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231765-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024

Nummer
231765-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231765 Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens für das Jahr 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231765-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Gebührenkalkulation des Friedhofs- und
Bestattungswesens für das Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Fehler in den Anlagen der Beschlussvorlage:
In der Vorlage der Gebührenordnung wurde versehentlich der Wert für den Ge-
bührentatbestand 1.20 „Verlängerung von Wahlgrabkammern“ falsch übertra-
gen. In den übrigen Anlagen sowie in der Berechnung zur gewollten Unterde-
ckung wurde stets der kalkulierte Gebührensatz verwandt. Die Anlage Städte-
vergleich wurde lediglich redaktionell angepasst (doppelte Darstellung eines
Vergleiches)
Erläuterung zu Punkt 5 „gewollte Unterdeckung“:
Die Beschlussvorlage sieht unter Punkt 5 die „gewollte Unterdeckung“ in Höhe
von 507.357,00 € für die Nutzung der Trauerhallen auf den Bonner Friedhöfen
vor.
Bei der Erstellung des Friedhofskonzeptes wurden alle Trauerhallen auf den
städtischen Friedhöfen beleuchtet. Diese sind aufgrund ihres teilweise mangel-
haften Allgemeinzustandes und ihrer Ausstattung in Teilen zumeist nicht mehr
konkurrenzfähig mit neuwertigen Trauerhallen z.B. von Bestattungsinstituten.
Daher wurden in der Entwurfsphase des Friedhofskonzeptes u.a. 14 Trauerhal-
len zur Schließung vorgesehen.
In beratenden, der Beschlussfassung vorgelagerten, Gesprächen mit Vertretern
von Glaubensgemeinschaften und verschiedenen Gewerken wurde die beson-
dere Bedeutung aller Kapellen bzw. Trauerhallen als prägender Bestandteil und
als Herzstück eines Friedhofs angesehen, so dass von generellen, kurzfristigen
Schließungen aktuell abgesehen wird.
Die städtischen Trauerhallen sind als prägender Teil des Kulturgutes Friedhof
anzusehen. Neben ihrer teilweisen Eigenschaft als Denkmal stellen sie auch
einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge dar. Es ist auch Aufgabe der Kom-
mune Räumlichkeiten vorzuhalten, um Angehörigen unabhängig von Kirchen-
zugehörigkeit oder privaten Anbietern die Möglichkeit eines würdigen Abschie-
des zu gewährleisten.Seite 1 von 16
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Dennoch sollten die hohen Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der
33 Kapellen kritisch geprüft werden. Die Nutzungszahlen sind seit Jahren rück-
läufig.
Eine kostendeckende Gebühr würde voraussichtlich jedoch eine weitere erheb-
liche Senkung der Nachfrage bedeuten. Durch die gewollte Reduzierung der
Gebühren unter die volle Kostendeckung, können zumindest ein Teil der Kos-
ten, die durch Unterhaltung, Personal, Energiekosten usw. auch bei einer
Nichtnutzung entstehen, gedeckt werden.
Durch einen Verzicht auf die gewollte Unterdeckung können demzufolge keine
Mehreinnahmen generiert werden. Im Gegenteil: Durch das Wegbrechen der
Nachfrage würden auch die letzten Einnahmen zur Finanzierung der Kapellen
voraussichtlich entfallen.
Die Verwaltung wird in den kommenden Jahren für die Friedhofshallen insbe-
sondere unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte
- Anzahl der Nutzungen,
- baulicher Zustand der Trauerhalle,
- alternativer Angebote von Aussegnungshallen im näheren Umfeld durch
Kirchen oder privaten Anbietern,
die Kosten für den Betrieb der Bauwerke grundlegend ermitteln. Ebenso wer-
den die Prüfung und Sondierung potenzieller alternativer Nutzungsmöglichkei-
ten vorangetrieben. Die sich hieraus ergebenen Maßnahmen werden den politi-
schen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
Anlage/n
1 An01 Gebührenordnung korrigiert (öffentlich)
2 An08 Städtevergleich korrigiert (öffentlich)Seite 2 von 16
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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de