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231934-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) der die Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße vorsieht

Nummer
231934-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Luisenstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231934 Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) der die Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße vorsieht

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231934-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit
der Drucksachen-Nr. 212311
(Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde
Maßnahmen in der Luisenstraße) der die
Umsetzung des Bürgerantrages mit der
Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende
und Verkehrssichernde Maßnahmen in der
Luisenstraße vorsieht
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist bzgl. der Umsetzung der im Bürger*innenantrag
geforderten Maßnahmen auf das zur Beratung vorgelegte
Umgestaltungskonzept für die Luisenstraße (vgl. DS 242005).
Das Umgestaltungskonzept wurde auf Basis der beantragten Punkte und in
Abwägung mit allen anderen Bürger*innenanträgen erstellt. Insbesondere
verkehrsberuhigende Maßnahmen sind dort in Form von Verringerungen des
Straßenquerschnitts sowie einer Versetzung der Bremsschwellen
eingeflossen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erachtet den
Bürger*innenantrag damit als erledigt. Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO
NRW ist damit abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de