231928-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung
Kerndaten
- Nummer
- 231928-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231928-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die frühkindliche Bildung ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Bil- dungssystems. Leider mangelt es der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht noch an der notwendigen Wertschätzung und damit der finanziellen Ausstattung. Dies hat viel mit ihrer „Herkunft“ bzw. „Entwicklung“ zu tun – es ist noch nicht lange her, da wurden die Kinder der öffentlichen Wahrnehmung nach im Kindergarten für ein paar wenige Stunden am Tag „betreut“. Der Dreiklang der Jugendhilfe: Bil- dung, Betreuung und Förderung wurde für die Kindergärten nicht als solcher angenommen. Hier gab es aber in den letzten Jahren eine starke Veränderung. Leider sieht die Situation – auch in Bonn – so aus, dass Plätze fehlen, sowohl für die Ü3 als auch die U3, dass die Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtun- gen internationalen Standards hinterherhinkt wie auch mit Blick auf die Ausbil- dung und Bezahlung der Fachkräfte. Die Kommunen stehen durch viele neue Aufgaben unter erheblichem Finanzie- rungsdruck. Ein Verzicht auf die Elternbeiträge, die in Bonn allein im Kita- und Tagespflege- bereich zu Einnahmen von rund 16,5 Mio. € und im OGS-Bereich von ca. 8,5 Mio. € beitragen, ist daher nur mit Unterstützung des Landes durch eine geän- derte Finanzierungspraxis möglich. Die Verwaltung hat jedoch die soziale Staffelung der Beiträge sehr genau im Blick, damit niemand sein Kind nicht in die Kita oder die Tagespflege schickt, weil es finanziell nicht möglich ist. Seit 2019 werden alle Eltern, die Transferleistungen erhalten, von den Eltern- beiträgen befreit. Weiterhin wurde die Einkommensgrenze, ab der Beiträge gezahlt werden müssen, von 15.000 € auf 24.542 € angehoben und es wurde ein weiteres Vorschuljahr von der Beitragszahlung befreit. Zusätzlich werden über Geschwisterermäßigungen bzw. -befreiungen soziale Härten abgefedert.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Schaffung, aber auch der Erhalt von Plätzen (auch für die OGS), hat jedoch aktuell Priorität, denn die Kinder und die Familien sind darauf angewiesen, auch vor weiteren Reduzierungen von Beiträgen bzw. der Beitragsfreiheit. Die Bundesstadt Bonn übernimmt daher seit diesem Kindergartenjahr auch noch Teile der Trägeranteile und wird auch im OGS-Bereich die Träger noch finanziell besser ausstatten, damit diese Angebote nicht wegbrechen. Die Verwaltung hofft, dass es in den nächsten Jahren gelingt, im Zusammen- spiel von Bund, Land und Kommune der frühkindlichen Bildung den Stellenwert zu geben, der ihr zusteht, und in einem gemeinsamen Finanzierungsmodell die oben genannten Aspekte abzubilden – als Kommune alleine ist dies nicht zu schaffen. Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel- lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran- trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de