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231780-03 AA · Änderungsantrag

CDU/SPD/FDP-Kooperation-Änderungsantrag: Leerstandserfassung Antrag zur Vorlage 231780-02

Nummer
231780-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231780 Leerstandserfassung

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Änderungsantrag
öffentlich
231780-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Georg Goetz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Peter Kox
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Petra Nöhring
15.09.2026
CDU/SPD/FDP-Kooperation-Änderungsantrag:
Leerstandserfassung
Antrag zur Vorlage 231780-02
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorhandenen Erkenntnisse über
Wohnungsleerstände systematisch zusammenzuführen und ein
Wohnungsleerstandsmonitoring zu entwickeln. Ziel ist nicht die vollständige und
fortlaufende adressscharfe Erfassung sämtlicher leerstehender Wohnungen,
sondern eine belastbare Einschätzung von Umfang, Entwicklung und
räumlicher Konzentration längerfristiger Wohnungsleerstände im Bonner
Stadtgebiet.
2. Hierzu sollen insbesondere die im Rahmen der Wohnraumstärkung und der
Zweckentfremdungssatzung bereits erhobenen Daten und Hinweise sowie
weitere bei der Stadt vorhandene und datenschutzrechtlich nutzbare
Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet werden. Die Verwaltung prüft
ergänzend, inwieweit aggregierte Daten, insbesondere auf Ebene statistischer
Bezirke oder Baublöcke, für das Monitoring nutzbar gemacht werden können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher
sowie weiterer großer Wohnungsbestandshalter zur regelmäßigen Übermittlung
aggregierter Leerstandsdaten zu prüfen und diese Daten – soweit möglich – in
das Monitoring einzubeziehen.
4. Über die Ergebnisse des Monitorings wird künftig regelmäßig im
Wohnungsmarktbericht berichtet. Dabei sollen insbesondere die Zahl der
bekannt gewordenen bzw. überprüften Leerstandsfälle, räumliche
Auffälligkeiten sowie – soweit ermittelbar – die Zahl der wieder einer
Wohnnutzung zugeführten Wohnungen dargestellt werden.
5. Die Erkenntnisse des Monitorings sollen insbesondere für die Umsetzung
des Handlungskonzeptes Wohnen, die Wohnraumstärkung und die PrüfungSeite 1 von 3
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wohnungs- bzw. stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarfs genutzt
werden.
6. Auf eine systematische Erfassung von Gewerbeleerständen wird verzichtet.
7. Die Verwaltung berichtet den zuständigen Fachausschüssen nach einem
Jahr über die Umsetzung und darüber, ob und gegebenenfalls welche
weitergehenden Erhebungsmöglichkeiten mit vertretbarem Ressourcenaufwand
bestehen.
Begründung
Der ursprüngliche politische Auftrag zur systematischen Leerstandserfassung
beruhte auf einem weiterhin bestehenden wohnungspolitischen
Erkenntnisdefizit: Für Bonn liegen keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse
darüber vor, in welchem Umfang Wohnraum längerfristig leer steht, wie sich
dieser Leerstand entwickelt und ob sich räumliche Schwerpunkte erkennen
lassen. Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt ist es sinnvoll, neben
den Potenzialen des Neubaus auch den vorhandenen, aber nicht genutzten
Wohnraum in den Blick zu nehmen.
Bemerkenswert ist, dass die Verwaltung selbst dieses Erkenntnisinteresse
bereits ausdrücklich formuliert hat. Im Jahresbericht 2022 zur
Wohnraumstärkung führte sie aus, dass in Bonn noch keine systematische
Erfassung des Leerstands stattfinde. Zugleich bestehe in weiten Teilen der
Verwaltung Konsens darüber, dass beispielsweise künftige
Wohnungsmarktberichte auch eine Aussage zum Leerstand treffen müssten,
„um Bedarfe und (Fehl-)Entwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen
ergreifen zu können“. An diesem sachlichen Befund hat sich nichts geändert.
Die nun vorliegende Verwaltungsvorlage weist allerdings darauf hin, dass eine
vollständige, fortlaufende und gebäudescharfe Erfassung sämtlicher
Leerstände mit erheblichen methodischen, datenschutzrechtlichen und
personellen Schwierigkeiten verbunden wäre. Insbesondere die ursprünglich
diskutierte Stromzählermethode steht für eine flächendeckende adressscharfe
Erfassung nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Diese Einwände werden mit
dem geänderten Beschlussvorschlag aufgegriffen.
Aus der Feststellung, dass ein vollständiges Leerstandskataster nicht mit
vertretbarem Aufwand realisierbar ist, folgt jedoch nicht, dass auf eine
systematische Beobachtung des Wohnungsleerstands insgesamt verzichtet
werden sollte. Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass bereits heute im
Rahmen der Zweckentfremdungssatzung Hinweise auf Wohnungsleerstände
entgegengenommen, überprüft und Daten hierzu im Amt für Soziales und
Wohnen zusammengetragen werden. Ebenso hält sie aggregierte
Leerstandsdaten grundsätzlich für geeignet, Hinweise auf räumliche
Auffälligkeiten zu liefern und gegebenenfalls weitergehende wohnungs- oder
stadtentwicklungspolitische Prüfungen auszulösen.Seite 2 von 3
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Die Vorlage führt zudem selbst aus, dass eine Leerstandserfassung ein
Baustein des städtischen wohnungspolitischen Handelns sein und in das
Handlungskonzept Wohnen einfließen kann. Vorgeschlagen wird deshalb kein
aufwendiges neues Vollkataster, sondern ein pragmatisches Monitoring, das
vorhandene Daten systematisch zusammenführt, freiwillig bereitgestellte Daten
größerer Wohnungsbestandshalter einbezieht und die gewonnenen
Erkenntnisse regelmäßig im Wohnungsmarktbericht sichtbar macht.
Der Vorschlag der Verwaltung, lediglich die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher
Großeigentümerinnen und Großeigentümer zu prüfen, greift insofern zu kurz.
Wenn eine freiwillige eigentümerbezogene Erhebung einen sinnvollen Beitrag
leisten kann, sollte die Ansprache nicht von vornherein auf öffentliche
Bestandshalter begrenzt werden. Auch größere private und
genossenschaftliche Wohnungsunternehmen können – bei entsprechender
Mitwirkungsbereitschaft und in aggregierter Form – zur Verbesserung der
Datengrundlage beitragen.
Auf die systematische Erfassung von Gewerbeleerständen soll dagegen
verzichtet werden. Wohnungs- und Gewerbeleerstände unterscheiden sich
sowohl hinsichtlich der Zielsetzung als auch hinsichtlich der verfügbaren
Datengrundlagen und Instrumente. Für den Gewerbebereich verweist die
Verwaltung zudem auf den bereits etablierten Informationsaustausch der
Wirtschaftsförderung mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Maklern und
Projektentwicklern sowie auf den jährlichen Büromarktbericht. Der Schwerpunkt
des politischen Auftrags soll daher auf der Aktivierung dringend benötigten
Wohnraums liegen.
Mit dem Änderungsantrag werden damit die von der Verwaltung vorgetragenen
Bedenken hinsichtlich Aufwand, Datenschutz und einer flächendeckenden
adressscharfen Erfassung aufgenommen, ohne das wohnungspolitisch
weiterhin berechtigte Erkenntnisinteresse aufzugeben. Gerade vor dem
Hintergrund des Handlungskonzeptes Wohnen sollte kommunale
Wohnungspolitik auf einer möglichst belastbaren Datengrundlage beruhen und
ihre Entwicklung anhand nachvollziehbarer Kennzahlen beobachten können.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de