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231720 · Mitteilungsvorlage

Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)

Nummer
231720
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
29.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 231720-01 ST Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231720
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Beschluss zum Bürgerantrag zur „Errichtung einer Rheinaue Nord zum
Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet“ folgend (DS-Nr.
221009), hat die Verwaltung mit der Stadt Bornheim eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie regelt die wesentlichen
Verantwortlichkeiten für die Projektbearbeitung und definiert u.a. die
Eigenleistungen aus den Haushalten der beiden Projektpartnerinnen. Die
Kooperationsvereinbarung findet sich im Anhang der Mitteilung.
Nächste Schritte:
Wie in der Kooperationsvereinbarung dargestellt, beauftragt die Verwaltung der
Stadt Bonn das Planungsbüro BGMR Landschaftsarchitekten mit der
Konzepterstellung in den Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI) als Vorbereitung auf
eine zukünftige Förderantragsstellung.
BGMR hat im Rahmen der Erarbeitung des Bonner Freiraumplanes diesen
Raum als Lupenraum untersucht und kann nun die darin erfolgte
Grundlagenrecherche, Entwicklungsziele und Planungsideen im Sinne des
Leitbildthemas Starke Landschaften anwenden.
Ziel des Projekts ist die Sicherung und die gemeinsame Entwicklung des
Freiraums im Sinne der Klimaanpassung, des Natur-, Landschafts- und
Artenschutzes, der Landwirtschaft und der Naherholung.
Die Vergabe soll im Oktober 2023 erfolgen, die Fertigstellung des Konzepts im
ersten Quartal 2024. Im gleichen Zeitraum wird die Verwaltung für die
Finanzierung der Umsetzung nach einem geeigneten Fördertopf (Land/Bund)
suchen.
Die Beauftragung umfasst die Durchführung einer Beteiligung von
Flächeneigentümer*innen und Stakeholdern, insbesondere der Landwirt*innen
und Kooperation mit dem Ortsausschuss Auerberg.Seite 1 von 38
Seite 2
Anlage/n
1 Kooperationsvertrag (öffentlich)
2 Plangebiet Rheingärten komp neu (öffentlich)
3 ank_kurzfassung_bf (öffentlich)
4 02.11.2022_Erlebnis.NRW_Foerderbekanntmachung (öffentlich)
5 230727-Förderung Grüne Infrastruktur NRW (öffentlich)Seite 2 von 38
Seite 3 von 38
Seite 4 von 38
Seite 5 von 38
Plangebiet Projekt Rheingärten
Plangebiet Projekt Rheingärten
"Vorabzug"
Plan:
bearb.:
Datum: Datum:Name: Name:
erstellt.:
geprüft:
Datenpfad:
geprüft:
geprüft:
Maßstab:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
Projekt:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
Der Bauherr
AMT FÜR UMWELT
BUNDESSTADT BONN
UND STADTGRÜN
geprüft:
Abgrenzung A1
0002
Frau
Faßbender 24.07.23
Hr. Kritzer 24.07.23
Bundesstadt Bonn
Stadt Bornheim
Stadtgrenze
ca. 1.500.000 m² Gesamtfläche
Projekt Rheingärten
1 : 4250Seite 6 von 38
Plangebiet Projekt Rheingärten
"Vorabzug"
Plan:
bearb.:
Datum: Datum:Name: Name:
erstellt.:
geprüft:
Datenpfad:
geprüft:
geprüft:
Maßstab:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
Projekt:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
Der Bauherr
geprüft:
Abgrenzung A1
0001
Frau
Faßbender 24.07.23
Hr. Kritzer 24.07.23
AMT FÜR UMWELT
BUNDESSTADT BONN
UND STADTGRÜN
Plangebiet Projekt Rheingärten
Stadtgrenze
ca. 1.500.000 m² Gesamtfläche
Projekt Rheingärten
Bundesstadt Bonn
Stadt Bornheim
1 : 4250Seite 7 von 38
1 von 3 | www.bmuv.de
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
der Bundesregierung in Kürze
Das ist Natürlicher Klimaschutz
Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore,
Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden
Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie wirken zudem als Puffer
gegen Klimafolgen, indem sie Hochwasser aufnehmen und bei Hitze für Abkühlung sorgen.
Und schließlich erhalten sie unsere Lebensgrundlagen, bieten wichtige Lebensräume für
Tiere und Pflanzen, speichern Wasser und sind Rückzugsorte für Menschen.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) wird Ökosysteme schützen, stärken
und wiederherstellen. Es verbindet Klimaschutz mit Naturschutz und sorgt mit einer Vielzahl
von Maßnahmen dafür, dass degradierte Ökosysteme wieder gesund, widerstandsfähig und
vielfältig werden.
Eine intakte Natur unterstützt uns gleich dreifach
• Klimaschutz: Die Natur hilft uns im Kampf gegen die Erderhitzung und bei der
Einhaltung unserer Klimaziele. Gesunde Ökosysteme speichern CO2. Umgekehrt
gilt: Werden Ökosysteme zerstört, setzen sie in kurzer Zeit den über
Jahrtausende gebundenen Kohlenstoff frei. Wenn wir intakte Natur stärken und
geschädigte Ökosysteme wiederherstellen, ist das ein aktiver Beitrag zur
Treibhausgas-Minderung und damit zum Klimaschutz.Seite 8 von 38
2 von 3 | www.bmuv.de
• Artenvielfalt: Die Natur hilft uns beim Erhalt der biologischen Vielfalt und der
Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Gesunde Ökosysteme bieten
Lebensraum für eine große Vielfalt an Tieren und Pflanzen. Die Natur arbeitet
unermüdlich für uns Menschen: zum Beispiel indem Kleinstlebewesen unsere
Böden fruchtbar halten und Insekten unsere Nahrungspflanzen bestäuben.
• Klimavorsorge: Die Natur hilft uns, Vorsorge zu treffen gegen die Folgen der
Klimakrise. Viele Folgen spüren wir schon jetzt: Hitzewellen und Dürren auf der
einen, Starkregen und Überflutungen auf der anderen Seite. Gesunde Wälder,
Moore und Auen dagegen halten das Wasser in der Landschaft. Sie können
Wasser aufnehmen, für Dürrezeiten speichern und bei Hochwasser als
Überschwemmungsflächen zur Verfügung stehen. So kann die Stärkung und
Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts gelingen. Das ANK ist hier
eng mit der Nationalen Wasserstrategie verknüpft.
Das leistet das Aktionsprogramm
Das Programm enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum
Beispiel in den Bereichen Moore, Waldökosysteme, Meere und Küsten, Siedlungs-
und Verkehrsflächen oder Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung
stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit.
Mit breiter Unterstützung für Natürlichen Klimaschutz
Das ANK ist Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Rund 120
Stellungnahmen und über 1.000 Online-Kommentare sind beim Bundesumweltministerium
eingegangen. Jeder Verbesserungsvorschlag wurde inhaltlich geprüft. Es gab viel
Zustimmung und Zuspruch für das ANK. So wurde eine breite Allianz für die Umsetzung
geschmiedet – mit Landbesitzenden, Naturschützer*innen und Verantwortlichen vor Ort.
Erste Umsetzungsschritte – Städte und ländlicher Raum
Wo es möglich und sinnvoll ist, soll die Umsetzung sofort beginnen. Erste Maßnahmen
sollen in Abstimmung mit den anderen Ressorts schnell anlaufen. Zum Beispiel:
• die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Natürlichen Klimaschutz. Dort
werden Interessierte, wie beispielsweise Landbesitzende, Informationen über
passende Fördermöglichkeiten vor Ort in ihrer Region erhalten.
• die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im
ländlichen Raum. In kommunalen Projekten sollen Flächen gezielt so genutzt
werden, dass sie Klimaschutz und biologische Vielfalt fördern, ländliche Gebiete
attraktiver machen und der Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise dienen.Seite 9 von 38
3 von 3 | www.bmuv.de
• das Maßnahmenpaket Stadtnatur. Mit dem Paket sollen zum Beispiel Flächen
entsiegelt, bestehende Grünflächen naturnah umgestaltet und Stadtbäume
gepflanzt werden. Denn Stadtgrün hält Städte lebenswert, auch unter den
Bedingungen der Klimakrise. Grünflächen reinigen die Luft, sorgen im Sommer für
Kühlung durch Verdunstung und speichern bei Regen das Wasser wie ein
Schwamm.
So geht es weiter – Moore und Wälder
Große Klimaschutzeffekte erfordern oft langfristige Veränderungen. Das gilt z.B. für Moore
und Wälder. Sie sind wichtig als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, für einen
funktionierenden Wasserhaushalt und als Kohlenstoffspeicher. Allein 53 Millionen Tonnen
Treibhausgase werden beispielsweise in Deutschland jährlich in die Atmosphäre freigesetzt,
weil entwässerte Moorböden ihre Funktionen nicht erfüllen können.
Die Wiedervernässung von Mooren ist eine langfristige Aufgabe für Jahrzehnte, genauso wie
die Entwicklung von Nadelholzplantagen zu naturnahen Mischwäldern. In diesen Bereichen
müssen zunächst Umsetzungsstrukturen geschaffen werden. Teilweise kann Vorhandenes
genutzt werden, manches muss neu aufgebaut werden. Mit dem ANK sorgen wir dafür, dass
Geld dort ankommt, wo es am sinnvollsten eingesetzt werden kann, damit der natürliche
Klimaschutz dauerhaft seine Wirkung entfalten kann. Denn eine starke, widerstandsfähige
Natur ist unsere Lebensversicherung. Dazu leisten wir mit dem ANK einen wichtigen Beitrag.
Weitere Informationen:
www.natuerlicher-klimaschutz.deSeite 10 von 38
Förderbekanntmachung
Erlebnis.NRW
Zukunft von Kultur, Natur und
nachhaltigem Tourismus gestalten
www.efre.nrwSeite 11 von 38
1. Zusammenfassung
Der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus sollen zu mehr
Wertschöpfung, zu mehr Arbeitsplätzen und zu einer integrierten sowie zu einer
inklusiven Entwicklung in Nordrhein-Westfalen beitragen. Dies hat positive
Auswirkungen auf den Standort, auf die Gästezahl, auf die Unternehmen und
auf die Investoren sowie allgemein auf die Lebensbedingungen der Menschen.
Dabei gilt es, natürliche und kulturelle Lebensräume zu bewahren, Umwelt und
Klima zu schützen und im Einklang mit Natur und Landschaft zu agieren. Seine
Kraft entfaltet der Tourismus vor allem durch die zahlreichen touristischen,
kulturellen und naturräumlichen Attraktionen sowie durch ein vielfältiges und
zielgruppenorientiertes Leistungsangebot.
Industriekultur, Industrienatur, Industriedenkmäler, historische Zeugnisse,
Schlösser, Gärten, Burgen und Naturlandschaften: Das unter anderem sind die
Ansatzpunkte für touristische Attraktionen in unserem Land.
Die aktuelle Landestourismusstrategie „Vernetzt, digital, innovativ“, die
Biodiversitätsstrategie NRW sowie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen
in der Klimaanpassung und im Klimaschutz fassen tourismusrelevante Aspekte
zusammen und kanalisieren den Entwicklungsprozess (siehe 6.3).
Im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 bezieht sich der Aufruf auf die
Priorität 5 – Lebenswertes NRW. Er dient dem Spezifischen Ziel 11 – Förderung
der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen
Entwicklung der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der
Sicherheit in städtischen Gebieten (PZ 5.i). Dabei ist er der Maßnahme 2 –
Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus
zuzuordnen. Die Grundlage für Projektideen bilden die Territorialen
Strategiekonzepte der Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen. Sie stellen
die Handlungsfelder und Gebietskulissen dar.
Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und
Einrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen sowie an kleine und mittlere
Unternehmen. In der Laufzeit des aktuellen EFRE-Programms sind jährliche
Einreichungstermine zunächst bis 2025 vorgesehen.
Das Budget beträgt rund 50 Mio. Euro EU-Mittel. Es wird durch Landes- und
Eigenmittel aufgestockt. Damit können Projekte mit einem Investitionsvolumen
von maximal 120 Mio. Euro realisiert werden. Der erste Aufruf startet am
02.11.2022.
2. Zielsetzung
Die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsbranche ist in NRW enorm. Über
450.000 Arbeitsplätze sind direkt auf den Tourismus rückführbar. Gleichzeitig
leistet die Entwicklung des Tourismus zusammen mit der Gastronomie und der
Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität anderer
Branchen. Damit verbunden sind spürbare Auswirkungen auf die
gesamtwirtschaftliche Situation des Landes und seine Dynamik. Daher legt die
Landesregierung großes Gewicht auf die gedeihliche Entwicklung dieser
Branchen. Um die Resilienz des Tourismus zu stärken, muss seine Attraktivität
gesteigert werden. Gelingen kann dies nur unter erfolgreichem
Zusammenwirken von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus. Der
gesamte Lebensraum sowie seine Einflüsse auf Umwelt und Klima sind
einzubeziehen.
1Seite 12 von 38
Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und
authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im
Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln
sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz
haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen
Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer
touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur
dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Mit diesen strategischen Ansätzen
kann eine qualitativ verbesserte und lebenswertere Entwicklungspolitik für eine
jede Region und in der Gesamtsicht landesweit erreicht und die Ausrichtung in
Bezug auf den Tourismus geschärft werden.
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie
der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in
ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und
nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die
Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus
zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch
Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen
aufgreifen.
Maßnahme 11.2 Attraktivitätssteigerung von Kultur,
Naturerbe und nachhaltigem Tourismus
Zielsetzung zu dieser Maßnahme
FÖRDERBEREICHE
Nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen:
Nachhaltige Investitionen und begleitende Marketingmaßnahmen zur
Errichtung, Weiterentwicklung und Verknüpfung von touristischen
Infrastrukturen sowie Infrastrukturen im Kultur- und Naturtourismus. Dazu
gehören u.a. die Schaffung oder Modernisierung von Informationszentren,
Ausstattungen, Lückenschlüsse touristischer Rad- und Wanderwege,
Erlebnisinszenierungen, Beschilderungen, Bau und Gestaltung von Rastplätzen.
Nachhaltige digitale Maßnahmen:
Nachhaltige digitale Vorhaben, die dazu dienen, die Attraktivität und Qualität
überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den verschiedenen
Tourismusarten und -formen sowie im Kultur- und Naturtourismus
verantwortungsvoll zu steigern. Beispielsweise können Digitalisierungsprojekte
Angebote besser erlebbar machen, Informationen vermitteln und Datenprozesse
optimieren. Sie können auch dazu beitragen, Besucherinnen und Besucher
effizienter zu steuern und die Besuchsqualität aufzuwerten.
Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte
sowie Dienstleistungen:
Neue, innovative und kreative oder signifikant verbesserte Produkte,
Dienstleistungen oder Methoden, welche in besonderem Maße zur Stärkung der
Tourismuswirtschaft sowie des Kultur- und Naturtourismus in NRW beitragen.
Hierunter sind auch Projekte mit Pilotcharakter zu verstehen, die den
besonderen Herausforderungen und Trends im Tourismus, im Kultur- oder
Naturtourismus begegnen, u.a. Klimawandel, Nachhaltigkeit, Lenkung der
Besucherinnen und Besucher, und digitale Transformation.
2Seite 13 von 38
THEMENBEREICHE
Nachhaltiger Tourismus - Wirtschaft:
Die Tourismuswirtschaft in Nordrhein-Westfalen braucht Innovationen, neue
Perspektiven und Unterstützungen, gerade um die in den territorialen
Strategiekonzepten erarbeiteten Handlungsempfehlungen umsetzen zu können.
Das gilt zugleich für die Kulturstätten und Naturlandschaften mit noch
unerschlossenem Potenzial. Denn der Tourismus erfüllt als
beschäftigungsintensive Branche zwei wichtige Funktionen: Die Stärkung der
Wirtschaftskraft einer Region und die Aufwertung des Lebens-, Arbeits-,
Innovations- und Investitionsstandortes durch exzellente touristische Produkte
und die dafür geschaffenen Infrastrukturen. Strukturelle Schwächen resultieren
im nordrhein-westfälischen Tourismus u.a. aus einem Mangel an finanziellen
Mitteln und aus industriellen Hinterlassenschaften. Zudem bewirkte die
Covid-19-Pandemie seit Frühjahr 2020 massive Einschnitte im Tourismus und
der Transformationsbedarf trat noch deutlicher hervor. Gerade jetzt ist es daher
wichtig, Investitionen anzustoßen. Projekte sollen dazu beitragen, dass
Arbeitsplätze geschützt, geschaffen und neue Absatzchancen eröffnet werden.
Die Verbesserung der Qualität des Angebots und der Dienstleistungen
verbunden mit einer Steigerung des Erlebnischarakters umfasst dabei alle Arten
und Formen des Tourismus. Gleichzeitig bedarf es eines Wandels hin zur
nachhaltigen und sanften Entwicklung, indem regionale Besonderheiten bewahrt
werden und im Einklang von Mensch und Natur agiert wird.
Intakte Natur - ganzheitlicher Tourismusansatz:
Unsere Natur hat verschiedene Funktionen, von denen wir Menschen profitieren.
Unter anderem hat sie Bedeutung für Erholung und Gesundheit. Das Erlebnis in
der Natur gewinnt touristisch weiterhin an Bedeutung. Dadurch können
Menschen auf die Besonderheiten der nordrhein-westfälischen Natur
aufmerksam gemacht werden, den Wert der biologischen Vielfalt erkennen,
informiert und für deren notwendigen Schutz sensibilisiert werden. Auch deshalb
ist das Erlebbarmachen von Natur und Landschaft unter gleichzeitiger
Beachtung nachhaltiger und verträglicher Nutzungskonzeptionen sowie der Ziele
der Biodiversitätsstrategie des Landes so wichtig. Der Bedarf dafür wurde durch
die Pandemie verstärkt. Sie führte zu einem noch stärkeren Bedürfnis zur
Erholung in der Natur, verbunden mit Überlastungen in einzelnen Gebieten und
der Notwendigkeit von Besucherlenkung und alternativen Angeboten. Ein
verstärkter Einsatz digitaler Lösungen kann dabei den sanften Tourismus
unterstützen.
Kultur - touristischer Pull-Faktor:
Das facettenreiche kulturelle Leben in Nordrhein-Westfalen besitzt eine große
Anziehungskraft: Künstlerische Darbietungen aller Sparten ziehen Menschen
ebenso an, wie die vielen außergewöhnlichen Orte, an denen sie sich
präsentieren. Kunst und Kultur sind deshalb schon jetzt von besonderer
Bedeutung für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen. Eine Förderung von noch
nicht vollständig erschlossenen oder sogar gänzlich unerschlossenen
Attraktionen, die sich über alle Regionen des Flächenlandes verteilen, bietet
insofern erhebliche Chancen. Das Land möchte daher bestehende oder im
Werden befindliche Kulturstätten unter den Gesichtspunkten einer touristischen
und nachhaltigen Entwicklung unterstützen.
Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, diese Chancen zu nutzen und
die, entsprechend der Auswahlkriterien dieses Aufrufs, richtigen Weichen stellen,
um die Leistungskraft des nachhaltigen Tourismus optimal zu heben, Kultur und
Natur erlebbar zu machen und die Profilierung des Reiselandes Nordrhein-
Westfalen zu forcieren.
3Seite 14 von 38
3. Teilnahme
3.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
• Kleine und mittlere Unternehmen
• Kommunen
• Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
• Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in
der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in
Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Teilnahmevoraussetzungen3.2
• Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch
nicht begonnen worden sein.
• Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen
finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um
das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich
abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw.
Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission
gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung
der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
•
Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen, die aus anderen
öffentlichen Programmen (EU, Bund, Länder) für den gleichen Förderzweck
finanziert werden. Diese Programme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
•
Das Projekt muss vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und
verwertet werden.
•
Das Projekt muss einen Beitrag zu den nachfolgend unter Punkt 4 genannten
Zielen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 sowie den regionalen und
landestouristischen Zielsetzungen leisten, welcher in der Projektskizze
dargelegt werden muss.
•
Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.•
Kooperationsprojekte werden vorrangig gefördert. Die Partner müssen bei der
Einreichung der Projektskizze ihre Absicht zur Zusammenarbeit in einem
Letter of Intent schriftlich fixieren. Hinweis: Weiterleitungen sind nicht möglich.
Bei Kooperationsprojekten ist ein Konsortialführer zu benennen.
•
Bei Infrastrukturinvestitionen muss die Infrastruktur interessierten Nutzerinnen
und Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien
Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
•
4Seite 15 von 38
Im Projektbeitrag muss dargelegt werden, wie das Projekt nach Ablauf der
Förderung unterhalten und wirtschaftlich weitergeführt werden soll.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind erst zum Zeitpunkt der
Antragstellung erforderlich.
•
Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die
den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten
definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den
Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen
lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von
der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen
bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt
werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein.
•
Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und
naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um
neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit
zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.
Kooperationen, auch transnational, sind erwünscht.
•
Bei allen Projektideen sind die Zielgruppen zu benennen, die vorrangig
adressiert werden. Darüber hinaus ist die geplante digitale Sichtbarkeit bzw.
Außendarstellung zu erläutern. Daten sollen möglichst als offene Daten
bereitgestellt werden. Eine Verknüpfung zur touristischen Plattform des
Landes – Data Hub NRW – soll vorgesehen werden. Maßnahmen, die an
Kriterien ausgerichtet werden, die für Siegel und Qualitätszeichen im
Tourismus erforderlich sind, werden ausdrücklich begrüßt.
•
Hinweis: Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU)
2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine
erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich
sind.
•
Veröffentlichung/Bekanntmachung der Projekte
Der Veröffentlichung und Bekanntmachung der Projekte des Aufrufs kommt
eine hohe Bedeutung zu. Hierzu ist die
- Einbindung in die bestehenden Vermarktungskanäle, wie beispielsweise
Social-Media-Aktivitäten der Ministerien im Rahmen des touristischen
Landesmarketings
- Zusammenarbeit hinsichtlich Open.Data, wie beispielsweise die Beteiligung
an europäischen Datenräumen zum Kulturerbe (Europeana) und Tourismus
vorgesehen.
•
5Seite 16 von 38
4. Auswahlkriterien
Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem
jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl
jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien
und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten
Projektvorschläge.
Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten,
sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und
den unternommenen Aktivitäten herstellen.
Sie müssen im Einklang mit dem aktuellen Territorialen Strategiekonzept der
jeweiligen touristischen Region stehen.
Alle Projekte können nur unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen
Vorschriften der EU gefördert werden. Die AGVO und De-Minimis-VO finden
Anwendung und beeinflussen die Förderhöhe (siehe 4.7).
Für Maßnahmen zur Nutzung von Vorteilen der Digitalisierung (Spezifisches
Ziel 2), der energetischen Sanierung (Spezifisches Ziel 5) sowie Maßnahmen
zur Entwicklung der grünen Infrastruktur (Spezifisches Ziel 9), die den Zielen
und Auswahlkriterien dieses touristischen Aufrufes nicht entsprechen, bestehen
über diesen Projektaufruf hinaus Fördermöglichkeiten über andere
EFRE-Wettbewerbe/Aufrufe.
Sollte ein Auswahlkriterium mit null Prozent bewertet werden, scheidet das
Projekt aus.
6Seite 17 von 38
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender
Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird
Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der
Umsetzungsstrategie
10
Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und
Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens
10
Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden
Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und
Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und
sozialen Nachhaltigkeit
20
%
Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden
Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme: %
11.2 Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem
Tourismus
Beitrag zur Verbesserung und Gewährleistung der Lebensqualität
der Menschen
20
Beitrag des Vorhabens zu den Zielen und Handlungsfeldern des
Territorialen Strategiekonzeptes
20
Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden
weiteren Kriterien %
Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit 5
Innovationsgehalt und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 5
Kosten-Nutzen-Relation 5
Zusammenarbeit und integrierter Ansatz 5
7Seite 18 von 38
5. Förderempfehlung
Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Anträge werden auf der Basis der o. a.
Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer
Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und
bewertet. Vollständige Projektskizzen bzw. Anträge, bei denen alle
erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes
Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm
gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht
befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.
Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer
Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.
Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung nur projektbezogene
Verträge über Planungsleistungen nach HOAI bis einschließlich Leistungsphase
6 geschlossen werden.
Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des
Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung
informiert.
Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den
Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel
des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung
veröffentlicht werden dürfen.
Weitere Informationen:
Eingegangene Projektskizzen, die den Handlungsempfehlungen der
Territorialen Strategiekonzepte der zugehörigen touristischen Region nicht
entsprechen, können keine Förderempfehlung erhalten.
8Seite 19 von 38
Der Begutachtungsausschuss:
Vorsitz
Frank Butenhoff (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
Weitere Mitglieder
Susanne Düwel (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen)
Claudia Bönnighausen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen)
Wissenschaft/Wirtschaft: Univ.-Prof. Dr. Ralf Roth (Deutsche Sporthochschule
Köln, Leiter des Instituts für Natursport und Ökologie)
Wissenschaft/Umwelt: Dr. Roswitha Kirsch-Stracke (ehemals Institut für
Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover)
Wissenschaft/Kultur: Prof. Dr. Christian Antz (Deutsches Institut für
Tourismuswissenschaft, Fachhochschule Westküste Heide)
Wissenschaft/Nachhaltigkeit: Prof. Dr. Dirk Reiser, Hochschule Rhein Waal
(Nachhaltiges Tourismusmanagement)
Beratende Mitglieder
Josef Wegener (Bezirksregierung Detmold)
Iris Niederstrasser (Bezirksregierung Köln)
9Seite 20 von 38
6. Verfahren und weiteres Vorgehen
Fristen und Termine6.1
31.01.2023Einreichungsrunde 1 bis
31.01.2024Einreichungsrunde 2 bis
31.01.2025Einreichungsrunde 3 bis
Weitere Angaben zur Einreichung
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der
Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.
10Seite 21 von 38
Einreichung6.2
Weitere Informationen:
Die Einreichung erfolgt digital unter folgendem Link:
http://erlebnis.in.nrw/
Weitere Informationen:
Die Projektskizze ist die Grundlage für die Bewertung des Vorhabens. Sie ist
klar zu gliedern und muss alle erforderlichen Unterlagen beinhalten. Um dies
zu gewährleisten, wurde ein Bewerbungsbogen konzipiert, der alle benötigten
Angaben enthält. Die einzureichende Projektskizze beinhaltet demnach:
- Einen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen
- Vorgegebene Anlagen zum Bewerbungsbogen
Die Bewerbungsskizze soll eine abschließende Bewertung des Vorhabens
anhand der Auswahlkriterien gemäß Ziffer 4 des Projektaufrufs ermöglichen.
Folgende Darstellungen sind für die Beschreibung des Vorhabens notwendig:
- Träger- und Partnerschaft
- Bezug zum integrierten Handlungskonzept/Territorialen Strategiekonzept
- Ausgangslage und Ziel
- Geplante Arbeitspakete/ Konzept zur Umsetzung
- Zeitplan
- Finanzierung
- Angaben gemäß Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j
der Verordnung (EU) 2021/1060
Ein zusätzlicher Anhang von maximal fünf Seiten kann für zusätzliche
Informationen zur Darstellung des Projektes genutzt werden (Karten, Grafiken,
o.ä.).
11Seite 22 von 38
Beratung und Ansprechpersonen6.3
Zuständige durchführende Stelle:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Die Beratung erfolgt durch:
Sonja Wellens (IN.NRW/PtJ)
Telefon: 02461 690 679
E-Mail: ptj-erlebnis.nrw@fz-juelich.de
Katharina Schaaf (IN.NRW/PtJ)
Telefon: 02461 690 198
E-Mail: ptj-erlebnis.nrw@fz-juelich.de
Martin Roderfeld (Bezirksregierung Arnsberg)
Telefon: 02931 82 2742
E-Mail: martin.roderfeld@bezreg-arnsberg.nrw.de
Sarah Stephan (Bezirksregierung Detmold) Telefon:
05231 71 3406
E-Mail: sarah.stephan@brdt.nrw.de
Wilhelm Rudolf Kotulla (Bezirksregierung Düsseldorf)
Telefon: 0211 475 5675
E-Mail: wilhelmrudolf.kotulla@brd.nrw.de
Iris Niederstrasser (Bezirksregierung Köln)
Telefon: 0221 147 5244
E-Mail: iris.niederstrasser@bezreg-koeln.nrw.de
Philipp Esser (Bezirksregierung Münster)
Telefon: 0251 411 1211
E-Mail: philipp.esser@bezreg-muenster.nrw.de
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Weitere Informationen:
Die Erstberatung erfolgt durch die beim Projektträger Jülich angesiedelte
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
Weitere Informationen: http://erlebnis.in.nrw/
Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung von Projektskizzen
von der örtlich zuständigen Bezirksregierung beraten zu lassen.
Weitere Links:
Landes-Tourismusstrategie NRW:
https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw
Biodiversitätsstrategie NRW:
https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur
Territoriale Strategiekonzepte der Tourismusregionen in NRW:
https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw
Tourismus und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Optionen und
Perspektiven:
https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw
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Informationen zum Antrags- und
Bewilligungsverfahren
6.4
Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags-
bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine
qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der
schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Sofern das
Vorhaben genehmigungspflichtige Baumaßnahmen enthält, sind diese
spätestens zwei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen.
Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht oder binnen
zwölf Monaten nach Aufforderung zur Antragstellung die erforderlichen
Baugenehmigungen nicht erteilt, erlischt die Förderempfehlung.
Fördersatz:
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden,
von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur
Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen
Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der
Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen
Ausgaben gefördert werden.
Weitere Informationen:
In der Regel beträgt der Fördersatz 40 bis 80 %. Eine 90 %ige Förderung bildet
die Ausnahme bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Für
den Bereich Naturtourismus beträgt die Förderung 90 % für Trägervereine der
Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem
Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie die
in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände.
Die Fördersätze bei KMU richten sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben.
Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der
Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.
Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/.
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Rechtliche Grundlagen6.5
• §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden
Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur
Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums
vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445).
• Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1)
geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni
2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom
29.7.2021, S. 39).
• Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013,
zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom
7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-
Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW)
vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
• Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen
Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten
Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und
Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und
für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere
Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich
Grenzverwaltung und Visumpolitik, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159)
geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom
25.10.2022, S. 23).
• Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung und den Kohäsionsfonds, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
• Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der
Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis
der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des
Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung
mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49
(4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den
jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der
vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
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Weitere rechtliche Grundlagen
• Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
- Infrastrukturrichtlinie – (RWP NRW Infrastruktur) Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des
Landes NRW vom 01.01 .2022/ VA 2 - 81.11.13.01 (in der jeweils geltenden
Fassung).
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7. Disclaimer / Impressum
Der Text wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Er darf weder von
Parteien noch von Wahlwerbenden oder Wahlhelfenden während eines
Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt auch
für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der
Mitglieder des Europäischen Parlaments. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe
an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieses Dokuments
durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur
Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt davon unberührt. Unabhängig davon,
wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin
oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu
einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als
Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden
werden könnte.
Impressum:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Redaktion:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Bildnachweis:
Titelbild: Tim Berresheims Bilderreise (WFG - Heinsberger Land)
Stand:
02.11.2022
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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de