231720-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)
Kerndaten
- Nummer
- 231720-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231720-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auftrag: Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung nachfolgende Fragen zu beantworten: • Im Januar 2023 wurde gemeinsam mit der Stadt Bornheim eine Bürgerversammlung zwecks einer Namensfindung beschlossen. Wann hat diese Bürgerversammlung stattgefunden, mit welchem Ergebnis, wo wurde dies veröffentlicht. • Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu erklären, wie es zu dem jetzigen Namen „Rheingärten“ gekommen ist. Antwort: Der ursprüngliche Arbeitstitel „Rheinaue- Nord“ wurde bereits in der Stellungnahme der Verwaltung (DS 221009-01 ST) als wenig geeignet bewertet und es wurde vorgeschlagen, gemeinsam mit der Stadt Bornheim nach einem besseren Titel zu suchen. Dies wurde untermauert mit dem Änderungsantrag DS 221009-04 AA und der Aufforderung, einen entsprechenden Bürger*innenwettbewerb zu gestalten. Zwischenzeitlich wurde der Begriff „Rheingärten“ vom Ortsausschuss Auerberg vorgeschlagen, der sowohl in der Verwaltung als auch von der Stadt Bornheim positiv aufgenommen wurde und seitdem als Arbeitstitel genutzt wird. Für die Durchführung eines Wettbewerbs standen bislang keine personellen Kapazitäten zur Verfügung, so dass dieser Arbeitstitel nur intern bis auf Weiteres verwendet wird. Im Rahmen der Konzepterarbeitung ist jedoch eine Bürger- bzw. Stakeholderbeteiligung vorgesehen, die auch zur Namensfindung genutzt werden kann. Der Auftrag an das Planungsbüro (vgl. Mitteilungsinhalt) soll zeitnah erfolgen, vorausgesetzt der positiven Entscheidung gemäß Bewirtschaftungsverfügung, die Stand 06.11.2023 noch aussteht. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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