .................................................18 4.2.2 Bedarfsabschätzung für Kinder ab drei Jahren .....................................................18 5. Exkurs: Wachstum und Probleme der vorgegebene Gruppenstrukturen ..................19 6. Personal in Kindertageseinrichtungen .........................................................................20 7. Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Ausbauplanung...........................................21 8. Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume...........................................................23 8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord ..........................................................................26 8.1.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................26 8.1.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................27 8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord ...................................................................................28 8.2.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................28 8.2.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................30 8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch ..............................................................................31 8.3.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................31 8.3.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................32 8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West ..................................................................................34 8.4.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................34 8.4.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................36Seite 4 von 94 Seite 3 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 8.5 Planungsraum 05 – Bonn-Mitte ...................................................................................37 8.5.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................37 8.5.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................39 8.6 Planungsraum 06 – Bonn-Mitte-Süd ...........................................................................40 8.6.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................40 8.6.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................42 8.7 Planungsraum 07 – Bonn-Süd-West ...........................................................................43 8.7.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................43 8.7.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................45 8.8 Planungsraum 08 – Bonn-Süd-Ost .............................................................................46 8.8.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................46 8.8.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................48 8.9 Planungsraum 09 – Kottenforst ...................................................................................49 8.9.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................49 8.9.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................51 8.10 Planungsraum 10 – Hardtberg-Süd-Ost ....................................................................52 8.10.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................52 8.10.2 Entwicklungspotential .........................................................................................53 8.11 Planungsraum 11 – Medinghoven .............................................................................54 8.11.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................54 8.11.2 Entwicklungspotential .........................................................................................55 8.12 Planungsraum 12 – Hardtberg-Nord-West ................................................................56 8.12.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................56 8.12.2 Entwicklungspotential .........................................................................................57 8.13 Planungsraum 13 – Godesberg-Nord........................................................................58 8.13.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................58 8.13.2 Entwicklungspotential .........................................................................................60 8.14 Planungsraum 14 – Godesberg-Mitte-West ..............................................................61 8.14.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................61 8.14.2 Entwicklungspotential .........................................................................................62 8.15 Planungsraum 15 – Godesberg-Mitte-Ost .................................................................63 8.15.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................63 8.15.2 Entwicklungspotential .........................................................................................64 8.16 Planungsraum 16 – Godesberg-Mitte-Süd ................................................................65 8.16.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................65 8.16.2 Entwicklungspotential .........................................................................................66 8.17 Planungsraum 17 – Godesberg-Süd-West ................................................................67 8.17.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................67 8.17.2 Entwicklungspotential .........................................................................................68 8.18 Planungsraum 18 – Godesberg-Süd .........................................................................69Seite 5 von 94 Seite 4 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 8.18.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................69 8.18.2 Entwicklungspotential .........................................................................................70 8.19 Planungsraum 19 – Mehlem .....................................................................................71 8.19.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................71 8.19.2 Entwicklungspotential .........................................................................................72 8.20 Planungsraum 20 – Beuel-Mitte ................................................................................73 8.20.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................73 8.20.4 Entwicklungspotential .........................................................................................74 8.21 Planungsraum 21 – Beuel-Nord ................................................................................76 8.21.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................76 8.21.2 Entwicklungspotential .........................................................................................77 8.22 Planungsraum 22 – Beuel-Ost ..................................................................................78 8.22.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................78 8.22.2 Entwicklungspotential .........................................................................................79 8.23 Planungsraum 23 – Beuel-Süd .................................................................................80 8.23.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................80 8.23.2 Entwicklungspotential .........................................................................................81 8.24 Planungsraum 24 – Beuel Außenring........................................................................82 8.24.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................82 8.24.2 Entwicklungspotential .........................................................................................83 9. Zusammenfassung der Ergebnisse auf gesamtstädtischer Ebene ............................84 Anlage .................................................................................................................................86Seite 6 von 94 Seite 1 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 1. Einleitung Förderung, Bildung und Betreuung junger Menschen ist eine Investition in die Zukunft. Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind ein wichtiger Baustein hierzu. Vorrangiges Ziel der Stadt Bonn ist es Betreuungsplätze zu schaffen, die sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder orientieren und hohen Qualitätsansprüchen genügen. Durch eine frühe alltagsintegrierte, ganzheitliche Förderung wird die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder gestärkt und damit der Grundstein für deren Zukunft in unserer Gesellschaft gelegt. Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist eine große Herausforderung und erfordert einen flexiblen und zukunftsgerichteten Planungsprozess. Die Bundesstadt Bonn als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Rahmen ihrer kommunalen Pflichtaufgaben dafür verantwortlich, dass diese Betreuungsplätze bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages (vgl. § 2 KiBiz). Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt Veränderungspotentiale zu analysieren und auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Die Bundesstadt Bonn gehört nach wie vor zu den Kommunen mit steigenden Einwohnerzahlen. Auch die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen steigt kontinuierlich. Während früher eine Kindertagesstätte meist erst von Kindern ab drei Jahren in Anspruch genommen wurde, zeichnet sich ein zunehmender Bedarf auch und gerade für Kinder unter drei Jahren ab. Eine höhere Nachfrage erfordert die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder aller Altersgruppen. Auch für die Kinder von Flüchtlingen müssen ausreichend Betreuungsplätze bereitgestellt werden, um diese früh in den Bildungsprozess zu integrieren. Als Antwort auf die steigende Wohnraumnachfrage entstehen in den nächsten Jahren in mehreren Stadtteilen größere Neubauvorhaben. Der Bau von Kindertagesstätten ist hier erforderlich und bereits vielfach in den Planungsprozess mit eingeflossen, um eine ausreichende und bedarfsgerechte Infrastruktur wohnortnah vorhalten zu können. Bonn ist Wirtschaftsstandort mit einem hohen Anteil an hochqualifizierten Arbeitsplätzen insbesondere im Dienstleistungssektor. Viele Eltern wünschen nach der Elternpause einen frühzeitigen Wiedereinstieg in den Beruf. Aber auch steigende Preise führen dazu, dass in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten müssen. Vor allem Alleinerziehende sind dringend auf Betreuungsplätze angewiesen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt einen immer höheren gesellschaftlichen Stellenwert ein. Dieser Entwicklung muss durch einen zielgerichteten Ausbau der Betreuungsplätze Rechnung getragen werden. Kinderbetreuung ist auch als wichtiger Baustein für einen frühen Spracherwerb und das erlernen von Sozialverhalten unabdingbar. Motorische und kognitive Entwicklungen werden unterstützt und gefördert. Umso größer ist die Bedeutung einer hochwertigen und flächendeckenden öffentlich geförderten Kinderbetreuung, die sich an den Wünschen und Bedarfen der Kinder und Eltern orientiert, Kindern unterschiedlicher Herkunft und Kompetenz die gleichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet und eine individuelle Förderung bietet.Seite 7 von 94 Seite 2 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Juni 2018 die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2018 bis 2022 beschlossen (DS-Nr. 1811203). Aufbauend auf einer umfangreichen Elternbefragung wurde für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Zielversorgungsquote von 58% und für Kinder im Alter von drei bis einschließlich fünf Jahren von 102% festgelegt. Aber sind diese Zielversorgungsquoten noch bedarfsgerecht? Wie und wo muss ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erfolgen, um allen Kindern möglichst wohnortnah einen Betreuungsplatz anbieten zu können? Geänderte Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Veränderungen zeigen die Notwendigkeit der Überprüfung und Anpassung der Zielversorgungsquoten auf. In den letzten Jahren erfolgte ein massiver Ausbau der Betreuungsplätze. Um der wachsenden Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen sowohl für Kinder unter drei Jahren (U3-Plätze) als auch für Kinder ab drei Jahren (Ü3-Plätze) gerecht zu werden, wurden neue Einrichtungen geschaffen und bestehende umgebaut und erweitert. Allerdings konnten nicht für 58 % der unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze geschaffen werden. Auch für Kinder ab drei Jahren ist das Angebot noch nicht bedarfsgerecht. Die Notwendigkeit weitere Betreuungsplätze zu schaffen steht außer Frage. Jedoch konterkariert der Fachkräftemangel diesen Prozess. Die angespannte Personalsituation und fehlende Fachkräfte erschweren zunehmend den weiteren Ausbauprozess. Aber nicht nur das – auch in bestehenden Kindertageseinrichtungen kann das Angebot in vielen Fällen nicht, oder zumindest nicht während des gesamten Kindergartenjahres aufrechterhalten werden. Die gesetzlichen Verpflichtungen, ausreichend Kita- und Tagespflegeplätze vorzuhalten, besteht nach wie vor. Auf Landesebene fehlten jedoch geeignete Lösungsansätze, wie zukünftig dem sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel umgegangen werden soll. Dem landes- und bundesweiten Mangel an Betreuungspersonal soll nunmehr auf politischer Ebene begegnet werden und erste Programme und Unterstützungsmechanismen sind geplant. Inwiefern diese Maßnahmen – die "Kita- Fachkräfteoffensive" - greifen und wann sich eine deutliche Verbesserung der Situation abzeichnen wird, bleibt abzuwarten. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist jedoch nicht Kerninhalt der aktualisierten Bedarfsplanung. Es sollen vielmehr Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf den weiteren Ausbau kleinräumig aufgezeigt werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie legt hierzu im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vor. 2. Die wesentlichen gesetzlichen Planungsgrundlagen Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist die Grundlage für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflege. Es bildet den Planungs- und Finanzierungsrahmen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung. Nach § 79 Abs. I SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben des SGB VIII die Gesamtverantwortung. Gemäß § 80 Abs. 1 SGB VIII haben sie im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse undSeite 8 von 94 Seite 3 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Nach § 4 KiBiz ist die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege verpflichtet. Das Angebot soll an den Bedarfen der Familien ausgerichtet sein und den Wünschen des Betreuungsumfangs in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen. Auch soll sichergestellt sein, dass alle Betreuungszeiten in bedarfsgerechtem Umfang und verlässliche Angebote in der Kindertagespflege vorgehalten werden. Sozialräumliche Besonderheiten, wie die adäquate Versorgung von sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungskreisen und besondere Angebote, wie Familienzentren oder plus-KITAs gemäß §§ 44 und 45 KiBiz, sind zu berücksichtigen. In Anbetracht der Anliegen erwerbstätiger und in Ausbildung stehender Eltern ist nach Möglichkeit anzustreben, auch einem Bedarf an Plätzen für wohnsitzfremde Kinder Rechnung zu tragen. Diese Aufgaben stellen in einer wachsenden Kommune mit wenig Bauflächen, Fachkräftemangel und fehlenden personellen Ressourcen eine große Herausforderung dar. Darüber hinaus sind für die Planung insbesondere die folgenden Vorgaben und Ziele des Kinderbildungsgesetzes und des SGB VIII zu berücksichtigen: Förderung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Einrichtungen oder Tagespflege, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind, sich in einer Bildungsmaßnahme oder Ausbildung befinden, arbeitssuchend sind oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten oder die Betreuung für die Entwicklung des Kindes geboten ist. (§ 24 Abs. 1 SGB VIII) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 Abs. 3 SGB VIII) Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 3 KiBiz) Danach haben die Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder nach ihrem individuellen Bedarf innerhalb der zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangebote zu wählen. Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von Behinderungen bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen gefördert werden (§ 8 KiBiz). Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderungen bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. Mit der Einführung des "Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung" - abgekürzt: Bundesteilhabegesetz (BTHG) – wird eine Regelung für die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf aufgestellt. Landeseinheitlich wird die sogenannte Basisleistung I den Kindern mit Behinderung gewährt. Der Träger kann zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen, um die konzeptionelle Umsetzung der Betreuung und Förderung zu ermöglichen: Das Modell "Zusatzkraft" und das Modell "Gruppenstärkenabsenkung". Die Wahl des Modells hat nicht unerheblichen Einfluss auf die Bedarfsplanung, da im Modell Gruppenstärkenabsenkung Betreuungsplätze nicht belegt werden. Dem inklusiven Gedanken wird mit dieser Regelung Rechnung getragen. Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung wird bereits in vielen Bonner Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt. Angebotsstruktur und Gruppenformen (§ 33 KiBiz): Die Kindpauschalen werden für jede einzelne Einrichtung und für jedes Kindergartenjahr durch dieSeite 9 von 94 Seite 4 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Jugendhilfeplanung festgelegt und zum 15.03. nach Beschlussfassung dem Land gemeldet. Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird die Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden. Hierfür finden jährlich umfangreiche Abstimmungen zwischen Jugendhilfeplanung und allen Trägern bzw. Trägervertretungen der nach KiBiz geförderten Bonner Kindertageseinrichtungen statt. Anschließend wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einmal im Jahr detailliert die Vorlage mit den Gruppenstrukturen der Kindertageseinrichtungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Familienzentren (§ 42 KiBiz) sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. PlusKITAS (§ 44, 45 KiBiz) sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, die in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sind. Individuelle Förderung und Stärkung der Bildungschancen werden in diesen Einrichtungen besonders unterstützt. Es gibt über die genannten noch viele verschiedene Regelungen, die mittel- oder unmittelbar Einfluss auf die Betreuungsplatzsituation nehmen. Insofern erhebt die vorgenannte Ausführung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur die wichtigsten Normen heraus. 3. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes In den letzten Jahren sind große Anstrengungen unternommen worden, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2008 ist die Zahl der Betreuungsplätze im U3- Bereich (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) von ca. 1.560 auf ca. 4.380 Plätze gestiegen. Für Kinder ab drei Jahren wurden ca. 1.210 Plätze neu geschaffen. Allerdings ist die Zahl der angemeldeten Betreuungsplätze erstmals im Kindergartenjahr 2023/2024 aufgrund von Kitaschließungen, Abbau von Überbelegungsplätzen und Verzögerungen bei Neubaumaßnahmen rückläufig. Trotz der deutlichen Erweiterung des Angebotes in den letzten Jahren und den Schwierigkeiten in Bezug auf die Schaffung neuer Betreuungsplätze muss ein weiterer Ausbau erfolgen, um die Erfüllung des Rechtsanspruchs bedarfsgerecht und flächendeckend sicherstellen zu können. Eine Aufgabe die vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, fehlender Baugrundstücke und gestiegener Baukosten eine Herausforderung ist. 3.1 Trägervielfalt Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird in Bonn sowohl von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe als auch durch den öffentlichen Träger angeboten. Bei der Vergabe von Trägerschaften für neue Kindertagesstätten tritt der öffentliche Träger subsidiär auf. D.h. dass neue Kindertagesstätten überwiegend an Träger der freien Jugendhilfe vergeben werden. Die Trägerschaft von neuen Kindertageseinrichtungen erfolgt grundsätzlich über ein Trägerauswahlverfahren. (vergl. DS-Nr.: 221853).Seite 10 von 94 Seite 5 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung der angemeldeten Kindpauschalen der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2023/2024 dargestellt. In der Tabelle sind alle angemeldeten Kindpauschalen nach KiBiz aufgeführt. Grundsätzlich können Betreuungsplätze in Kitas in einem Stundenumfang von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche angeboten werden. Der Bedarf für 25 Stunden Betreuungszeit wird von den Trägern der öffentlichen Kindertagesstätten so gut wie gar nicht artikuliert. Unter die KiBiz-Pauschalen fallen auch betriebliche Betreuungsplätze. Ca. 900 Betriebsplätze werden in Bonn angeboten. Die Belegung erfolgt überwiegend über die Unternehmen. Das heißt, die Plätze stehen für Kinder der Mitarbeitenden zur Verfügung - unabhängig von deren Wohnort. Insofern werden auch Nicht-Bonner Kinder dort versorgt. Allerdings wohnen viele Familien davon in Bonn. Die meisten Betreuungsplätze stehen in Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft zur Verfügung. In Einrichtungen sonstiger freier Träger und unter kirchlicher Trägerschaft werden etwas über die Hälfte der Bonner Kitaplätze angeboten. Elterninitiativen machen ca. 10% des Kitaangebotes aus. Gruppen- form Gruppenstrukturen nach KIBIZ städt. Träger kirchl. Träger Eltern- initiativen sonstige Träger gesamt Ia ab 2 Jahre - 25 Std. 0 0 0 0 0 Ib ab 2 Jahre - 35 Std 515 351 40 252 1.158 Ic ab 2 Jahre - 45 Std. 831 948 281 808 2.868 IIa unter 3 Jahren - 25 Std. 2 0 0 7 9 IIb unter 3 Jahren - 35 Std. 166 25 30 122 343 IIc unter 3 Jahren - 45 Std. 316 146 168 776 1.406 IIIa ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 10 5 15 IIIb ab 3 Jahren - 35 Std. 1.308 447 202 407 2.364 IIIc ab 3 Jahren - 45 Std. 1.527 768 458 1.209 3.962 Kinder mit Förderbedarf 126 46 29 95 296 Kindpauschalen gesamt 4.791 2.731 1.218 3.681 12.421 Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung beim Land 2023/2024Seite 11 von 94 Seite 6 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Die Kindertagesstätten, unabhängig in welcher Trägerschaft sie betrieben werden, sind unterschiedlich groß. Neben eingruppigen Kindertageseinrichtungen gibt es in Bonn auch Kitas, die 10 und mehr Gruppen haben. Bei der überwiegenden Zahl von Einrichtungen handelt es sich um 3-4 gruppige Kitas. Nicht erfasst – und auch nicht Inhalt der Bedarfsplanung - sind rein privat-gewerblich (teilweise auch betrieblich orientiert) geführte Betreuungsangebote, die nicht öffentlich über KiBiz gefördert werden. Hierunter fallen insgesamt 9 Einrichtungen. Nach Betriebserlaubnis können hier insgesamt 630 Plätze angeboten werden. Neben kleinen Einrichtungen mit 20 gibt es auch große Kindertagesstätten mit 140 bis 160 Betreuungsplätzen (Kindertagesstätte Hollerburg, Betriebskindertagesstätte Uniklinik). In den Einrichtungen werden auch Bonner Kinder betreut, insofern decken privat- gewerbliche Angebote auch einen Teil des Bonner Bedarfs. Da die Einrichtungen aber nicht verpflichtet werden können, ihre Belegungsdaten zu übermitteln, stehen hierzu keine genauen Zahlen zur Verfügung. 3.2 Kindertagespflege In Bonn wurden für das Kindergartenjahr 2023/2024 1.470 Plätze im Rahmen der öffentlich geförderten Tagespflege angemeldet. Ca. 440 Tagespflegepersonen bieten die Möglichkeit zur Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren an. In der Regel sind dies Plätze für einzelne Kinder losgelöst von festen Gruppenstrukturen und mit bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. In Großtagespflegestellen arbeiten mehrere Tagespflegekräfte zusammen. Wenn sich Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, können höchstens neun Kinder gleichzeitig betreut werden (unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 15 Betreuungsverträge möglich, allerdings nur, wenn nicht alle Kinder zeitgleich betreut werden). Im Kindergartenjahr 2022/2023 gab es in Bonn über 50 Großtagespflegestellen. Grundsätzlich kann die Betreuung im Haushalt der Betreuungsperson, bei den Eltern des Kindes oder in geeigneten anderen Räumlichkeiten erfolgen. Sowohl die Kindertagespflege in anderen Räumen als auch die in der Großtagespflege können durch selbständige oder angestellte Kindertagespflegeperson geleistet werden. Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, muss je nach Vorkenntnissen ein umfangreiches Qualifizierungsverfahren durchlaufen werden. Die Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtsstunden. Dazu kommen Selbstlerneinheiten sowie Praktika. Kindertagespflegeperson müssen die kompetenzorientierte Qualifizierung zur Kindertagespflege nach dem QHB absolviert haben. Als Kooperationspartner und Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn arbeitet das Netzwerk Kindertagespflege Bonn. Das Netzwerk hat die Aufgabe, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren bedarfs- und entwicklungsgerecht auszubauen, Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Fachberatung und Fortbildungen anzubieten. Tagespflegepersonen sind meist als Privatpersonen in der Kinderbetreuung tätig. Eine zukunftsgerichtete Planbarkeit der Kindertagespflege ist daher nur eingeschränkt möglich. Allerdings soll der Fokus auf einer Stärkung der Kindertagespflege liegen, da hierdurch ein wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet wird.Seite 12 von 94 Seite 7 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 3.2.1 Kinderstuben Kinderstuben sind Großtagespflegestellen die eine Kombination aus Betreuungsleistung und Elternarbeit anbieten. Es handelt sich um ein Konstrukt zwischen Großtagespflege, Sozialarbeit und Elternberatung mit einem hohen Anteil an Sozialraumorientierung. Das Konzept und die Umsetzung wird durch RuhrFutur begleitet. RuhrFutur ist eine gemeinsame Bildungsinitiative, die von der Stiftung Mercator, dem Land Nordrhein- Westfalen, dem Regionalverband Ruhr, Städten und Kreisen sowie Hochschulen getragen wird. Die Auridis Stiftung fördert den landes- und bundesweiten Transfer der Kinderstuben. Die ersten Kinderstuben entstanden bereits 2008 in Dortmund. Kinderstuben sind ein niederschwelliges Angebot für Kinder im Alter bis zu maximal vier Jahren. Die Kinder werden in ihrer altersgemäßen Entwicklung gefördert. Darüber hinaus werden Eltern über Beratungs- und Gruppenangebote in die pädagogische Arbeit einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Ein lückenloser Anschluss an die Betreuung in Kindertagesstätten soll gesichert sein. Für 2023 sind erstmals auch zwei Kinderstuben in Bonn in der ehemaligen Kindertagesstätte Seufertstraße und im Baugebiet Möbel-Boss in Tannenbusch angedacht (vergl. DS-Nr: 221806). Eine Einbeziehung weiterer Standorte wird geprüft. 3.3 Ausbau von Familienzentren und plusKITAS Das Förderinstrument Familienzentren und plusKITAS ist ein ergänzender Baustein zur Kinderbetreuung. Im Fokus steht hierbei ein über den übliche Kinderbetreuungs- und Bildungsauftrag hinausgehendes Angebot. Familienzentren und plusKITAS übernehmen eine wichtige Funktion im Bereich Beratung, Vernetzung im Sozialraum und individueller Unterstützung. 3.3.1 Familienzentren Die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren nach § 42 KiBiz wird jährlich im Zusammenhang mit der KiBiz-Pauschalen-Anmeldung dargestellt. Die Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentren qualifiziert sind, also das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ tragen (oder sich im Zertifizierungsverfahren befinden), bieten über die Betreuung der Kinder hinaus niederschwellige, leicht zugängliche Angebote an. Diese zusätzlichen Aufgaben sind am Bedarf des Sozialraums orientierte Beratungen, Kurse und Veranstaltungen oder die Vermittlung von Angeboten. In Familienzentren werden auch in Kooperation mit verschiedenen Partnern familienunterstützende Angebote gebündelt und vernetzt. Hilfestellungen für Familien stehen im Fokus. Eltern sollen bei der Förderung ihrer Kinder umfassend begleitet werden. Die Angebote in Familienzentren sind auch für Familien im Sozialraum zugänglich, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden. Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke erfolgt nach einem Sozialindex, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt. Die örtlichen Jugendämter waren in früheren Jahren daran gebunden, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Eine Öffnung ist mittlerweile erfolgt, sodass Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden können. Damit erhalten die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität bei ihrer Standortentscheidung.Seite 13 von 94 Seite 8 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Bonn verfügt mittlerweile über ein flächendeckend und engmaschiges Angebot an Familienzentren. Im Kindergartenjahr 2023/2024 sind in Bonn 39 Tageseinrichtungen zu Familienzentren (teilweise im Verbund von mehreren Einrichtungen) vom Land NRW zertifiziert worden bzw. befinden sich im Zertifizierungsverfahren. Allerdings wird es zunehmend schwieriger Kindertagesstätten zu finden, die sich als Familienzentren qualifizieren können. In den letzten Jahren sind nur wenige Bewerbungen von Trägern für Einrichtungen eingegangen, die das Zertifizierungsverfahren neu durchlaufen und die Aufgaben eines Familienzentrums wahrnehmen möchten. Die vom Land zugewiesenen Kontingente werden nicht mehr vollumfänglich nachgefragt. Ein Grund hierfür liegt sicherlich im Fachkräftemangel, der es Kindertagesstätten nicht erlaubt, über die im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehenden Aufgaben hinaus weitere Verpflichtungen einzugehen, für die personelle Ressourcen zur Verfügung stehen müssen. 3.3.2 PlusKITAS Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, können als plusKITAS gefördert werden. Um die kontinuierliche Arbeit in den plusKITAS zu gewährleisten werden zusätzliche Stellenanteile finanziert. Über einen von der Jugendhilfeplanung festgelegten Indikatorenkatalog (Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig nicht deutsch sprechen, Elterneinkommen, Anteil der Kinder aus einem statistischen Bezirk mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf) wurden Kindertagesstätten als plusKITAS festgelegt. Trägervertreter der freien Jugendhilfe wurden über die AG 78 involviert. Mit Beschluss des Rates vom 06.02.2020 (Ds-Nr.: 191087) wurde festgelegt, dass die Sprachförderung schwerpunktmäßig in den PlusKITA Einrichtungen erfolgen soll. Armutssensibilität und Vorurteilsbewusstsein sollen in den pädagogischen Konzepten verankert sein1, um insbesondere plusKITAS als Ort der Entwicklungsunterstützung zu festigen. Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden 44 Einrichtungen als plusKITAS gefördert. In diesen Kindertagesstätten steht auch Sprachförderung im Fokus. Sprachliche Bildung ist über das KiBiz allerdings in jeder Kindertagesstätte als ein alltagsintegrierter, wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung verankert. 3.4 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Bonn ist hoch. Trotz vieler neuer Kitaplätze und dem Ausbau der Kindertagespflege entspricht das Angebot nicht der Nachfrage. Gerade in letzter Zeit hat sich gezeigt, dass ein weiterer Ausbau schwierig ist, da Kindertagesstätten schließen mussten und aufgrund des Personalmangels das Betreuungsplatzangebot in bestehenden Kitas reduziert wurde. Das bedeutet, dass viele Eltern sich vergeblich um einen Betreuungsplatz bemühen. Manche Eltern behelfen sich mit alternativen Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch Großeltern), privaten Betreuungsangeboten oder mit einem Zurückstellen der beruflichen Entwicklungen zumindest eines Elternteils. Der frühe Besuch einer Kindertageseinrichtung ist ein präventiver Faktor, der Entwicklungsrisiken insbesondere sozial benachteiligter Kinder ausgleichen kann. Kinder, 1 vergl. LVR Jugendhilfereport 2/2022, Seite 13-14)Seite 14 von 94 Seite 9 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn die vor dem dritten Lebensjahr eine Kita besuchen, weisen seltener Entwicklungsdefizite auf2. Kinder, die in einer Kindertagesstätte betreut werden, werden auch in ihrem Spracherwerb geschult. Vor allem für Kinder, die zu Hause nicht deutsch sprechen, ist es wichtig ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben, bevor sie eingeschult werden. Ein Ziel ist es daher ausreichend Betreuungsplätze anbieten zu können und dies vor allem flächendeckend im gesamten Stadtgebiet, sodass für alle Kinder wohnortnah ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und Zugangshürden abgebaut werden. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung zeigt Entwicklungsziele aber auch Defizite und daraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten auf. Es wird auf bereits bestehende Planungen für neue Kindertagesstätten in den einzelnen Stadtteilen hingewiesen. Durch einen Ausbau der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren muss den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden. Dies ist eine Aufgabe, die die Stadt Bonn in den nächsten Jahren bewältigen, die kontinuierlich planerisch begleitet werden muss und die mit einem nicht unerheblichen finanziellen und personellen Aufwand verbunden ist. 3.4.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erreichung der bedarfsgerechten Zielversorgungsquoten erfordert einen weiteren Ausbau der öffentlich geförderten Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Im Kindergartenjahr 2023/2024 liegt die Versorgungsquote (bezogen auf die Zahl der Kinder am 31.12.2022) für Kinder unter drei Jahren bei ca. 48,7%. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass aufgrund der Vorgabe des KiBiz, das die Gruppenzugehörigkeit am Alter des Kindes am Stichtag 01.11. bemisst, eine gewisse Ungenauigkeit besteht. Kinder, die nach dem 01.11. das dritte Lebensjahr vollenden, belegen einen U3-Platz obwohl sie über drei Jahre sind. In den vergangenen Jahren konnten seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes über 2.800 neue U3-Plätze in Kindertagespflege und Kindertagesstätten geschaffen werden. Ein kontinuierlicher, weiterer Ausbau ist geplant. Diese hohe Zahl an U3- Betreuungsplätzen konnte nur durch enorme Anstrengungen und einen hohen finanziellen Einsatz öffentlicher und freier Träger erreicht werden. Die Zielversorgungsquote von 58% konnte bisher nicht erreicht werden. Hierzu müssen noch ca. 890 U3-Betreuungsplätze geschaffen werden. Der Umfang des U3-Betreuungsangebots ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich. Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze. Mit dem Rechtsanspruch ab August 2013 für Kinder ab einem Jahr hat sich die Situation deutlich verändert. Es ist daher der gesetzliche Auftrag, nicht nur ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für U3- Kinder zu schaffen, sondern auch eine optimale Verteilung im Bonner Stadtgebiet zu planen, sodass jedem Kind eine wohnortnahe Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kinder bis zur Einschulung in der Kindertageseinrichtung verbleiben; Ziel ist daher, dass die Gruppenstruktur in jeder Einrichtung ein „Hochwachsen“ der Kinder bis zur Einschulung ermöglicht. 2 vergl. Strohmeier, Klaus Peter et al.: Fachliche Begleitforschung, Arbeitspapiere wissenschaftliche Begleitforschung „Kein Kind zurücklassen!“, Seite 27; ZEFIR, Bertelsmann Stiftung.Seite 15 von 94 Seite 10 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 3.4.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde eine Zielversorgungsquote von 102% mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Zunächst erscheint eine Quote von über 100% als ausreichend. Allerdings muss bedacht werden, dass auch Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind, aber noch nicht schulpflichtig sind, in Kindertagesstätten betreut werden. Im Durchschnitt handelt es sich jährlich um ca. 760 6- jährige Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Die Zielversorgungsquote von 102% konnte rechnerisch erreicht werden. Allerdings zeigt die Auswertung der Wartelisten, dass immer noch viele Kinder über drei Jahren keinen Betreuungsplatz erhalten. Gerade für Kinder, die bald eingeschult werden, ist der Besuch einer Kindertagesstätte wichtig. Sie erlernen das soziale Miteinander aber auch sprachliche Kompetenz, die für den Schulbesuch notwendig ist. 4. Bedarfssituation Das Programm Kita-Net liefert eine gute Datenbasis, die herangezogen werden kann, um Rückschlüsse und Analysen über die Bedarfssituation in Bonn zu liefern. Die Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, können über dieses System ihren Bedarf artikulieren. Diese Möglichkeit ist nicht auf eine Kindertagesstätte beschränkt. Eltern können sich gleichzeitig bei mehreren Kindertagesstätten anmelden. Die Kommunikation erfolgt über ein online-Konto. Über das Programm besteht ein niederschwelliger Zugang zur Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Der Zugang zu vorschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird hierdurch erleichtert. Darüber hinaus bieten das Familienbüro und das Netzwerk Kindertagespflege Unterstützung für alle Eltern an und helfen bei der Suche nach Betreuungsplätzen. Die Wartelisten spiegeln ein sehr detailliertes Bild wider, wie hoch der (noch ungedeckte) Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen tatsächlich ist. Über die Auswertung der Wartelisten wird die aktuelle Situation beleuchtet. Aussagen zu zukünftigen Entwicklungen sind hierdurch nicht möglich. Dabei handelt es sich aufgrund der hohen Dynamik immer nur um eine Momentaufnahme. Kinder ziehen weg, sodass Betreuungsverträge gekündigt werden. Familien ziehen nach Bonn oder ändern innerhalb von Bonn ihren Wohnort und der Wechsel in eine andere Kindertagesstätte oder von Tagespflege in eine Kita werden gewünscht. Eine Auswertung der Wartelisten im Frühjahr 2023 ergab für den Zeitraum von September 2022 bis Juli 2023 einen ungedeckten Bedarf von ca. 1.125 Betreuungsplätzen. Ca. 830 beziehen sich dabei auf Kinder unter drei Jahren. Aber auch 300 Kinder ab drei Jahren standen zu diesem Zeitraum noch auf der Warteliste. Dabei wurden nur die unversorgten Kinder gezählt. Das heißt alle Wartelisteneinträgen mit einem Wechselwunsch wurden nicht berücksichtigt, da ihr Bedarf grundsätzlich zunächst gedeckt ist, wenn auch eine andere Betreuung für das Kind gewünscht wird. Darüber hinaus wurden die Wartelisten um „Altfälle“ bereinigt. Die Auswertung der Wartelisten kann nur auf Basis des Wohnortes des Kindes erfolgen. Da Eltern vielfach bei mehreren Kindertageseinrichtungen auf der Warteliste stehen, bezieht sich die Datenanalyse immer auf den Wohnort und nicht auf den Standort der Kitas. Natürlich nehmen Eltern auch einen Betreuungsplatz in Anspruch, der nicht in der Nähe der Wohnung liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Letztlich ist auch das knappe Angebot an Kitaplätzen hierfür verantwortlich, sodass notgedrungen auch Kindertagesstätten besucht werden, die in einem ganz anderen Stadtteil liegen als dem, in dem das Kind wohnt.Seite 16 von 94 Seite 11 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Über die Auswertung der Wartelisten wird deutlich, dass trotz der hohen Ausbauzahlen der vergangenen Jahre das bestehende Betreuungsangebot nicht ausreicht, um allen Kindern ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Diese Situation ist nicht neu, aber verschärft sich zunehmend, da immer mehr Eltern einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihr Kind nutzen möchten, aber nicht für alle Kinder ein Platz zur Verfügung steht. Problematisch ist, dass nicht alle beim Land angemeldeten Kitaplätze auch tatsächlich belegt werden können. Aufgrund personeller Vakanzen sind Träger gezwungen, Betreuungsplätze (zunächst) nicht zu belegen. Dies spiegelt sich natürlich auch in den Wartelisten wider. Insofern ist die Ableitung der Wartelisten und die Zugrundelegung der angemeldeten Kindpauschalen immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor verbunden. Daher muss auch immer ein Abgleich erfolgen, welche angemeldeten Plätze nicht belegt sind und diese Zahl der Warteliste gegenübergestellt werden. Ziel ist es ein ausreichendes Platzangebot in jedem Stadtteil vorzuhalten. Daher wird in diesem Kindertagesstättenbedarfsplan nach wie vor auf kleinräumiger Ebene mit den Zielversorgungsquoten gerechnet. Die angestrebten Versorgungsquoten entsprechen dem gesamtstädtischen Bedarf. Dies wird durch einen Abgleich mit den Wartelisten bestätigt. 4.1 Bedarfsbeeinflussende Faktoren Hervorgehoben werden muss, dass aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen und gesellschaftlicher Veränderungen in den letzten Jahren durchaus Einflüsse auf das Anmeldeverfahren, aber auch die Bedarfssituation insgesamt entstehen können. Die verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice, ebenso wie vorübergehende Schließungen der Betreuungsangebote können sich niederschlagen. Auch die Energiekrise aufgrund des Ukrainekrieges und steigende Mieten können einen Einfluss haben. Eine Quantifizierung dieser Veränderungen ist allerdings nicht möglich. 4.1.1 Veränderungen der Kinderzahlen Die Zahl der Kinder in der Altersklasse bis einschließlich fünf Jahren schwankt jährlich. Bis 2019 erfolgte ein deutlicher Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe; in den letzten Jahren sank die Kinderzahl. Zuletzt ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren von Ende 2021 bis Ende 2022 um knapp 380 deutlich gesunken. Die sich jährlich ändernden Einwohnerzahlen beeinflussen natürlich die aktuellen Versorgungsquoten. Vorübergehend sinkende Zahlen in der Altersgruppe der unter 6- Jährigen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass voraussichtlich mit einem Bevölkerungszuwachs in Bonn gerechnet werden muss.Seite 17 von 94 Seite 12 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Datenquelle Statistikstelle Stadt Bonn Vorliegende Prognoseberechnungen von IT-NRW gehen bis 2050 für die Stadt Bonn von einem Zuwachs in der Altersgruppe bis unter fünf Jahren von 384 Personen aus. Auch die Vorausberechnungen der Statistikstelle der Stadt Bonn erwarten bis 2040, dass sich die Zahl der unter 18-Jährigen um rund 15 Prozent erhöhen wird. Genauere Angaben zur relevanten Altersklasse liegen nicht vor. Ebenso fehlen kleinräumige Bevölkerungsprognosen. Insgesamt ist aber gesamtstädtisch mit einem Bevölkerungszuwachs zu rechnen. Auch der Zuzug von Flüchtlingen führt zu steigenden Kinderzahlen, lässt sich allerdings prognostisch nicht quantifizieren. Problematisch ist, dass weder feststeht, wie stark die Zahl der Kinder tatsächlich anwächst, noch in welchen Stadtteilen ein Zuwachs erfolgen wird. Dies ist ein Problem, das eine belastbare Aussage über zukünftige Betreuungsbedarfe nahezu unmöglich macht. Ziel ist es jedoch, ein bedarfsentsprechendes, wohnortnahes Betreuungsplatzsystem aufzubauen. Dabei soll weder ein Über- noch ein Unterangebot in den verschiedenen Stadtteilen etabliert werden. 4.1.2 Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf Eine gemeinsame Betreuung aller Kinder mit und ohne Förderbedarf ist das Ziel, das von dem inklusiven Leitgedanken getragen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass in der jeweiligen Einrichtung die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung (barrierefreie Räume, Flure und Eingänge, geeignete Sanitäranlagen) und auch die personellen Voraussetzungen (z.B. ausreichender Personalschlüssel, therapeutische oder heilpädagogische Ausbildung des Personals, zusätzliche Qualifikationen) erfüllt sind. Kinder mit (drohender) Behinderung sollten möglichst frühzeitig gefördert werden. Hierfür kommen unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Eine wichtige Rolle spielen heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung. Heilpädagogische Maßnahmen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen, ihre soziale Integration und Entwicklung fördern. Kinder werden beim Lernen und in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu zählen therapeutische, psychologische, sonderpädagogische und psychosoziale Fördermaßnahmen aber auch die Beratung der Erziehungsberechtigten. In Kindertagesstätten werden heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen in Kombination mit pädagogischen Leistungen erbracht. Sie bestehen also zusätzlich zu den Regelleistungen in den Kindertageseinrichtungen.Seite 18 von 94 Seite 13 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Diese Leistungen werden für Kinder mit Behinderung im Rahmen einer sogenannten Basisleistung I vorgehalten. Vor dem Hintergrund des Auftrags, alle Kinder gemeinsam zu betreuen, werden reine heilpädagogische Einrichtungen in den nächsten Jahren aus der Förderung genommen. Sukzessive erfolgte bereits eine Überführung heilpädagogischer Gruppen in Regeleinrichtungen. Die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung von heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen durch die Landschaftsverbände wird auf eine kindbezogene Förderung in der Kombination von KiBiz-Finanzierung und einer ergänzenden Basisleistung durch die Landschaftsverbände umgestellt. Das bedeutet eine Umwandlung für die bestehenden heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen. Ziel ist die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen, aber auch der Regeleinrichtungen, sodass zukünftig alle Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden. Auch im Bereich der Tagespflege können Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf durch entsprechend qualifizierte Kräfte betreut werden. Mit dieser Entwicklung geht ein steigender Platzbedarf in den KiBiz-Regeleinrichtungen einher. Datenquelle KiBiz-web Sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der betreuten Kinder mit Förderbedarf in über KiBiz finanzierten Kindertagesstätten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine Herausforderung, der sich das pädagogische Personal stellen muss. Dies bedeutet aber auch, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigen wird, da je nach Wahl des Modells für die Basisleistung I (Gruppenstärkenabsenkung oder zusätzliche Fachkraftstunden) weniger Plätze in der Einrichtung belegt werden können. Je nach Trägerschaft haben sich die Kindertageseinrichtungen unterschiedlich der inklusiven Betreuung geöffnet. Eine weitere Öffnung aller Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Förderbedarf ist notwendig, um kleinräumig für alle Kinder mit Förderbedarf wohnortnah Plätze in Regeleinrichtungen anbieten zu können und somit dem inklusiven Leitziel Rechnung zu tragen.Seite 19 von 94 Seite 14 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 4.1.3 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder Jedes Jahr werden auch Kinder im schulpflichtigem Alter in den Bonner Kindertagesstätten betreut. In den letzten Jahren waren dies im Durchschnitt rund 150 Kinder, die eigentlich aufgrund ihres Alters bereits die Grundschule besuchen sollten. Diese Ü3-Plätze müssen zusätzlich zur Verfügung stehen. Auch wirkt sich die hohe Zahl auswärtiger Kinder, die in Bonner Kindertagesstätten betreut werden, auf die tatsächliche Versorgungssituation der Bonner Kinder aus. Der größte Anteil auswärtiger Kinder wird in den (überwiegend) betrieblichen Kitas betreut, aber auch in den über KiBiz aber nicht über das Bonner Modell finanzierten Einrichtungen gibt es viele auswärtige Kinder. Ca. 400 Kinder, die nicht in Bonn wohnen belegten im Kindergartenjahr 2022/2023 einen Kitaplatz in einer Bonner Einrichtung, aber nur ca. 40 Kinder aus Bonn werden in Kitas im Umland betreut. Etwas mehr als die Hälfte der Auswärtigen Kinder wird in Betriebskitas betreut. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Rolle Bonns als Oberzentrum. Über § 3 KiBiz wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein hoher Stellenwert eingeräumt, sodass grundsätzlich auch für auswärtige Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung stehen sollten. Insofern verschärft sich hierdurch die Versorgungssituation. 4.1.4 Kitaplatzvergabe Trägervielfalt ist ein wesentliches Element bei Bonner Kindertagesstätten. Dabei verfolgen die Einrichtungen verschiedene Konzeptionen, die Aufnahmekriterien sind daher unterschiedlich. In Bezug auf die Vergabemodalitäten agieren die Träger der Einrichtung selbständig. Träger und Kitaleitungen entscheiden weitgehend alleine, welches Kind aufgenommen wird. Pädagogische und weltanschauliche Wertvorstellungen dienen als Rahmen für die Aufnahme der Kinder. Betrieblich orientierte Kindertagesstätten bieten Betreuungsplätze für die Kinder der Mitarbeitenden der Kooperationspartner, unabhängig vom Wohnort. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte unterliegt der Trägerautonomie. Einheitliche und transparente Aufnahmekriterien für alle Bonner Kindertagesstätten fehlen daher. Lediglich in Bezug auf einen einheitlichen Termin für die Platzvergabe des anstehenden Kindergartenjahres besteht trägerübergreifend Konsens. Eine kleinräumige Bedarfsplanung wird durch die Wahlfreiheit der Träger, welches Kind aufgenommen wird, erschwert und die Zahl der Kinder in einem Bezirk kann daher immer nur als Orientierungsrahmen dienen. Unterschiedliche Aufnahmekriterien können ein Grund dafür sein, dass die Belegung in den verschiedenen Einrichtungen innerhalb eines Planungsraums sehr unterschiedlich ist, obgleich – eine wohnortnahe Betreuung vorausgesetzt – sich die soziodemographischen Strukturen eines Stadtteils eigentlich auch in den Kitas wiederfinden müssten. Beispielhaft kann auf Daten aus kibizweb zurückgegriffen werden: Auffallend ist die Analyse in Bezug auf Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen (vereinfacht im folgenden Kinder mit Migrationshintergrund genannt). Der Anteil nichtdeutscher bzw. Familien mit Migrationshintergrund verteilt sich innerhalb des Bonner Stadtgebiets sehr unterschiedlich. Während in einigen Stadtteilen nur relativ wenige Zugewanderte wohnhaft gemeldet sind, gibt es einige Bezirke, in denen überdurchschnittliche viele Personen mit Migrationshintergrund leben3. Die Anteile der Kinder mit 3 vergl. Zielgruppenorientierte Sozialraumanalyse ZiSo DS-Nr.: 211787Seite 20 von 94 Seite 15 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Zuwanderungshintergrund, die in einem Planungsraum leben, spiegelt sich jedoch nicht bei allen Kitas in dem Anteil der Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen wider. Innerhalb eines Planungsraum bestehen große Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den verschiedenen Kindertagesstätten. Während einige Kitas von rund 90% von Kindern mit Migrationshintergrund besucht werden, liegt dieser Anteil in anderen Kitas im selben Planungsraum bei unter 15%. Dies legt nahe, dass in einigen Kindertagesstätten zumindest teilweise Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen bei der Aufnahme weniger berücksichtigt werden. Deutliche Unterschiede bestehen aber auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse der Sorgeberechtigten. Anonymisierte Datenauswertungen aus der Elternbeitragsdatei zeigen, dass auch in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern Unterschiede in den verschiedenen Kindertagesstätten eines Planungsraumes bestehen. Segregation aufgrund Kitaplatzvergabe ist ein Phänomen, dass auch in anderen Städten von NRW zu beobachten ist. 4 Homogene Zusammensetzungen von Kindergruppen in den Kitas werden kritisch gesehen. Kinder sollten in heterogen zusammengesetzten Gruppen betreut werden, damit der Bildungsauftrag gelingen kann. Eine hohe Zahl von Kindern, die über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann in den Kindertagesstätten zu Veränderungen in der pädagogischen Prozessqualität führen.5 Die pädagogische Ausrichtung der einzelnen Kindertagesstätten beeinflusst aber auch das Anmeldeverfahren und die Entscheidung zur Anmeldung in einer bestimmten Kindertagesstätte. Insofern ist eine letztendliche Beurteilung der Ursachen schwierig. Auch die Möglichkeit der Eltern, ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Nachdruck zu geben, kann Auswirkungen haben. Ziel muss es aber sein, für alle Kinder durch ein möglichst niedrigschwelliges Angebot gleiche Chancen auf einen Betreuungsplatz zu eröffnen und dem frühkindlichen Bildungsauftrag gerecht zu werden. 4.1.5 Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf Homeoffice nimmt eine immer größere Bedeutung in der Arbeitswelt, gerade in Berufen des Dienstleistungssektors, ein. Insbesondere in der Zeit der Corona Pandemie wurde Homeoffice in vielen Bereichen ausgedehnt. Diese Entwicklung ist nicht unerheblich – wenn auch nicht quantifizierbar – für die weitere Bedarfssituation. Es ist naheliegend, dass Eltern, die viel im Homeoffice tätig sind, einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der Nähe ihres Wohnortes bevorzugen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch verstärktes Arbeiten von zu Hause vereinfacht. Durch den Wegfall von Fahrtzeiten kann sich ggf. der erforderliche Betreuungsumfang verändern. Auch bei Eltern, die nicht in Bonn wohnen, aber dort arbeiten, kann dies zu einer nachlassenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Nähe des Arbeitsplatzes führen. Während der Corona Pandemie, aber auch im Zuge des Fachkräftemangels, zeigt sich, dass nicht alle Betreuungsangebote verlässlich in dem vereinbarten Umfang über das 4 vergl. Autorengruppe Kindertagesbetreuung NRW: Kindertagesbetreuung NRW 2022. Ein indikatorbasierter Bericht mit Regionalanalysen und ergänzendem Schwerpunkt zu kommunalser Bedarfsplanung (Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut TU Dortmund) 5 Nora Jehles, Katharina Knüttel & Jakob Schuchardt: Gesellschaftliche Spaltung von Anfang an- Strukturelle Bedingungen von Kita-Segregation in deutschen Jugendamtsbezirken. Berthelsmann- Stiftung 2022Seite 21 von 94 Seite 16 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Jahr hinweg tatsächlich zur Verfügung stehen. Reduzierung des Betreuungsumfangs, Notgruppen oder vorübergehende Schließungen in Kitas sind ein Problem für berufstätige Eltern, vor allem, wenn sie ihre Arbeitszeit und den Ort der Aufgabenwahrnehmung nicht flexibel einteilen können. Inwiefern daher Eltern auf anderweitige Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch die Großeltern) zurückgreifen, ist nicht bekannt. Es kann daher nur angenommen werden, dass sich die Nachfragesituation verändern kann, belastbare Daten hierüber liegen jedoch nicht vor. Auch die hohen Mieten im städtischen Raum können einen Einfluss haben. Für Familien wird es zunehmend schwerer geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete oder als Wohneigentum zu finden. Ein Ausweichen auf günstigeren Wohnraum außerhalb von Bonn kann zu einer Veränderung in Bezug auf die Bedarfslage führen. Diese exemplarisch genannten gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen den Bedarf. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, belastbare Aussagen über die sich verändernden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen zu treffen. 4.2 Bedarfsabschätzung Die genaue Zahl der noch fehlenden Betreuungsplätze abzuschätzen ist sehr schwierig. Die Zahl der Kinder im Vorschulalter ist ebenso wie die Nachfrage nach Kita- und Tagespflegeplätzen nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich hoch. Die Zahl der Kinder in der relevanten Altersgruppe schwankt und auch die bereits beschriebenen bedarfsbeeinflussenden Faktoren können nicht quantifiziert bzw. gesteuert werden. Baumaßnahmen verzögern sich, Kitas werden geschlossen, das Angebot an Tagespflegeplätze wechselt. Der Bedarf ändert sich und bleibt nicht über Jahre hinweg statisch. Insbesondere in Bezug auf eine kleinräumige, also nicht nur gesamtstädtische Bedarfsabschätzung, steht die Jugendhilfeplanung vor dem Problem zukunftsgerichtet planen zu müssen, aber die bedarfsbeeinflussenden Faktoren nicht steuern zu können. Die Auswertung der Belegungssituation zeigt deutlich, dass eine wohnortnahe Betreuung nicht immer möglich ist, oder die Sorgeberechtigten aus anderen Gründen sich für eine Kita entscheiden, die weiter von ihrem Wohnort entfernt liegt. Im Mittel werden nur 57% der Kinder in Kindertagesstätten betreut, die im selben Planungsraum liegen aus dem die Kinder stammen.Seite 22 von 94 Seite 17 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Die Ursachen hierfür sind vielfältig, aber im Wesentlichen auch auf das beschränkte Betreuungsplatzangebot zurückzuführen. Die Auswertung der Wartelisten gibt einen wichtigen Hinweis, die kleinräumige Rückschlüsse auf die Bedarfssituation aber nur bedingt zulässt. Die Auswertung der Wartelisten kann sinnvollerweise lediglich nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten erfolgen, da sich Eltern an verschiedenen Einrichtungen anmelden können. Bei der Auswertung der Wartelisten sind aufgrund der hohen Dynamik große Schwankungen je nach Stichtag und Betrachtungszeitraum zu verzeichnen. Die Wartelistenauswertung liefert aber einen wichtigen Hinweis, wie viele Plätze gesamtstädtisch noch fehlen. Nicht alle Kitaplätze, die beim Land angemeldet wurden, sind auch tatsächlich belegt. Die Ursachen liegen hauptsächlich in unbesetzten Fachkraftstellen. Aber auch vorübergehende Vakanzen z.B. durch Erkrankung können Einfluss auf das Belegungsmanagement in den Einrichtungen haben. Die Zahl der nichtbelegten Betreuungsplätze korreliert natürlich mit der Warteliste. Auch gibt es vereinzelt immer wieder Fälle, wonach Eltern zwar einen Betreuungsvertrag haben, aber den Platz über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen und damit Betreuungsplätze für andere Kinder blockieren. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. In einigen Fällen liegt dies sicherlich auch daran, dass Eltern befürchten unterjährig keinen Platz für ihr Kind zu bekommen und somit zum Beginn des Kindergartenjahres bereits einen Platz „buchen“, aber das Kind erst Wochen oder Monate später tatsächlich betreut werden soll. Anteil der betreuten Kinder aus dem eigenen Planungsraum in % 01 Bonn-Mitte-Nord (Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel) 34 02 Bonn-Nord (Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf) 72 03 Tannenbusch (Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch) 78 04 Bonn-West (Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf) 63 05 Bonn-Mitte (Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor) 54 06 Bonn-Mitte-Süd (Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor) 43 07 Bonn-Süd-West (Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg) 48 08 Bonn-Süd-Ost (Dottendorf, Gronau-Bundesviertel) 15 09 Kottenforst (Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf) 88 10 Hardtberg-Süd-Ost (Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf) 64 11 Medinghoven (Medinghoven) 51 12 Hardtberg-Nord-West (Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, -Nord, Neu-Duisdorf) 77 13 Godesberg-Nord (Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf) 38 14 Godesberg-Mitte-West (Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord) 37 15 Godesberg-Mitte-Ost (Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf) 50 16 Godesberg-Mitte-Süd (Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim) 18 17 Godesberg-Süd-West (Muffendorf, Heiderhof) 67 18 Godesberg-Süd (Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf) 58 19 Mehlem (Mehlem/Rheinaue, Obermehlem) 58 20 Beuel-Mitte (Beuel-Zentrum, Beuel-Süd) 50 21 Beuel-Nord (Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue) 73 22 Beuel-Ost (Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven) 69 23 Beuel-Süd (Li-Kü-Ra, Oberkassel) 80 24 Beuel-Außenring (Holzlar, Hoholz, Holtorf u. Ennert) 87Seite 23 von 94 Seite 18 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Um eine belastbare Bedarfsabschätzung machen zu können, stellt sich also die Frage „Wie würde die Situation aussehen, wenn alle beim Land angemeldeten Betreuungsplätze auch tatsächlich zur Verfügung stehen?“. Diese Frage lässt sich zwar rechnerisch beantworten, aber da die Zahl der Kinder auf Wartelisten und die tatsächlich belegten Plätze großen Schwankungen unterliegen, ist die Festlegung auf die Zahl der dauerhaft fehlenden Betreuungsplätze schwierig. Eine „punktgenaue“ Aussage ist daher nicht möglich, da sowohl die Wartelisten als auch Auswertung der tatsächlich belegten Plätze immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Die Entwicklung der Zahl der Kinder auf Wartelisten wird daher kontinuierlich mit den Bestandszahlen abgeglichen und dient als Grundlage für den weiteren Betreuungsplatzausbau. Ziel ist es nach wie vor für alle Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können und ausreichend Plätze im allen Ortsteilen vorzuhalten. Insofern wird die Datenanalyse und die Bedarfsabschätzung auf räumlicher Ebene der statistischen Bezirke und Planungsräume fortgeführt. 4.2.1 Bedarfsabschätzung für Kinder unter drei Jahren Für Kinder unter drei Jahren fehlen noch viele Betreuungsplätze, um die politisch beschlossene Versorgungsquote zu erreichen. Trotz zahlreicher neuer Kindertageseinrichtungen und zusätzlicher Tagespflegeplätze, konnten bisher nicht in ausreichendem Maße U3-Betreuungsplätze in Kita und Tagespflege geschaffen werden. Ein Abgleich mit den Wartelisten hat ergeben, dass die Zahl der unversorgten Kinder unter drei Jahren in etwa der Zahl der Plätze entspricht, die noch geschaffen werden müssen um die Zielversorgungsquote von 58% zu erreichen. Die Zielversorgungsquoten soll daher beibehalten werden. Zielversorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren 58% 4.2.2 Bedarfsabschätzung für Kinder ab drei Jahren Die Zielversorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren konnte rechnerisch nahezu erreicht werden. Es zeigt sich aber, dass viele Kinder ab drei Jahren keinen Kitaplatz finden konnten. Gerade für Kinder dieser Altersklasse ist es besonders wichtig einen Betreuungsplatz zu haben, da sie in der Kindertagesstätte auf den Schulbesuch vorbereitet werden. Auch wenn die Zahl der Kinder ab drei Jahren, die im Mittel zu verschiedenen Auswertezeitpunkten auf der Warteliste stehen, den nicht belegten Plätzen im Kindergartenjahr 2022/2023 gegenübergestellt werden, wird deutlich, dass das Platzangebot nicht dem Bedarf entspricht. Eine Anhebung der Zielversorgungsquote ist aufgrund folgender Entwicklungen erforderlich: - unversorgte Kinder, für die auch unter Annahme, dass alle angemeldeten Kitaplätze belegt werden, kein Kitaplatz zur Verfügung steht. - Steigende Zahl der Kinder mit Förderbedarf, die nicht bereits bei der Anmeldung der Kindpauschalen berücksichtigt wurden und für die eine Gruppenstärkenabsenkung vorgenommen wird.Seite 24 von 94 Seite 19 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn - Auflösung der heilpädagogischen Einrichtungen und Integration der Kinder in Regelkitas - Betreuung von Flüchtlingskindern - Förderung von Kindern, die bisher keine Kita besuchen Die Zielversorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wird auf 104 % angehoben. 5. Exkurs: Wachstum und Probleme der vorgegebene Gruppenstrukturen Über das KiBiz wird die Zahl der betreuten Kinder unterschiedlichen Alters festgelegt. Eine Flexibilisierung dieses recht starren Systems ist lediglich über Mischgruppen möglich. Der Gesetzgeber hat dabei aber nicht die steigenden U3-Betreuungsbedarfe berücksichtigt bzw. außer Acht gelassen, dass grundsätzlich alle Kinder bis zum Schuleintritt in einer Einrichtung betreut werden sollten. Eine deutliche Steigerung der U3-Plätze kann vor allem durch die Gruppenform II erfolgen. Eine Einrichtung mit 2x Gruppenform II (20 Plätze für U3) und 1x Gruppenform III (ca. 22 Kinder Ü3) – also in etwa gleich vielen U3- und Ü3-Plätze - würde zu einem deutlichen U3-Betreuungsplatzausbau führen. Allerdings besteht bei Kitas mit einer gleichen Anzahl von U3- und Ü3-Plätzen das Problem, dass für Kinder ab drei Jahren, für die erstmals ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, kaum mehr Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Auch bei der Betreuung von Förderkindern (die fast immer über drei Jahren sind) ist eine Gruppenstärkenabsenkung kaum noch möglich, da die Plätze durch hochwachsende Kinder belegt werden müssen. Problematisch ist in einer derart aufgestellten Kita auch das Belegungsmanagement, das für viele Einrichtungen nicht realisierbar ist. Eine auf einen deutlichen Ausbau der U3- Betreuungsplätze konzentrierte Gruppenstruktur führt darüber hinaus dazu, dass weniger neue Betreuungsplätze geschaffen werden, da in Einrichtungen mit gleicher Anzahl von U3/Ü3 Plätzen im Schnitt nur noch max. 14 Plätze pro Gruppe entstehen. Eine Ausrichtung von Kindertagesstätten mit gleichem Anteil an U3-/Ü3-Betreuungsplätzen sollte daher aus bedarfsplanerischer Sicht nicht verfolgt werden. Um ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten zu können und unter der Berücksichtigung, dass alle Kinder bis zur Einschulung nicht die Einrichtung wechseln sollen und auch für Kinder ab 3 Jahren erstmals Plätze zur Verfügung stehen, führt dies aufgrund der vorgegebenen KiBiz-Struktur bei steigenden U3- Betreuungsbedarfen zwangsläufig zu einem Überangebot an Ü3-Kitaplätzen, denn der Bedarf an weiteren U3-Plätzen übersteigt den Ausbaubedarf im Ü3-Bereich um ein Vielfaches. Mögliche Gruppenumstellungen in bestehenden Kitas, die zu einer Erweiterung des U3- Betreuungsangebotes führen könnten, sind oftmals aufgrund des Raumprogramms der Kindertagesstätten nicht möglich, oder nur durch den Abbau ganzer Gruppen. Dies zieht neben weniger Betreuungsplätzen sowohl finanzielle als auch personelle Auswirkungen für den Träger nach sich und führt letztlich nicht zu einer Steigerung der Zahl der Betreuungsplätze. Dem Problem kann durch weitere Kindertagespflegeplätze begegnet werden. Dem Ausbau der Kindertagespflege sind allerdings Grenzen gesetzt. Da es sich überwiegend um Privatpersonen handelt, ist eine Planbarkeit kaum möglich. Es ist abzusehen, dass der notwendige U3-Betreuungsplatzausbau nur erfolgen kann, wenn entweder mehr oder minder reine U3-Kitas entstehen werden, oder ein Ü3-Seite 25 von 94 Seite 20 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Überangebot geschaffen wird. Ein Problem, dem nur durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage entgegengewirkt werden kann. 6. Personal in Kindertageseinrichtungen Die Aufgaben und Anforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Frühkindliche Bildung und Sprachförderung, Förderung kultureller Vielfalt, Vermittlung interkultureller Kompetenz, Betreuung von Kindern mit Förderbedarf. All dies ist nur ein Ausschnitt der vielfältigen Aufgaben, die heute Erzieherinnen und Erzieher und Mitarbeitende in den Einrichtungen leisten müssen. Auch der U3-Ausbau hat die Ansprüche an den Beruf verändert. Individuelle Förderung führt zu einer zunehmenden Komplexität beruflicher Anforderungen. Damit einher gehen ein Weiterbildungsbedarf und die Notwendigkeit eines hohen Qualifizierungsstandards des Personals in Kindertageseinrichtungen. Die Betreuung insbesondere der sehr jungen Kinder erfordert einen hohen Personalschlüssel. Beziehungs- und Betreuungskontinuität stellen ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Dabei ist die Bindungsbeziehung des Kindes zur Erzieherin/zum Erzieher ein wichtiges Element. Eine Bindung kann jedoch nur bei einer kontinuierlichen Betreuung aufgebaut werden6. Der Ausbau der Betreuungsplätze geht mit einem steigenden Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal einher und kann nur gelingen, wenn hochqualifiziertes und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Gewinnung und Bindung engagierter und kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher als eine der zentralen strategischen Aufgaben zu sehen. Für die Träger von Kindertageseinrichtungen ist ein Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern schon heute greifbar. Verschärft wird die Situation durch einen Mangel an Nachwuchskräften. Diesem Problem muss sich gestellt und gesamtpolitische Lösungsansätze müssen gefunden werden, damit ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze gelingen kann. Der Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung spitzt sich allerdings bundes- und landesweit immer weiter zu. Auch Bonner Kindertagesstätten sind betroffen. Alleine in den städtischen Einrichtungen gibt es im Kindergartenjahr 2022/2023 ca. 70 offene Fachkraftstellen, die zu einem immer größer werdenden Teil aufgrund des generellen Fachkräftemangels nur schwer oder sogar überhaupt nicht besetzt werden können. Freie Träger in Bonn sind ebenfalls von dieser Problematik betroffen, auch sie haben mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Dadurch erhöht sich der Arbeitsdruck für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Viele verbleiben daher nicht mehr dauerhaft in dem Beruf, womit sich das Problem verschärft. Immer wieder können Betreuungsplätze nicht belegt werden. Das bedeutet, dass bereits angemeldete Plätze defacto nicht zur Verfügung stehen. Auch einzelne Gruppen müssen vorübergehend geschlossen werden. Betreuungszeiten werden reduziert und ursprünglich geplante Überbelegungen werden abgebaut. Neu geschaffene und beim Land angemeldete Betreuungsplätze stehen nicht zur Verfügung, weil Personal in den Einrichtungen fehlt. Zusätzlich führen auch Schließungen von Kindertagesstätten zu einer Verringerung des Betreuungsangebotes. 6 vergl. Johannes Jungbauer: Entwicklungspsychologische Aspekte der institutionellen Ganztagsbetreuung von unter 3-jährigen Kindern in Thema Jugend, Zeitschrift für Jugendschutz und Erziehung, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Heft 9851Seite 26 von 94 Seite 21 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Der Fachkräftemangel wird daher zunehmend zu einem Problem, der dem geplanten weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen entgegensteht. Durch Erkrankungen, Schwangerschaften und notwendige Fortbildungen kommt es zu weiteren personellen Engpässen. Das Fachkräftegebot und die gesetzlichen Vorgaben zur personellen Mindestausstattung erlauben nur Personen mit entsprechender pädagogischer Qualifizierung die Betreuung zu übernehmen, sodass kurzfristig auch keine anderen Mitarbeitenden einspringen können. Maßnahmen, die gegen den Fachkräftemangel ergriffen werden, sind unterschiedlich. Die Stadt Bonn versucht über Personalkampagnen, Dauerausschreibungen und unbefristete Anstellungen dem entgegenzutreten. Angebote einer praxisintegrierten Ausbildung, Fachberatung und Coaching sind bereits eingeführt. Auch über Nachqualifikation und das Anwerben von ausländischen Fachkräften wird versucht, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ein breites Fortbildungsangebot und Unterstützung für den Verwaltungsbereich zielt auf eine Bindung des Personals und die Sicherung attraktiverer Arbeitsbedingungen. Die Aufrechterhaltung des bestehenden Betreuungsangebotes sowie ein weiterer Ausbau von Kitaplätzen können nur gelingen, wenn Fachpersonal zur Verfügung steht. 7. Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Ausbauplanung In den letzten Jahren sind zahlreiche Anfragen von Investoren zu potentiellen Kitastandorten aber auch im Rahmen der Ämterbeteiligung bei der Aufstellung von B- Plänen bearbeitet worden. Darüber hinaus sind zahlreiche städtische Kitabaumaßnahmen in Planung. Aktuell sind ca. 35 Kitaneubauten geplant, deren Umsetzung grundsätzlich als realistisch angesehen werden kann. Für einige Kindertagesstätten wurden bereits Kindpauschalen beim Land angemeldet, da die Inbetriebnahme in Aussicht steht. Bei vielen geplanten Maßnahmen ist aber nicht absehbar, wann gebaut wird. Darüber hinaus werden laufend neue B-Planänderungsverfahren angestoßen. Ein Zeithorizont für eine bauliche Umsetzung ist jedoch auch hier meist unklar. Nicht nur geplante Baumaßnahmen durch Investoren verzögern sich oder eine Realisierung ist nicht absehbar. Auch städtische Baumaßnahmen verlangsamen sich und B-Planverfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten in Bezug auf die Bedarfsabschätzung. Neben geänderten Parametern für die bauliche Nutzung dieser Flächen ändert sich im Laufe der Jahre oftmals auch die Bedarfssituation: • Es entstehen neue Kindertagesstätten im Umfeld des Plangebietes • Kindertagesstätten schließen • Geänderte gesetzliche Grundlagen führen zu Veränderungen des Platzangebotes • Die Bevölkerungsstruktur ändert sich Belastbare Bedarfsaussagen werden daher zunehmend schwierig. Aber auch die Entwicklung der Kinderzahlen ist kaum abschätzbar. Kleinräumig, also bezogen auf Planungsräume oder statistische Bezirke, liegen keine Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsprüfung orientiert sich daher immer am Status quo. Das bedeutet aber auch, dass aufgrund der langen Zeitschiene bis zur Realisierung einer Kitabaumaßnahme, eine Überprüfung der Bedarfssituation nach einigen Jahren erforderlich ist. Je weiter der Ausbau des Betreuungsplatzangebotes voranschreitet, desto schwieriger wird es aber auch Bedarfsanfragen zu beantworten. Investoren, die GrundstückeSeite 27 von 94 Seite 22 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn erwerben möchten mit dem Ziel über den Bau von Kindertagesstätten Gewinn zu erzielen, werden sich vermutlich nicht auf eine zeitlich befristete Zusicherung seitens der Jugendhilfeplanung einlassen. Insofern läuft die weitere Ausbauplanung Gefahr, dass potentielle Angebote für den Neubau von Kindertagesstätten ausgeschlagen werden und sich im Verlauf der Jahre dann aber doch zeigt, dass sich an dem Standort ein Bedarf entwickelt hat, der nicht durch das bestehende Betreuungsplatzangebot gedeckt werden kann. Gerade aber diese Investorenprojekte, die ohne B-Planverfahren durchgeführt werden können, sind oft wesentlich schneller realisierbar, als Kitabauten durch das SGB oder für die erst der B-Plan geändert werden muss. So gibt es einige Stadtteile in Bonn, in denen in einem Radius von ca. 1 Kilometer mehrere B-Planänderungsverfahren, bei denen Kindertagesstätten grundsätzlich eingeplant sind, angestoßen wurden. Gleichzeitig könnten städtische Parzellen für den Neubau von Kindertagesstätten genutzt werden. Ob überhaupt und wann in diesen Stadtteilen dann neue Kitas entstehen können ist ungewiss. Die Betrachtung aller geplanter Kitaneubauten, für die noch keine Kindpauschalen beim Land angemeldet wurden, ergibt einen angenommenen Zuwachs von maximal 1.770 neuer Betreuungsplätze. Es handelt sich um eine überschlägige Kalkulation, da bei einigen Maßnahmen die Zahl der Gruppen noch nicht feststeht. Zugrunde gelegt wurde ein Mittelwert von 17 Kindern pro Gruppe. Der Mittelwert errechnet sich aus einem gleichen Verhältnis aus Gruppenform I, II und III. In welchem Jahr mit den zusätzlichen Betreuungsplätzen zu rechnen ist, ist unklar. Ebenso steht nicht fest, ob alle Kitaneubauten auch tatsächlich realisiert werden. Insofern muss eine kontinuierliche Bedarfsüberprüfung erfolgen. Ausgehend von den aktuellen Bevölkerungszahlen und den Plätzen, die noch geschaffen werden müssen, um rechnerisch 2022/2023! bedarfsgerecht Betreuungsplätze in Bonn anbieten zu können, werden mit der Fertigstellung aller geplanten Kitaneubauten ca. 750 Betreuungsplätze geschaffen, die der Versorgung steigender Kinderzahlen dienen. Das heißt, dass die angenommenen 1.770 neuen Plätzen zunächst das bestehende Platzdefizit decken und nur 750 Plätze entstehen, die zur Versorgung von Kindern durch den Zuzug von Familien dienen. Dies setzt aber voraus, dass alle geplanten 35 neuen Kindertagesstätten auch tatsächlich entstehen werden. Darüber hinaus besteht auch ein gewisser Unsicherheitsfaktor, ob überhaupt die Zahl der Kinder in Bonn in diesem Maße ansteigen wird. Ziel der Verwaltung ist es, durch eine Erhöhung der Anzahl von abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Grundlagen für ca. 250 zusätzliche Wohneinheiten pro Jahr zu schaffen (vergl. DS-Nr.: 190349). In dieser Vorlage wird ein Potential für über 5.600 neue Wohneinheiten aufgezeigt. In dieser Zahl sind noch nicht mögliche Baumaßnahmen in Baulücken erfasst. Auch der Anteil familiengeeigneter Wohnungsgrößen steht nicht fest. Insgesamt wird ein theoretisches Potential von rund 7.050 möglicher neuer Wohneinheiten aufgezeigt. Ob und wann eine bauliche Entwicklung auf den Flächen stattfindet ist nicht abschätzbar. Aufgrund steigender Immobilien- und Mietpreise ist nicht absehbar, ob sich Familien ein Wohnen in Bonn zukünftig noch leisten können. Auch mit der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus kann dieser Entwicklung nur bedingt entgegengewirkt werden, da hiervon Familien mittleren Einkommens nicht profitieren. Andererseits sind Familien mit Kindern aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten gezwungen, dass beide Elternteile berufstätig sind. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Bedarfssituation. Die Zahl der Geflüchteten wird in Bonn steigen. Die Betreuung der Kinder in einer Kindertagesstätte ist sinnvoll. Allerdings ist dies aufgrund fehlender BetreuungsplätzeSeite 28 von 94 Seite 23 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn kaum möglich. Ein in der Höhe nicht quantifizierbarer Mehrbedarf an Kitaplätzen zeichnet sich allerdings ab. 8. Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Die Bedarfsanalyse für die einzelnen Sozialräume basiert daher auf den Daten der Einwohnerinnen und Einwohner, die Ende 2022 in Bonn gemeldet waren7. Die tatsächlich belegten Betreuungsplätze wurden anhand der Elternbeitragsdatei (Stand Mitte Januar 2023) ermittelt. Die Zuordnung der Kinder zu U3- und Ü3-Gruppen erfolgte nach dem Alter am Stichtag 01.11. und dem Zeitpunkt des Betreuungsbeginns. Es wurden nur die öffentlich über KiBiz geförderten Betreuungsplätze erfasst. Bei der Tagespflege wurden nur die von Kindern aus Bonn belegten Plätze wiedergegeben, da die maximale Anzahl der Pflegeerlaubnisse nicht als verlässlicher Planungsmaßstab dienen kann. Vor dem Hintergrund, dass ein weiterer Ausbau der Tagespflege nicht genau quantitativ aber vor allem nicht räumlich detailliert planbar ist, werden die belegten Tagespflegeplätze ausgewiesen und die Inanspruchnahme eines Tagespflegeplatzes wird auf den Bestand an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren angerechnet. Dabei richtet sich die räumliche Zuordnung nach dem Wohnort des Kindes unabhängig, wo die Tagespflegebetreuung erfolgt. Um die Mobilität bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote darzustellen und das Bild der Bedarfslage zu vervollständigen, wurde auch die Belegung von Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des jeweiligen Bezirkes analysiert und dargestellt. Insoweit enthalten die tabellarischen Übersichten die Zahl aller Kinder der entsprechenden Altersklasse, die in dem Bezirk gemeldet sind und im Stadtgebiet einen Betreuungsplatz belegt haben. Die Daten unterliegen ständigen Änderungen; sie sind daher nur als Momentaufnahme zu sehen. Abweichungen zu anderen Datenquellen (z.B. KiBiz-Web) sind aufgrund der unterschiedlichen Stichtage durchaus möglich. Die Angaben über die Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beziehen sich jeweils auf die Anmeldungen der Kindpauschalen für die einzelnen Einrichtungen. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurden solche Einrichtungen berücksichtigt, die bereits in Betrieb sind oder deren Inbetriebnahme im Laufe des Kindergartenjahres voraussichtlich erfolgt. Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass nicht alle angegebenen Kitaplätze tatsächlich durchgehend belegt werden können. Aufgrund von personellen Engpässen oder Verzögerung von Baumaßnahmen können immer wieder Plätze ganz oder vorübergehend nicht benutzt werden. Insofern dient die Zahl der angemeldeten Plätze in Kindertagesstätten als Richtschnur für weitere Ausbaunotwendigkeiten, stellt aber nicht immer den tatsächlich zur Verfügung stehenden Betreuungsumfang dar. Zur Ermittlung der Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurde in der Gruppenform I jeweils von der Maximalbelegung von sechs Kindern im Alter unter drei Jahren pro Gruppe ausgegangen. Der Gesetzgeber hat hier den Trägern einen Spielraum von vier bis sechs U3-Kinder pro Gruppe eingeräumt, insofern können Abweichungen in den einzelnen Einrichtungen bzw. Planungsräumen entstehen, die sich auch in der Belegung der Plätze widerspiegeln. 7 Quelle: Statistikstelle Bundesstadt BonnSeite 29 von 94 Seite 24 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Plätze für Kinder mit Förderbedarf konnten nur dann dargestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung der Kindpauschalen bereits bekannt war, dass ein Kind einen Förderbedarf hat und die Einrichtung im darauffolgenden Kita-Jahr noch besuchen wird. Die tatsächliche Zahl der belegten integrativen Plätze ist dann erfahrungsgemäß im laufenden Kita-Jahr aber deutlich höher, da sich der Förderbedarf oftmals erst im laufenden Betreuungsverhältnis abzeichnet. Die rechnerisch ermittelten Bedarfe und der Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen werden im Folgenden auf Ebene der statistischen Bezirke und der Planungsräume dargestellt. Eine zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation erfolgt auf Planungsraumebene. Die Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren und 104% für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurden hierbei zugrunde gelegt. Sowohl die Versorgung mit Betreuungsplätzen als auch Ausbauziele sind in den Planungsräumen für die Zielgruppe der Kinder unter drei Jahren und von drei bis unter sechs Jahren differenziert beschrieben. Aus den Differenzen der angemeldeten Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2023/2024 zu den Zielversorgungsquoten ergibt sich der zukünftige Betreuungsplatzbedarf für die jeweiligen statistischen Bezirke und die Planungsräume. Darüber hinaus wird für jeden Planungsraum die Versorgungssituation bezogen auf das Kindergartenjahr 2023/2024 differenziert nach Einrichtungen und Gruppenformen in einer Tabelle dargestellt. Für die weitere Bedarfsplanung ist dabei die Aufschlüsselung des U3-Angebotes nach Gruppenformen bedeutsam, da nur die Gruppenform II auch Plätze für Kinder unter zwei Jahren bietet. Die Verteilung der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren und integrative Angebote werden für jeden Planungsraum darüber hinaus grafisch dargestellt. Ebenso werden Besonderheiten und Veränderungen aufgrund größerer geplanter Baumaßnahmen hervorgehoben und Kindertageseinrichtungen, die in den nächsten Jahren errichtet werden sollen, genannt. Planungsempfehlungen für den weiteren Ausbau werden abschließend für jeden Planungsraum gegeben. Eine Übersicht der Planungsräume mit den dazugehörigen statistischen Bezirken kann der Tabelle entnommen werden:Seite 30 von 94 Seite 25 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Planungsraum Statistische Bezirke 01 Bonn-Mitte-Nord Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel 02 Bonn-Nord Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf 03 Tannenbusch Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch 04 Bonn-West Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf 05 Bonn-Mitte Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor 06 Bonn-Mitte-Süd Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor 07 Bonn-Süd-West Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg 08 Bonn-Süd-Ost Dottendorf, Gronau-Bundesviertel 09 Kottenforst Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf 10 Hardtberg-Süd-Ost Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf 11 Medinghoven Medinghoven 12 Hardtberg-Nord-West Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, Duisdorf-Nord, Neu-Duisdorf 13 Godesberg-Nord Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf 14 Godesberg-Mitte-West Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord 15 Godesberg-Mitte-Ost Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf 16 Godesberg-Mitte-Süd Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim 17 Godesberg-Süd-West Muffendorf, Heiderhof 18 Godesberg-Süd Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf 19 Mehlem Mehlem/Rheinaue, Obermehlem 20 Beuel-Mitte Beuel-Zentrum, Beuel-Süd 21 Beuel-Nord Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue 22 Beuel-Ost Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven 23 Beuel-Süd Li-Kü-Ra, Oberkassel 24 Beuel-Außenring Holzlar, Hoholz, Holtorf u. EnnertSeite 31 von 94 Seite 26 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord Der Planungsraum besteht aus den zwei statistischen Bezirken Rheindorfer-Vorstadt und Ellerviertel. 515 Kinder im Alter unter 6 Jahren leben in den beiden Bezirken. Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung ist verhältnismäßig gut. Sowohl für Kinder unter als auch über drei Jahren stehen mehr Betreuungsplätze zur Verfügung, als rechnerisch für eine bedarfsgerechte wohnortnahe Versorgung notwendig sind. 8.1.1 Aktuelle Versorgungssituation Insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen liegen im Planungsraum, zwei davon haben sich als Familienzentrum qualifiziert; drei Kindertagesstätten sind plusKITAS. Eine Kindertagesstätte ist eine Betriebskita. Diese 55 Betreuungsplätze stehen grundsätzlich nicht für die Kinder, die im Planungsraum leben, zur Verfügung. Ca. 58 % der Betreuungsplätze werden in städtischen Einrichtungen, knapp 24 % werden unter sonstiger Trägerschaft angeboten. Auf eine Elterninitiative und zwei kirchliche Kitas entfallen die restlichen Betreuungsplätze im Planungsraum. Ein relativ hoher Anteil der U3-Plätze wird in Gruppenform II angeboten, sodass auch für Kinder unter zwei Jahren ein umfangreiches Betreuungsangebot im Planungsraum besteht. Über 61 % der Betreuungsplätze sind Ganztagesplätze, d.h. sie stehen für 45 Stunden pro Woche zur Verfügung. Statistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot in Gruppen- form I U3 in Gruppen- form II Ü3 in Gruppen- form I + III ange- meldete integrative Plätze Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Auf dem Huckstein plusKITA Auf dem Huckstein 8i 3 6 10 39 0 Rheindorfer Vorstadt Kindertagesstätte Bafin Graurheindorfer Str. 108 3 0 10 45 0 Rheindorfer Vorstadt Kindertageseinrichtung Pikkolino I Graurheindorfer Str. 117 1 0 10 0 0 Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Graurheindorfer Str. Graurheindorfer Str. 147 4 12 0 73 0 Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Marienheim Maria im Walde Familienzentrum Kaiser-Karl-Ring 10 3 6 9 40 5 Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Kaiser-Karl-Ring Kaiser-Karl-Ring 40a 4 3 22 40 1 Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Karl-Legien-Str. 146 1 6 0 15 0 Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Helena Ellerstr. 44b 2 6 6 23 0 Ellerviertel Städtische Kindertageseinrichtung Ellerstraße plusKITA Ellerstraße 107 5 6 10 84 0 Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig Familienzentrum / plusKITA Mackestr. 51 2 10 0 24 3 Gesamt 28 55 77 383 9 Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024Seite 32 von 94 Seite 27 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn Das gut ausgebaute Angebot in Kindertagesstätten wird durch die Nutzung von Tagespflegeplätzen ergänzt. Lediglich im Ellerviertel fehlen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren; in der Rheindorfer Vorstadt ist das Angebot gut, sodass auch für Kinder aus anderen Bezirken hier Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden können. Auch für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgungssituation im Planungsraum insgesamt gut Die prozentuale Versorgung liegt in dem Bezirk Rheindorfer Vorstadt deutlich über der Zielversorgungsquote. 8.1.2 Entwicklungspotential Der Planungsraum ist insgesamt in Bezug auf Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege gut aufgestellt. Allerdings werden im Planungsraum auch viele Kinder aus den umliegenden Bezirken betreut. Ein vorrangiger Handlungsbedarf ergibt sich für diesen Planungsraum zurzeit nicht. Eine Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Kaiser Karl Ring um zwei Gruppen ist geplant, musste jedoch aufgrund dringend benötigter Unterkunftsplätze für Flüchtlinge zunächst zurückgestellt werden. Im Baugebiet an der Arminiusstraße ist die Integration einer ca. 3 gruppigen Kindertagesstätte eingeplant. Mit der Umsetzung dieser geplanten Ausbaumaßnahmen steht ein breitgefächertes Betreuungsangebot im Planungsraum zur Verfügung, sodass voraussichtlich keine weiteren Kitabaumaßnahmen erforderlich sind. Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 31.12.2022 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2022/2023 Inanspruch- nahme von Plätzen in öffentl. gef. Kitas 2022/2023 Inanspruch- nahme von Plätzen in Tagespflege 2022/2023 Summe Inanspruch- nahme von öffentlich geförderten Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des Bezirks 2022/2023 maximales Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2023/2024 Versorgung in Kita 2023/2024 in % Kinder unter 3 Jahren Versorgung Kinder unter 3 Jahren in Kita 2023/2024 und Inanspruchnahme Tagespflege 2022/2023 in % Ausbauziel in öffentl. gef. Kitas 58% Kinder unter 3 Jahren abzgl. Tagespflege Differenz Rheindorfer Vorstadt 116 98 26 18 44 95 81,9 97,4 49 46 Ellerviertel 162 39 42 24 66 38 23,5 38,3 70 -32 Gesamt 278 137 68 42 110 133 47,8 62,9 119 14 Bonn-Mitte-Nord Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Statistischer Bezirk Anzahl der Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren zum 31.12.2022 Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2022/2023 Inanspruch- nahme von Plätzen in öffentl. gef. Kitas 2022/2023 Inanspruch- nahme von Plätzen in Tagespflege 2022/2023 Summe Inanspruch- nahme von öffentl. geförderten Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des Bezirks Platzangebot in öffentl. gef. Kitas 2023/2024 Versorgung in Kita der 3 bis unter 6- Jährigen 2023/2024 in % Versorgung der 3 bis unter 6- Jährigen 2023/2024 in % mit Inanspruch- nahme Tagespflege 2022/2023 Ausbauziel bei 104% der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Differenz Rheindorfer Vorstadt 105 290 102 0 102 257 244,8 244,8 109,2 147,8 Ellerviertel 132 132 141 0 141 134 101,5 101,5 137,3 -3,3 Gesamt 237 422 243 0 243 391 165,0 165,0 246,5 144,5 Bonn-Mitte-Nord Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger BedarfeSeite 33 von 94 Seite 28 Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn 8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord Der Planungsraum Bonn-Nord besteht aus den statistischen Bezirken Buschdorf, Auerberg und Grau-Rheindorf. 1.167 Kinder unter sechs Jahren leben hier. Das heißt, es handelt sich um einen Planungsraum mit vielen jungen Kindern. Dementsprechend ist der Bedarf an Betreuungsplätzen hoch. Vor allem für Kinder unter drei Jahren entspricht das Angebot nicht dem Bedarf. Durch die Schließung einer konfessionellen Kita in Auerberg hat sich die Situation weiter verschärft. 8.2.1 Aktuelle Versorgungssituation Im Planungsraum liegen 10 öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen. Eine Kita hat sich als Familienzentrum zertifiziert. Fünf Einrichtungen sind plusKITAS. Darüber hinaus betreibt die Lebenshilfe e.V. einen heilpädagogischen Kindergarten in Grau-Rheindorf. Die überwiegende Mehrzahl der Plätze wird in städtischen Kindertageseinrichtungen angeboten (ca. 67%). Knapp 22% der Plätze stehen in kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung. Ein sonstiger freier Träger bietet in einer Kindertagesstätte in Buschdorf Betreuungsplätze an. Ca. 49% der angemeldeten Kitaplätze sind Ganztagesplätze mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden. Mit den insgesamt 73 Kitaplätzen in Gruppenform II stehen neben den Plätzen für Kinder ab zwei Jahren auch relativ viele Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung. Statistischer Bezirk Name der Einrichtung Familienzentrum / plusKITA Straße Anzahl der Gruppen max. U3- Angebot in Gruppen- form I U3
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