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231928 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung

Nummer
231928
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 98,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231928-01 Stellungnahme zu dem Bürgerantrag: Prüfung Änderung Elternbeitragssatzung

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Text anzeigen (2.683 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231928
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
10.10.2023
Bürgerantrag: Prüfung Änderung
Elternbeitragssatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage mit diesem Schreiben, die Möglichkeit zu prüfen, die Elternbei-
tragssatzung der Stadt Bonn dahingehend zu ändern, dass von finanziellen
Belastungen nicht nur die Eltern, sondern alle Einwohner der Stadt Bonn betrof-
fen sind. Weiter beantrage ich die Freistellung aller Eltern von Kindern U3 von
Eltenbeiträgen zur Tagesbetreuung.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz,
die der Antragsteller anlässlich eines Telefonates als Bürgerantrag gewertet
haben möchte.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin !
Mit diesem Schreiben bitte ich um Vorlage nachfolgender Problematik in der Sitzung des Beirates
zur Bürgerbeteiligung am 3.11.23 um 16:00 Uhr.
Die Stadt Bonn erhebt mittels der Elternbeitragssatzung gestaffelte Gebühren zur Finanzierung der
Kindertagesstätten im Stadtgebiet.
Die Höhe richtet sich in aller Regel nach dem Einkommen der Eltern, im unserem Falle ergibt sich
inklusive der Verpflegungskosten und ähnlichem eine monatliche Belastung von 550 Euro.
Dies ist nach Auffassung eine Gruppe von Eltern in Kessenich als überhöht anzusehen,
zudem besteht keine Verpflichtung für die Kommunen, einen derartigen Beitrag überhaupt in
Ansatz zu bringen.
Nach Einlassung einer Sachbearbeiterin der zuständigen Erhebungstelle in Bonn ergäbe sich die
Notwendigkeit der Gebührenerhebung aus der angespannten Haushaltslage. Dies ist unzutreffend.
Zunächst ist gerade die Stadt Bonn als ehemalige Bundeshauptstadt durch Ausgleichzahlungen
gesegnet.
Als Beispiel sollen hier die Kommunen Berlin und Koblenz genannt werden, beide stehen unter
größerem finanziellem Druck.
Trotzdem ist in Berlin die kostenlose Kintertzagesbetreuung Gesetz, in Koblenz in ähnlicher Weise
ab einem Kindesalter von 2 Jahren.
Ich beantrage mit diesem Schreiben, die Möglichkeit zu prüfen, die Elternbeitragssatzung der
Stadt Bonn dahingehend zu ändern, dass von finanziellen Belastungen nicht nur die Eltern ,
sondern alle Einwohner der Stadt Bonn betroffen sind. Weiter beantrage ich die Freistellung aller
Eltern von Kindern U3 von Eltenbeiträgen zur Tagesbetreuung.
Ich beantrage die Vorgehensweise zur Entscheidung in dieser Sache öffentlich zu diskutieren.
Vielen DankSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de