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231893 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Klimaanpassung

Nummer
231893
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231893-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Zielbeschluss zur Klimaanpassung Antrag zur Vorlage 231893

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Beschlussvorlage
öffentlich
231893
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Klimaanpassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
15.11.2023 Empfehlung
Rat 12.12.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn bestätigt, dass die Aktivitäten der Stadt
Bonn zur Klimaanpassung auf Basis der vorliegenden Informationen zur
Ausprägung des Klimawandels in Bonn und in Anbetracht des weiter
fortschreitenden Klimawandels verstärkt werden müssen.
2. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen
des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an
nachfolgenden Zielsetzungen orientieren:
a. Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der
Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem
Schutzbedarf und Reduktion der thermischen
Belastungsschwerpunkte, insbesondere in Bereichen mit der
Handlungspriorität 1 und 2 gemäß Planungshinweiskarte Hitze
(DS 231894).
b. Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen
Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen
Nutzung des anfallenden Regenwassers, insbesondere im
Rahmen anstehender Planungsvorhaben und in Fokusräumen
mit erhöhter Handlungspriorität gemäß Schwammstadt-Konzept
(DS 230255-01).
c. Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um
Schäden durch Überflutungen in Folge von
Starkregenereignissen zu minimieren. Verbesserung der
Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz
des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung
der Situation, gemäß Starkregen- und
Hochwassergefahrenkarten.
d. Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens-
und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte
Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Prioritär sind
Maßnahmen für vulnerable Bevölkerungsgruppen, aber auch
Personen, die sich z.B. bei Veranstaltungen, beim Sport, in ihrer
Wohnung oder aufgrund ihrer Berufstätigkeit einer starkenSeite 1 von 5
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Hitzeexposition aussetzen zu ergreifen.
e. Nutzung von Synergien zwischen den definierten Zielsetzungen
sowie zu den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität
3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Rahmen der laufenden
Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes und der anstehenden
Erarbeitung des Hitzeaktionsplans notwendige Maßnahmen für die
kommunalen Handlungsradien (siehe Anlage 1) auszuarbeiten,
Aufwände für deren Umsetzung zu kalkulieren und zur
Beschlussfassung vorzulegen. Hierunter fallen auch Maßnahmen zur
begleitenden Öffentlichkeitsarbeit und zur Beteiligung der Bonner
Bürger*innen. Erforderliche Mittel sind für den DHH 2025/26
anzumelden. Haushaltsmittel sind nach Möglichkeit durch Fördermittel
zu ergänzen. Maßnahmen ohne zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf
werden nach Möglichkeit parallel zur Konzepterarbeitung initiiert.
4. Eine Gesamtschau über die Umsetzung der Maßnahmen wird alle zwei
Jahre erstellt und in den zuständigen Fachausschuss eingebracht. Auf
Basis der Gesamtschau wird eine Fortschreibung des
Arbeitsprogramms erarbeitet, welche die systematische Grundlage für
neue Mittelanmeldungen zur Klimaanpassung im Rahmen des jeweils
nächsten Haushaltes darstellen wird.
Begründung
Die Stadt Bonn hat sich die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zum Ziel gesetzt
und bekräftigt damit den Willen auf kommunaler Ebene ihren erforderlichen
Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Im
globalen Mittel ist bislang jedoch die dafür notwendige Trendumkehr zur
deutlichen Reduktion von Treibhausgas-Emissionen nicht eingetreten, so dass
sich die weltweiten Emissionen annähernd gemäß des RCP 8.51 Szenarios
entwickeln, welches auch als „worst-case“-Szenario bekannt ist und zu einer
Erhöhung der globalen Mitteltemperatur von 4 °C bis zum Jahr 2100 gegenüber
der Klimaperiode 1986-2005 führen würde.
Die bislang emittierten Treibhausgase führen bereits zu einer deutlichen
Veränderung des Weltklimas. Lokal treten die Veränderungen in sehr
unterschiedlicher Ausprägung und Intensität auf. Auch in Bonn sind
zunehmende Extreme hinsichtlich Hitze, Trockenheit und Starkregen zu
verzeichnen.
Seit Jahren setzt die Stadt Bonn neben Klimaschutz- auch
Klimaanpassungsaktivitäten um. Die Ergebnisse aus dem im Rahmen der
Deutschen Anpassungsstrategie geförderten Projekt MUTABOR (DS 231924)
zur Hitzevorsorge verdeutlichen jedoch, dass eine Fortführung der Aktivitäten
auf bisherigem Ambitionsniveau nicht ausreichend ist. Um der zunehmenden
1 Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat mit dem 5.
Sachstandsbericht die unterschiedliche Entwicklung des Weltklimas mit verschiedenen
Klimaszenarien, den „RCP“s (representative concentration pathways) bis zum Jahr
2100 beschrieben. Die Zahl 8.5 in der Bezeichnung des RCP 8.5 Szenarios bezeichnet
den zusätzlichen Strahlungsantrieb in W/m² bis zum Jahr 2100 im Vergleich zum
vorindustriellen Stand Mitte des 19. Jahrhunderts.Seite 2 von 5
Seite 3
Hitzebelastung in Bonn infolge des fortschreitenden Klimawandels durch
Maßnahmen zu begegnen, ist eine Steigerung der Anpassungsaktivitäten
notwendig. Aufbauend auf dem Forschungsvorhaben MUTABOR konnte auch
die gesamtstädtische Stadtklimaanalyse aktualisiert werden, welche die
aktuelle stadtklimatische Situatuation darstellt und Planungshinweise zum
Schutz der Klimafunktionen in Bonn aufzeigt (DS 231894) Im Bereich
Klimaschutz lieferte die konkrete Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2035
einen klaren Rahmen für die Ausarbeitung des Klimaplans und die
Dimensionierung der zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen. Für die
Klimaanpassung soll dieser Beschlussvorschlag eine vergleichbare
richtungsweisende Maßgabe für die Ausarbeitung des integrierten
Klimaanpassungskonzeptes (DS 230574) und der entsprechenden
Maßnahmenagenda darstellen. Eine Zielformulierung zur Klimaanpassung ist
allerdings komplex. Im Vergleich zum Klimaschutz fehlt es bei der
Klimaanpassung an der Möglichkeit eine quantifizierbare Zielgröße zu
benennen und deren Entwicklung konkret zu monitoren.
Für Bonn liegen jedoch zu den Kernhandlungsfeldern Hitze, Trockenheit und
Starkregen gesamtstädtische, qualifizierte und sehr aktuelle
Planungsgrundlagen vor. Diese Planungsgrundlagen zur Hitzevorsorge
(Planungshinweiskarte) und zur wassersensitiven Stadtentwicklung
(Schwammstadt-Konzept, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten)
verdeutlichen Handlungserfordernisse und Risikobereiche und weisen
schützenswerte Ausgleichsräume aus. Diese Grundlagen wurden
herangezogen, um darauf basierende qualitative Zielsetzungen für die
einzelnen Handlungsfelder zu formulieren. Die Zielsetzungen liefern
Orientierung bzgl. der zu fokussierenden Räume, der Dimensionierung von
Maßnahmen und der Priorität der Umsetzung und eignen sich daher auch als
Rahmen für die Erarbeitung der Maßnahmenagenda im integrierten
Klimaanpassungskonzept und für den Hitzeaktionsplan. Die
Maßnahmenentwicklung wird sich auf die kommunalen Handlungsradien
fokussieren, also die Bereiche, welche die Stadt Bonn direkt oder indirekt durch
ihr Handeln beeinflussen kann. Dies sind insbesondere die Radien „eigene
Liegenschaften und kommunale Infrastruktur“, „planungsrechtliche
Möglichkeiten“ und die „Förderung freiwilliger Aktivitäten“ (siehe Anlage 1).
Klimaanpassung ist ein abwägungsrelevanter Belang unter vielen anderen (z.B.
im Rahmen der Bauleitplanung). Die unter 2. aufgeführten Zielsetzungen lösen
demnach keine absoluten Vorgaben oder Tabubereiche für
Entwicklungsvorhaben aus. Mit dem Zielbeschluss soll jedoch die Bedeutung
von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in handlungsprioritären
Räumen gemäß der vorliegenden Planungsgrundlagen zur Hitze, Trockenheits-
und Starkregenvorsorge bekräftigt werden.
Maßnahmen zur Klimaanpassung bewirken oftmals weitere Mehrwerte. Neben
der Reduktion klimawandelbedingter Beeinträchtigungen des Lokalklimas,
können vor allem naturnahe Klimaanpassungsmaßnahmen dazu beitragen die
innerstädtische Biodiversität zu fördern, urbane Räume gestalterisch
aufzuwerten und als Erholungsräume zu qualifizieren, Kohlenstoff zu speichern,
Lärm zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Maßnahmen mit
solchen synergetischen Effekten sollen bevorzugt in das
Klimaanpassungskonzept aufgenommen werden.Seite 3 von 5
Seite 4
Neben den lokalen Handlungsmöglichkeiten verdeutlichen die Ergebnisse aus
dem MUTABOR-Projekt jedoch auch die lokalen Grenzen zur Reduktion der
Temperaturerhöhung im Bonner Stadtgebiet. Vor diesem Hintergrund sind
ergänzende Aktivitäten zur Minderung der Vulnerabilität durch Verringerung der
Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver (Risikoreduktion
im Arbeitsumfeld) Maßnahmen notwendig. Ebenfalls begrenzt sind die
Möglichkeiten zur Vorsorge vor Trockenheit oder vor Überflutung in Folge von
Starkregen. Diese Erkenntnisse unterstreichen neben der Notwendigkeit die
Aktivitäten zur Klimaanpassung zu steigern auch die Bedeutung des globalen
Klimaschutzes. Dieser ist entscheidend dafür, dass die lokale Ausprägung des
Klimawandels auf eine Größenordnung begrenzt werden kann, auf die eine
Reaktion mittels kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen in relevantem
Umfang möglich ist.
Anlage/n
2 Anlage 1 Handlungsradien (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 00:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de