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231720-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)

Nummer
231720-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231720 Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231720-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auftrag:
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung nachfolgende Fragen
zu beantworten:
• Im Januar 2023 wurde gemeinsam mit der Stadt Bornheim eine
Bürgerversammlung zwecks einer Namensfindung beschlossen. Wann hat
diese Bürgerversammlung stattgefunden, mit welchem Ergebnis, wo wurde dies
veröffentlicht.
• Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu erklären, wie es zu dem
jetzigen Namen „Rheingärten“ gekommen ist.
Antwort:
Der ursprüngliche Arbeitstitel „Rheinaue- Nord“ wurde bereits in der
Stellungnahme der Verwaltung (DS 221009-01 ST) als wenig geeignet bewertet
und es wurde vorgeschlagen, gemeinsam mit der Stadt Bornheim nach einem
besseren Titel zu suchen. Dies wurde untermauert mit dem Änderungsantrag
DS 221009-04 AA und der Aufforderung, einen entsprechenden
Bürger*innenwettbewerb zu gestalten.
Zwischenzeitlich wurde der Begriff „Rheingärten“ vom Ortsausschuss Auerberg
vorgeschlagen, der sowohl in der Verwaltung als auch von der Stadt Bornheim
positiv aufgenommen wurde und seitdem als Arbeitstitel genutzt wird. Für die
Durchführung eines Wettbewerbs standen bislang keine personellen
Kapazitäten zur Verfügung, so dass dieser Arbeitstitel nur intern bis auf
Weiteres verwendet wird. Im Rahmen der Konzepterarbeitung ist jedoch eine
Bürger- bzw. Stakeholderbeteiligung vorgesehen, die auch zur Namensfindung
genutzt werden kann.
Der Auftrag an das Planungsbüro (vgl. Mitteilungsinhalt) soll zeitnah erfolgen,
vorausgesetzt der positiven Entscheidung gemäß Bewirtschaftungsverfügung,
die Stand 06.11.2023 noch aussteht.
Anlage/n
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