231878-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubau Bahnhof Oberkassel mit geänderter Planung für Personentunnel im Rahmen Ausbau S 13
Kerndaten
- Nummer
- 231878-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231878-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neubau Bahnhof Oberkassel mit geänderter Planung für Personentunnel im Rahmen Ausbau S 13 Beratungsfolge Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Mitteilungsvorlage wurde mit Maßgaben vertagt, um die angesprochenen Themen nochmal zu prüfen und ausführlich darzustellen. Die Verwaltung hat hierzu, tlw. in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG, folgende Stellungnahme erarbeitet: Erhalt der gemäß Planung nicht mehr für Bahnzwecke erforderlichen südlichen Personenunterführung als Anbindung für die Oberkasseler an den Rhein, ggf. in Trägerschaft der Stadt: Der südliche Bestandstunnel ist aus statischen Gründen für eine Nutzung nach Modernisierung der gesamten Verkehrsstation mit neuen Gleistrassen nicht mehr genehmigungsfähig und laut DB auch eisenbahnbetrieblich nicht mehr notwendig. U.a. sind hierfür zukünftig notwendige Überdeckungshöhen zur Gleislage, Anforderungen an die neuen Belastungen und eine geänderte Zuggeschwindigkeit maßgeblich, sodass der vorhandene Tunnel nicht erhalten werden kann, sondern neu gebaut werden müsste. Aus diesem Grund wurde die optimale Anordnung einer neuen Personenunterführung mit der Verwaltung der Stadt auf die künftige Hauptverkehrsrichtung von Fahrgästen aus/in Richtung Norden (z.B. Bonner Bogen) abgestimmt. Sollte zusätzlich in der Bestandslage eine neue PU seitens der Stadt Bonn gewünscht werden, ist diese durch die Stadt gesondert zu finanzieren. Die Finanzierung betrifft die Planungskosten, die Baukosten und die Er- und Unterhaltungskosten. Planung und Bau kann bei Erstellung einer entsprechenden Vereinbarung durch die DB übernommen werden. Sollte die Stadt die neue Eisenbahnverkehrsanlage selbst errichten wollen, sind EBA- zugelassene Bauvorlageberechtigte (VBV, EBA-zugelassene Prüfstatiker undSeite 1 von 3 Seite 2 EBA-zugelassene Fachbauüberwacher beizustellen. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt, dessen Vorgaben maßgeblich sind. Die Er- und Unterhaltung durch die Stadt Bonn bedingt den Antrag beim EBA für die Übernahme der Funktion eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU). Ansonsten geht die Er- und Unterhaltung für das neue Bauwerk auf die DB InfraGO über. Dafür hat die Stadt Bonn der DB die Er- und Unterhaltung auf Basis der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV) abzulösen. Wird die Straßenverbindung nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, finden die ABBV-Regularien analoge Anwendung. Die Baukosten für den Personentunnel können nach heutigem Stand mit ca. 1,5 Mio. € angesetzt werden. Ca. 30 % - 40% der Herstellungskosten sind für Ablösung der Er- und Unterhaltung zusätzlich anzusetzen. Zu den Baukosten sowie der Ablösung der Er- und Unterhaltungskosten kommen jeweils 20 % Verwaltungskosten und ebenfalls jeweils der aktuelle MWSt-Satz. Die DB wird - abweichend vom EKRG – auf die Vergütung der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten bestehen. Insofern empfiehlt die Verwaltung eine Vorgehensweise wie in der Mitteilungsvorlage beschrieben, zumal es im Ortsteil Oberkassel weitere drei niveaufreie Querungen der Bahntrasse gibt und unmittelbar angrenzend im Norden und Süden weitere jeweils zwei Querungen zu finden sind. Somit befinden sich heute und zukünftig auf einer Länge von nur ca. 3,0 km insgesamt acht niveaufreie Bahnquerungen (für den Fuß- und Radverkehr) in und im sehr nahen Umfeld von Oberkassel. Eine weitere Querung erachtet die Verwaltung daher als nicht notwendig. Anbindung der Buslinie 606 auf der Rückseite (westlich der Gleise) des Bahnhofs Oberkassel: Die Anbindung des Bahnhofs Oberkassel durch die Buslinie 606 wird von Seiten der Verwaltung angestrebt und ist in der Mitteilungsvorlage auch erwähnt. Dieses ist auch im Hinblick auf die zukünftige (Höhen-) Problematik hinsichtlich der Unterführung Konrad-Zuse-Platz zu sehen. Derzeit prüft die Verwaltung, ob und wie eine Anbindung der Buslinie an den Bahnhof Oberkassel provisorisch auch schon vor dem Neubau des Bahnhofes und der Karl-Duwe-Straße möglich ist, damit demnächst Elektrobusse auf der Buslinie eingesetzt werden können. Eine Umsetzung könnte dann frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung die Politik rechtzeitig informieren. Gewährleistung der Barrierefreiheit hinsichtlich Erreichbarkeit der Bahnsteige bei Ausfall des Aufzugs durch Fußgängerrampen: Grundsätzlich ist laut DB aus wirtschaftlichen Gründen für die Herstellung der Barrierefreiheit entweder ein Aufzug oder eine Rampe auszuwählen. Um Vandalismusgefahren einzuschränken, wurde für die beiden Außenbahnsteige eine Rampen- und Treppenlösung geplant.Seite 2 von 3 Seite 3 Auf dem Mittelbahnsteig ist eine Rampe mit einer Entwicklungslänge von ca. 80-100m baulich nicht realisierbar, ohne das Sicherheitsgefühl der Kunden deutlich zu vermindern. Aus diesem Grund wurden für den Mittelbahnsteig ein Aufzug und eine Treppe gewählt. Der zusätzliche Bau einer Rampe ist aus Gründen der Bahnsteigbreite nicht möglich. Eine Verbreiterung des Mittelbahnsteiges wäre (auch bei einer eventuellen Mehrkostenübernahme durch die Stadt Bonn) aus den folgenden Gründen und der zeitlichen Begrenzung zur Umsetzung nicht möglich: ◊ Eine Trassierungsänderung der Fernbahngleise mit einer Verschiebung in Richtung Rhein. ◊ Zusätzlicher Grunderwerb. ◊ Weiterer Eingriff in Natur und Landschaft in einem landschaftspflegerisch sensiblen Gebiet (u.a. mit dem Vorkommen von Mauereidechsen). Die Verwaltung verweist dementsprechend auf die Vorgehensweise wie in der Mitteilungsvorlage beschrieben und kann auch eine Rampenlösung (statt Aufzug) nicht empfehlen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de