231934 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) der die Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße vorsieht
Kerndaten
- Nummer
- 231934
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231934 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.10.2023 Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) der die Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße vorsieht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 14.11.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Folgendes wird beantragt: 1. Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, mitzuteilen auf welcher Rechtsgrundlage die Anträge eigenmächtig nicht umgesetzt werden. 2. Die Bezirksversammlung reicht eine Beschwerde bei der Bezirksregierung Köln ein, um das antidemokratische Verhalten der Stadtverwaltung abzustellen bzw. überprüfen zu lassen um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Die Bezirksversammlung nimmt Kontakt mit der Oberbürgermeisterin in ihrer Rolle als Verwaltungschefin auf, um von ihr zu erfahren, wie sie sicherstellen wird, dass Beschlüsse der Bezirksversammlung vonseiten der Verwaltung wie beschlossen umgesetzt werden. 4. Die Bezirksversammlung fordert, dass die obigen Beschlüsse unverzüglich durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden und demokratische Gremien nicht ignoriert werden. 5. Die Bezirksversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung zur jeder Sit- zung der Bezirksversammlung einen Statusbericht vorlegt wird.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3 Betreff Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) der die Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) vorsieht. Ihr Antrag Sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn, am 17.11.2018 wurde von mir der Bürgerantrag: „Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße“ unter der Drucksachen-Nr. 1813183 gestellt. Dieser wurde am 22.01.2019 in der Bezirksvertretung Bonn mit leichten Ergänzungen einstimmig angenommen. Am 09.12.2021 wurde von mir der Bürgerantrag: „Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 212311 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) unter der Drucksachen- Nr.1813183 gestellt. Dieser wurde am 06.12.2022 in der Bezirksvertretung Bonn mit leichten Ergänzungen einstimmig angenommen. Beide demokratisch gefasste Beschlüsse der Bezirksversammlung wurden von der Stadtverwaltung nicht umgesetzt. Auf meine Nachfrage am 17.07.2023 beim Stadtplanungsamt wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass es auch nicht beabsichtig ist, sie umzusetzen, sondern eigene Ziele verfolgt werden. Aus diesem Grunde stelle ich nun folgende Anträge: 1. Die Bezirksversammlung fordert die Verwaltung auf, mitzuteilen auf welcher Rechtsgrundlage die Anträge eigenmächtig nicht umgesetzt werden. 2. Die Bezirksversammlung reicht eine Beschwerde bei der Bezirksregierung Köln ein, um das antidemokratische Verhalten der Stadtverwaltung abzustellen bzw. überprüfen zu lassen um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. 3. Die Bezirksversammlung nimmt Kontakt mit der Oberbürgermeisterin in ihrer Rolle als Verwaltungschefin auf, um von ihr zu erfahren, wie sie sicherstellen wird, dass Beschlüsse der Bezirksversammlung vonseiten der Verwaltung wie beschlossen umgesetzt werden. 4. Die Bezirksversammlung fordert, dass die obigen Beschlüsse unverzüglich durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden und demokratische Gremien nicht ignoriert werden. 5. Die Bezirksversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung zur jeder Sitzung der Bezirksversammlung einen Statusbericht vorlegt wird. Besten Dank und Grüße aus der Luisenstraße, Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de