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231818 · Beschlussvorlage

Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.) in Bonn-Vilich

Nummer
231818
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231818-02 AA CDU-Änderungsantrag: Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.) in Bonn-Vilich Antrag zur Vorlage 231818
  2. 231818-01 ST Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.) in Bonn-Vilich

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Beschlussvorlage
öffentlich
231818
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Übernahme Trägerschaft für die dreigruppige
Kindertageseinrichtung Am Ledenhof (Freudestr.)
in Bonn-Vilich
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Für die Erstellung war eine aufwändigere verwaltungsinterne Abstimmung von
Nöten, sodass die Vorlage nicht früher eingebracht werden konnte.
Es ist zwingend erforderlich, den ausgewählten Träger frühzeitig, sprich bereits
in der Phase der konkreten Ausführungsplanung, an der Entscheidungsfindung
in Bezug auf Ausstattung des Gebäudes und der Gestaltung des
Außengeländes zu beteiligen.
Kann dies nicht sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass getroffene
Entscheidungen, die nicht zum jeweiligen Trägerprofil passen, nachträglich zu
Lasten der Bundesstadt Bonn wieder umgeplant werden müssen.
Beschlussvorschlag
1. Die Trägerschaft über die neue dreigruppige Kindertageseinrich-
tung „Am Ledenhof“ (Freudestr.) in Bonn-Vilich wird mit der nach-
stehend aufgeführten Gruppenstruktur:
a) 1 x Gruppenform I c für 20 Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schu-
leintritt (20 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
1 x Gruppenform II c für 10 Kinder von 4 Monaten bis unter 3 Jahren
(5 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 5 Plätze mit
einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
1 x Gruppenform III für insgesamt 23 Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt (13 Plätze mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und
10 Plätze mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden)
der Terminal for Kids gGmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt
vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landes-
jugendamt.
b) Terminal for Kids gGmbH erhält ab Inbetriebnahme (frühestens im
Laufe des Kita-Jahres 2024/25) der Kindertageseinrichtung „Am Le-Seite 1 von 7
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denhof“ (Freudestr.) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebs-
kosten der Einrichtung auf Grundlage § 36 Abs. 3 Kinderbildungsge-
setz (KiBiz) in Höhe von 92,2% %.
Die Liegenschaft wird an den Träger für die Zwecke des Betriebes
einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermög-
lichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.
c) Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zusam-
men aus den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale nach DVO
KiBiz, §§ 7 und 8.
d) Die Beschaffung aller sog. festen Einbauten (Zentralküche, Pfle-
ge/Wickeleinheiten und Garderoben) sowie die Beschaffung der ge-
samten Möblierung und Einrichtungs - u. Ausstattungsgegenstände
erfolgt in Eigenregie des zukünftigen Trägers. Hierfür ist eine Weiter-
bewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Be-
treuungsplätze unter Berücksichtigung der Übernahme des 10% Ei-
genanteils des Trägers vorgesehen. Das lose Spiel- und Beschäfti-
gungsmaterial ist von Terminal for Kids auf eigene Kosten zu be-
schaffen.
e) Die Haushaltsmittel zur Förderung der Betriebskosten nach dem Ki-
Biz sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten
2. Finanzierung des gesetzlichen Trägeranteils für die neue Einrich-
tung
a) Die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils i.H.v 7,8 % am Einrich-
tungsbudgets wird (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gül-
tigen Betriebserlaubnis) max. für 2 Kita-Jahre zu 100 % durch die Bun-
desstadt Bonn übernommen. So soll dem Umstand Rechnung getragen,
dass in der Anfangsphase beim Aufbau/Eröffnung einer neuen Einrich-
tung zusätzliche Kosten anfallen (bspw. Personalakquise, Finanzierung
Eigenanteil bei investiver Förderung Beschaffung loses Spiel u. Be-
schäftigungsmaterial etc.).
Begründung
zu 1.)
Nach Aufrufung des Interessenbekundungsverfahren sind insgesamt 5 Bewer-
bungen zum Stichtag 15.02.2023 fristgerecht eingegangen.
Nachstehend aufgeführte Träger (alle als sonstige freie Träger mit einem ge-
setzlichen Trägeranteil von 7,8 %) haben sich beworben
➢ CJD NRW Süd (im Laufe des Verfahrens wurde die Bewerbung zurück-
gezogen)
➢ Global Education gGmbH
➢ Step Kids Edukation gGmbH
➢ Terminal for Kids gGmbHSeite 2 von 7
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➢ AWO Bonn Rhein Sieg
Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch eine Kommission (bestehend
aus Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend u. Familie sowie aus Mitgliedern
der AG 78 Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege) bewertet. Aus
verfahrensökonomischen Gründen wurden die Bewertungen der einzelnen Be-
werbungen durch Zweier-Teams vorgenommen.
Die inhaltliche Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgte nach dem mo-
difizierten Verfahren zur Vergabe von Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen (siehe DS 221833) anhand der dafür entwickelten Bewer-
tungsmatrix.
Von den maximal möglichen 890 Gesamtpunkten entfielen auf den Bewerber
Terminal for Kids insgesamt 845 Punkte.
Die restlichen 3 Bewerber bewegten sich in einer Spanne von 680-810 Ge-
samtpunkten.
Für einen detaillierteren Überblick über die Auswertungen wird nachstehend
das Punkteergebnis je Teilbereich dargestellt
➢ Trägerkompetenz und Referenzen (max. mögliche Punkte 200)
Terminal for Kids 180 Punkte.
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 170-195 Punkten
➢ Personal (max. mögliche Punkte 90)
Terminal for Kids 90 Punkte.
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-80 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Querschnittsaufgaben- (max. mögliche Punkte
280)
Terminal for Kids 280 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 250-270 Punkten
➢ Pädagogisches Konzept -Bildungsbereiche- (max. mögliche Punkte 60)
Terminal for Kids 60 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 40-60 Punkten
➢ Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement (max. mögliche Punkte 100)
Terminal for Kids 100 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 70-100 Punkten
➢ Sozialraumorientierung/Kooperation (max. mögliche Punkte 120)
Terminal for Kids 115 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 80-100 Punkten
➢ Ausgestaltung des Betreuungsangebotes /Finanzierung
(max. mögliche Punkte 40)
Terminal for Kids 20 Punkte
Die restlichen Bewerber in einer Spanne von 10-20 Punkten
Bei allen Bewerbern wurden zunächst nicht alle 18 mit dem Faktor 3 gewichteteSeite 3 von 7
Seite 4
Kriterien erfüllt. (die Anzahl der nachzubessernden Kriterien pro Träger lag in
einer Spanne zwischen 1 -3). Innerhalb der dreiwöchigen Frist haben aber alle
Bewerber eine überprüfbare und somit erfolgreiche Nachbesserung vorge-
nommen.
zu 2)
Mit der Änderung des bisherigen Trägerauswahlverfahrens erfolgte auch eine
inhaltliche Abkehr von dem bisher angewandten Bewertungsmaßstab. Bis dato
wurden wirtschaftlichen Aspekten- hier in Form des vollständig zu erbringen-
dem gesetzlichem Trägeranteils- Vorrang eingeräumt. Wurde dies durch die
Interessenten nicht verbindlich erklärt, erfolgte keine abschließende Bewertung
der Bewerbung unter pädagogischen Gesichtspunkten.
In der Begründung zur Vorlage 221833 weist die AG 78 die politischen Ent-
scheidungsträger eindringlich darauf hin, dass man für zukünftige Entscheidun-
gen im Rahmen der Vergabe neuer Trägerschaften doch prüfen möge, ob der
gesetzliche Trägeranteil auch ganz oder teilweise durch die Stadt Bonn über-
nommen werden könnte. Der Hinweis der AG 78 erfolgte mit dem Wissen um
die Notwendigkeit einer langfristigen Sicherstellung der Trägerpluralität in Bonn.
Es wurde betont, dass die Herstellung und Umsetzung einer landesweit aus-
kömmlichen Finanzierung der Kinderbetreuung ureigenste Aufgabe des Lan-
desgesetzgebers ist und nicht dauerhaft zu Lasten der jeweiligen Kommunen
gehen kann.
Bis zum Abgabetermin der Bewerbungen für das Interessenbekundungsverfah-
ren am 15.02.2023 gab es zu dieser Thematik noch keine verbindliche Ent-
scheidung durch die politischen Gremien der Bundesstadt Bonn. In der Sitzung
des Rates der Bundesstadt Bonn am 23.03.2023 wurde eine bis zum
31.07.2028 befristete freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile in
einem Stufenmodell für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beschlossen
(DS 230479).
Die Bewerber wurden daraufhin von der Fachverwaltung über diese Änderun-
gen in Kenntnis gesetzt und parallel die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Punkt
7. Finanzierung gegebenenfalls Aktualisierungen der bis dato gemachten An-
gaben vorzunehmen. Von den Trägern hat keiner seine ursprünglichen Anga-
ben angepasst.
Anm.: Aktuell ist der Baubeginn für die Kita Am Ledenhof noch nicht erfolgt.
Dies ist bedingt, durch den Umstand, dass der Rat der Bundessstadt Bonn erst
im März 2024 final über den Ankauf der Liegenschaft entscheiden wird. Unter
Annahme der günstigsten Variante (sofortiger Baubeginn nach Entscheidung)
wird eine Übergabe an den Träger eher Anfang 2026 realistisch sein. Dieser
Zeitpunkt liegt definitiv nach der für Anfang 2025 vorgesehenen Evaluierung
der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile (DS-Nr. 230479), so
dass aus Sicht der Fachverwaltung diese Ergebnisse nicht in die jetzige Ent-
scheidung mit einfließen können.
Hier ist durchaus die Annahme gerechtfertigt, dass sich die Bewerber auf Ver-
trauensschutz berufen werden, sollte jetzt rückwirkend nach Ende der Bewer-
bungsfrist eine nachteilige Auslegung des Punktes 7 Finanzierung der Bewer-
tungsmatrix erfolgen.Seite 4 von 7
Seite 5
Gleichwohl ist festzuhalten, dass diese Vorgehensweise nur die aktuellen Trä-
gerauswahlverfahren Am Ledenhof, (Freudestr.), Campus Bonn (Poppelsdorfer
Allee 31-33 sowie Fritz-Bauer-Str. betrifft.
Für alle noch vor der Evaluierung zu startenden formalen Trägerauswahlverfah-
ren erfolgt zukünftig zu Punkt 7 Finanzierung der Bewertungsmatrix der bin-
dende Hinweis, dass eine mögliche freiwillige Übernahme der gesetzlichen
Trägeranteile nur auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung möglich sein wird.
Von den schlussendlich ausgewerteten Bewerbungen gaben 3 Träger an eine
100 % Finanzierung zu benötigen (einschließlich der Terminal for Kids
gGmbH). Ein Träger sagte die Erbringung von 3 % des gesetzlichen Trägeran-
teiles zu.
Neben dem zu Punkt 2 formulierten Beschlussvorschlag wären aus Sicht der
Fachverwaltung nachstehend aufgeführte Optionen ebenfalls denkbar:
Option 1:
Die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils i.H.v 7,8 % am Einrichtungs-
budget wird zeitlich unbegrenzt (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils
gültigen Betriebserlaubnis) zu 100 % durch die Bundesstadt Bonn übernom-
men.
Option 2:
Die Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils i.H.v 7,8 % am Einrichtungs-
budget wird temporär (nach Inbetriebnahme und auf Basis der jeweils gültigen
Betriebserlaubnis) zu 100 % analog der Laufzeitregelung des Ratsbeschlusses
vom 23.03.2023 (DS-Nr. 230479) bis zum 31.07.2028 zu 100 % durch die Bun-
desstadt Bonn übernommen.
Option 3:
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller anerkannten Träger von Kindertages-
einrichtungen wird die Anwendung des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS.-
Nr. 230479) auch für die Vergabe der Trägerschaften für neu errichtete Kinder-
tageseinrichtungen angewandt. In Rahmen eines Stufenmodells können so bis
maximal 60 % des gesetzlichen Trägeranteils durch die Bundesstadt Bonn auf
Basis der KiBiz-Anmeldungen (Stichtag 15.03.eines jeden Jahres) übernom-
men werden.
Sollte die Anwendung der Optionen 2und 3 in Erwägung gezogen werden be-
steht die Möglichkeit, dass die Terminal for Kids gGmbH die Übernahme der
Trägerschaft schlussendlich ablehnen könnte. Auch die anderen 3 Bewerber
benötigen nach ihren Angaben eine monetäre Unterstützung bei der Finanzie-
rung des gesetzlichen Trägeranteils, die über die max. möglichen 60 % des
neuen Stufenmodells hinausgeht, so das im Worst Case zu befürchten ist,
letztendlich keinen Träger für den Betrieb der Einrichtung zu finden.
Wird dagegen die vollständige Übernahme des gesetzlichen Trägeranteiles für
neue in Betrieb gehende Kindertageseinrichtungen beschlossen, darf konsta-
tiert werden, dass spätestens im Rahmen der für das Kita-Jahr 2025/26 anvi-Seite 5 von 7
Seite 6
sierten Evaluation für eine weitere freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trä-
geranteile mit Verweis auf die bereits zitierte Gleichbehandlung die Forderung
nach einer vollständigen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile der „Be-
standskindertageseinrichtungen“ ebenso erhoben wird. Unter Berücksichtigung
der prekären Haushaltslage der Bundestatt Bonn erscheint dies aus rein mo-
netären Aspekten aktuell nicht darstellbar zu sein. Aus dem Blickwinkel einer
rein fachlichen Bewertung favorisiert die Verwaltung die Beibehaltung bzw. den
Erhalt der Trägerpluralität und somit indirekt die vollständige Übernahme der
gesetzlichen Trägeranteile durch kommunale Haushaltsmittel, solange der
Landesgesetzgeber im Grundsatz an der Erbringung von Trägeranteilen
festhält. Finanztechnisch ist der Betrieb einer Kindertageseinrichtung in freier
Trägerschaft für die Kommune mit Blick auf die tatsächlich anfallenden Auf-
wendungen auch kostengünstiger.
Die Haushaltsmittel für die freiwillige Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile
sind im Haushaltsplan 2023/2024 nur für die Option 3 enthalten. Sollte gemäß
Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 bzw. alternativ die Option 1 oder 2 beschlossen
werden, müssen zusätzliche Finanzmittel von mindestens 40 % (maximal 60
%je nach gewähltem Stufenmodell) des gesetzlichen Trägeranteiles zusätzlich
bereitgestellt werden.
Mittlerweile ist die Fortschreibungsrate bekanntgegeben worden (Steigerung
der Kindpauschalen um 9,65 % und der pauschalen Mietförderung um 6,31 %,
so dass bei Annahme des Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 bzw. der Option 1
oder 2 in diesem Einzelfall zusätzliche Haushaltsmittel bezogen auf die Kind-
pauschalen von 2024/25 rund 36.215 € bereitgestellt werden müssten. In den
Folgejahren ist ebenfalls mit einer Steigerung zu rechnen. Eine Deckung dieser
Mehrkosten im Gesamtbudget ist nicht darstellbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kindergartenjahr 2024/2025 (August 2024 bis Juli 2025)
Berechnung Option 3
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 6 von 7
Seite 7
Auszahlungen /
Aufwendungen
718.624,20 € 151000602/
731000
2024/2025
Einzahlungen /
Erträge
408.477,51 € 151000602/
611000,
631000
2024/2025
Haushaltsbelastung
jährlich
310.146,68 €
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 18:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de