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231738 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch

Nummer
231738
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
20.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.12.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.11.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 115,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231738-01 ST Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231738
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.09.2023
Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten
Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage hiermit im Grüngürtel Tannenbusch Spielgeräte für Kinder mit
Handicap zu bauen. Darunter sollte sich insbesondere eine Rollstuhlschaukel
befinden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
1
Von:
Gesendet: Mittwoch,20.September202311:28
An: VL_OB-11_buergerbeteiligung
Betreff: Fwd:BürgerantragaufErrichtungeinesrollstuhlgerechtenSpielplatzesim
GrüngürtelTannenbusch
  








SehrgeehrteDamenundHerren,

ichbeantragehiermitimGrüngürtelTannenbuschSpielgerätefürKindermitHandicapzubauen.Daruntersollte
sichinsbesondereeineRollstuhlschaukelbefinden.

Begründung:
Immerwiederistmiraufgefallen,dassKindermitBehinderungvondernaheliegendenSchuleunddem
naheliegendenKindergartenimGrüngürtelnichtmitspielenkönnen,weilesdortkeinedafürgeeigneten
Spielgerätegibt.ZwargibtesinderNähe,aufdemSchulhofderChristophorus-FörderschuleeinpaarSpielgeräte
fürKindermitHandicap,dochleiderkannmandiesenichtaußerhalbderSchulzeitnutzen,auchsindsienurfürdie
SchülerderFörderschulenutzbar.DaesaberinderGegendnichtnurdurchdieChristophorus-Förderschule,
sondernauchdurchdeninklusivenKindergartenunddurchdasGustav-Heinemann-HausvieleEinrichtungenfür
KindermitHandicapgibt,machteinsolcherrollstuhlgerechterSpielplatzvielSinn.Beinahetäglichbenutzen
mehrereKlassenderFörderschule,KindergruppedesinklusivenKindergartenssowiediekleinenGästebzw.die
kleinenPatientendesGustav-Heinemann-HausesdieGrünanlage.Zurzeitistesdannso,dassKinderimRollstuhl
oderschwerkörperlichbeeinträchtigteKindernurzuschauenundnichtmitmachenkönnen.

Ichmöchteebenfallsvorschlagen,beiderPlanungdesrollstuhlgerechtenSpielplatzessowohldieFörderschuleals
auchdeninklusivenKindergarten,dasGustav-Heinemann-Haus,dieBehindertengemeinschaftBonnsowiedie
ElternvonbetroffenenKindernausderUmgebungmiteinzubinden.

MitfreundlichenGrüßen

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Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de