231928 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung
Kerndaten
- Nummer
- 231928
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231928 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.10.2023 Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage mit diesem Schreiben, die Möglichkeit zu prüfen, die Elternbei- tragssatzung der Stadt Bonn dahingehend zu ändern, dass von finanziellen Belastungen nicht nur die Eltern, sondern alle Einwohner der Stadt Bonn betrof- fen sind. Weiter beantrage ich die Freistellung aller Eltern von Kindern U3 von Eltenbeiträgen zur Tagesbetreuung. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz, die der Antragsteller anlässlich eines Telefonates als Bürgerantrag gewertet haben möchte. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin ! Mit diesem Schreiben bitte ich um Vorlage nachfolgender Problematik in der Sitzung des Beirates zur Bürgerbeteiligung am 3.11.23 um 16:00 Uhr. Die Stadt Bonn erhebt mittels der Elternbeitragssatzung gestaffelte Gebühren zur Finanzierung der Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Die Höhe richtet sich in aller Regel nach dem Einkommen der Eltern, im unserem Falle ergibt sich inklusive der Verpflegungskosten und ähnlichem eine monatliche Belastung von 550 Euro. Dies ist nach Auffassung eine Gruppe von Eltern in Kessenich als überhöht anzusehen, zudem besteht keine Verpflichtung für die Kommunen, einen derartigen Beitrag überhaupt in Ansatz zu bringen. Nach Einlassung einer Sachbearbeiterin der zuständigen Erhebungstelle in Bonn ergäbe sich die Notwendigkeit der Gebührenerhebung aus der angespannten Haushaltslage. Dies ist unzutreffend. Zunächst ist gerade die Stadt Bonn als ehemalige Bundeshauptstadt durch Ausgleichzahlungen gesegnet. Als Beispiel sollen hier die Kommunen Berlin und Koblenz genannt werden, beide stehen unter größerem finanziellem Druck. Trotzdem ist in Berlin die kostenlose Kintertzagesbetreuung Gesetz, in Koblenz in ähnlicher Weise ab einem Kindesalter von 2 Jahren. Ich beantrage mit diesem Schreiben, die Möglichkeit zu prüfen, die Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn dahingehend zu ändern, dass von finanziellen Belastungen nicht nur die Eltern , sondern alle Einwohner der Stadt Bonn betroffen sind. Weiter beantrage ich die Freistellung aller Eltern von Kindern U3 von Eltenbeiträgen zur Tagesbetreuung. Ich beantrage die Vorgehensweise zur Entscheidung in dieser Sache öffentlich zu diskutieren. Vielen DankSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de