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231738-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch

Nummer
231738-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231738 Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231738-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
20.09.2023
Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten
Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
„Unter Punkt 5 des Ratsbeschlusses vom 22.08.23 wird auf Grundlagen zum
Planen inklusiver Spielplätze DS 230056 eingegangen, in die bereits seit
einigen Jahren die BG (Behindertengemeinschaft) Bonn mit einbezogen wird.
Bei dem Begriff „Inklusion“ geht es nicht um Menschen mit und ohne
Behinderung, sondern darum alle Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten
abzuholen und Grundvoraussetzungen für gemeinschaftliches Miteinander und
Teilhabe zu schaffen. Dazu gehört neben der Barrierefreiheit, das Fördern von
Motorik, Balance und Koordination, das Ansprechen unterschiedlicher Sinne,
das Bewegungsgefühl aber auch die Kommunikation zu den öffentlichen
Spielplätzen.
Speziell für Tannenbusch sind bei den Spielplatzneubauprojekten (2012-2014)
im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ Anforderungen für
behinderte Menschen auf Basis des damaligen Stands der Technik
berücksichtigt worden. So verfügen z. B. die Spielplätze am KBE Dreieck, an
der Ostpreußen- und an der Schlesienstraße überbreite, gefällearme und
befestigte Wege, die die Spiel- und Aufenthaltsflächen miteinander verbinden.
Es gibt bunte Spielgeräte, Kletternetze, Schaukeln und Rutschen mit
unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zum Beklettern und Balancieren.
Zudem liegt das Spielhaus und das Kleinspielfeld inmitten des Spielplatzes
KBE Dreieck und ist barrierefrei über zwei Zugänge von der Hohe Straße und
einem von der Ostpreußenstraße erreichbar.
Leider kann jedoch der Zugang zu einzelnen Spielgeräten nicht immer
barrierefrei erfolgen, weil die Bereiche um die Spielgeräte herum aus
Sicherheitsgründen aus fallschutzdämpfenden Materialien hergestellt werden
müssen und zudem meistens auch noch die Funktion einer Sandspielfläche
übernehmen. Diese Flächen sind mit einem Rollstuhl nicht befahrbar. Am
Waldenburger Ring gibt es einen kleinen Spielplatz an einer Kita mit
befahrbarem Fallschutzbelag aus Gummi.
Reine Rollstuhlfahrerschaukeln, wie sie derzeit auf dem Markt angeboten
werden, sind zwar tolle Erlebnisse für Rollstuhlfahrende, tragen aber nicht zum
gemeinsamen Spiel bei und sind auf Grund der Vandalismusanfälligkeit nicht
für den öffentlichen, unbetreuten Bereich geeignet. Darüber hinaus sind dieseSeite 1 von 2
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nur bedingt mit den Sicherheitsanforderungen an „normale“ Schaukeln in
Hinblick auf Verletzungsmöglichkeiten anders damit spielender Kinder konform,
z. B. durch Bekletterbarkeit oder Einklemmgefahren für Füße.
Eine (inklusive) Erweiterung des Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch ist
derzeit nicht vorgesehen. (vgl. DS 230055).
Im Zuge der erforderlichen Ersatzbeschaffung für irreparable Spielgeräte wird
die Berücksichtigung inklusiver Aspekte zugesagt.
In der gesamtstädtischen Spielplatzentwicklung wird großer Wert auf eine enge
Zusammenarbeit mit der Behindertengemeinschaft Bonn gelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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