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231972 · Beschlussvorlage

Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027

Nummer
231972
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 22.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231972-03 CDU-Änderungsantrag: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  2. 231972-08 AA SPD-Bezirksfraktion BVGO: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  3. 231972-05 ST FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  4. 231972-06 AA CDU-Änderungsantrag: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  5. 231972-07 AA CDU-Änderungsantrag: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  6. 231972-01 AA CDU-Änderungsantrag: Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  7. 231972-04 AA FDP u. BBB - Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972
  8. 231972-02 AA CDU-Änderungsantrag Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027 Antrag zur Vorlage 231972

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Beschlussvorlage
öffentlich
231972
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kindertagesstättenbedarfsplan 2023 - 2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.11.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023 bis 2027 wird zugestimmt.
Begründung
Die Verwaltung kommt ihrer Planungsverantwortung gemäß § 80 Abs. 1 SGB
VIII nach und legt die Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2023 bis
2027 vor.
Die Beteiligung der freien Träger fand im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsge-
meinschaft nach § 78 SGB VIII „Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespfle-
ge“ statt.
Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder
ab einem Jahr und aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedin-
gungen müssen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jah-
ren in einem erheblichen Umfang, aber auch weitere Betreuungsplätze für Ü3-
Kinder, geschaffen werden.
Obwohl in den letzten Jahren ein umfangreicher Ausbau der Betreuungsplätze
stattgefunden hat, müssen nach wie vor weitere Plätze in Kindertageseinrich-
tungen und Tagespflege geschaffen werden, um der Nachfrage gerecht zu
werden und ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können.
Das Ziel, einen Betreuungsplatz für 58% der Kinder unter drei Jahren anbieten
zu können, konnte bisher nicht erreicht werden. Für Kinder im Alter von drei bis
unter sechs Jahren wurde die Zielversorgungsquote von 102% nahezu erreicht.
Es zeigt sich aber, dass trotzdem Kinder ab drei Jahren keinen Kitaplatz finden
können. Eine Anpassung der Zielversorgungsquoten auf 104% ist daher erfor-
derlich.
Im Kindertagesstättenbedarfsplan werden kleinräumig die Betreuungsangebote
und Versorgungsquoten aufgezeigt. Im Abgleich mit der angestrebten Zielver-
sorgungsquote werden die Standorte benannt, die durch einen weiteren Aus-
bau von Betreuungsplätzen besonders gestärkt werden sollten. Ziel ist, ausrei-Seite 1 von 94
Seite 2
chend und möglichst wohnortnah ein an den Bedarfen orientiertes Betreuungs-
angebot zur Verfügung zu stellen.
Anlage/n
1 Kindertagesstättenbedarfsplan_2023-2027 (öffentlich)Seite 2 von 94
Seite 1
Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Kindertagesstättenbedarfsplan
2023 – 2027
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bundesstadt Bonn
©Silke Wedler - Fotolia
©SENTELLO/Fotolia.com
©Rawpixel.com - stock.adobe.comSeite 3 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ......................................................................................................................... 1
2. Die wesentlichen gesetzlichen Planungsgrundlagen ................................................... 2
3. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes ............................................................... 4
3.1 Trägervielfalt ................................................................................................................ 4
3.2 Kindertagespflege ........................................................................................................ 6
3.2.1 Kinderstuben ......................................................................................................... 7
3.3 Ausbau von Familienzentren und plusKITAS ............................................................... 7
3.3.1 Familienzentren ..................................................................................................... 7
3.3.2 PlusKITAS ............................................................................................................. 8
3.4 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote ......................................................... 8
3.4.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren .............................. 9
3.4.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren .................................10
4. Bedarfssituation .............................................................................................................10
4.1 Bedarfsbeeinflussende Faktoren.................................................................................11
4.1.1 Veränderungen der Kinderzahlen .........................................................................11
4.1.2 Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf ........................12
4.1.3 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder .........................................14
4.1.4 Kitaplatzvergabe ...................................................................................................14
4.1.5 Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf .............................................15
4.2 Bedarfsabschätzung ...................................................................................................16
4.2.1 Bedarfsabschätzung für Kinder unter drei Jahren .................................................18
4.2.2 Bedarfsabschätzung für Kinder ab drei Jahren .....................................................18
5. Exkurs: Wachstum und Probleme der vorgegebene Gruppenstrukturen ..................19
6. Personal in Kindertageseinrichtungen .........................................................................20
7. Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Ausbauplanung...........................................21
8. Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume...........................................................23
8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord ..........................................................................26
8.1.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................26
8.1.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................27
8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord ...................................................................................28
8.2.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................28
8.2.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................30
8.3 Planungsraum 03 – Tannenbusch ..............................................................................31
8.3.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................31
8.3.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................32
8.4 Planungsraum 04 – Bonn-West ..................................................................................34
8.4.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................34
8.4.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................36Seite 4 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
8.5 Planungsraum 05 – Bonn-Mitte ...................................................................................37
8.5.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................37
8.5.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................39
8.6 Planungsraum 06 – Bonn-Mitte-Süd ...........................................................................40
8.6.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................40
8.6.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................42
8.7 Planungsraum 07 – Bonn-Süd-West ...........................................................................43
8.7.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................43
8.7.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................45
8.8 Planungsraum 08 – Bonn-Süd-Ost .............................................................................46
8.8.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................46
8.8.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................48
8.9 Planungsraum 09 – Kottenforst ...................................................................................49
8.9.1 Aktuelle Versorgungssituation ..............................................................................49
8.9.2 Entwicklungspotential ...........................................................................................51
8.10 Planungsraum 10 – Hardtberg-Süd-Ost ....................................................................52
8.10.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................52
8.10.2 Entwicklungspotential .........................................................................................53
8.11 Planungsraum 11 – Medinghoven .............................................................................54
8.11.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................54
8.11.2 Entwicklungspotential .........................................................................................55
8.12 Planungsraum 12 – Hardtberg-Nord-West ................................................................56
8.12.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................56
8.12.2 Entwicklungspotential .........................................................................................57
8.13 Planungsraum 13 – Godesberg-Nord........................................................................58
8.13.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................58
8.13.2 Entwicklungspotential .........................................................................................60
8.14 Planungsraum 14 – Godesberg-Mitte-West ..............................................................61
8.14.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................61
8.14.2 Entwicklungspotential .........................................................................................62
8.15 Planungsraum 15 – Godesberg-Mitte-Ost .................................................................63
8.15.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................63
8.15.2 Entwicklungspotential .........................................................................................64
8.16 Planungsraum 16 – Godesberg-Mitte-Süd ................................................................65
8.16.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................65
8.16.2 Entwicklungspotential .........................................................................................66
8.17 Planungsraum 17 – Godesberg-Süd-West ................................................................67
8.17.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................67
8.17.2 Entwicklungspotential .........................................................................................68
8.18 Planungsraum 18 – Godesberg-Süd .........................................................................69Seite 5 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
8.18.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................69
8.18.2 Entwicklungspotential .........................................................................................70
8.19 Planungsraum 19 – Mehlem .....................................................................................71
8.19.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................71
8.19.2 Entwicklungspotential .........................................................................................72
8.20 Planungsraum 20 – Beuel-Mitte ................................................................................73
8.20.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................73
8.20.4 Entwicklungspotential .........................................................................................74
8.21 Planungsraum 21 – Beuel-Nord ................................................................................76
8.21.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................76
8.21.2 Entwicklungspotential .........................................................................................77
8.22 Planungsraum 22 – Beuel-Ost ..................................................................................78
8.22.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................78
8.22.2 Entwicklungspotential .........................................................................................79
8.23 Planungsraum 23 – Beuel-Süd .................................................................................80
8.23.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................80
8.23.2 Entwicklungspotential .........................................................................................81
8.24 Planungsraum 24 – Beuel Außenring........................................................................82
8.24.1 Aktuelle Versorgungssituation ............................................................................82
8.24.2 Entwicklungspotential .........................................................................................83
9. Zusammenfassung der Ergebnisse auf gesamtstädtischer Ebene ............................84
Anlage .................................................................................................................................86Seite 6 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
1. Einleitung
Förderung, Bildung und Betreuung junger Menschen ist eine Investition in die Zukunft.
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind ein wichtiger
Baustein hierzu. Vorrangiges Ziel der Stadt Bonn ist es Betreuungsplätze zu schaffen, die
sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder orientieren und hohen Qualitätsansprüchen
genügen. Durch eine frühe alltagsintegrierte, ganzheitliche Förderung wird die
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder gestärkt und damit der Grundstein für deren
Zukunft in unserer Gesellschaft gelegt.
Der Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich
der Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist eine große Herausforderung und
erfordert einen flexiblen und zukunftsgerichteten Planungsprozess. Die Bundesstadt Bonn
als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Rahmen ihrer kommunalen
Pflichtaufgaben dafür verantwortlich, dass diese Betreuungsplätze bedarfsgerecht zur
Verfügung stehen.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in
der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages
(vgl. § 2 KiBiz). Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt Veränderungspotentiale zu
analysieren und auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren.
Die Bundesstadt Bonn gehört nach wie vor zu den Kommunen mit steigenden
Einwohnerzahlen. Auch die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen steigt kontinuierlich.
Während früher eine Kindertagesstätte meist erst von Kindern ab drei Jahren in Anspruch
genommen wurde, zeichnet sich ein zunehmender Bedarf auch und gerade für Kinder
unter drei Jahren ab.
Eine höhere Nachfrage erfordert die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder aller
Altersgruppen. Auch für die Kinder von Flüchtlingen müssen ausreichend
Betreuungsplätze bereitgestellt werden, um diese früh in den Bildungsprozess zu
integrieren.
Als Antwort auf die steigende Wohnraumnachfrage entstehen in den nächsten Jahren in
mehreren Stadtteilen größere Neubauvorhaben. Der Bau von Kindertagesstätten ist hier
erforderlich und bereits vielfach in den Planungsprozess mit eingeflossen, um eine
ausreichende und bedarfsgerechte Infrastruktur wohnortnah vorhalten zu können.
Bonn ist Wirtschaftsstandort mit einem hohen Anteil an hochqualifizierten Arbeitsplätzen
insbesondere im Dienstleistungssektor. Viele Eltern wünschen nach der Elternpause
einen frühzeitigen Wiedereinstieg in den Beruf. Aber auch steigende Preise führen dazu,
dass in immer mehr Familien beide Elternteile arbeiten müssen. Vor allem
Alleinerziehende sind dringend auf Betreuungsplätze angewiesen. Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf nimmt einen immer höheren gesellschaftlichen Stellenwert ein. Dieser
Entwicklung muss durch einen zielgerichteten Ausbau der Betreuungsplätze Rechnung
getragen werden.
Kinderbetreuung ist auch als wichtiger Baustein für einen frühen Spracherwerb und das
erlernen von Sozialverhalten unabdingbar. Motorische und kognitive Entwicklungen
werden unterstützt und gefördert. Umso größer ist die Bedeutung einer hochwertigen und
flächendeckenden öffentlich geförderten Kinderbetreuung, die sich an den Wünschen und
Bedarfen der Kinder und Eltern orientiert, Kindern unterschiedlicher Herkunft und
Kompetenz die gleichen Bildungsmöglichkeiten eröffnet und eine individuelle Förderung
bietet.Seite 7 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Juni 2018 die Kindergartenbedarfsplanung für die
Jahre 2018 bis 2022 beschlossen (DS-Nr. 1811203). Aufbauend auf einer umfangreichen
Elternbefragung wurde für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine
Zielversorgungsquote von 58% und für Kinder im Alter von drei bis einschließlich fünf
Jahren von 102% festgelegt.
Aber sind diese Zielversorgungsquoten noch bedarfsgerecht? Wie und wo muss ein
weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erfolgen, um allen Kindern möglichst wohnortnah
einen Betreuungsplatz anbieten zu können?
Geänderte Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Veränderungen zeigen die
Notwendigkeit der Überprüfung und Anpassung der Zielversorgungsquoten auf.
In den letzten Jahren erfolgte ein massiver Ausbau der Betreuungsplätze. Um der
wachsenden Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen sowohl für Kinder unter drei Jahren
(U3-Plätze) als auch für Kinder ab drei Jahren (Ü3-Plätze) gerecht zu werden, wurden
neue Einrichtungen geschaffen und bestehende umgebaut und erweitert. Allerdings
konnten nicht für 58 % der unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze geschaffen
werden. Auch für Kinder ab drei Jahren ist das Angebot noch nicht bedarfsgerecht.
Die Notwendigkeit weitere Betreuungsplätze zu schaffen steht außer Frage. Jedoch
konterkariert der Fachkräftemangel diesen Prozess. Die angespannte Personalsituation
und fehlende Fachkräfte erschweren zunehmend den weiteren Ausbauprozess. Aber
nicht nur das – auch in bestehenden Kindertageseinrichtungen kann das Angebot in
vielen Fällen nicht, oder zumindest nicht während des gesamten Kindergartenjahres
aufrechterhalten werden.
Die gesetzlichen Verpflichtungen, ausreichend Kita- und Tagespflegeplätze vorzuhalten,
besteht nach wie vor. Auf Landesebene fehlten jedoch geeignete Lösungsansätze, wie
zukünftig dem sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel umgegangen werden
soll. Dem landes- und bundesweiten Mangel an Betreuungspersonal soll nunmehr auf
politischer Ebene begegnet werden und erste Programme und
Unterstützungsmechanismen sind geplant. Inwiefern diese Maßnahmen – die "Kita-
Fachkräfteoffensive" - greifen und wann sich eine deutliche Verbesserung der Situation
abzeichnen wird, bleibt abzuwarten.
Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist jedoch nicht Kerninhalt der aktualisierten
Bedarfsplanung. Es sollen vielmehr Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf den weiteren
Ausbau kleinräumig aufgezeigt werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie legt
hierzu im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vor.
2. Die wesentlichen gesetzlichen Planungsgrundlagen
Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung
und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist die Grundlage für den
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflege. Es
bildet den Planungs- und Finanzierungsrahmen für den Bestand und die
Weiterentwicklung der Kinderbetreuung.
Nach § 79 Abs. I SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung
der Aufgaben des SGB VIII die Gesamtverantwortung. Gemäß § 80 Abs. 1 SGB VIII
haben sie im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und
Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse undSeite 8 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen
Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben
rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein
unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Nach § 4 KiBiz ist die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien
Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege verpflichtet. Das Angebot soll an den
Bedarfen der Familien ausgerichtet sein und den Wünschen des Betreuungsumfangs in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen. Auch soll sichergestellt sein,
dass alle Betreuungszeiten in bedarfsgerechtem Umfang und verlässliche Angebote in
der Kindertagespflege vorgehalten werden. Sozialräumliche Besonderheiten, wie die
adäquate Versorgung von sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungskreisen
und besondere Angebote, wie Familienzentren oder plus-KITAs gemäß §§ 44 und 45
KiBiz, sind zu berücksichtigen. In Anbetracht der Anliegen erwerbstätiger und in
Ausbildung stehender Eltern ist nach Möglichkeit anzustreben, auch einem Bedarf an
Plätzen für wohnsitzfremde Kinder Rechnung zu tragen.
Diese Aufgaben stellen in einer wachsenden Kommune mit wenig Bauflächen,
Fachkräftemangel und fehlenden personellen Ressourcen eine große Herausforderung
dar.
Darüber hinaus sind für die Planung insbesondere die folgenden Vorgaben und Ziele des
Kinderbildungsgesetzes und des SGB VIII zu berücksichtigen:
 Förderung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in
Einrichtungen oder Tagespflege, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind,
sich in einer Bildungsmaßnahme oder Ausbildung befinden, arbeitssuchend sind oder
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten oder die Betreuung für die
Entwicklung des Kindes geboten ist. (§ 24 Abs. 1 SGB VIII)
 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung für Kinder
vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 Abs. 3 SGB VIII)
 Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 3 KiBiz)
Danach haben die Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder nach ihrem
individuellen Bedarf innerhalb der zur Verfügung stehenden
Tagesbetreuungsangebote zu wählen.
 Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von Behinderungen bedroht sind, sollen
gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen gefördert werden (§ 8 KiBiz). Die
besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von
Behinderungen bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.
Mit der Einführung des "Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderung" - abgekürzt: Bundesteilhabegesetz (BTHG) – wird
eine Regelung für die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf aufgestellt.
Landeseinheitlich wird die sogenannte Basisleistung I den Kindern mit Behinderung
gewährt. Der Träger kann zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen, um die
konzeptionelle Umsetzung der Betreuung und Förderung zu ermöglichen: Das Modell
"Zusatzkraft" und das Modell "Gruppenstärkenabsenkung". Die Wahl des Modells hat
nicht unerheblichen Einfluss auf die Bedarfsplanung, da im Modell
Gruppenstärkenabsenkung Betreuungsplätze nicht belegt werden. Dem inklusiven
Gedanken wird mit dieser Regelung Rechnung getragen. Die gemeinsame Förderung
von Kindern mit und ohne Behinderung wird bereits in vielen Bonner
Kindertageseinrichtungen erfolgreich umgesetzt.
 Angebotsstruktur und Gruppenformen (§ 33 KiBiz): Die Kindpauschalen werden für
jede einzelne Einrichtung und für jedes Kindergartenjahr durch dieSeite 9 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Jugendhilfeplanung festgelegt und zum 15.03. nach Beschlussfassung dem Land
gemeldet. Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird die Festlegung der Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden. Hierfür finden jährlich umfangreiche Abstimmungen zwischen
Jugendhilfeplanung und allen Trägern bzw. Trägervertretungen der nach KiBiz
geförderten Bonner Kindertageseinrichtungen statt. Anschließend wird dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einmal im Jahr detailliert die Vorlage mit
den Gruppenstrukturen der Kindertageseinrichtungen zur Beschlussfassung
vorgelegt.
 Familienzentren (§ 42 KiBiz) sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben
nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des
Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von
Familien vorhalten oder vermitteln.
 PlusKITAS (§ 44, 45 KiBiz) sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil
von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses,
insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, die in die örtliche Jugendhilfeplanung
aufgenommen worden sind. Individuelle Förderung und Stärkung der
Bildungschancen werden in diesen Einrichtungen besonders unterstützt.
Es gibt über die genannten noch viele verschiedene Regelungen, die mittel- oder
unmittelbar Einfluss auf die Betreuungsplatzsituation nehmen. Insofern erhebt die
vorgenannte Ausführung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt nur die wichtigsten
Normen heraus.
3. Struktur des aktuellen Betreuungsangebotes
In den letzten Jahren sind große Anstrengungen unternommen worden, den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch
für Kinder ab drei Jahren umzusetzen. Seit 2008 ist die Zahl der Betreuungsplätze im U3-
Bereich (Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) von ca. 1.560 auf ca. 4.380 Plätze
gestiegen. Für Kinder ab drei Jahren wurden ca. 1.210 Plätze neu geschaffen. Allerdings
ist die Zahl der angemeldeten Betreuungsplätze erstmals im Kindergartenjahr 2023/2024
aufgrund von Kitaschließungen, Abbau von Überbelegungsplätzen und Verzögerungen
bei Neubaumaßnahmen rückläufig.
Trotz der deutlichen Erweiterung des Angebotes in den letzten Jahren und den
Schwierigkeiten in Bezug auf die Schaffung neuer Betreuungsplätze muss ein weiterer
Ausbau erfolgen, um die Erfüllung des Rechtsanspruchs bedarfsgerecht und
flächendeckend sicherstellen zu können. Eine Aufgabe die vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels, fehlender Baugrundstücke und gestiegener Baukosten eine
Herausforderung ist.
3.1 Trägervielfalt
Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird in Bonn sowohl von anerkannten
Trägern der freien Jugendhilfe als auch durch den öffentlichen Träger angeboten. Bei der
Vergabe von Trägerschaften für neue Kindertagesstätten tritt der öffentliche Träger
subsidiär auf. D.h. dass neue Kindertagesstätten überwiegend an Träger der freien
Jugendhilfe vergeben werden. Die Trägerschaft von neuen Kindertageseinrichtungen
erfolgt grundsätzlich über ein Trägerauswahlverfahren. (vergl. DS-Nr.: 221853).Seite 10 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
In der nachfolgenden Tabelle ist die Verteilung der angemeldeten Kindpauschalen der
öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft für das
Kindergartenjahr 2023/2024 dargestellt.
In der Tabelle sind alle angemeldeten Kindpauschalen nach KiBiz aufgeführt.
Grundsätzlich können Betreuungsplätze in Kitas in einem Stundenumfang von 25, 35 oder
45 Stunden pro Woche angeboten werden. Der Bedarf für 25 Stunden Betreuungszeit
wird von den Trägern der öffentlichen Kindertagesstätten so gut wie gar nicht artikuliert.
Unter die KiBiz-Pauschalen fallen auch betriebliche Betreuungsplätze. Ca. 900
Betriebsplätze werden in Bonn angeboten. Die Belegung erfolgt überwiegend über die
Unternehmen. Das heißt, die Plätze stehen für Kinder der Mitarbeitenden zur Verfügung -
unabhängig von deren Wohnort. Insofern werden auch Nicht-Bonner Kinder dort versorgt.
Allerdings wohnen viele Familien davon in Bonn.
Die meisten Betreuungsplätze stehen in Kindertageseinrichtung in städtischer
Trägerschaft zur Verfügung. In Einrichtungen sonstiger freier Träger und unter kirchlicher
Trägerschaft werden etwas über die Hälfte der Bonner Kitaplätze angeboten.
Elterninitiativen machen ca. 10% des Kitaangebotes aus.
Gruppen-
form
Gruppenstrukturen nach
KIBIZ städt. Träger kirchl. Träger
Eltern-
initiativen sonstige Träger gesamt
Ia ab 2 Jahre - 25 Std. 0 0 0 0 0
Ib ab 2 Jahre - 35 Std 515 351 40 252 1.158
Ic ab 2 Jahre - 45 Std. 831 948 281 808 2.868
IIa unter 3 Jahren - 25 Std. 2 0 0 7 9
IIb unter 3 Jahren - 35 Std. 166 25 30 122 343
IIc unter 3 Jahren - 45 Std. 316 146 168 776 1.406
IIIa ab 3 Jahren - 25 Std. 0 0 10 5 15
IIIb ab 3 Jahren - 35 Std. 1.308 447 202 407 2.364
IIIc ab 3 Jahren - 45 Std. 1.527 768 458 1.209 3.962
Kinder mit Förderbedarf 126 46 29 95 296
Kindpauschalen gesamt 4.791 2.731 1.218 3.681 12.421
Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung beim Land 2023/2024Seite 11 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Die Kindertagesstätten, unabhängig in
welcher Trägerschaft sie betrieben werden,
sind unterschiedlich groß. Neben
eingruppigen Kindertageseinrichtungen gibt
es in Bonn auch Kitas, die 10 und mehr
Gruppen haben. Bei der überwiegenden
Zahl von Einrichtungen handelt es sich um
3-4 gruppige Kitas.
Nicht erfasst – und auch nicht Inhalt der Bedarfsplanung - sind rein privat-gewerblich
(teilweise auch betrieblich orientiert) geführte Betreuungsangebote, die nicht öffentlich
über KiBiz gefördert werden. Hierunter fallen insgesamt 9 Einrichtungen. Nach
Betriebserlaubnis können hier insgesamt 630 Plätze angeboten werden. Neben kleinen
Einrichtungen mit 20 gibt es auch große Kindertagesstätten mit 140 bis 160
Betreuungsplätzen (Kindertagesstätte Hollerburg, Betriebskindertagesstätte Uniklinik).
In den Einrichtungen werden auch Bonner Kinder betreut, insofern decken privat-
gewerbliche Angebote auch einen Teil des Bonner Bedarfs. Da die Einrichtungen aber
nicht verpflichtet werden können, ihre Belegungsdaten zu übermitteln, stehen hierzu
keine genauen Zahlen zur Verfügung.
3.2 Kindertagespflege
In Bonn wurden für das Kindergartenjahr 2023/2024 1.470 Plätze im Rahmen der
öffentlich geförderten Tagespflege angemeldet. Ca. 440 Tagespflegepersonen bieten die
Möglichkeit zur Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren an. In der
Regel sind dies Plätze für einzelne Kinder losgelöst von festen Gruppenstrukturen und mit
bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur
Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. In Großtagespflegestellen
arbeiten mehrere Tagespflegekräfte zusammen. Wenn sich Kindertagespflegepersonen in
einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, können höchstens neun
Kinder gleichzeitig betreut werden (unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 15
Betreuungsverträge möglich, allerdings nur, wenn nicht alle Kinder zeitgleich betreut
werden). Im Kindergartenjahr 2022/2023 gab es in Bonn über 50 Großtagespflegestellen.
Grundsätzlich kann die Betreuung im Haushalt der Betreuungsperson, bei den Eltern des
Kindes oder in geeigneten anderen Räumlichkeiten erfolgen. Sowohl die
Kindertagespflege in anderen Räumen als auch die in der Großtagespflege können durch
selbständige oder angestellte Kindertagespflegeperson geleistet werden.
Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, muss je nach Vorkenntnissen ein
umfangreiches Qualifizierungsverfahren durchlaufen werden. Die Qualifizierung umfasst
300 Unterrichtsstunden. Dazu kommen Selbstlerneinheiten sowie Praktika.
Kindertagespflegeperson müssen die kompetenzorientierte Qualifizierung zur
Kindertagespflege nach dem QHB absolviert haben.
Als Kooperationspartner und Unterstützung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der
Bundesstadt Bonn arbeitet das Netzwerk Kindertagespflege Bonn. Das Netzwerk hat die
Aufgabe, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren bedarfs- und
entwicklungsgerecht auszubauen, Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Fachberatung und
Fortbildungen anzubieten.
Tagespflegepersonen sind meist als Privatpersonen in der Kinderbetreuung tätig. Eine
zukunftsgerichtete Planbarkeit der Kindertagespflege ist daher nur eingeschränkt möglich.
Allerdings soll der Fokus auf einer Stärkung der Kindertagespflege liegen, da hierdurch
ein wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet
wird.Seite 12 von 94
Seite 7
Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
3.2.1 Kinderstuben
Kinderstuben sind Großtagespflegestellen die eine Kombination aus Betreuungsleistung
und Elternarbeit anbieten. Es handelt sich um ein Konstrukt zwischen Großtagespflege,
Sozialarbeit und Elternberatung mit einem hohen Anteil an Sozialraumorientierung.
Das Konzept und die Umsetzung wird durch RuhrFutur begleitet. RuhrFutur ist eine
gemeinsame Bildungsinitiative, die von der Stiftung Mercator, dem Land Nordrhein-
Westfalen, dem Regionalverband Ruhr, Städten und Kreisen sowie Hochschulen
getragen wird. Die Auridis Stiftung fördert den landes- und bundesweiten Transfer der
Kinderstuben. Die ersten Kinderstuben entstanden bereits 2008 in Dortmund.
Kinderstuben sind ein niederschwelliges Angebot für Kinder im Alter bis zu maximal vier
Jahren. Die Kinder werden in ihrer altersgemäßen Entwicklung gefördert. Darüber hinaus
werden Eltern über Beratungs- und Gruppenangebote in die pädagogische Arbeit
einbezogen und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Ein lückenloser Anschluss an die
Betreuung in Kindertagesstätten soll gesichert sein.
Für 2023 sind erstmals auch zwei Kinderstuben in Bonn in der ehemaligen
Kindertagesstätte Seufertstraße und im Baugebiet Möbel-Boss in Tannenbusch
angedacht (vergl. DS-Nr: 221806). Eine Einbeziehung weiterer Standorte wird geprüft.
3.3 Ausbau von Familienzentren und plusKITAS
Das Förderinstrument Familienzentren und plusKITAS ist ein ergänzender Baustein zur
Kinderbetreuung. Im Fokus steht hierbei ein über den übliche Kinderbetreuungs- und
Bildungsauftrag hinausgehendes Angebot. Familienzentren und plusKITAS übernehmen
eine wichtige Funktion im Bereich Beratung, Vernetzung im Sozialraum und individueller
Unterstützung.
3.3.1 Familienzentren
Die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren nach § 42 KiBiz wird
jährlich im Zusammenhang mit der KiBiz-Pauschalen-Anmeldung dargestellt. Die
Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentren qualifiziert sind, also das Gütesiegel
„Familienzentrum NRW“ tragen (oder sich im Zertifizierungsverfahren befinden), bieten
über die Betreuung der Kinder hinaus niederschwellige, leicht zugängliche Angebote an.
Diese zusätzlichen Aufgaben sind am Bedarf des Sozialraums orientierte Beratungen,
Kurse und Veranstaltungen oder die Vermittlung von Angeboten. In Familienzentren
werden auch in Kooperation mit verschiedenen Partnern familienunterstützende Angebote
gebündelt und vernetzt. Hilfestellungen für Familien stehen im Fokus. Eltern sollen bei der
Förderung ihrer Kinder umfassend begleitet werden. Die Angebote in Familienzentren
sind auch für Familien im Sozialraum zugänglich, deren Kinder nicht in der
Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden.
Die Verteilung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke erfolgt nach einem
Sozialindex, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksichtigt.
Die örtlichen Jugendämter waren in früheren Jahren daran gebunden, Familienzentren
prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Eine Öffnung ist mittlerweile erfolgt,
sodass Familienzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden können. Damit
erhalten die örtlichen Jugendämter mehr Flexibilität bei ihrer Standortentscheidung.Seite 13 von 94
Seite 8
Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Bonn verfügt mittlerweile über ein flächendeckend und engmaschiges Angebot an
Familienzentren. Im Kindergartenjahr 2023/2024 sind in Bonn 39 Tageseinrichtungen zu
Familienzentren (teilweise im Verbund von mehreren Einrichtungen) vom Land NRW
zertifiziert worden bzw. befinden sich im Zertifizierungsverfahren.
Allerdings wird es zunehmend schwieriger Kindertagesstätten zu finden, die sich als
Familienzentren qualifizieren können. In den letzten Jahren sind nur wenige Bewerbungen
von Trägern für Einrichtungen eingegangen, die das Zertifizierungsverfahren neu
durchlaufen und die Aufgaben eines Familienzentrums wahrnehmen möchten. Die vom
Land zugewiesenen Kontingente werden nicht mehr vollumfänglich nachgefragt. Ein
Grund hierfür liegt sicherlich im Fachkräftemangel, der es Kindertagesstätten nicht
erlaubt, über die im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung stehenden Aufgaben hinaus
weitere Verpflichtungen einzugehen, für die personelle Ressourcen zur Verfügung stehen
müssen.
3.3.2 PlusKITAS
Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf
des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, können als
plusKITAS gefördert werden. Um die kontinuierliche Arbeit in den plusKITAS zu
gewährleisten werden zusätzliche Stellenanteile finanziert. Über einen von der
Jugendhilfeplanung festgelegten Indikatorenkatalog (Anteil der Kinder, die in der Familie
vorrangig nicht deutsch sprechen, Elterneinkommen, Anteil der Kinder aus einem
statistischen Bezirk mit hohem oder sehr hohem Unterstützungsbedarf) wurden
Kindertagesstätten als plusKITAS festgelegt. Trägervertreter der freien Jugendhilfe
wurden über die AG 78 involviert. Mit Beschluss des Rates vom 06.02.2020 (Ds-Nr.:
191087) wurde festgelegt, dass die Sprachförderung schwerpunktmäßig in den PlusKITA
Einrichtungen erfolgen soll. Armutssensibilität und Vorurteilsbewusstsein sollen in den
pädagogischen Konzepten verankert sein1, um insbesondere plusKITAS als Ort der
Entwicklungsunterstützung zu festigen.
Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden 44 Einrichtungen als plusKITAS gefördert. In
diesen Kindertagesstätten steht auch Sprachförderung im Fokus.
Sprachliche Bildung ist über das KiBiz allerdings in jeder Kindertagesstätte als ein
alltagsintegrierter, wesentlicher Bestandteil der frühkindlichen Bildung verankert.
3.4 Aktueller Ausbaustand der Betreuungsangebote
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Bonn ist hoch. Trotz vieler neuer Kitaplätze und dem
Ausbau der Kindertagespflege entspricht das Angebot nicht der Nachfrage. Gerade in
letzter Zeit hat sich gezeigt, dass ein weiterer Ausbau schwierig ist, da Kindertagesstätten
schließen mussten und aufgrund des Personalmangels das Betreuungsplatzangebot in
bestehenden Kitas reduziert wurde.
Das bedeutet, dass viele Eltern sich vergeblich um einen Betreuungsplatz bemühen.
Manche Eltern behelfen sich mit alternativen Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch
Großeltern), privaten Betreuungsangeboten oder mit einem Zurückstellen der beruflichen
Entwicklungen zumindest eines Elternteils.
Der frühe Besuch einer Kindertageseinrichtung ist ein präventiver Faktor, der
Entwicklungsrisiken insbesondere sozial benachteiligter Kinder ausgleichen kann. Kinder,
1 vergl. LVR Jugendhilfereport 2/2022, Seite 13-14)Seite 14 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
die vor dem dritten Lebensjahr eine Kita besuchen, weisen seltener Entwicklungsdefizite
auf2. Kinder, die in einer Kindertagesstätte betreut werden, werden auch in ihrem
Spracherwerb geschult. Vor allem für Kinder, die zu Hause nicht deutsch sprechen, ist es
wichtig ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben, bevor sie eingeschult werden.
Ein Ziel ist es daher ausreichend Betreuungsplätze anbieten zu können und dies vor
allem flächendeckend im gesamten Stadtgebiet, sodass für alle Kinder wohnortnah
ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und Zugangshürden abgebaut
werden.
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung zeigt Entwicklungsziele aber auch Defizite und
daraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten auf. Es wird auf bereits bestehende
Planungen für neue Kindertagesstätten in den einzelnen Stadtteilen hingewiesen.
Durch einen Ausbau der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren muss den
gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen werden. Dies ist eine Aufgabe, die
die Stadt Bonn in den nächsten Jahren bewältigen, die kontinuierlich planerisch begleitet
werden muss und die mit einem nicht unerheblichen finanziellen und personellen Aufwand
verbunden ist.
3.4.1 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erreichung der bedarfsgerechten
Zielversorgungsquoten erfordert einen weiteren Ausbau der öffentlich geförderten Plätze
in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege. Im Kindergartenjahr 2023/2024 liegt die
Versorgungsquote (bezogen auf die Zahl der Kinder am 31.12.2022) für Kinder unter drei
Jahren bei ca. 48,7%.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass aufgrund der Vorgabe
des KiBiz, das die Gruppenzugehörigkeit am Alter des Kindes am Stichtag 01.11. bemisst,
eine gewisse Ungenauigkeit besteht. Kinder, die nach dem 01.11. das dritte Lebensjahr
vollenden, belegen einen U3-Platz obwohl sie über drei Jahre sind.
In den vergangenen Jahren konnten seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes über
2.800 neue U3-Plätze in Kindertagespflege und Kindertagesstätten geschaffen werden.
Ein kontinuierlicher, weiterer Ausbau ist geplant. Diese hohe Zahl an U3-
Betreuungsplätzen konnte nur durch enorme Anstrengungen und einen hohen finanziellen
Einsatz öffentlicher und freier Träger erreicht werden. Die Zielversorgungsquote von 58%
konnte bisher nicht erreicht werden. Hierzu müssen noch ca. 890 U3-Betreuungsplätze
geschaffen werden.
Der Umfang des U3-Betreuungsangebots ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich.
Während einige Planungsräume gut aufgestellt sind, fehlen in anderen immer noch
überdurchschnittlich viele Betreuungsplätze.
Mit dem Rechtsanspruch ab August 2013 für Kinder ab einem Jahr hat sich die Situation
deutlich verändert. Es ist daher der gesetzliche Auftrag, nicht nur ausreichend
Betreuungsmöglichkeiten für U3- Kinder zu schaffen, sondern auch eine optimale
Verteilung im Bonner Stadtgebiet zu planen, sodass jedem Kind eine wohnortnahe
Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kinder bis zur
Einschulung in der Kindertageseinrichtung verbleiben; Ziel ist daher, dass die
Gruppenstruktur in jeder Einrichtung ein „Hochwachsen“ der Kinder bis zur Einschulung
ermöglicht.
2 vergl. Strohmeier, Klaus Peter et al.: Fachliche Begleitforschung, Arbeitspapiere wissenschaftliche
Begleitforschung „Kein Kind zurücklassen!“, Seite 27; ZEFIR, Bertelsmann Stiftung.Seite 15 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
3.4.2 Ausbaustand für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren
Für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurde eine Zielversorgungsquote von
102% mit dem letzten Kindertagesstättenbedarfsplan beschlossen. Zunächst erscheint
eine Quote von über 100% als ausreichend. Allerdings muss bedacht werden, dass auch
Kinder, die bereits sechs Jahre alt sind, aber noch nicht schulpflichtig sind, in
Kindertagesstätten betreut werden. Im Durchschnitt handelt es sich jährlich um ca. 760 6-
jährige Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind.
Die Zielversorgungsquote von 102% konnte rechnerisch erreicht werden. Allerdings zeigt
die Auswertung der Wartelisten, dass immer noch viele Kinder über drei Jahren keinen
Betreuungsplatz erhalten. Gerade für Kinder, die bald eingeschult werden, ist der Besuch
einer Kindertagesstätte wichtig. Sie erlernen das soziale Miteinander aber auch
sprachliche Kompetenz, die für den Schulbesuch notwendig ist.
4. Bedarfssituation
Das Programm Kita-Net liefert eine gute Datenbasis, die herangezogen werden kann, um
Rückschlüsse und Analysen über die Bedarfssituation in Bonn zu liefern. Die Eltern, die
einen Betreuungsplatz wünschen, können über dieses System ihren Bedarf artikulieren.
Diese Möglichkeit ist nicht auf eine Kindertagesstätte beschränkt. Eltern können sich
gleichzeitig bei mehreren Kindertagesstätten anmelden. Die Kommunikation erfolgt über
ein online-Konto. Über das Programm besteht ein niederschwelliger Zugang zur
Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Der Zugang zu vorschulischen Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen wird hierdurch erleichtert. Darüber hinaus bieten das
Familienbüro und das Netzwerk Kindertagespflege Unterstützung für alle Eltern an und
helfen bei der Suche nach Betreuungsplätzen.
Die Wartelisten spiegeln ein sehr detailliertes Bild wider, wie hoch der (noch ungedeckte)
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen tatsächlich ist.
Über die Auswertung der Wartelisten wird die aktuelle Situation beleuchtet. Aussagen zu
zukünftigen Entwicklungen sind hierdurch nicht möglich. Dabei handelt es sich aufgrund
der hohen Dynamik immer nur um eine Momentaufnahme. Kinder ziehen weg, sodass
Betreuungsverträge gekündigt werden. Familien ziehen nach Bonn oder ändern innerhalb
von Bonn ihren Wohnort und der Wechsel in eine andere Kindertagesstätte oder von
Tagespflege in eine Kita werden gewünscht.
Eine Auswertung der Wartelisten im Frühjahr 2023 ergab für den Zeitraum von September
2022 bis Juli 2023 einen ungedeckten Bedarf von ca. 1.125 Betreuungsplätzen. Ca. 830
beziehen sich dabei auf Kinder unter drei Jahren. Aber auch 300 Kinder ab drei Jahren
standen zu diesem Zeitraum noch auf der Warteliste. Dabei wurden nur die unversorgten
Kinder gezählt. Das heißt alle Wartelisteneinträgen mit einem Wechselwunsch wurden
nicht berücksichtigt, da ihr Bedarf grundsätzlich zunächst gedeckt ist, wenn auch eine
andere Betreuung für das Kind gewünscht wird. Darüber hinaus wurden die Wartelisten
um „Altfälle“ bereinigt.
Die Auswertung der Wartelisten kann nur auf Basis des Wohnortes des Kindes erfolgen.
Da Eltern vielfach bei mehreren Kindertageseinrichtungen auf der Warteliste stehen,
bezieht sich die Datenanalyse immer auf den Wohnort und nicht auf den Standort der
Kitas. Natürlich nehmen Eltern auch einen Betreuungsplatz in Anspruch, der nicht in der
Nähe der Wohnung liegt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Letztlich ist auch das
knappe Angebot an Kitaplätzen hierfür verantwortlich, sodass notgedrungen auch
Kindertagesstätten besucht werden, die in einem ganz anderen Stadtteil liegen als dem,
in dem das Kind wohnt.Seite 16 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Über die Auswertung der Wartelisten wird deutlich, dass trotz der hohen Ausbauzahlen
der vergangenen Jahre das bestehende Betreuungsangebot nicht ausreicht, um allen
Kindern ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes Betreuungsangebot zur Verfügung zu
stellen. Diese Situation ist nicht neu, aber verschärft sich zunehmend, da immer mehr
Eltern einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihr Kind nutzen möchten, aber
nicht für alle Kinder ein Platz zur Verfügung steht.
Problematisch ist, dass nicht alle beim Land angemeldeten Kitaplätze auch tatsächlich
belegt werden können. Aufgrund personeller Vakanzen sind Träger gezwungen,
Betreuungsplätze (zunächst) nicht zu belegen. Dies spiegelt sich natürlich auch in den
Wartelisten wider. Insofern ist die Ableitung der Wartelisten und die Zugrundelegung der
angemeldeten Kindpauschalen immer mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor
verbunden.
Daher muss auch immer ein Abgleich erfolgen, welche angemeldeten Plätze nicht belegt
sind und diese Zahl der Warteliste gegenübergestellt werden.
Ziel ist es ein ausreichendes Platzangebot in jedem Stadtteil vorzuhalten. Daher wird in
diesem Kindertagesstättenbedarfsplan nach wie vor auf kleinräumiger Ebene mit den
Zielversorgungsquoten gerechnet. Die angestrebten Versorgungsquoten entsprechen
dem gesamtstädtischen Bedarf. Dies wird durch einen Abgleich mit den Wartelisten
bestätigt.
4.1 Bedarfsbeeinflussende Faktoren
Hervorgehoben werden muss, dass aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen und
gesellschaftlicher Veränderungen in den letzten Jahren durchaus Einflüsse auf das
Anmeldeverfahren, aber auch die Bedarfssituation insgesamt entstehen können. Die
verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice, ebenso wie vorübergehende Schließungen
der Betreuungsangebote können sich niederschlagen. Auch die Energiekrise aufgrund
des Ukrainekrieges und steigende Mieten können einen Einfluss haben. Eine
Quantifizierung dieser Veränderungen ist allerdings nicht möglich.
4.1.1 Veränderungen der Kinderzahlen
Die Zahl der Kinder in der Altersklasse bis einschließlich fünf Jahren schwankt jährlich.
Bis 2019 erfolgte ein deutlicher Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe; in den letzten
Jahren sank die Kinderzahl. Zuletzt ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren von Ende
2021 bis Ende 2022 um knapp 380 deutlich gesunken.
Die sich jährlich ändernden Einwohnerzahlen beeinflussen natürlich die aktuellen
Versorgungsquoten. Vorübergehend sinkende Zahlen in der Altersgruppe der unter 6-
Jährigen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass voraussichtlich mit einem
Bevölkerungszuwachs in Bonn gerechnet werden muss.Seite 17 von 94
Seite 12
Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Datenquelle Statistikstelle Stadt Bonn
Vorliegende Prognoseberechnungen von IT-NRW gehen bis 2050 für die Stadt Bonn von
einem Zuwachs in der Altersgruppe bis unter fünf Jahren von 384 Personen aus. Auch die
Vorausberechnungen der Statistikstelle der Stadt Bonn erwarten bis 2040, dass sich die
Zahl der unter 18-Jährigen um rund 15 Prozent erhöhen wird. Genauere Angaben zur
relevanten Altersklasse liegen nicht vor. Ebenso fehlen kleinräumige
Bevölkerungsprognosen. Insgesamt ist aber gesamtstädtisch mit einem
Bevölkerungszuwachs zu rechnen. Auch der Zuzug von Flüchtlingen führt zu steigenden
Kinderzahlen, lässt sich allerdings prognostisch nicht quantifizieren.
Problematisch ist, dass weder feststeht, wie stark die Zahl der Kinder tatsächlich
anwächst, noch in welchen Stadtteilen ein Zuwachs erfolgen wird. Dies ist ein Problem,
das eine belastbare Aussage über zukünftige Betreuungsbedarfe nahezu unmöglich
macht. Ziel ist es jedoch, ein bedarfsentsprechendes, wohnortnahes
Betreuungsplatzsystem aufzubauen. Dabei soll weder ein Über- noch ein Unterangebot in
den verschiedenen Stadtteilen etabliert werden.
4.1.2 Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Förderbedarf
Eine gemeinsame Betreuung aller Kinder mit und ohne Förderbedarf ist das Ziel, das von
dem inklusiven Leitgedanken getragen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass in der
jeweiligen Einrichtung die räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern mit
(drohender) Behinderung (barrierefreie Räume, Flure und Eingänge, geeignete
Sanitäranlagen) und auch die personellen Voraussetzungen (z.B. ausreichender
Personalschlüssel, therapeutische oder heilpädagogische Ausbildung des Personals,
zusätzliche Qualifikationen) erfüllt sind.
Kinder mit (drohender) Behinderung sollten möglichst frühzeitig gefördert werden. Hierfür
kommen unterschiedliche Eingliederungshilfeleistungen infrage. Eine wichtige Rolle
spielen heilpädagogische Leistungen in der Kindertagesbetreuung.
Heilpädagogische Maßnahmen sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender)
Behinderung erhöhen, ihre soziale Integration und Entwicklung fördern. Kinder werden
beim Lernen und in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten durch unterschiedliche
Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu zählen therapeutische, psychologische,
sonderpädagogische und psychosoziale Fördermaßnahmen aber auch die Beratung der
Erziehungsberechtigten. In Kindertagesstätten werden heilpädagogische
Unterstützungsmaßnahmen in Kombination mit pädagogischen Leistungen erbracht. Sie
bestehen also zusätzlich zu den Regelleistungen in den Kindertageseinrichtungen.Seite 18 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Diese Leistungen werden für Kinder mit Behinderung im Rahmen einer sogenannten
Basisleistung I vorgehalten.
Vor dem Hintergrund des Auftrags, alle Kinder gemeinsam zu betreuen, werden reine
heilpädagogische Einrichtungen in den nächsten Jahren aus der Förderung genommen.
Sukzessive erfolgte bereits eine Überführung heilpädagogischer Gruppen in
Regeleinrichtungen. Die bisherige einrichtungsbezogene Finanzierung von
heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen durch die Landschaftsverbände wird auf
eine kindbezogene Förderung in der Kombination von KiBiz-Finanzierung und einer
ergänzenden Basisleistung durch die Landschaftsverbände umgestellt.
Das bedeutet eine Umwandlung für die bestehenden heilpädagogischen Gruppen und
Einrichtungen. Ziel ist die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen, aber auch der
Regeleinrichtungen, sodass zukünftig alle Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam
betreut werden.
Auch im Bereich der Tagespflege können Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf durch
entsprechend qualifizierte Kräfte betreut werden.
Mit dieser Entwicklung geht ein steigender Platzbedarf in den KiBiz-Regeleinrichtungen
einher.
Datenquelle KiBiz-web
Sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der betreuten Kinder mit Förderbedarf in
über KiBiz finanzierten Kindertagesstätten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Eine Herausforderung, der sich das pädagogische Personal stellen muss. Dies bedeutet
aber auch, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigen wird, da je nach Wahl
des Modells für die Basisleistung I (Gruppenstärkenabsenkung oder zusätzliche
Fachkraftstunden) weniger Plätze in der Einrichtung belegt werden können.
Je nach Trägerschaft haben sich die Kindertageseinrichtungen unterschiedlich der
inklusiven Betreuung geöffnet. Eine weitere Öffnung aller Kindertageseinrichtungen für
Kinder mit Förderbedarf ist notwendig, um kleinräumig für alle Kinder mit Förderbedarf
wohnortnah Plätze in Regeleinrichtungen anbieten zu können und somit dem inklusiven
Leitziel Rechnung zu tragen.Seite 19 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
4.1.3 Kinder im schulpflichtigen Alter und auswärtige Kinder
Jedes Jahr werden auch Kinder im schulpflichtigem Alter in den Bonner
Kindertagesstätten betreut. In den letzten Jahren waren dies im Durchschnitt rund 150
Kinder, die eigentlich aufgrund ihres Alters bereits die Grundschule besuchen sollten.
Diese Ü3-Plätze müssen zusätzlich zur Verfügung stehen.
Auch wirkt sich die hohe Zahl auswärtiger Kinder, die in Bonner Kindertagesstätten
betreut werden, auf die tatsächliche Versorgungssituation der Bonner Kinder aus. Der
größte Anteil auswärtiger Kinder wird in den (überwiegend) betrieblichen Kitas betreut,
aber auch in den über KiBiz aber nicht über das Bonner Modell finanzierten Einrichtungen
gibt es viele auswärtige Kinder.
Ca. 400 Kinder, die nicht in Bonn wohnen belegten im Kindergartenjahr 2022/2023 einen
Kitaplatz in einer Bonner Einrichtung, aber nur ca. 40 Kinder aus Bonn werden in Kitas im
Umland betreut. Etwas mehr als die Hälfte der Auswärtigen Kinder wird in Betriebskitas
betreut. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Rolle Bonns als Oberzentrum.
Über § 3 KiBiz wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ein hoher Stellenwert
eingeräumt, sodass grundsätzlich auch für auswärtige Kinder Betreuungsplätze zur
Verfügung stehen sollten. Insofern verschärft sich hierdurch die Versorgungssituation.
4.1.4 Kitaplatzvergabe
Trägervielfalt ist ein wesentliches Element bei Bonner Kindertagesstätten. Dabei verfolgen
die Einrichtungen verschiedene Konzeptionen, die Aufnahmekriterien sind daher
unterschiedlich. In Bezug auf die Vergabemodalitäten agieren die Träger der Einrichtung
selbständig. Träger und Kitaleitungen entscheiden weitgehend alleine, welches Kind
aufgenommen wird. Pädagogische und weltanschauliche Wertvorstellungen dienen als
Rahmen für die Aufnahme der Kinder. Betrieblich orientierte Kindertagesstätten bieten
Betreuungsplätze für die Kinder der Mitarbeitenden der Kooperationspartner, unabhängig
vom Wohnort. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in eine
Kindertagesstätte unterliegt der Trägerautonomie.
Einheitliche und transparente Aufnahmekriterien für alle Bonner Kindertagesstätten fehlen
daher. Lediglich in Bezug auf einen einheitlichen Termin für die Platzvergabe des
anstehenden Kindergartenjahres besteht trägerübergreifend Konsens.
Eine kleinräumige Bedarfsplanung wird durch die Wahlfreiheit der Träger, welches Kind
aufgenommen wird, erschwert und die Zahl der Kinder in einem Bezirk kann daher immer
nur als Orientierungsrahmen dienen.
Unterschiedliche Aufnahmekriterien können ein Grund dafür sein, dass die Belegung in
den verschiedenen Einrichtungen innerhalb eines Planungsraums sehr unterschiedlich ist,
obgleich – eine wohnortnahe Betreuung vorausgesetzt – sich die soziodemographischen
Strukturen eines Stadtteils eigentlich auch in den Kitas wiederfinden müssten.
Beispielhaft kann auf Daten aus kibizweb zurückgegriffen werden: Auffallend ist die
Analyse in Bezug auf Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen (vereinfacht im
folgenden Kinder mit Migrationshintergrund genannt). Der Anteil nichtdeutscher bzw.
Familien mit Migrationshintergrund verteilt sich innerhalb des Bonner Stadtgebiets sehr
unterschiedlich. Während in einigen Stadtteilen nur relativ wenige Zugewanderte
wohnhaft gemeldet sind, gibt es einige Bezirke, in denen überdurchschnittliche viele
Personen mit Migrationshintergrund leben3. Die Anteile der Kinder mit
3 vergl. Zielgruppenorientierte Sozialraumanalyse ZiSo DS-Nr.: 211787Seite 20 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Zuwanderungshintergrund, die in einem Planungsraum leben, spiegelt sich jedoch nicht
bei allen Kitas in dem Anteil der Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen wider.
Innerhalb eines Planungsraum bestehen große Unterschiede in Bezug auf den Anteil der
Kinder mit Migrationshintergrund in den verschiedenen Kindertagesstätten. Während
einige Kitas von rund 90% von Kindern mit Migrationshintergrund besucht werden, liegt
dieser Anteil in anderen Kitas im selben Planungsraum bei unter 15%. Dies legt nahe,
dass in einigen Kindertagesstätten zumindest teilweise Kinder mit schlechten
Deutschkenntnissen bei der Aufnahme weniger berücksichtigt werden.
Deutliche Unterschiede bestehen aber auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse
der Sorgeberechtigten. Anonymisierte Datenauswertungen aus der Elternbeitragsdatei
zeigen, dass auch in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern Unterschiede in
den verschiedenen Kindertagesstätten eines Planungsraumes bestehen.
Segregation aufgrund Kitaplatzvergabe ist ein Phänomen, dass auch in anderen Städten
von NRW zu beobachten ist. 4
Homogene Zusammensetzungen von Kindergruppen in den Kitas werden kritisch
gesehen. Kinder sollten in heterogen zusammengesetzten Gruppen betreut werden, damit
der Bildungsauftrag gelingen kann. Eine hohe Zahl von Kindern, die über geringe
deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kann in den Kindertagesstätten zu Veränderungen
in der pädagogischen Prozessqualität führen.5
Die pädagogische Ausrichtung der einzelnen Kindertagesstätten beeinflusst aber auch
das Anmeldeverfahren und die Entscheidung zur Anmeldung in einer bestimmten
Kindertagesstätte. Insofern ist eine letztendliche Beurteilung der Ursachen schwierig.
Auch die Möglichkeit der Eltern, ihrem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Nachdruck zu geben, kann Auswirkungen haben.
Ziel muss es aber sein, für alle Kinder durch ein möglichst niedrigschwelliges Angebot
gleiche Chancen auf einen Betreuungsplatz zu eröffnen und dem frühkindlichen
Bildungsauftrag gerecht zu werden.
4.1.5 Weitere Einflussfaktoren auf den Betreuungsbedarf
Homeoffice nimmt eine immer größere Bedeutung in der Arbeitswelt, gerade in Berufen
des Dienstleistungssektors, ein. Insbesondere in der Zeit der Corona Pandemie wurde
Homeoffice in vielen Bereichen ausgedehnt. Diese Entwicklung ist nicht unerheblich –
wenn auch nicht quantifizierbar – für die weitere Bedarfssituation. Es ist naheliegend,
dass Eltern, die viel im Homeoffice tätig sind, einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der
Nähe ihres Wohnortes bevorzugen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch
verstärktes Arbeiten von zu Hause vereinfacht. Durch den Wegfall von Fahrtzeiten kann
sich ggf. der erforderliche Betreuungsumfang verändern. Auch bei Eltern, die nicht in
Bonn wohnen, aber dort arbeiten, kann dies zu einer nachlassenden Nachfrage nach
Betreuungsplätzen in der Nähe des Arbeitsplatzes führen.
Während der Corona Pandemie, aber auch im Zuge des Fachkräftemangels, zeigt sich,
dass nicht alle Betreuungsangebote verlässlich in dem vereinbarten Umfang über das
4 vergl. Autorengruppe Kindertagesbetreuung NRW: Kindertagesbetreuung NRW 2022. Ein
indikatorbasierter Bericht mit Regionalanalysen und ergänzendem Schwerpunkt zu kommunalser
Bedarfsplanung (Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut TU Dortmund)
5 Nora Jehles, Katharina Knüttel & Jakob Schuchardt: Gesellschaftliche Spaltung von Anfang an-
Strukturelle Bedingungen von Kita-Segregation in deutschen Jugendamtsbezirken. Berthelsmann-
Stiftung 2022Seite 21 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Jahr hinweg tatsächlich zur Verfügung stehen. Reduzierung des Betreuungsumfangs,
Notgruppen oder vorübergehende Schließungen in Kitas sind ein Problem für berufstätige
Eltern, vor allem, wenn sie ihre Arbeitszeit und den Ort der Aufgabenwahrnehmung nicht
flexibel einteilen können. Inwiefern daher Eltern auf anderweitige
Betreuungsmöglichkeiten (z.B. durch die Großeltern) zurückgreifen, ist nicht bekannt. Es
kann daher nur angenommen werden, dass sich die Nachfragesituation verändern kann,
belastbare Daten hierüber liegen jedoch nicht vor.
Auch die hohen Mieten im städtischen Raum können einen Einfluss haben. Für Familien
wird es zunehmend schwerer geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete oder als
Wohneigentum zu finden. Ein Ausweichen auf günstigeren Wohnraum außerhalb von
Bonn kann zu einer Veränderung in Bezug auf die Bedarfslage führen.
Diese exemplarisch genannten gesellschaftlichen Entwicklungen beeinflussen den
Bedarf. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, belastbare Aussagen über
die sich verändernden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Nachfrage nach
Kinderbetreuungsplätzen zu treffen.
4.2 Bedarfsabschätzung
Die genaue Zahl der noch fehlenden Betreuungsplätze abzuschätzen ist sehr schwierig.
Die Zahl der Kinder im Vorschulalter ist ebenso wie die Nachfrage nach Kita- und
Tagespflegeplätzen nicht in allen Bonner Stadtteilen gleich hoch. Die Zahl der Kinder in
der relevanten Altersgruppe schwankt und auch die bereits beschriebenen
bedarfsbeeinflussenden Faktoren können nicht quantifiziert bzw. gesteuert werden.
Baumaßnahmen verzögern sich, Kitas werden geschlossen, das Angebot an
Tagespflegeplätze wechselt.
Der Bedarf ändert sich und bleibt nicht über Jahre hinweg statisch. Insbesondere in
Bezug auf eine kleinräumige, also nicht nur gesamtstädtische Bedarfsabschätzung, steht
die Jugendhilfeplanung vor dem Problem zukunftsgerichtet planen zu müssen, aber die
bedarfsbeeinflussenden Faktoren nicht steuern zu können.
Die Auswertung der Belegungssituation zeigt deutlich, dass eine wohnortnahe Betreuung
nicht immer möglich ist, oder die Sorgeberechtigten aus anderen Gründen sich für eine
Kita entscheiden, die weiter von ihrem Wohnort entfernt liegt. Im Mittel werden nur 57%
der Kinder in Kindertagesstätten betreut, die im selben Planungsraum liegen aus dem die
Kinder stammen.Seite 22 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Die Ursachen hierfür sind vielfältig, aber im Wesentlichen auch auf das beschränkte
Betreuungsplatzangebot zurückzuführen.
Die Auswertung der Wartelisten gibt einen wichtigen Hinweis, die kleinräumige
Rückschlüsse auf die Bedarfssituation aber nur bedingt zulässt.
Die Auswertung der Wartelisten kann sinnvollerweise lediglich nach dem Wohnort der
Sorgeberechtigten erfolgen, da sich Eltern an verschiedenen Einrichtungen anmelden
können. Bei der Auswertung der Wartelisten sind aufgrund der hohen Dynamik große
Schwankungen je nach Stichtag und Betrachtungszeitraum zu verzeichnen. Die
Wartelistenauswertung liefert aber einen wichtigen Hinweis, wie viele Plätze
gesamtstädtisch noch fehlen.
Nicht alle Kitaplätze, die beim Land angemeldet wurden, sind auch tatsächlich belegt. Die
Ursachen liegen hauptsächlich in unbesetzten Fachkraftstellen. Aber auch
vorübergehende Vakanzen z.B. durch Erkrankung können Einfluss auf das
Belegungsmanagement in den Einrichtungen haben. Die Zahl der nichtbelegten
Betreuungsplätze korreliert natürlich mit der Warteliste.
Auch gibt es vereinzelt immer wieder Fälle, wonach Eltern zwar einen Betreuungsvertrag
haben, aber den Platz über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nehmen und damit
Betreuungsplätze für andere Kinder blockieren. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. In
einigen Fällen liegt dies sicherlich auch daran, dass Eltern befürchten unterjährig keinen
Platz für ihr Kind zu bekommen und somit zum Beginn des Kindergartenjahres bereits
einen Platz „buchen“, aber das Kind erst Wochen oder Monate später tatsächlich betreut
werden soll.
Anteil der betreuten Kinder aus dem eigenen Planungsraum in %
01 Bonn-Mitte-Nord (Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel) 34
02 Bonn-Nord (Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf) 72
03 Tannenbusch (Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch) 78
04 Bonn-West (Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf) 63
05 Bonn-Mitte (Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor) 54
06 Bonn-Mitte-Süd (Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor) 43
07 Bonn-Süd-West (Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg) 48
08 Bonn-Süd-Ost (Dottendorf, Gronau-Bundesviertel) 15
09 Kottenforst (Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf) 88
10 Hardtberg-Süd-Ost (Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf) 64
11 Medinghoven (Medinghoven) 51
12 Hardtberg-Nord-West (Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, -Nord, Neu-Duisdorf) 77
13 Godesberg-Nord (Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf) 38
14 Godesberg-Mitte-West (Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord) 37
15 Godesberg-Mitte-Ost (Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf) 50
16 Godesberg-Mitte-Süd (Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim) 18
17 Godesberg-Süd-West (Muffendorf, Heiderhof) 67
18 Godesberg-Süd (Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf) 58
19 Mehlem (Mehlem/Rheinaue, Obermehlem) 58
20 Beuel-Mitte (Beuel-Zentrum, Beuel-Süd) 50
21 Beuel-Nord (Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue) 73
22 Beuel-Ost (Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven) 69
23 Beuel-Süd (Li-Kü-Ra, Oberkassel) 80
24 Beuel-Außenring (Holzlar, Hoholz, Holtorf u. Ennert) 87Seite 23 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Um eine belastbare Bedarfsabschätzung machen zu können, stellt sich also die Frage
„Wie würde die Situation aussehen, wenn alle beim Land angemeldeten Betreuungsplätze
auch tatsächlich zur Verfügung stehen?“. Diese Frage lässt sich zwar rechnerisch
beantworten, aber da die Zahl der Kinder auf Wartelisten und die tatsächlich belegten
Plätze großen Schwankungen unterliegen, ist die Festlegung auf die Zahl der dauerhaft
fehlenden Betreuungsplätze schwierig.
Eine „punktgenaue“ Aussage ist daher nicht möglich, da sowohl die Wartelisten als auch
Auswertung der tatsächlich belegten Plätze immer nur eine Momentaufnahme darstellen.
Die Entwicklung der Zahl der Kinder auf Wartelisten wird daher kontinuierlich mit den
Bestandszahlen abgeglichen und dient als Grundlage für den weiteren
Betreuungsplatzausbau.
Ziel ist es nach wie vor für alle Kinder einen Betreuungsplatz anbieten zu können und
ausreichend Plätze im allen Ortsteilen vorzuhalten. Insofern wird die Datenanalyse und
die Bedarfsabschätzung auf räumlicher Ebene der statistischen Bezirke und
Planungsräume fortgeführt.
4.2.1 Bedarfsabschätzung für Kinder unter drei Jahren
Für Kinder unter drei Jahren fehlen noch viele Betreuungsplätze, um die politisch
beschlossene Versorgungsquote zu erreichen. Trotz zahlreicher neuer
Kindertageseinrichtungen und zusätzlicher Tagespflegeplätze, konnten bisher nicht in
ausreichendem Maße U3-Betreuungsplätze in Kita und Tagespflege geschaffen werden.
Ein Abgleich mit den Wartelisten hat ergeben, dass die Zahl der unversorgten Kinder
unter drei Jahren in etwa der Zahl der Plätze entspricht, die noch geschaffen werden
müssen um die Zielversorgungsquote von 58% zu erreichen. Die Zielversorgungsquoten
soll daher beibehalten werden.
Zielversorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren 58%
4.2.2 Bedarfsabschätzung für Kinder ab drei Jahren
Die Zielversorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren konnte
rechnerisch nahezu erreicht werden. Es zeigt sich aber, dass viele Kinder ab drei Jahren
keinen Kitaplatz finden konnten. Gerade für Kinder dieser Altersklasse ist es besonders
wichtig einen Betreuungsplatz zu haben, da sie in der Kindertagesstätte auf den
Schulbesuch vorbereitet werden.
Auch wenn die Zahl der Kinder ab drei Jahren, die im Mittel zu verschiedenen
Auswertezeitpunkten auf der Warteliste stehen, den nicht belegten Plätzen im
Kindergartenjahr 2022/2023 gegenübergestellt werden, wird deutlich, dass das
Platzangebot nicht dem Bedarf entspricht.
Eine Anhebung der Zielversorgungsquote ist aufgrund folgender Entwicklungen
erforderlich:
- unversorgte Kinder, für die auch unter Annahme, dass alle angemeldeten Kitaplätze
belegt werden, kein Kitaplatz zur Verfügung steht.
- Steigende Zahl der Kinder mit Förderbedarf, die nicht bereits bei der Anmeldung der
Kindpauschalen berücksichtigt wurden und für die eine Gruppenstärkenabsenkung
vorgenommen wird.Seite 24 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
- Auflösung der heilpädagogischen Einrichtungen und Integration der Kinder in
Regelkitas
- Betreuung von Flüchtlingskindern
- Förderung von Kindern, die bisher keine Kita besuchen
Die Zielversorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wird auf
104 % angehoben.
5. Exkurs:
Wachstum und Probleme der vorgegebene Gruppenstrukturen
Über das KiBiz wird die Zahl der betreuten Kinder unterschiedlichen Alters festgelegt.
Eine Flexibilisierung dieses recht starren Systems ist lediglich über Mischgruppen
möglich. Der Gesetzgeber hat dabei aber nicht die steigenden U3-Betreuungsbedarfe
berücksichtigt bzw. außer Acht gelassen, dass grundsätzlich alle Kinder bis zum
Schuleintritt in einer Einrichtung betreut werden sollten.
Eine deutliche Steigerung der U3-Plätze kann vor allem durch die Gruppenform II
erfolgen. Eine Einrichtung mit 2x Gruppenform II (20 Plätze für U3) und 1x Gruppenform
III (ca. 22 Kinder Ü3) – also in etwa gleich vielen U3- und Ü3-Plätze - würde zu einem
deutlichen U3-Betreuungsplatzausbau führen. Allerdings besteht bei Kitas mit einer
gleichen Anzahl von U3- und Ü3-Plätzen das Problem, dass für Kinder ab drei Jahren, für
die erstmals ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, kaum mehr Plätze
zur Verfügung gestellt werden können. Auch bei der Betreuung von Förderkindern (die
fast immer über drei Jahren sind) ist eine Gruppenstärkenabsenkung kaum noch möglich,
da die Plätze durch hochwachsende Kinder belegt werden müssen. Problematisch ist in
einer derart aufgestellten Kita auch das Belegungsmanagement, das für viele
Einrichtungen nicht realisierbar ist. Eine auf einen deutlichen Ausbau der U3-
Betreuungsplätze konzentrierte Gruppenstruktur führt darüber hinaus dazu, dass weniger
neue Betreuungsplätze geschaffen werden, da in Einrichtungen mit gleicher Anzahl von
U3/Ü3 Plätzen im Schnitt nur noch max. 14 Plätze pro Gruppe entstehen. Eine
Ausrichtung von Kindertagesstätten mit gleichem Anteil an U3-/Ü3-Betreuungsplätzen
sollte daher aus bedarfsplanerischer Sicht nicht verfolgt werden.
Um ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten zu können und
unter der Berücksichtigung, dass alle Kinder bis zur Einschulung nicht die Einrichtung
wechseln sollen und auch für Kinder ab 3 Jahren erstmals Plätze zur Verfügung stehen,
führt dies aufgrund der vorgegebenen KiBiz-Struktur bei steigenden U3-
Betreuungsbedarfen zwangsläufig zu einem Überangebot an Ü3-Kitaplätzen, denn der
Bedarf an weiteren U3-Plätzen übersteigt den Ausbaubedarf im Ü3-Bereich um ein
Vielfaches.
Mögliche Gruppenumstellungen in bestehenden Kitas, die zu einer Erweiterung des U3-
Betreuungsangebotes führen könnten, sind oftmals aufgrund des Raumprogramms der
Kindertagesstätten nicht möglich, oder nur durch den Abbau ganzer Gruppen. Dies zieht
neben weniger Betreuungsplätzen sowohl finanzielle als auch personelle Auswirkungen
für den Träger nach sich und führt letztlich nicht zu einer Steigerung der Zahl der
Betreuungsplätze.
Dem Problem kann durch weitere Kindertagespflegeplätze begegnet werden. Dem
Ausbau der Kindertagespflege sind allerdings Grenzen gesetzt. Da es sich überwiegend
um Privatpersonen handelt, ist eine Planbarkeit kaum möglich.
Es ist abzusehen, dass der notwendige U3-Betreuungsplatzausbau nur erfolgen kann,
wenn entweder mehr oder minder reine U3-Kitas entstehen werden, oder ein Ü3-Seite 25 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Überangebot geschaffen wird. Ein Problem, dem nur durch eine Änderung der
gesetzlichen Grundlage entgegengewirkt werden kann.
6. Personal in Kindertageseinrichtungen
Die Aufgaben und Anforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Kindertageseinrichtungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Frühkindliche
Bildung und Sprachförderung, Förderung kultureller Vielfalt, Vermittlung interkultureller
Kompetenz, Betreuung von Kindern mit Förderbedarf. All dies ist nur ein Ausschnitt der
vielfältigen Aufgaben, die heute Erzieherinnen und Erzieher und Mitarbeitende in den
Einrichtungen leisten müssen.
Auch der U3-Ausbau hat die Ansprüche an den Beruf verändert. Individuelle Förderung
führt zu einer zunehmenden Komplexität beruflicher Anforderungen. Damit einher gehen
ein Weiterbildungsbedarf und die Notwendigkeit eines hohen Qualifizierungsstandards
des Personals in Kindertageseinrichtungen. Die Betreuung insbesondere der sehr jungen
Kinder erfordert einen hohen Personalschlüssel. Beziehungs- und Betreuungskontinuität
stellen ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Dabei ist die Bindungsbeziehung des Kindes
zur Erzieherin/zum Erzieher ein wichtiges Element. Eine Bindung kann jedoch nur bei
einer kontinuierlichen Betreuung aufgebaut werden6.
Der Ausbau der Betreuungsplätze geht mit einem steigenden Bedarf an qualifiziertem
Fachpersonal einher und kann nur gelingen, wenn hochqualifiziertes und gut
ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Gewinnung und Bindung engagierter und
kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist daher als eine der zentralen
strategischen Aufgaben zu sehen.
Für die Träger von Kindertageseinrichtungen ist ein Fachkräftemangel bei Erzieherinnen
und Erziehern schon heute greifbar. Verschärft wird die Situation durch einen Mangel an
Nachwuchskräften. Diesem Problem muss sich gestellt und gesamtpolitische
Lösungsansätze müssen gefunden werden, damit ein weiterer Ausbau der
Betreuungsplätze gelingen kann.
Der Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung spitzt sich allerdings bundes-
und landesweit immer weiter zu. Auch Bonner Kindertagesstätten sind betroffen. Alleine in
den städtischen Einrichtungen gibt es im Kindergartenjahr 2022/2023 ca. 70 offene
Fachkraftstellen, die zu einem immer größer werdenden Teil aufgrund des generellen
Fachkräftemangels nur schwer oder sogar überhaupt nicht besetzt werden können. Freie
Träger in Bonn sind ebenfalls von dieser Problematik betroffen, auch sie haben mit dem
Fachkräftemangel zu kämpfen. Dadurch erhöht sich der Arbeitsdruck für die
verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Viele verbleiben
daher nicht mehr dauerhaft in dem Beruf, womit sich das Problem verschärft.
Immer wieder können Betreuungsplätze nicht belegt werden. Das bedeutet, dass bereits
angemeldete Plätze defacto nicht zur Verfügung stehen. Auch einzelne Gruppen müssen
vorübergehend geschlossen werden. Betreuungszeiten werden reduziert und ursprünglich
geplante Überbelegungen werden abgebaut. Neu geschaffene und beim Land
angemeldete Betreuungsplätze stehen nicht zur Verfügung, weil Personal in den
Einrichtungen fehlt.
Zusätzlich führen auch Schließungen von Kindertagesstätten zu einer Verringerung des
Betreuungsangebotes.
6 vergl. Johannes Jungbauer: Entwicklungspsychologische Aspekte der institutionellen
Ganztagsbetreuung von unter 3-jährigen Kindern in Thema Jugend, Zeitschrift für Jugendschutz und
Erziehung, Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Heft 9851Seite 26 von 94
Seite 21
Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Der Fachkräftemangel wird daher zunehmend zu einem Problem, der dem geplanten
weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen entgegensteht. Durch Erkrankungen,
Schwangerschaften und notwendige Fortbildungen kommt es zu weiteren personellen
Engpässen. Das Fachkräftegebot und die gesetzlichen Vorgaben zur personellen
Mindestausstattung erlauben nur Personen mit entsprechender pädagogischer
Qualifizierung die Betreuung zu übernehmen, sodass kurzfristig auch keine anderen
Mitarbeitenden einspringen können.
Maßnahmen, die gegen den Fachkräftemangel ergriffen werden, sind unterschiedlich. Die
Stadt Bonn versucht über Personalkampagnen, Dauerausschreibungen und unbefristete
Anstellungen dem entgegenzutreten. Angebote einer praxisintegrierten Ausbildung,
Fachberatung und Coaching sind bereits eingeführt. Auch über Nachqualifikation und das
Anwerben von ausländischen Fachkräften wird versucht, dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken. Ein breites Fortbildungsangebot und Unterstützung für den
Verwaltungsbereich zielt auf eine Bindung des Personals und die Sicherung attraktiverer
Arbeitsbedingungen.
Die Aufrechterhaltung des bestehenden Betreuungsangebotes sowie ein weiterer Ausbau
von Kitaplätzen können nur gelingen, wenn Fachpersonal zur Verfügung steht.
7. Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Ausbauplanung
In den letzten Jahren sind zahlreiche Anfragen von Investoren zu potentiellen
Kitastandorten aber auch im Rahmen der Ämterbeteiligung bei der Aufstellung von B-
Plänen bearbeitet worden. Darüber hinaus sind zahlreiche städtische Kitabaumaßnahmen
in Planung.
Aktuell sind ca. 35 Kitaneubauten geplant, deren Umsetzung grundsätzlich als realistisch
angesehen werden kann. Für einige Kindertagesstätten wurden bereits Kindpauschalen
beim Land angemeldet, da die Inbetriebnahme in Aussicht steht. Bei vielen geplanten
Maßnahmen ist aber nicht absehbar, wann gebaut wird.
Darüber hinaus werden laufend neue B-Planänderungsverfahren angestoßen. Ein
Zeithorizont für eine bauliche Umsetzung ist jedoch auch hier meist unklar.
Nicht nur geplante Baumaßnahmen durch Investoren verzögern sich oder eine
Realisierung ist nicht absehbar. Auch städtische Baumaßnahmen verlangsamen sich und
B-Planverfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten in
Bezug auf die Bedarfsabschätzung. Neben geänderten Parametern für die bauliche
Nutzung dieser Flächen ändert sich im Laufe der Jahre oftmals auch die Bedarfssituation:
• Es entstehen neue Kindertagesstätten im Umfeld des Plangebietes
• Kindertagesstätten schließen
• Geänderte gesetzliche Grundlagen führen zu Veränderungen des Platzangebotes
• Die Bevölkerungsstruktur ändert sich
Belastbare Bedarfsaussagen werden daher zunehmend schwierig. Aber auch die
Entwicklung der Kinderzahlen ist kaum abschätzbar. Kleinräumig, also bezogen auf
Planungsräume oder statistische Bezirke, liegen keine Bevölkerungsprognosen vor. Die
Bedarfsprüfung orientiert sich daher immer am Status quo. Das bedeutet aber auch, dass
aufgrund der langen Zeitschiene bis zur Realisierung einer Kitabaumaßnahme, eine
Überprüfung der Bedarfssituation nach einigen Jahren erforderlich ist.
Je weiter der Ausbau des Betreuungsplatzangebotes voranschreitet, desto schwieriger
wird es aber auch Bedarfsanfragen zu beantworten. Investoren, die GrundstückeSeite 27 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
erwerben möchten mit dem Ziel über den Bau von Kindertagesstätten Gewinn zu erzielen,
werden sich vermutlich nicht auf eine zeitlich befristete Zusicherung seitens der
Jugendhilfeplanung einlassen. Insofern läuft die weitere Ausbauplanung Gefahr, dass
potentielle Angebote für den Neubau von Kindertagesstätten ausgeschlagen werden und
sich im Verlauf der Jahre dann aber doch zeigt, dass sich an dem Standort ein Bedarf
entwickelt hat, der nicht durch das bestehende Betreuungsplatzangebot gedeckt werden
kann. Gerade aber diese Investorenprojekte, die ohne B-Planverfahren durchgeführt
werden können, sind oft wesentlich schneller realisierbar, als Kitabauten durch das SGB
oder für die erst der B-Plan geändert werden muss.
So gibt es einige Stadtteile in Bonn, in denen in einem Radius von ca. 1 Kilometer
mehrere B-Planänderungsverfahren, bei denen Kindertagesstätten grundsätzlich
eingeplant sind, angestoßen wurden. Gleichzeitig könnten städtische Parzellen für den
Neubau von Kindertagesstätten genutzt werden. Ob überhaupt und wann in diesen
Stadtteilen dann neue Kitas entstehen können ist ungewiss.
Die Betrachtung aller geplanter Kitaneubauten, für die noch keine Kindpauschalen beim
Land angemeldet wurden, ergibt einen angenommenen Zuwachs von maximal 1.770
neuer Betreuungsplätze. Es handelt sich um eine überschlägige Kalkulation, da bei
einigen Maßnahmen die Zahl der Gruppen noch nicht feststeht. Zugrunde gelegt wurde
ein Mittelwert von 17 Kindern pro Gruppe. Der Mittelwert errechnet sich aus einem
gleichen Verhältnis aus Gruppenform I, II und III. In welchem Jahr mit den zusätzlichen
Betreuungsplätzen zu rechnen ist, ist unklar. Ebenso steht nicht fest, ob alle
Kitaneubauten auch tatsächlich realisiert werden. Insofern muss eine kontinuierliche
Bedarfsüberprüfung erfolgen.
Ausgehend von den aktuellen Bevölkerungszahlen und den Plätzen, die noch geschaffen
werden müssen, um rechnerisch 2022/2023! bedarfsgerecht Betreuungsplätze in Bonn
anbieten zu können, werden mit der Fertigstellung aller geplanten Kitaneubauten ca. 750
Betreuungsplätze geschaffen, die der Versorgung steigender Kinderzahlen dienen. Das
heißt, dass die angenommenen 1.770 neuen Plätzen zunächst das bestehende
Platzdefizit decken und nur 750 Plätze entstehen, die zur Versorgung von Kindern durch
den Zuzug von Familien dienen. Dies setzt aber voraus, dass alle geplanten 35 neuen
Kindertagesstätten auch tatsächlich entstehen werden. Darüber hinaus besteht auch ein
gewisser Unsicherheitsfaktor, ob überhaupt die Zahl der Kinder in Bonn in diesem Maße
ansteigen wird.
Ziel der Verwaltung ist es, durch eine Erhöhung der Anzahl von abgeschlossenen
Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Grundlagen für ca. 250 zusätzliche
Wohneinheiten pro Jahr zu schaffen (vergl. DS-Nr.: 190349). In dieser Vorlage wird ein
Potential für über 5.600 neue Wohneinheiten aufgezeigt. In dieser Zahl sind noch nicht
mögliche Baumaßnahmen in Baulücken erfasst. Auch der Anteil familiengeeigneter
Wohnungsgrößen steht nicht fest. Insgesamt wird ein theoretisches Potential von rund
7.050 möglicher neuer Wohneinheiten aufgezeigt. Ob und wann eine bauliche
Entwicklung auf den Flächen stattfindet ist nicht abschätzbar.
Aufgrund steigender Immobilien- und Mietpreise ist nicht absehbar, ob sich Familien ein
Wohnen in Bonn zukünftig noch leisten können. Auch mit der Stärkung des sozialen
Wohnungsbaus kann dieser Entwicklung nur bedingt entgegengewirkt werden, da hiervon
Familien mittleren Einkommens nicht profitieren. Andererseits sind Familien mit Kindern
aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten gezwungen, dass beide Elternteile berufstätig
sind. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Bedarfssituation.
Die Zahl der Geflüchteten wird in Bonn steigen. Die Betreuung der Kinder in einer
Kindertagesstätte ist sinnvoll. Allerdings ist dies aufgrund fehlender BetreuungsplätzeSeite 28 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
kaum möglich. Ein in der Höhe nicht quantifizierbarer Mehrbedarf an Kitaplätzen zeichnet
sich allerdings ab.
8. Ausbauplanung auf Ebene der Planungsräume
Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Die
Bedarfsanalyse für die einzelnen Sozialräume basiert daher auf den Daten der
Einwohnerinnen und Einwohner, die Ende 2022 in Bonn gemeldet waren7.
Die tatsächlich belegten Betreuungsplätze wurden anhand der Elternbeitragsdatei (Stand
Mitte Januar 2023) ermittelt. Die Zuordnung der Kinder zu U3- und Ü3-Gruppen erfolgte
nach dem Alter am Stichtag 01.11. und dem Zeitpunkt des Betreuungsbeginns. Es
wurden nur die öffentlich über KiBiz geförderten Betreuungsplätze erfasst.
Bei der Tagespflege wurden nur die von Kindern aus Bonn belegten Plätze
wiedergegeben, da die maximale Anzahl der Pflegeerlaubnisse nicht als verlässlicher
Planungsmaßstab dienen kann. Vor dem Hintergrund, dass ein weiterer Ausbau der
Tagespflege nicht genau quantitativ aber vor allem nicht räumlich detailliert planbar ist,
werden die belegten Tagespflegeplätze ausgewiesen und die Inanspruchnahme eines
Tagespflegeplatzes wird auf den Bestand an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren angerechnet. Dabei richtet sich die räumliche Zuordnung nach dem Wohnort des
Kindes unabhängig, wo die Tagespflegebetreuung erfolgt.
Um die Mobilität bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote darzustellen und das
Bild der Bedarfslage zu vervollständigen, wurde auch die Belegung von
Betreuungsplätzen im gesamten Stadtgebiet durch Kinder des jeweiligen Bezirkes
analysiert und dargestellt. Insoweit enthalten die tabellarischen Übersichten die Zahl aller
Kinder der entsprechenden Altersklasse, die in dem Bezirk gemeldet sind und im
Stadtgebiet einen Betreuungsplatz belegt haben.
Die Daten unterliegen ständigen Änderungen; sie sind daher nur als Momentaufnahme zu
sehen. Abweichungen zu anderen Datenquellen (z.B. KiBiz-Web) sind aufgrund der
unterschiedlichen Stichtage durchaus möglich.
Die Angaben über die Plätze in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beziehen
sich jeweils auf die Anmeldungen der Kindpauschalen für die einzelnen Einrichtungen.
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurden solche Einrichtungen berücksichtigt, die
bereits in Betrieb sind oder deren Inbetriebnahme im Laufe des Kindergartenjahres
voraussichtlich erfolgt.
Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass nicht alle angegebenen Kitaplätze
tatsächlich durchgehend belegt werden können. Aufgrund von personellen Engpässen
oder Verzögerung von Baumaßnahmen können immer wieder Plätze ganz oder
vorübergehend nicht benutzt werden. Insofern dient die Zahl der angemeldeten Plätze in
Kindertagesstätten als Richtschnur für weitere Ausbaunotwendigkeiten, stellt aber nicht
immer den tatsächlich zur Verfügung stehenden Betreuungsumfang dar.
Zur Ermittlung der Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurde in der
Gruppenform I jeweils von der Maximalbelegung von sechs Kindern im Alter unter drei
Jahren pro Gruppe ausgegangen. Der Gesetzgeber hat hier den Trägern einen Spielraum
von vier bis sechs U3-Kinder pro Gruppe eingeräumt, insofern können Abweichungen in
den einzelnen Einrichtungen bzw. Planungsräumen entstehen, die sich auch in der
Belegung der Plätze widerspiegeln.
7 Quelle: Statistikstelle Bundesstadt BonnSeite 29 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Plätze für Kinder mit Förderbedarf konnten nur dann dargestellt werden, wenn zum
Zeitpunkt der Anmeldung der Kindpauschalen bereits bekannt war, dass ein Kind einen
Förderbedarf hat und die Einrichtung im darauffolgenden Kita-Jahr noch besuchen wird.
Die tatsächliche Zahl der belegten integrativen Plätze ist dann erfahrungsgemäß im
laufenden Kita-Jahr aber deutlich höher, da sich der Förderbedarf oftmals erst im
laufenden Betreuungsverhältnis abzeichnet.
Die rechnerisch ermittelten Bedarfe und der Ausbaustand an Kinderbetreuungsplätzen
werden im Folgenden auf Ebene der statistischen Bezirke und der Planungsräume
dargestellt. Eine zusammenfassende Bewertung der Versorgungssituation erfolgt auf
Planungsraumebene. Die Zielversorgungsquoten von 58% für Kinder unter drei Jahren
und 104% für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren wurden hierbei zugrunde
gelegt.
Sowohl die Versorgung mit Betreuungsplätzen als auch Ausbauziele sind in den
Planungsräumen für die Zielgruppe der Kinder unter drei Jahren und von drei bis unter
sechs Jahren differenziert beschrieben.
Aus den Differenzen der angemeldeten Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2023/2024
zu den Zielversorgungsquoten ergibt sich der zukünftige Betreuungsplatzbedarf für die
jeweiligen statistischen Bezirke und die Planungsräume.
Darüber hinaus wird für jeden Planungsraum die Versorgungssituation bezogen auf das
Kindergartenjahr 2023/2024 differenziert nach Einrichtungen und Gruppenformen in einer
Tabelle dargestellt.
Für die weitere Bedarfsplanung ist dabei die Aufschlüsselung des U3-Angebotes nach
Gruppenformen bedeutsam, da nur die Gruppenform II auch Plätze für Kinder unter zwei
Jahren bietet.
Die Verteilung der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren und integrative Angebote
werden für jeden Planungsraum darüber hinaus grafisch dargestellt.
Ebenso werden Besonderheiten und Veränderungen aufgrund größerer geplanter
Baumaßnahmen hervorgehoben und Kindertageseinrichtungen, die in den nächsten
Jahren errichtet werden sollen, genannt.
Planungsempfehlungen für den weiteren Ausbau werden abschließend für jeden
Planungsraum gegeben.
Eine Übersicht der Planungsräume mit den dazugehörigen statistischen Bezirken kann
der Tabelle entnommen werden:Seite 30 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Planungsraum Statistische Bezirke
01 Bonn-Mitte-Nord Rheindorfer Vorstadt, Ellerviertel
02 Bonn-Nord Buschdorf, Auerberg, Grau-Rheindorf
03 Tannenbusch Alt-Tannenbusch, Neu-Tannenbusch
04 Bonn-West Bonn-Güterbahnhof, Neu-Endenich, Alt-Endenich, Dransdorf
05 Bonn-Mitte Zentrum-Rheinviertel, Zentrum-Münsterviertel, Wichelshof, Vor dem Sterntor
06 Bonn-Mitte-Süd Baumschulviertel, Bonner Talviertel, Vor dem Koblenzer Tor
07 Bonn-Süd-West Poppelsdorf, Kessenich, Venusberg
08 Bonn-Süd-Ost Dottendorf, Gronau-Bundesviertel
09 Kottenforst Ippendorf, Röttgen u. Kottenforst, Ückesdorf
10 Hardtberg-Süd-Ost Finkenhof, Brüser Berg, Lengsdorf
11 Medinghoven Medinghoven
12 Hardtberg-Nord-West Lessenich/Meßdorf, Duisdorf-Zentrum, Duisdorf-Nord, Neu-Duisdorf
13 Godesberg-Nord Hochkreuz-Bundesviertel, Friesdorf
14 Godesberg-Mitte-West Bad Godesberg-Zentrum, Bad Godesberg-Nord
15 Godesberg-Mitte-Ost Bad Godesberg-Villenviertel, Neu-Plittersdorf, Alt-Plittersdorf
16 Godesberg-Mitte-Süd Bad Godesberg-Kurviertel, Schweinheim
17 Godesberg-Süd-West Muffendorf, Heiderhof
18 Godesberg-Süd Rüngsdorf, Pennenfeld, Lannesdorf
19 Mehlem Mehlem/Rheinaue, Obermehlem
20 Beuel-Mitte Beuel-Zentrum, Beuel-Süd
21 Beuel-Nord Vilich-Rheindorf, Geislar u. Siegaue
22 Beuel-Ost Beuel-Ost, Vilich-Müldorf, Pützchen/Bechlinghoven
23 Beuel-Süd Li-Kü-Ra, Oberkassel
24 Beuel-Außenring Holzlar, Hoholz, Holtorf u. EnnertSeite 31 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
8.1 Planungsraum 01 – Bonn-Mitte-Nord
Der Planungsraum besteht aus den zwei statistischen Bezirken Rheindorfer-Vorstadt und
Ellerviertel. 515 Kinder im Alter unter 6 Jahren leben in den beiden Bezirken. Die Versorgung
mit Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung ist verhältnismäßig gut. Sowohl für
Kinder unter als auch über drei Jahren stehen mehr Betreuungsplätze zur Verfügung, als
rechnerisch für eine bedarfsgerechte wohnortnahe Versorgung notwendig sind.
8.1.1 Aktuelle Versorgungssituation
Insgesamt 10 Kindertageseinrichtungen liegen im Planungsraum, zwei davon haben sich als
Familienzentrum qualifiziert; drei Kindertagesstätten sind plusKITAS. Eine Kindertagesstätte
ist eine Betriebskita. Diese 55 Betreuungsplätze stehen grundsätzlich nicht für die Kinder, die
im Planungsraum leben, zur Verfügung.
Ca. 58 % der Betreuungsplätze werden in städtischen Einrichtungen, knapp 24 % werden
unter sonstiger Trägerschaft angeboten. Auf eine Elterninitiative und zwei kirchliche Kitas
entfallen die restlichen Betreuungsplätze im Planungsraum.
Ein relativ hoher Anteil der U3-Plätze wird in Gruppenform II angeboten, sodass auch für
Kinder unter zwei Jahren ein umfangreiches Betreuungsangebot im Planungsraum besteht.
Über 61 % der Betreuungsplätze sind Ganztagesplätze, d.h. sie stehen für 45 Stunden pro
Woche zur Verfügung.
Statistischer Bezirk Name der Einrichtung
Familienzentrum /
plusKITA Straße
Anzahl
der
Gruppen
max. U3-
Angebot
in
Gruppen-
form I
U3 in
Gruppen-
form II
Ü3 in
Gruppen-
form I +
III
ange-
meldete
integrative
Plätze
Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Auf dem Huckstein plusKITA Auf dem Huckstein 8i 3 6 10 39 0
Rheindorfer Vorstadt Kindertagesstätte Bafin Graurheindorfer Str. 108 3 0 10 45 0
Rheindorfer Vorstadt Kindertageseinrichtung Pikkolino I Graurheindorfer Str. 117 1 0 10 0 0
Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Graurheindorfer Str. Graurheindorfer Str. 147 4 12 0 73 0
Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Marienheim Maria im Walde Familienzentrum Kaiser-Karl-Ring 10 3 6 9 40 5
Rheindorfer Vorstadt Städtische Kindertageseinrichtung Kaiser-Karl-Ring Kaiser-Karl-Ring 40a 4 3 22 40 1
Rheindorfer Vorstadt Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H. Karl-Legien-Str. 146 1 6 0 15 0
Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Helena Ellerstr. 44b 2 6 6 23 0
Ellerviertel Städtische Kindertageseinrichtung Ellerstraße plusKITA Ellerstraße 107 5 6 10 84 0
Ellerviertel Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig Familienzentrum / plusKITA Mackestr. 51 2 10 0 24 3
Gesamt 28 55 77 383 9
Angebot in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2023/2024Seite 32 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
Das gut ausgebaute Angebot in Kindertagesstätten wird durch die Nutzung von
Tagespflegeplätzen ergänzt. Lediglich im Ellerviertel fehlen Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren; in der Rheindorfer Vorstadt ist das Angebot gut, sodass auch für Kinder
aus anderen Bezirken hier Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden können.
Auch für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgungssituation im Planungsraum insgesamt gut
Die prozentuale Versorgung liegt in dem Bezirk Rheindorfer Vorstadt deutlich über der
Zielversorgungsquote.
8.1.2 Entwicklungspotential
Der Planungsraum ist insgesamt in Bezug auf Betreuungsplätze für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege gut aufgestellt. Allerdings werden im
Planungsraum auch viele Kinder aus den umliegenden Bezirken betreut. Ein vorrangiger
Handlungsbedarf ergibt sich für diesen Planungsraum zurzeit nicht.
Eine Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Kaiser Karl Ring um zwei Gruppen
ist geplant, musste jedoch aufgrund dringend benötigter Unterkunftsplätze für Flüchtlinge
zunächst zurückgestellt werden.
Im Baugebiet an der Arminiusstraße ist die Integration einer ca. 3 gruppigen
Kindertagesstätte eingeplant.
Mit der Umsetzung dieser geplanten Ausbaumaßnahmen steht ein breitgefächertes
Betreuungsangebot im Planungsraum zur Verfügung, sodass voraussichtlich keine weiteren
Kitabaumaßnahmen erforderlich sind.
Statistischer Bezirk
Anzahl der
Kinder unter 3
Jahren
31.12.2022
maximales
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2022/2023
Inanspruch-
nahme von
Plätzen in
öffentl. gef.
Kitas
2022/2023
Inanspruch-
nahme von
Plätzen in
Tagespflege
2022/2023
Summe Inanspruch-
nahme von öffentlich
geförderten
Betreuungsplätzen im
gesamten Stadtgebiet
durch Kinder des Bezirks
2022/2023
maximales
Platzangebot in
öffentl. gef.
Kitas
2023/2024
Versorgung in Kita
2023/2024 in %
Kinder unter 3
Jahren
Versorgung
Kinder unter 3
Jahren in Kita
2023/2024 und
Inanspruchnahme
Tagespflege
2022/2023 in %
Ausbauziel in
öffentl. gef.
Kitas 58%
Kinder unter 3
Jahren abzgl.
Tagespflege Differenz
Rheindorfer Vorstadt 116 98 26 18 44 95 81,9 97,4 49 46
Ellerviertel 162 39 42 24 66 38 23,5 38,3 70 -32
Gesamt 278 137 68 42 110 133 47,8 62,9 119 14
Bonn-Mitte-Nord
Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren und Berechnung zukünftiger Bedarfe in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Statistischer Bezirk
Anzahl der
Kinder zwischen
3 und unter 6
Jahren zum
31.12.2022
Platzangebot
in öffentl. gef.
Kitas
2022/2023
Inanspruch-
nahme von
Plätzen in
öffentl. gef.
Kitas
2022/2023
Inanspruch-
nahme von
Plätzen in
Tagespflege
2022/2023
Summe Inanspruch-
nahme von öffentl.
geförderten
Betreuungsplätzen im
gesamten Stadtgebiet
durch Kinder des Bezirks
Platzangebot in
öffentl. gef.
Kitas
2023/2024
Versorgung in Kita
der 3 bis unter 6-
Jährigen 2023/2024
in %
Versorgung der 3
bis unter 6-
Jährigen
2023/2024 in %
mit Inanspruch-
nahme
Tagespflege
2022/2023
Ausbauziel bei
104% der
Kinder im Alter
von 3 bis unter
6 Jahren Differenz
Rheindorfer Vorstadt 105 290 102 0 102 257 244,8 244,8 109,2 147,8
Ellerviertel 132 132 141 0 141 134 101,5 101,5 137,3 -3,3
Gesamt 237 422 243 0 243 391 165,0 165,0 246,5 144,5
Bonn-Mitte-Nord
Platzangebot für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren und Berechnung zukünftiger BedarfeSeite 33 von 94
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Kindertagesstättenbedarfsplan Bundesstadt Bonn
8.2 Planungsraum 02 – Bonn-Nord
Der Planungsraum Bonn-Nord besteht aus den statistischen Bezirken Buschdorf, Auerberg
und Grau-Rheindorf. 1.167 Kinder unter sechs Jahren leben hier. Das heißt, es handelt sich
um einen Planungsraum mit vielen jungen Kindern. Dementsprechend ist der Bedarf an
Betreuungsplätzen hoch. Vor allem für Kinder unter drei Jahren entspricht das Angebot nicht
dem Bedarf. Durch die Schließung einer konfessionellen Kita in Auerberg hat sich die
Situation weiter verschärft.
8.2.1 Aktuelle Versorgungssituation
Im Planungsraum liegen 10 öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen. Eine Kita hat sich
als Familienzentrum zertifiziert. Fünf Einrichtungen sind plusKITAS. Darüber hinaus betreibt
die Lebenshilfe e.V. einen heilpädagogischen Kindergarten in Grau-Rheindorf.
Die überwiegende Mehrzahl der Plätze wird in städtischen Kindertageseinrichtungen
angeboten (ca. 67%). Knapp 22% der Plätze stehen in kirchlichen Einrichtungen zur
Verfügung. Ein sonstiger freier Träger bietet in einer Kindertagesstätte in Buschdorf
Betreuungsplätze an.
Ca. 49% der angemeldeten Kitaplätze sind Ganztagesplätze mit einem Betreuungsumfang
von 45 Wochenstunden. Mit den insgesamt 73 Kitaplätzen in Gruppenform II stehen neben
den Plätzen für Kinder ab zwei Jahren auch relativ viele Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
unter zwei Jahren zur Verfügung.
Statistischer Bezirk Name der Einrichtung
Familienzentrum /
plusKITA Straße
Anzahl
der
Gruppen
max. U3-
Angebot
in
Gruppen-
form I
U3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de