231818-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.) in Bonn-Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 231818-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231818-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.) in Bonn-Vilich Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 25.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Siehe Anlagen Anlage/n 1 Endversion TfK_Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Am_Ledenhof_Bewertungsgruppe (öffentlich) 2 Endversion AWO Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Am_Ledenhof_Bewertungsgruppe_AWO (öffentlich) 3 Endversion_Gobal_Education_Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Am_Ledenh of_Bewertungsgruppe (öffentlich) 4 Endversion Step_Kids_Trägerauswahlverfahren_Kriterien_Am_Ledenhof_Bewertungsgrup pe (öffentlich)Seite 1 von 20 Trägerauswahlverfahren KriterienAm Ledenhof Bewerberauswahl: Terminal for Kids gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 wenig Informationen zum Verfahren (Fallmanagement LVR …) ? 180 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 2 von 20 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 3. Pädagogisches Konzept 90 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst teilweise nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 10 280 3.2. Bildungsbereiche erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 3 von 20 Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 5 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 4 von 20 115 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamtpunktzahl 845 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 5 von 20 Trägerauswahlverfahren KriterienAm Ledenhof Bewerberauswahl: AWO Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 20 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 eine päd. Fachberatung, sieben weitere Fachberatungen zu spezifischen Themen Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Träger von 18 Kitas in versch. Städten Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers ( § 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 Trägereigene insoweit erfahrene FK, wird auf S. 15 des Kinderschutzkonzeptes erwähnt In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 5 Es wird benannt, dass das Personal regelmäßig geschult wird, siehe Kinderschutzkonzept S. 3 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 Unter Punkt 2.2.14 des Bildungs- und Erziehungsplanes gibt es nähere Ausführungen diesbezüglich. 195 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 6 von 20 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 https://gesundheit-soziales- bildung.verdi.de/tarifbereiche/awo /++co++54f6814c-4656-11e9-aa0a- Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Ablauf PE wird im Bildungs- & Erziehungsplan unter Punkt vier benannt Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 keine Ausführungen diesbezüglich. 40 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 siehe Bildungs- & Erziehungsplan S. 8 (warum nur sieben Bildungsbereiche benannt?) Leitbild 2 0 5 10 20 siehe Bildungs- und Erziehungsplan S. 7 Eingewöhnung 3 0 5 10 30 siehe Bildungs- und Erziehungsplan S. 18 (angelehnt an das Berliner Modell) Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 siehe Bildungs- und Erziehungsplan S. 10/ Kinderschutzkonzept S. 8 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Es gibt Ausführungen, die eine Erziehungspartnerschaft beschreiben siehe S. 33 Bildungs- und Erziehungsplan. Ausführungen bezüglich einer Bildungspartnerschaft sind kaum Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Siehe Bildungs- und Erziehungsplan S. 26 (Fachberatung zum Thema Inklusion wird ebenfalls vorgehalten.) Siehe Kinderschutzkonzept S. 7 und Konzeption/Inklusion Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutzkonzept liegt vor. Nimmt Bezug auf Verfahrensablauf, Meldung, Fachberatung. erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 7 von 20 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement wird auf S. 11 Bildungs- und Erziehungsplan beschrieben. Gestaltung der Beobachtung und Dokumentaion (§18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Beobachtungsverfahren wird unter Punkt 2. Pädagogische Praxis aus S. 12 des Erziehungs- und Bildungsplanes beschrieben. Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 10 Raumkonzept wird in Teil II ausgeführt, welches einrichtungsspezifische erstellt wird. Leider keine weiteren Ausführungen vorhanden. Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 5 Kurze Informationen sind dem Bildungs- und Erziehungsplan auf S. 35 zu entnehmen. 265 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Ausführungen auf S. 18 Bildungs- und Erziehungsplan Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Inklusion, Partizipation, Kinderschutz-entsprechende Ausführungen sind den Konzepten zu entnehmen. 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Jährlich ein Konzeptionstag für die Überarbeitung Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Siehe S. 7, S. 29 ff Bildungs- und Erziehungsplan. Jährliche Evaluation. erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 8 von 20 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 20 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und den AWO Qualitätsanforderungen Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 20 Ausführungen auf S. 24 Bildungs- und Erziehungsplan 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 5 10 20 Siehe S. 25, Erziehungs- und Bildungsplan Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 5 Die Grundschule wird als Kooperationspartner benannt siehe S. 34 Erziehungs- und Bildungsplan. Nähere Ausführungen sind in einrichutngsspezifischen Bildungs- und Erziehungsplänen zu finden. Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Aufnahmekriterien werden nicht erwähnt. Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 5 Es gibt bereits eine Kindertagesstätte der AWO in der Nähe. (6 Min. Auto/ 20 Min. zu Fuß) Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 9 von 20 100 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 Der Träger bekundet in seinem Anschreiben, dass er auf die wirtschaftlcihe Unterstützung der Kommune angewiesen ist - Trägerenteil- Mietkosten 20 Gesamt 780 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfülltSeite 10 von 20 Trägerauswahlverfahren KriterienAm Ledenhof Bewerberauswahl: Global Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist Mitglied im Deutschen Kitaverband Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 pme Familienservice gGmbH als "übergeordnete Gesellschaft" arbeitet bereits in der AG 78 mit Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 10 10 Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 10 30 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 11 von 20 180Seite 12 von 20 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Orientierung am TVöD, sofern jährliche Tarifserhöhungen sich ergeben, werden diese ebenfalls umgesetzt (siehe Seite 9 der Anlage 1) Träger hat ein Ausbildungskonzept ( § 6 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 10 20 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 10 Es wird erwähnt, dass es einen dauehaften höheren Betreuungsschlüssels, z. B. durch Springer, gibt. Aber es ist nicht näher erläutert. 80 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Leitbild 2 0 10 20 Eingewöhnung 3 0 10 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 10 30 Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 10 20 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 13 von 20 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 Es wird beschrieben, dass es eine Verantwortung für die Umwelt gibt, aber nicht wie und wodurch. Es gibt hierzu nur 2 Sätze. 270 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 10 10 Pikler, Haus der kleinen Forscher 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 10 20 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 10 20 100 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs (§ 13, § 30 KiBiz) 2 0 10 20 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 10 10 Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Übersicht über Trägerlandschaft im Sozialraum ist nicht bekannt und kann daher nicht beurteilt werden. erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 14 von 20 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 0 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nicht erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 15 von 20 100 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 0 10 20 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 0 20 Gesamt: 810 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 16 von 20 Trägerauswahlverfahren KriterienAm Ledenhof Bewerberauswahl: Step Kids Education gGmbH Kriterium ( 3 = höchste Wichtigkeit) Gewichtung des Kriteriums Nicht erfüllt Teilweise erfüllt Erfüllt Bewertung Punktzahl evtl. kurze Kommentierung 1. Trägerkompetenz und Referenzen Träger ist einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen 2 0 10 0 Träger ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII, § 25 KiBiz) 3 0 10 30 Träger hat eine pädagogische Fachberatung/ stellt Fachberatung durch einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege sicher (§ 6, § 47 KiBiz) 3 0 10 30 Fachberatung regional vor Ort steht zur Verfügung. Jedoch keine spitzenverbandliche Fachberatung sondern Trägerintern. Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung 1 0 5 10 10 Bereitschaft in der AG § 78 Frühkindliche Bildung mitzuarbeiten (§ 78 SGB VIII) 1 0 10 10 Zuverlässigkeit des Trägers (§ 45 SGB VIII) 3 0 5 10 30 Der Träger stellt die Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz) sicher. (§ 8a SGB VIII) 3 0 10 30 Verfahrensablauf In jeder Einrichtung wird eine Kinderschutzfachkraft vorgehalten. 1 0 5 10 0 Wird nicht ersichtlich. Übergreifend ist eine Kinderschutzfachkraft im Beratungsprozess benannt. Träger stellt die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung sicher (§ 22a SGB VIII, § 8 KiBiz) 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 170 erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllterfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 17 von 20 2. Personal Träger bezahlt nach/orientiert am Tarifvertrag (TVöD SuE) (§ 28 KiBiz, Personalverordnung) 3 0 10 30 Träger beschreibt angelehnt an TVöD Träger hat ein Ausbildungskonzept (§ 6 Personalverordnung) 2 0 5 10 0 Träger hat ein Personalgewinnungs und -entwicklungskonzept (§ 46 KiBiz, § 5 Personalverordnung) 2 0 5 10 10 Träger hat ein Ausfallmanagement ( § 27 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 0 40 3. Pädagogisches Konzept 3.1. Querschnittsaufgaben Bildungsverständnis (§ 15, § 17 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Leitbild 2 0 5 10 20 30 Demokratische Bildung und Partizipation (§ 16 KiBiz, LWL Empfehlung Anhang 2, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Erziehungs- und Bildungspartner:innenschaft (§ 22a SGB VIII, § 9, § 10 KiBiz) 3 0 5 10 30 Wird in der pädag. Konzeption unter Punkt 16 beschrieben. Inklusion, Diversität, armutssensible, rassismuskritische-, geschlechterreflektierende Bildung, gemeinsame Erziehung (§ 22a SGB VIII, § 7, § 8 KiBiz, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Kinderschutz (Schutzkonzept, Meldewege, Fachberatung, QM) (§ 8a, § 47 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Beschwerdemanagement und Verfahren zur Selbstvertretung (Kinderparlament) (§ 45 SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Gestaltung der Beobachtung und Dokumentation (§ 18 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW) 2 0 5 10 20 Flexible, bedarfsgerechte Raumgestaltung (Empfehlungen zum Raumprogramm des LVR) 2 0 5 10 0 Konzept zur Nachhaltigkeit liegt vor: Kitaebene, Trägerebene 1 0 5 10 0 250 3.2. Bildungsbereiche Bildungsgrundsätze des Landes NRW (§ 15 KiBiz, Bildungsgrundsätze NRW LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Alle zehn Bildungsbereiche sind berücksichtigt Eingewöhnung 3 0 5 10 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 18 von 20 Alltagsintegrierte Sprachbildung (§ 19 KiBiz, LVR Empfehlung) 2 0 5 10 20 Träger hat besondere fachliche Schwerpunkte 1 0 5 10 10 Reggio Pädagogik, Englischsprachige Angebote 60 4. Qualitätsentwicklung/ Qualitätsmanagement Konzeptionelle Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption (§ 31 KiBiz, § 22a SGB VIII, LVR Empfehlung) 3 0 5 10 30 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung 3 0 5 10 30 Träger hält ein Qualitätsmanagement bereit 2 0 5 10 0 Essen: Bioquote, Vorgaben der DGE werden eingehalten 2 0 5 10 10 70 5. Sozialraumorientierung/ Kooperation Konzeptionelle Ausrichtung/ Schwerpunktsetzung anhand des Sozialraums 3 0 5 10 30 Konzeptionelle Aussagen zu Transitionsprozessen/Kultur des Übergangs 2 0 5 10 0 Konzeptionelle Aussagen zur Netzwerkzusammenarbeit (§ 22a SGB VIII, § 13, § 14, § 30 KiBiz) 1 0 5 10 0 Allgemeiner Text - kein Bezug Aufnahmekriterien liegen vor, die den sozialräumlichen Gegebenheiten Rechnung tragen (§ 24 SGB VIII, § 5, § 7, § 8 KiBiz) 1 0 5 10 0 Keine Aussage zu den Aufnahmekriterien gefunden. Trägervielfalt im Sozialraum (§ 3 KiBiz) 1 0 5 10 10 Bereitschaft sich zum Familienzentrum NRW zu zertifizieren (§ 42 KiBiz) 1 0 10 10 Zusammenarbeit mit dem JA in Bezug auf Belegung, Verpflichtung vorrangig Bonner Kinder aufzunehmen, Vorgaben der JHP zu U und Ü- Belegung werden eingehalten. 3 0 5 10 30 zunächst nur teilweise erfüllt (Nacharbeitung erforderlich). Nachbesserungen vorgenommen 80 erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt teilweise erfüllt nicht erfülltSeite 19 von 20 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebotes Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten (§ 48 KiBiz) 2 0 10 0 Fragestellung Stadt Bonn Punkt 6. bezieht sich auf Flexibilität eine 47 Wstd. Öffnungszeit gemäß § 48 wird nicht benannt. 7. Finanzierung Der Träger übernimmt den Eigenanteil 2 0 5 10 10 Fragestellung der Stadt Bonn Punkt 7. Es kann ein Eigenanteil von 3% zugesichert werden. 10 Gesamt 680 Ist ein mit dem Faktor 3 gewichtetes Kriterium nicht erfüllt, hat der Träger drei Wochen Zeit das Kriterium nachzuarbeiten. Das Nichterfüllen eines mit Faktor 3 gewichteten Kriteriums führt unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Gewichtung des Kriteriums ist der Faktor 1, 2 oder 3 mit dem die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 multipliziert wird. Wird ein Kriterium aufgrund der Lage im Aktionsraum sozialräumlich gewichtet, wird die erreichte Punktzahl 0, 5 oder 10 mit dem Faktor 4 multipliziert. Bei diesem Kriterium gibt es ausschließlich die Ausprägungen nicht erfüllt / erfüllt . erfüllt teilweise erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfülltSeite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de