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231965-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner Freiraumplan

Nummer
231965-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung
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  1. 231965 Beschluss zum Bonner Freiraumplan

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Änderungsantrag
öffentlich
231965-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
30.01.2024
BBB-Änderungsantrag: Beschluss zum Bonner
Freiraumplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.01.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Bonner Freiraumplan wird im Sinne des Freiraum Monitorings von 2017
fortgeschrieben. Das Ziel, „ein transparentes, langfristiges, automatisiert
fortzuschreibendes und gesamtstädtisches Monitoring-System innerhalb der
kommunalen Geodateninfrastruktur zu entwickeln“ (Zitat DS1812160ST2), wird
damit eingehalten.
2. Um dem unter 1. genannten Ziel gerecht zu werden, wird die Definition für
den „Bonner Freiraum“ von 2017 übernommen. Demzufolge müssen die
Definition und Berechnungen in der aktuellen Vorlage DS231965 zur Größe
des Bonner Freiraums korrigiert und z.B. die Anrechnung von Dachflächen und
auch Straßenraum als Freiraum gestrichen werden.
3. Im Bonner Freiraumplan von 2024 wird entsprechend früherer Monitoring-
Beschlussfassung der Verlust an Freiraum durch bauliche Inanspruchnahme
seit 2012 bzw. 2017 bis 2024 dargestellt.
4. Der Bonner Freiraumplan von 2024 wird außerdem den zukünftigen Verlust
an Freiraumfläche angeben, falls alle vorgesehenen Flächen für Bebauung in
Anspruch genommen werden sollten.
Begründung
Da 2017 in der Bilanzierung des Integrierten Freiraumsystems mit 50,6%
weniger Freiraumfläche angegeben wurde als 2024 mit 57,2%, kann dies nur
an der unterschiedlichen Definition von „Freiraum“ liegen. Tatsächlich müsste
sich die noch vorhandene Bonner Freiraumfläche nach der Definition von 2017
verringert haben, da zwischenzeitlich nachverdichtet wurde und weitere
Flächen zur Bebauung freigegeben wurden.
Möglicherweise liegt die erhöhte Zuordnung an Freifläche in der aktuellen
Bilanzierung u.a. daran, dass auch Dächer* teilweise als Freifläche betrachtet
werden. Das bedeutet, dass neuerdings auch überbaute Flächen dem FreiraumSeite 1 von 2
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zugeordnet werden, was diesem Begriff völlig widerspricht. Ebenfalls unpräzise
ist die Zuordnung von Straßenraum, da er einerseits als eine der
Freiraumkategorien auftaucht, andererseits aber die Infrastruktur getrennt vom
Freiraum aufgeführt wird.
Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definitionen
wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit.
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch
den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien
von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze,
Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen. Daher
ist das Argument, dass eine Neudefinition notwendig sei, nicht nachvollziehbar.
Darüber hinaus gibt es aber einen weiteren wichtigen Grund bei der alten
Definition zu bleiben: denn die Stadt ist seit 2012 durch Beschlussfassung
verpflichtet ein gesamtstädtisches Monitoring fortzuschreiben. Ein Monitoring ist
aber nur bei gleichbleibender Definition von Freiraum möglich.
* Freiraum umfasst die gesamte Oberfläche der Stadt,
dazu zählen neben dem Freiraum im klassischen
Sinne (Wälder, Landwirtschaftliche Flächen, Park- und
Grünanlagen und zweckgebundene Freiflächen) auch
die privaten sowie die versiegelten Flächen der Stadt
(Straßen, Plätze und Dachflächen).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de