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231965-13 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan

Nummer
231965-13 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.11.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231965 Beschluss zum Bonner Freiraumplan

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Änderungsantrag
öffentlich
231965-13 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner
Freiraumplan
Beratungsfolge
Rat 12.11.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Im Rahmen der Flächenanalyse des Bonner Freiraumplanes von 2024 (S.32)
wird der „grüne“ Freiraum (entsprechend den Freiraumkategorien des IFS von
2012/17) als Unterkategorie gesondert aufgeführt, um auf diese Weise eine
Fortschreibung des Monitorings des Grünflächenanteiles im Bonner Raum zu
ermöglichen.
2. Der Bonner Freiraumplan wird im Sinne des Freiraum-Monitorings von 2017
fortgeschrieben. Das Ziel, „ein transparentes, langfristiges, automatisiert fortzu-
schreibendes und gesamtstädtisches Monitoring-System innerhalb der kommu-
nalen Geodateninfrastruktur zu entwickeln“ (Zitat DS1812160ST2), wird damit
eingehalten.
3. Im Bonner Freiraumplan von 2024 wird entsprechend früherer Monitoring-
Beschlussfassung der Verlust an Freiraum durch bauliche Inanspruchnahme
seit 2012 bzw. 2017 bis 2024 dargestellt.
4. Der Bonner Freiraumplan von 2024 wird außerdem den zukünftigen Verlust
an Freiraumfläche angeben, falls alle vorgesehenen Flächen für Bebauung in
Anspruch genommen werden sollten.
Begründung
Während die Freiraumkategorien des früheren integrierten Freiraumsystem als
Zielsetzung hatten, einen Überblick über die gesamtstädtischen Grünflächen zu
erhalten und Entwicklungspotenziale aber auch negative Veränderungen durch
bauliche Inanspruchnahme aufzuzeigen, umfasst die Neufassung des Frei-
raumkonzeptes auch versiegelte Flächen wie Straßen, Plätze und Flach-
dächer*.
Mit der Erweiterung der Freiraumkategorien ist eine trennscharfe Zuordnung
von Siedlungsfläche, verkehrlicher Infrastruktur und Freiraum nicht mehr mög-
lich. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definition
wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch
den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien
von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze, Straßenbe-
gleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen.
Um trotz der Neuausrichtung des Freiraumkonzeptes einen kontinuierlichen
Überblick über die Grünflächenentwicklung zu erhalten, sollte daher neben dem
durch versiegelte Flächen erweiterten Freiraumbegriff noch der ehemalige auf
Grünflächen konzentrierte Begriff (im Antrag als „grüne“ Freifläche bezeichnet)
Anwendung finden.
Nur auf diese Weise kann man der Beschlussfassung der Stadt von 2012, ein
gesamtstädtisches Monitoring fortzuschreiben, gerecht werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de