231831-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Anfrage: Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Schulen in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 231831-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231831-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB CDU-Anfrage: Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an den Schulen in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planung zum Ausbau der GGS Paul-Klee-Schule von einer 2-Zügigkeit auf eine 3-Zügigkeit? Das Raumprogramm für die Erweiterung liegt bereits vor. Eine Mach- barkeitsstudie soll 2024 durchgeführt werden. 2. Gibt es für einen Erweiterungsbau an der Rheinallee inzwischen konkrete Pläne, u.a. auch für den Raumbedarf zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes ab 2026? Die erforderlichen Raumbedarfe wurden durch die Fachverwaltung im Sinne der Ganztagsförderung erstellt, diese werden im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt. 3. Ist vorgesehen auf dem Gelände der Paul-Klee-Schule auch eine neue Sporthalle zu bauen? Gemäß des geltenden Bebauungsplans ist auf dem Schulareal auch der Bau einer Sporthalle möglich. Aufgrund des dringenden Bedarfs an zu- sätzlichen Turnhalleneinheiten sollte somit im Rahmen der Gesamt- maßnahme auch der Bau einer Sporthalle, ggf. in Kombination mit dem Schulersatzneubau, geprüft werden. Dabei sollte die Schulhoffläche nach Möglichkeit nicht reduziert werden (vgl. Ds.Nr. 220684) 4. Welche konkreten Planungen existieren bereits für den Interims- standort der GGS Paul-Klee-Schule während der Bauzeit? Eine inhaltliche Klärung hierzu erfolgt im Zuge der konkreten Planung. 5. Wie sieht der Finanzierungsplan für einen Neubau mit guter ökolo- gischer Qualität am Standort Rheinallee aus und welche Kosten werden ca. durch die Interimslösung entstehen?Seite 1 von 3 Seite 2 Hierzu kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da bislang keine Planung und Dimensionierung existiert. 6. Gibt es bereits konkrete Ausbaupläne für die GGS Andreasschule und die KGS am Domhof mit einer Erweiterung der Mensa? Für den Standort am Domhof wurde zu Ende September 2023 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und abgeschlossen. Die Vergabe und der Beginn der Planungsleistungen ist für 2024 vorgesehen. Für den Standort Andreasschule ist die Machbarkeitsstudie ebenfalls zu Ende Oktober 2023 erfolgt. Auch hier ist die Vergabe und der Beginn der Planungsleistungen für 2024 vorgesehen. 7. Welche Maßnahmen sind an den anderen Bad Godesberger Grundschulen vorgesehen, um den Rechtsanspruch auf einen Platz zur ganztägigen Förderung ab 2026 bis 2029 umzusetzen? 1. Bodelschwingh-Schule: Die Bedarfsplanung wurde mit Fachverwal- tung und Schulleitung durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie soll noch Ende 2023 begonnen werden. 2. Burgschule: Die Machbarkeitsstudie soll 2024 durchgeführt werden. 3. Heiderhof: Die Machbarkeitsstudie soll 2024 durchgeführt werden. Eine Erweiterung um einen Klassenraum zum Schuljahr 2025/2026 als Containerlösung wurde angestoßen. Derzeit erfolgen die Mach- barkeitsanalyse und Projektvorbereitung. 4. Lyngsbergschule: Die Machbarkeitsstudie soll 2024 durchgeführt werden. 5. Servatiusschule: Die Machbarkeitsstudie soll 2024 durchgeführt werden. 8. Sind bereits Möglichkeiten von Vergaben an General- bzw. Totalun- ternehmer im Schulbereich angesichts der angespannten perso- nellen Situation am SGB überprüft worden? Eine Überprüfung ist grundsätzlich erfolgt, derzeit findet die konkrete Ausarbeitung eines Konzeptes statt. Die Umsetzung mit GU bzw. TU Vergaben kann im Idealfall zu geringfügigen Entlastungen aufgrund re- duzierter Schnittstellen führen. Eine flächendeckende Freigabe umfang- reicher Kapazitäten kann dadurch aber nicht erreicht werden, da viele nicht delegierbare Aufgaben, insbesondere in der Vorbereitung der Ver- gabeverfahren, beim Bauherrn verbleiben. Vergaberechtlich und vor allem im Zusammenhang mit Fördermitteln sind hierzu jedoch im Einzelfall konkrete technische und wirtschaftliche Gründe erforderlich. Eine pauschale Aussage kann hierzu daher nicht getroffen werden. 9. Wie sehen die Entwurfsplanung und die aktuelle Kostenberech- nung für die Erweiterung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in- folge der Umstellung von G8 nach G9 aus? Die Verwaltung verweist zur Beantwortung auf die Beschlussvorlage DS-Nr.: 231555, „Entwurfsplanung für die Erweiterung des Konrad-Seite 2 von 3 Seite 3 Adenauer-Gymnasiums infolge der Umstellung G8-G9“, die sich parallel im Gremienlauf befindet. 10. Wie begründet sich die Kostensteigerung beim Erweiterungsbau gegenüber der Vorplanung von rd. 5,3 Millionen Euro? Mit welchen Zuschüssen kann beim Ausbau von G8 nach G9 gerechnet wer- den? Zu der Frage hinsichtlich der Kostensteigerung verweist die Verwaltung auf die Beschlussvorlage DS-Nr.: 231555 „Entwurfsplanung für die Er- weiterung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums infolge der Umstellung G8-G9“. Für die Finanzierung der Maßnahmen zur Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) hat das Land NRW in 2019 einen Gesetzentwurf verabschiedet. Insgesamt stehen den Schulträgern in NRW 518 Mio € zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich soll ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet werden. Für die Jahre 2022 bis 2024 erhält die Bundesstadt Bonn insgesamt rund 5,65 Mio €. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de