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231878-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubau Bahnhof Oberkassel mit geänderter Planung für Personentunnel im Rahmen Ausbau S 13

Nummer
231878-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 14.03.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231878 Neubau Bahnhof Oberkassel mit geänderter Planung für Personentunnel im Rahmen Ausbau S 13

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231878-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neubau Bahnhof Oberkassel mit geänderter
Planung für Personentunnel im Rahmen Ausbau S
13
Beratungsfolge
Rat 14.03.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Mitteilungsvorlage wurde mit Maßgaben vertagt, um die angesprochenen
Themen nochmal zu prüfen und ausführlich darzustellen. Die Verwaltung hat
hierzu, tlw. in Zusammenarbeit mit der DB InfraGO AG, folgende
Stellungnahme erarbeitet:
Erhalt der gemäß Planung nicht mehr für Bahnzwecke erforderlichen
südlichen Personenunterführung als Anbindung für die Oberkasseler an
den Rhein, ggf. in Trägerschaft der Stadt:
Der südliche Bestandstunnel ist aus statischen Gründen für eine Nutzung nach
Modernisierung der gesamten Verkehrsstation mit neuen Gleistrassen nicht
mehr genehmigungsfähig und laut DB auch eisenbahnbetrieblich nicht mehr
notwendig.
U.a. sind hierfür zukünftig notwendige Überdeckungshöhen zur Gleislage,
Anforderungen an die neuen Belastungen und eine geänderte
Zuggeschwindigkeit maßgeblich, sodass der vorhandene Tunnel nicht erhalten
werden kann, sondern neu gebaut werden müsste.
Aus diesem Grund wurde die optimale Anordnung einer neuen
Personenunterführung mit der Verwaltung der Stadt auf die künftige
Hauptverkehrsrichtung von Fahrgästen aus/in Richtung Norden (z.B. Bonner
Bogen) abgestimmt.
Sollte zusätzlich in der Bestandslage eine neue PU seitens der Stadt Bonn
gewünscht werden, ist diese durch die Stadt gesondert zu finanzieren. Die
Finanzierung betrifft die Planungskosten, die Baukosten und die Er- und
Unterhaltungskosten. Planung und Bau kann bei Erstellung einer
entsprechenden Vereinbarung durch die DB übernommen werden. Sollte die
Stadt die neue Eisenbahnverkehrsanlage selbst errichten wollen, sind EBA-
zugelassene Bauvorlageberechtigte (VBV, EBA-zugelassene Prüfstatiker undSeite 1 von 3
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EBA-zugelassene Fachbauüberwacher beizustellen. Genehmigungsbehörde ist
das Eisenbahn-Bundesamt, dessen Vorgaben maßgeblich sind.
Die Er- und Unterhaltung durch die Stadt Bonn bedingt den Antrag beim EBA
für die Übernahme der Funktion eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
(EIU). Ansonsten geht die Er- und Unterhaltung für das neue Bauwerk auf die
DB InfraGO über. Dafür hat die Stadt Bonn der DB die Er- und Unterhaltung auf
Basis der Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem
Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung –
ABBV) abzulösen. Wird die Straßenverbindung nicht dem öffentlichen Verkehr
gewidmet, finden die ABBV-Regularien analoge Anwendung.
Die Baukosten für den Personentunnel können nach heutigem Stand mit ca.
1,5 Mio. € angesetzt werden. Ca. 30 % - 40% der Herstellungskosten sind für
Ablösung der Er- und Unterhaltung zusätzlich anzusetzen. Zu den Baukosten
sowie der Ablösung der Er- und Unterhaltungskosten kommen jeweils 20 %
Verwaltungskosten und ebenfalls jeweils der aktuelle MWSt-Satz. Die DB wird -
abweichend vom EKRG – auf die Vergütung der tatsächlich anfallenden
Verwaltungskosten bestehen.
Insofern empfiehlt die Verwaltung eine Vorgehensweise wie in der
Mitteilungsvorlage beschrieben, zumal es im Ortsteil Oberkassel weitere drei
niveaufreie Querungen der Bahntrasse gibt und unmittelbar angrenzend im
Norden und Süden weitere jeweils zwei Querungen zu finden sind. Somit
befinden sich heute und zukünftig auf einer Länge von nur ca. 3,0 km
insgesamt acht niveaufreie Bahnquerungen (für den Fuß- und Radverkehr) in
und im sehr nahen Umfeld von Oberkassel. Eine weitere Querung erachtet die
Verwaltung daher als nicht notwendig.
Anbindung der Buslinie 606 auf der Rückseite (westlich der Gleise) des
Bahnhofs Oberkassel:
Die Anbindung des Bahnhofs Oberkassel durch die Buslinie 606 wird von
Seiten der Verwaltung angestrebt und ist in der Mitteilungsvorlage auch
erwähnt. Dieses ist auch im Hinblick auf die zukünftige (Höhen-) Problematik
hinsichtlich der Unterführung Konrad-Zuse-Platz zu sehen.
Derzeit prüft die Verwaltung, ob und wie eine Anbindung der Buslinie an den
Bahnhof Oberkassel provisorisch auch schon vor dem Neubau des Bahnhofes
und der Karl-Duwe-Straße möglich ist, damit demnächst Elektrobusse auf der
Buslinie eingesetzt werden können. Eine Umsetzung könnte dann frühestens
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen.
Über die Ergebnisse wird die Verwaltung die Politik rechtzeitig informieren.
Gewährleistung der Barrierefreiheit hinsichtlich Erreichbarkeit der
Bahnsteige bei Ausfall des Aufzugs durch Fußgängerrampen:
Grundsätzlich ist laut DB aus wirtschaftlichen Gründen für die Herstellung der
Barrierefreiheit entweder ein Aufzug oder eine Rampe auszuwählen. Um
Vandalismusgefahren einzuschränken, wurde für die beiden Außenbahnsteige
eine Rampen- und Treppenlösung geplant.Seite 2 von 3
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Auf dem Mittelbahnsteig ist eine Rampe mit einer Entwicklungslänge von ca.
80-100m baulich nicht realisierbar, ohne das Sicherheitsgefühl der Kunden
deutlich zu vermindern. Aus diesem Grund wurden für den Mittelbahnsteig ein
Aufzug und eine Treppe gewählt. Der zusätzliche Bau einer Rampe ist aus
Gründen der Bahnsteigbreite nicht möglich.
Eine Verbreiterung des Mittelbahnsteiges wäre (auch bei einer eventuellen
Mehrkostenübernahme durch die Stadt Bonn) aus den folgenden Gründen und
der zeitlichen Begrenzung zur Umsetzung nicht möglich:
◊ Eine Trassierungsänderung der Fernbahngleise mit einer Verschiebung in
Richtung Rhein.
◊ Zusätzlicher Grunderwerb.
◊ Weiterer Eingriff in Natur und Landschaft in einem landschaftspflegerisch
sensiblen Gebiet (u.a. mit dem Vorkommen von Mauereidechsen).
Die Verwaltung verweist dementsprechend auf die Vorgehensweise wie in der
Mitteilungsvorlage beschrieben und kann auch eine Rampenlösung (statt
Aufzug) nicht empfehlen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de