231893-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss zur Klimaanpassung Antrag zur Vorlage 231893
Kerndaten
- Nummer
- 231893-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 231893-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Christian Möller SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Luca Samlidis DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 14.11.2023 Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss zur Klimaanpassung Antrag zur Vorlage 231893 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung Rat 12.12.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung nach DS 231893 wird unter der Nummer 2. um einen neuen Beschlusspunkt Buchst. f. wie folgt ergänzt: „f. Die Handlungsprioritäten berücksichtigen die Bewertungskriterien des Stadtbaumkonzeptes (DS 230524), d.h. auch die wichtigen sozialen Komponenten mit den dort erkannten Defiziträumen.“ 2. Verwaltung wird damit beauftragt, soziale Einrichtungen und Verbände bei der Erstellung des Klimaanpassungsplans (DS 231893) mit einzubeziehen Begründung Zu 1. Der Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept bzw. der dazu gehörige Zwischenbericht beinhalten bereits Bewertungskriterien wie die (1) Siedlungsdichte, (2) Bevölkerungsdichte, (3) Soziale Komponente, hier Arbeitslosigkeit, (4) Klimatische Lasträume - Tag- und Nachtsituation; (5) Anteil baumloser Straßen. Damit enthält das Stadtbaumkonzept die relevanten fachlichen Bewertungskriterien für eine stärkere Berücksichtigung physisch und sozial benachteiligter Gruppen von Menschen (vulnerable Gruppen). Die für das Stadtbaumkonzept bereits entwickelte Methodik und die ihr zugrundeliegenden Kriterien können „eins zu eins“ für den Zielbeschluss Klimaanpassung übernommen werden, um die vulnerablen Gruppen von Menschen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung vor allemSeite 1 von 2 Seite 2 im Hinblick auf die Temperaturbelastung stärker zu berücksichtigen. Zu 2. Die Klimakrise mit den Folgen von extremen Wetterereignissen betrifft vor allem „vulnerable Gruppen“ wie zum Beispiel Geringverdienende, chronisch Kranke, ältere Menschen oder Kleinkinder, da sie den Wetterextremen wie Fluten oder Hitze oft stärker ausgesetzt sind und sich weniger anpassen können. Der Klimawandel trifft also vor allem physisch und sozial benachteiligte Bürger:innen und gefährdet ihre Gesundheit. Klimapolitik ist somit auch immer Sozialpolitik, da ärmere und vulnerablere Menschen durch den Klimawandel stärker betroffen sind. Verbesserte klimatische und ökologische Bedingungen helfen allen Menschen. Die bis dahin zu stemmenden Maßnahmen treffen jedoch die ärmere und vulnerable Bevölkerung besonders und machen verstärkte Beratungs- und Begleitungsmaßnahmen erforderlich. Da gerade die sozialen Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts leisten, übernehmen sie gleichzeitig auch Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt, und tragen somit auch langfristig zum Gemeinwohl bei. Ein neu aufzustellender Klimaanpassungsplan sollte von daher mit Teilhabe und Einflussnahme sozialer Verbände und Einrichtungen entwickelt werden, um breitere Teile der Gesellschaft beim Kampf gegen den Klimawandel mit einzubeziehen und ihnen eine stärkere Stimme zu geben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de