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231736-08 · Mitteilungsvorlage

Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt - hier: Prüfauftrag aus der Ratssitzung 01.02.2024: Integrierter Stromanschluss in den Laternen für Veranstaltungen

Nummer
231736-08
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231736 Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231736-08
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung
Rheinuferpromenade 1. Bauabschnitt - hier:
Prüfauftrag aus der Ratssitzung 01.02.2024:
Integrierter Stromanschluss in den Laternen für
Veranstaltungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung des Rates vom 01.02.2024 wurde an die Verwaltung ein Prüfauf-
trag gestellt:
„2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob, wo es
sinnvoll erscheint, Leuchten mit einem integrierten Stromanschluss aus-
gestattet werden können, um zusätzliche Stromkästen bei Veranstaltun-
gen und anderen Anlässen entbehrlich zu machen. Wo das möglich ist,
möge es bei der Ausführung berücksichtigt werden.“
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:
Die Prüfung des Beschlusspunktes 2 ergab folgendes Ergebnis:
Die Integration von Steckdosen oder vergleichbaren Stromanschlüssen
in Beleuchtungsmasten, im Umfeld des Rheinufers, ist aus folgenden
Gründen technisch nicht möglich:
1. Da sich die gesamte Anlage im Hochwasserbereich befindet, wird die
Revisionsklappe inkl. der dahinter befindlichen Beleuchtungstechnik auf
einer Höhe von ca. 3,5m angeordnet. Aus Platzgründen ist es nicht
möglich die für den externen Stromanschluss benötigte zweite Revisi-
onsklappe so anzuordnen, dass diese sich ebenfalls außerhalb des
Hochwasserbereichs befindet.
2. Die Straßenbeleuchtung wird über ein separates Kabelnetz betrieben.
Die Beleuchtungskabel sind tagsüber abgeschaltet und können daher
nicht für den Betrieb eines Stromanschlusses genutzt werden.
3. Aus Sicherheitsgründen können Dritten keine Zugänge zu elektrischen
Anlagen der durch BonnNetz betriebenen Straßenbeleuchtung gewährtSeite 1 von 2
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werden.
Entsprechend wird in der Ausführung auf einen Einbau von zusätzlichen
Steckdosen in Mastleuchten verzichtet. In der ausführungsreifen Ent-
wurfsplanung (DS 231736) sind jedoch im 1. Bauabschnitt unterhalb der
Oper sowie im Bereich des Kinderspielbereiches neben dem Fahrkar-
tenpavillon je ein Unterflurverteiler für Veranstaltungen (Strom, Wasser,
Abwasser) oder mobile Gastronomieangebote eingeplant, so dass in
diesen Bereichen auf zusätzliche Stromkästen verzichtet werden kann
(Schaltschrank und Zähler werden separat in räumlicher Nähe, hoch-
wassersicher aufgestellt).
Jeder dieser Verteiler kann individuell mit mehreren Anschlüssen aus-
gestattet werden, so dass unterschiedliche Veranstalter gleichzeitig ver-
sorgt werden können. Die konkrete Dimensionierung und Bestückung
dieser Verteiler erfolgt in Abstimmung mit der Veranstaltungskoordinati-
on der Bundesstadt Bonn (DS 231736-05 ST).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de