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231744-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn; Drucksachengruppe 231744

Nummer
231744-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231744 19. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Bundestadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231744-07 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum BBB-Antrag: N-Vorlage zur 24.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Bundestadt Bonn; Drucksachengruppe 231744
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Laut Begründung des Antrags wird seitens der antragsstellenden Fraktion die
Zielsetzung verfolgt, die frühere Praxis wieder aufleben zu lassen,
unterschiedslos alle Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in den Bezirksvertretungen fassen zu lassen. Dies ist jedoch
kommunalrechtlich nicht möglich. Auch unter der früheren Fassung der
Bezirkssatzung (Anlage zur Hauptsatzung der Bundeststadt Bonn) war die
frühere Praxis bereits nicht von der Gemeindeordnung gedeckt (s. hierzu die
Begründung zur Verwaltungsvorlage DS 231744).
Eine Annahme des Antrags wird daher nicht zur ausschließlichen
Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretungen über die Durchführung der
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit führen. Wie bereits in der
Stellungnahme DS 231744-06 dargelegt wird der Beschluss des Antrags nur
dazu führen, in jedem Bauleitplanverfahren über die Frage der bezirklichen
bzw. überbezirklichen Auswirkungen einer beabsichtigten Planung im Einzelfall
befinden zu müssen, ohne dass dem ein politisch beschlossener
allgemeingültiger Rahmen zugrunde liegt. Das Ziel der antragstellenden
Fraktion ist somit nicht erreichbar, Zif. 2 des Antrags läuft insofern ins Leere
bzw. wäre nicht umsetzbar.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de