231738 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 231738
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 20.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.287 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231738 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 20.09.2023 Bürgerantrag: Errichtung eines rollstuhlgerechten Spielplatzes im Grüngürtel Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage hiermit im Grüngürtel Tannenbusch Spielgeräte für Kinder mit Handicap zu bauen. Darunter sollte sich insbesondere eine Rollstuhlschaukel befinden. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 1 Von: Gesendet: Mittwoch,20.September202311:28 An: VL_OB-11_buergerbeteiligung Betreff: Fwd:BürgerantragaufErrichtungeinesrollstuhlgerechtenSpielplatzesim GrüngürtelTannenbusch SehrgeehrteDamenundHerren, ichbeantragehiermitimGrüngürtelTannenbuschSpielgerätefürKindermitHandicapzubauen.Daruntersollte sichinsbesondereeineRollstuhlschaukelbefinden. Begründung: Immerwiederistmiraufgefallen,dassKindermitBehinderungvondernaheliegendenSchuleunddem naheliegendenKindergartenimGrüngürtelnichtmitspielenkönnen,weilesdortkeinedafürgeeigneten Spielgerätegibt.ZwargibtesinderNähe,aufdemSchulhofderChristophorus-FörderschuleeinpaarSpielgeräte fürKindermitHandicap,dochleiderkannmandiesenichtaußerhalbderSchulzeitnutzen,auchsindsienurfürdie SchülerderFörderschulenutzbar.DaesaberinderGegendnichtnurdurchdieChristophorus-Förderschule, sondernauchdurchdeninklusivenKindergartenunddurchdasGustav-Heinemann-HausvieleEinrichtungenfür KindermitHandicapgibt,machteinsolcherrollstuhlgerechterSpielplatzvielSinn.Beinahetäglichbenutzen mehrereKlassenderFörderschule,KindergruppedesinklusivenKindergartenssowiediekleinenGästebzw.die kleinenPatientendesGustav-Heinemann-HausesdieGrünanlage.Zurzeitistesdannso,dassKinderimRollstuhl oderschwerkörperlichbeeinträchtigteKindernurzuschauenundnichtmitmachenkönnen. Ichmöchteebenfallsvorschlagen,beiderPlanungdesrollstuhlgerechtenSpielplatzessowohldieFörderschuleals auchdeninklusivenKindergarten,dasGustav-Heinemann-Haus,dieBehindertengemeinschaftBonnsowiedie ElternvonbetroffenenKindernausderUmgebungmiteinzubinden. MitfreundlichenGrüßen Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de