231720 · Mitteilungsvorlage
Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord)
Kerndaten
- Nummer
- 231720
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231720 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Rheingärten (ehem. Rheinaue Nord) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Beschluss zum Bürgerantrag zur „Errichtung einer Rheinaue Nord zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet“ folgend (DS-Nr. 221009), hat die Verwaltung mit der Stadt Bornheim eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie regelt die wesentlichen Verantwortlichkeiten für die Projektbearbeitung und definiert u.a. die Eigenleistungen aus den Haushalten der beiden Projektpartnerinnen. Die Kooperationsvereinbarung findet sich im Anhang der Mitteilung. Nächste Schritte: Wie in der Kooperationsvereinbarung dargestellt, beauftragt die Verwaltung der Stadt Bonn das Planungsbüro BGMR Landschaftsarchitekten mit der Konzepterstellung in den Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI) als Vorbereitung auf eine zukünftige Förderantragsstellung. BGMR hat im Rahmen der Erarbeitung des Bonner Freiraumplanes diesen Raum als Lupenraum untersucht und kann nun die darin erfolgte Grundlagenrecherche, Entwicklungsziele und Planungsideen im Sinne des Leitbildthemas Starke Landschaften anwenden. Ziel des Projekts ist die Sicherung und die gemeinsame Entwicklung des Freiraums im Sinne der Klimaanpassung, des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes, der Landwirtschaft und der Naherholung. Die Vergabe soll im Oktober 2023 erfolgen, die Fertigstellung des Konzepts im ersten Quartal 2024. Im gleichen Zeitraum wird die Verwaltung für die Finanzierung der Umsetzung nach einem geeigneten Fördertopf (Land/Bund) suchen. Die Beauftragung umfasst die Durchführung einer Beteiligung von Flächeneigentümer*innen und Stakeholdern, insbesondere der Landwirt*innen und Kooperation mit dem Ortsausschuss Auerberg.Seite 1 von 38 Seite 2 Anlage/n 1 Kooperationsvertrag (öffentlich) 2 Plangebiet Rheingärten komp neu (öffentlich) 3 ank_kurzfassung_bf (öffentlich) 4 02.11.2022_Erlebnis.NRW_Foerderbekanntmachung (öffentlich) 5 230727-Förderung Grüne Infrastruktur NRW (öffentlich)Seite 2 von 38 Seite 3 von 38 Seite 4 von 38 Seite 5 von 38 Plangebiet Projekt Rheingärten Plangebiet Projekt Rheingärten "Vorabzug" Plan: bearb.: Datum: Datum:Name: Name: erstellt.: geprüft: Datenpfad: geprüft: geprüft: Maßstab: Plan Grösse: Plan Nr.: Projekt: STADT. CITY. VILLE. BONN. Der Bauherr AMT FÜR UMWELT BUNDESSTADT BONN UND STADTGRÜN geprüft: Abgrenzung A1 0002 Frau Faßbender 24.07.23 Hr. Kritzer 24.07.23 Bundesstadt Bonn Stadt Bornheim Stadtgrenze ca. 1.500.000 m² Gesamtfläche Projekt Rheingärten 1 : 4250Seite 6 von 38 Plangebiet Projekt Rheingärten "Vorabzug" Plan: bearb.: Datum: Datum:Name: Name: erstellt.: geprüft: Datenpfad: geprüft: geprüft: Maßstab: Plan Grösse: Plan Nr.: Projekt: STADT. CITY. VILLE. BONN. Der Bauherr geprüft: Abgrenzung A1 0001 Frau Faßbender 24.07.23 Hr. Kritzer 24.07.23 AMT FÜR UMWELT BUNDESSTADT BONN UND STADTGRÜN Plangebiet Projekt Rheingärten Stadtgrenze ca. 1.500.000 m² Gesamtfläche Projekt Rheingärten Bundesstadt Bonn Stadt Bornheim 1 : 4250Seite 7 von 38 1 von 3 | www.bmuv.de Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung in Kürze Das ist Natürlicher Klimaschutz Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer. Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen in der Stadt und auf dem Land binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie wirken zudem als Puffer gegen Klimafolgen, indem sie Hochwasser aufnehmen und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Und schließlich erhalten sie unsere Lebensgrundlagen, bieten wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, speichern Wasser und sind Rückzugsorte für Menschen. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) wird Ökosysteme schützen, stärken und wiederherstellen. Es verbindet Klimaschutz mit Naturschutz und sorgt mit einer Vielzahl von Maßnahmen dafür, dass degradierte Ökosysteme wieder gesund, widerstandsfähig und vielfältig werden. Eine intakte Natur unterstützt uns gleich dreifach • Klimaschutz: Die Natur hilft uns im Kampf gegen die Erderhitzung und bei der Einhaltung unserer Klimaziele. Gesunde Ökosysteme speichern CO2. Umgekehrt gilt: Werden Ökosysteme zerstört, setzen sie in kurzer Zeit den über Jahrtausende gebundenen Kohlenstoff frei. Wenn wir intakte Natur stärken und geschädigte Ökosysteme wiederherstellen, ist das ein aktiver Beitrag zur Treibhausgas-Minderung und damit zum Klimaschutz.Seite 8 von 38 2 von 3 | www.bmuv.de • Artenvielfalt: Die Natur hilft uns beim Erhalt der biologischen Vielfalt und der Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Gesunde Ökosysteme bieten Lebensraum für eine große Vielfalt an Tieren und Pflanzen. Die Natur arbeitet unermüdlich für uns Menschen: zum Beispiel indem Kleinstlebewesen unsere Böden fruchtbar halten und Insekten unsere Nahrungspflanzen bestäuben. • Klimavorsorge: Die Natur hilft uns, Vorsorge zu treffen gegen die Folgen der Klimakrise. Viele Folgen spüren wir schon jetzt: Hitzewellen und Dürren auf der einen, Starkregen und Überflutungen auf der anderen Seite. Gesunde Wälder, Moore und Auen dagegen halten das Wasser in der Landschaft. Sie können Wasser aufnehmen, für Dürrezeiten speichern und bei Hochwasser als Überschwemmungsflächen zur Verfügung stehen. So kann die Stärkung und Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts gelingen. Das ANK ist hier eng mit der Nationalen Wasserstrategie verknüpft. Das leistet das Aktionsprogramm Das Programm enthält 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern: zum Beispiel in den Bereichen Moore, Waldökosysteme, Meere und Küsten, Siedlungs- und Verkehrsflächen oder Forschung und Kompetenzaufbau. Für die Umsetzung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit. Mit breiter Unterstützung für Natürlichen Klimaschutz Das ANK ist Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses. Rund 120 Stellungnahmen und über 1.000 Online-Kommentare sind beim Bundesumweltministerium eingegangen. Jeder Verbesserungsvorschlag wurde inhaltlich geprüft. Es gab viel Zustimmung und Zuspruch für das ANK. So wurde eine breite Allianz für die Umsetzung geschmiedet – mit Landbesitzenden, Naturschützer*innen und Verantwortlichen vor Ort. Erste Umsetzungsschritte – Städte und ländlicher Raum Wo es möglich und sinnvoll ist, soll die Umsetzung sofort beginnen. Erste Maßnahmen sollen in Abstimmung mit den anderen Ressorts schnell anlaufen. Zum Beispiel: • die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Natürlichen Klimaschutz. Dort werden Interessierte, wie beispielsweise Landbesitzende, Informationen über passende Fördermöglichkeiten vor Ort in ihrer Region erhalten. • die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum. In kommunalen Projekten sollen Flächen gezielt so genutzt werden, dass sie Klimaschutz und biologische Vielfalt fördern, ländliche Gebiete attraktiver machen und der Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise dienen.Seite 9 von 38 3 von 3 | www.bmuv.de • das Maßnahmenpaket Stadtnatur. Mit dem Paket sollen zum Beispiel Flächen entsiegelt, bestehende Grünflächen naturnah umgestaltet und Stadtbäume gepflanzt werden. Denn Stadtgrün hält Städte lebenswert, auch unter den Bedingungen der Klimakrise. Grünflächen reinigen die Luft, sorgen im Sommer für Kühlung durch Verdunstung und speichern bei Regen das Wasser wie ein Schwamm. So geht es weiter – Moore und Wälder Große Klimaschutzeffekte erfordern oft langfristige Veränderungen. Das gilt z.B. für Moore und Wälder. Sie sind wichtig als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, für einen funktionierenden Wasserhaushalt und als Kohlenstoffspeicher. Allein 53 Millionen Tonnen Treibhausgase werden beispielsweise in Deutschland jährlich in die Atmosphäre freigesetzt, weil entwässerte Moorböden ihre Funktionen nicht erfüllen können. Die Wiedervernässung von Mooren ist eine langfristige Aufgabe für Jahrzehnte, genauso wie die Entwicklung von Nadelholzplantagen zu naturnahen Mischwäldern. In diesen Bereichen müssen zunächst Umsetzungsstrukturen geschaffen werden. Teilweise kann Vorhandenes genutzt werden, manches muss neu aufgebaut werden. Mit dem ANK sorgen wir dafür, dass Geld dort ankommt, wo es am sinnvollsten eingesetzt werden kann, damit der natürliche Klimaschutz dauerhaft seine Wirkung entfalten kann. Denn eine starke, widerstandsfähige Natur ist unsere Lebensversicherung. Dazu leisten wir mit dem ANK einen wichtigen Beitrag. Weitere Informationen: www.natuerlicher-klimaschutz.deSeite 10 von 38 Förderbekanntmachung Erlebnis.NRW Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten www.efre.nrwSeite 11 von 38 1. Zusammenfassung Der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und der Naturtourismus sollen zu mehr Wertschöpfung, zu mehr Arbeitsplätzen und zu einer integrierten sowie zu einer inklusiven Entwicklung in Nordrhein-Westfalen beitragen. Dies hat positive Auswirkungen auf den Standort, auf die Gästezahl, auf die Unternehmen und auf die Investoren sowie allgemein auf die Lebensbedingungen der Menschen. Dabei gilt es, natürliche und kulturelle Lebensräume zu bewahren, Umwelt und Klima zu schützen und im Einklang mit Natur und Landschaft zu agieren. Seine Kraft entfaltet der Tourismus vor allem durch die zahlreichen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen sowie durch ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Leistungsangebot. Industriekultur, Industrienatur, Industriedenkmäler, historische Zeugnisse, Schlösser, Gärten, Burgen und Naturlandschaften: Das unter anderem sind die Ansatzpunkte für touristische Attraktionen in unserem Land. Die aktuelle Landestourismusstrategie „Vernetzt, digital, innovativ“, die Biodiversitätsstrategie NRW sowie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen in der Klimaanpassung und im Klimaschutz fassen tourismusrelevante Aspekte zusammen und kanalisieren den Entwicklungsprozess (siehe 6.3). Im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 bezieht sich der Aufruf auf die Priorität 5 – Lebenswertes NRW. Er dient dem Spezifischen Ziel 11 – Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten (PZ 5.i). Dabei ist er der Maßnahme 2 – Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus zuzuordnen. Die Grundlage für Projektideen bilden die Territorialen Strategiekonzepte der Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen. Sie stellen die Handlungsfelder und Gebietskulissen dar. Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen sowie an kleine und mittlere Unternehmen. In der Laufzeit des aktuellen EFRE-Programms sind jährliche Einreichungstermine zunächst bis 2025 vorgesehen. Das Budget beträgt rund 50 Mio. Euro EU-Mittel. Es wird durch Landes- und Eigenmittel aufgestockt. Damit können Projekte mit einem Investitionsvolumen von maximal 120 Mio. Euro realisiert werden. Der erste Aufruf startet am 02.11.2022. 2. Zielsetzung Die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsbranche ist in NRW enorm. Über 450.000 Arbeitsplätze sind direkt auf den Tourismus rückführbar. Gleichzeitig leistet die Entwicklung des Tourismus zusammen mit der Gastronomie und der Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität anderer Branchen. Damit verbunden sind spürbare Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes und seine Dynamik. Daher legt die Landesregierung großes Gewicht auf die gedeihliche Entwicklung dieser Branchen. Um die Resilienz des Tourismus zu stärken, muss seine Attraktivität gesteigert werden. Gelingen kann dies nur unter erfolgreichem Zusammenwirken von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus. Der gesamte Lebensraum sowie seine Einflüsse auf Umwelt und Klima sind einzubeziehen. 1Seite 12 von 38 Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Mit diesen strategischen Ansätzen kann eine qualitativ verbesserte und lebenswertere Entwicklungspolitik für eine jede Region und in der Gesamtsicht landesweit erreicht und die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus geschärft werden. Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen. Maßnahme 11.2 Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus Zielsetzung zu dieser Maßnahme FÖRDERBEREICHE Nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen: Nachhaltige Investitionen und begleitende Marketingmaßnahmen zur Errichtung, Weiterentwicklung und Verknüpfung von touristischen Infrastrukturen sowie Infrastrukturen im Kultur- und Naturtourismus. Dazu gehören u.a. die Schaffung oder Modernisierung von Informationszentren, Ausstattungen, Lückenschlüsse touristischer Rad- und Wanderwege, Erlebnisinszenierungen, Beschilderungen, Bau und Gestaltung von Rastplätzen. Nachhaltige digitale Maßnahmen: Nachhaltige digitale Vorhaben, die dazu dienen, die Attraktivität und Qualität überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den verschiedenen Tourismusarten und -formen sowie im Kultur- und Naturtourismus verantwortungsvoll zu steigern. Beispielsweise können Digitalisierungsprojekte Angebote besser erlebbar machen, Informationen vermitteln und Datenprozesse optimieren. Sie können auch dazu beitragen, Besucherinnen und Besucher effizienter zu steuern und die Besuchsqualität aufzuwerten. Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen: Neue, innovative und kreative oder signifikant verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Methoden, welche in besonderem Maße zur Stärkung der Tourismuswirtschaft sowie des Kultur- und Naturtourismus in NRW beitragen. Hierunter sind auch Projekte mit Pilotcharakter zu verstehen, die den besonderen Herausforderungen und Trends im Tourismus, im Kultur- oder Naturtourismus begegnen, u.a. Klimawandel, Nachhaltigkeit, Lenkung der Besucherinnen und Besucher, und digitale Transformation. 2Seite 13 von 38 THEMENBEREICHE Nachhaltiger Tourismus - Wirtschaft: Die Tourismuswirtschaft in Nordrhein-Westfalen braucht Innovationen, neue Perspektiven und Unterstützungen, gerade um die in den territorialen Strategiekonzepten erarbeiteten Handlungsempfehlungen umsetzen zu können. Das gilt zugleich für die Kulturstätten und Naturlandschaften mit noch unerschlossenem Potenzial. Denn der Tourismus erfüllt als beschäftigungsintensive Branche zwei wichtige Funktionen: Die Stärkung der Wirtschaftskraft einer Region und die Aufwertung des Lebens-, Arbeits-, Innovations- und Investitionsstandortes durch exzellente touristische Produkte und die dafür geschaffenen Infrastrukturen. Strukturelle Schwächen resultieren im nordrhein-westfälischen Tourismus u.a. aus einem Mangel an finanziellen Mitteln und aus industriellen Hinterlassenschaften. Zudem bewirkte die Covid-19-Pandemie seit Frühjahr 2020 massive Einschnitte im Tourismus und der Transformationsbedarf trat noch deutlicher hervor. Gerade jetzt ist es daher wichtig, Investitionen anzustoßen. Projekte sollen dazu beitragen, dass Arbeitsplätze geschützt, geschaffen und neue Absatzchancen eröffnet werden. Die Verbesserung der Qualität des Angebots und der Dienstleistungen verbunden mit einer Steigerung des Erlebnischarakters umfasst dabei alle Arten und Formen des Tourismus. Gleichzeitig bedarf es eines Wandels hin zur nachhaltigen und sanften Entwicklung, indem regionale Besonderheiten bewahrt werden und im Einklang von Mensch und Natur agiert wird. Intakte Natur - ganzheitlicher Tourismusansatz: Unsere Natur hat verschiedene Funktionen, von denen wir Menschen profitieren. Unter anderem hat sie Bedeutung für Erholung und Gesundheit. Das Erlebnis in der Natur gewinnt touristisch weiterhin an Bedeutung. Dadurch können Menschen auf die Besonderheiten der nordrhein-westfälischen Natur aufmerksam gemacht werden, den Wert der biologischen Vielfalt erkennen, informiert und für deren notwendigen Schutz sensibilisiert werden. Auch deshalb ist das Erlebbarmachen von Natur und Landschaft unter gleichzeitiger Beachtung nachhaltiger und verträglicher Nutzungskonzeptionen sowie der Ziele der Biodiversitätsstrategie des Landes so wichtig. Der Bedarf dafür wurde durch die Pandemie verstärkt. Sie führte zu einem noch stärkeren Bedürfnis zur Erholung in der Natur, verbunden mit Überlastungen in einzelnen Gebieten und der Notwendigkeit von Besucherlenkung und alternativen Angeboten. Ein verstärkter Einsatz digitaler Lösungen kann dabei den sanften Tourismus unterstützen. Kultur - touristischer Pull-Faktor: Das facettenreiche kulturelle Leben in Nordrhein-Westfalen besitzt eine große Anziehungskraft: Künstlerische Darbietungen aller Sparten ziehen Menschen ebenso an, wie die vielen außergewöhnlichen Orte, an denen sie sich präsentieren. Kunst und Kultur sind deshalb schon jetzt von besonderer Bedeutung für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen. Eine Förderung von noch nicht vollständig erschlossenen oder sogar gänzlich unerschlossenen Attraktionen, die sich über alle Regionen des Flächenlandes verteilen, bietet insofern erhebliche Chancen. Das Land möchte daher bestehende oder im Werden befindliche Kulturstätten unter den Gesichtspunkten einer touristischen und nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, diese Chancen zu nutzen und die, entsprechend der Auswahlkriterien dieses Aufrufs, richtigen Weichen stellen, um die Leistungskraft des nachhaltigen Tourismus optimal zu heben, Kultur und Natur erlebbar zu machen und die Profilierung des Reiselandes Nordrhein- Westfalen zu forcieren. 3Seite 14 von 38 3. Teilnahme 3.1 Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört: • Kleine und mittlere Unternehmen • Kommunen • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen • Kammern, Vereine und Stiftungen und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Teilnahmevoraussetzungen3.2 • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein. • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können. Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. • Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen, die aus anderen öffentlichen Programmen (EU, Bund, Länder) für den gleichen Förderzweck finanziert werden. Diese Programme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. • Das Projekt muss vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet werden. • Das Projekt muss einen Beitrag zu den nachfolgend unter Punkt 4 genannten Zielen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 sowie den regionalen und landestouristischen Zielsetzungen leisten, welcher in der Projektskizze dargelegt werden muss. • Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.• Kooperationsprojekte werden vorrangig gefördert. Die Partner müssen bei der Einreichung der Projektskizze ihre Absicht zur Zusammenarbeit in einem Letter of Intent schriftlich fixieren. Hinweis: Weiterleitungen sind nicht möglich. Bei Kooperationsprojekten ist ein Konsortialführer zu benennen. • Bei Infrastrukturinvestitionen muss die Infrastruktur interessierten Nutzerinnen und Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. • 4Seite 15 von 38 Im Projektbeitrag muss dargelegt werden, wie das Projekt nach Ablauf der Förderung unterhalten und wirtschaftlich weitergeführt werden soll. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind erst zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich. • Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. • Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren. Kooperationen, auch transnational, sind erwünscht. • Bei allen Projektideen sind die Zielgruppen zu benennen, die vorrangig adressiert werden. Darüber hinaus ist die geplante digitale Sichtbarkeit bzw. Außendarstellung zu erläutern. Daten sollen möglichst als offene Daten bereitgestellt werden. Eine Verknüpfung zur touristischen Plattform des Landes – Data Hub NRW – soll vorgesehen werden. Maßnahmen, die an Kriterien ausgerichtet werden, die für Siegel und Qualitätszeichen im Tourismus erforderlich sind, werden ausdrücklich begrüßt. • Hinweis: Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind. • Veröffentlichung/Bekanntmachung der Projekte Der Veröffentlichung und Bekanntmachung der Projekte des Aufrufs kommt eine hohe Bedeutung zu. Hierzu ist die - Einbindung in die bestehenden Vermarktungskanäle, wie beispielsweise Social-Media-Aktivitäten der Ministerien im Rahmen des touristischen Landesmarketings - Zusammenarbeit hinsichtlich Open.Data, wie beispielsweise die Beteiligung an europäischen Datenräumen zum Kulturerbe (Europeana) und Tourismus vorgesehen. • 5Seite 16 von 38 4. Auswahlkriterien Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge. Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten, sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen. Sie müssen im Einklang mit dem aktuellen Territorialen Strategiekonzept der jeweiligen touristischen Region stehen. Alle Projekte können nur unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorschriften der EU gefördert werden. Die AGVO und De-Minimis-VO finden Anwendung und beeinflussen die Förderhöhe (siehe 4.7). Für Maßnahmen zur Nutzung von Vorteilen der Digitalisierung (Spezifisches Ziel 2), der energetischen Sanierung (Spezifisches Ziel 5) sowie Maßnahmen zur Entwicklung der grünen Infrastruktur (Spezifisches Ziel 9), die den Zielen und Auswahlkriterien dieses touristischen Aufrufes nicht entsprechen, bestehen über diesen Projektaufruf hinaus Fördermöglichkeiten über andere EFRE-Wettbewerbe/Aufrufe. Sollte ein Auswahlkriterium mit null Prozent bewertet werden, scheidet das Projekt aus. 6Seite 17 von 38 Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10 Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10 Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20 % Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme: % 11.2 Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus Beitrag zur Verbesserung und Gewährleistung der Lebensqualität der Menschen 20 Beitrag des Vorhabens zu den Zielen und Handlungsfeldern des Territorialen Strategiekonzeptes 20 Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien % Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit 5 Innovationsgehalt und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 5 Kosten-Nutzen-Relation 5 Zusammenarbeit und integrierter Ansatz 5 7Seite 18 von 38 5. Förderempfehlung Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Anträge werden auf der Basis der o. a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen bzw. Anträge, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung nur projektbezogene Verträge über Planungsleistungen nach HOAI bis einschließlich Leistungsphase 6 geschlossen werden. Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert. Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen. Weitere Informationen: Eingegangene Projektskizzen, die den Handlungsempfehlungen der Territorialen Strategiekonzepte der zugehörigen touristischen Region nicht entsprechen, können keine Förderempfehlung erhalten. 8Seite 19 von 38 Der Begutachtungsausschuss: Vorsitz Frank Butenhoff (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) Weitere Mitglieder Susanne Düwel (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen) Claudia Bönnighausen (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) Wissenschaft/Wirtschaft: Univ.-Prof. Dr. Ralf Roth (Deutsche Sporthochschule Köln, Leiter des Instituts für Natursport und Ökologie) Wissenschaft/Umwelt: Dr. Roswitha Kirsch-Stracke (ehemals Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover) Wissenschaft/Kultur: Prof. Dr. Christian Antz (Deutsches Institut für Tourismuswissenschaft, Fachhochschule Westküste Heide) Wissenschaft/Nachhaltigkeit: Prof. Dr. Dirk Reiser, Hochschule Rhein Waal (Nachhaltiges Tourismusmanagement) Beratende Mitglieder Josef Wegener (Bezirksregierung Detmold) Iris Niederstrasser (Bezirksregierung Köln) 9Seite 20 von 38 6. Verfahren und weiteres Vorgehen Fristen und Termine6.1 31.01.2023Einreichungsrunde 1 bis 31.01.2024Einreichungsrunde 2 bis 31.01.2025Einreichungsrunde 3 bis Weitere Angaben zur Einreichung Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht. 10Seite 21 von 38 Einreichung6.2 Weitere Informationen: Die Einreichung erfolgt digital unter folgendem Link: http://erlebnis.in.nrw/ Weitere Informationen: Die Projektskizze ist die Grundlage für die Bewertung des Vorhabens. Sie ist klar zu gliedern und muss alle erforderlichen Unterlagen beinhalten. Um dies zu gewährleisten, wurde ein Bewerbungsbogen konzipiert, der alle benötigten Angaben enthält. Die einzureichende Projektskizze beinhaltet demnach: - Einen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen - Vorgegebene Anlagen zum Bewerbungsbogen Die Bewerbungsskizze soll eine abschließende Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien gemäß Ziffer 4 des Projektaufrufs ermöglichen. Folgende Darstellungen sind für die Beschreibung des Vorhabens notwendig: - Träger- und Partnerschaft - Bezug zum integrierten Handlungskonzept/Territorialen Strategiekonzept - Ausgangslage und Ziel - Geplante Arbeitspakete/ Konzept zur Umsetzung - Zeitplan - Finanzierung - Angaben gemäß Artikel 9 Absätze 2 bis 4 und Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 Ein zusätzlicher Anhang von maximal fünf Seiten kann für zusätzliche Informationen zur Darstellung des Projektes genutzt werden (Karten, Grafiken, o.ä.). 11Seite 22 von 38 Beratung und Ansprechpersonen6.3 Zuständige durchführende Stelle: Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich Die Beratung erfolgt durch: Sonja Wellens (IN.NRW/PtJ) Telefon: 02461 690 679 E-Mail: ptj-erlebnis.nrw@fz-juelich.de Katharina Schaaf (IN.NRW/PtJ) Telefon: 02461 690 198 E-Mail: ptj-erlebnis.nrw@fz-juelich.de Martin Roderfeld (Bezirksregierung Arnsberg) Telefon: 02931 82 2742 E-Mail: martin.roderfeld@bezreg-arnsberg.nrw.de Sarah Stephan (Bezirksregierung Detmold) Telefon: 05231 71 3406 E-Mail: sarah.stephan@brdt.nrw.de Wilhelm Rudolf Kotulla (Bezirksregierung Düsseldorf) Telefon: 0211 475 5675 E-Mail: wilhelmrudolf.kotulla@brd.nrw.de Iris Niederstrasser (Bezirksregierung Köln) Telefon: 0221 147 5244 E-Mail: iris.niederstrasser@bezreg-koeln.nrw.de Philipp Esser (Bezirksregierung Münster) Telefon: 0251 411 1211 E-Mail: philipp.esser@bezreg-muenster.nrw.de 12Seite 23 von 38 Weitere Informationen: Die Erstberatung erfolgt durch die beim Projektträger Jülich angesiedelte Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW). Weitere Informationen: http://erlebnis.in.nrw/ Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Einreichung von Projektskizzen von der örtlich zuständigen Bezirksregierung beraten zu lassen. Weitere Links: Landes-Tourismusstrategie NRW: https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw Biodiversitätsstrategie NRW: https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur Territoriale Strategiekonzepte der Tourismusregionen in NRW: https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw Tourismus und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen - Optionen und Perspektiven: https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw 13Seite 24 von 38 Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren 6.4 Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Sofern das Vorhaben genehmigungspflichtige Baumaßnahmen enthält, sind diese spätestens zwei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht oder binnen zwölf Monaten nach Aufforderung zur Antragstellung die erforderlichen Baugenehmigungen nicht erteilt, erlischt die Förderempfehlung. Fördersatz: Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Weitere Informationen: In der Regel beträgt der Fördersatz 40 bis 80 %. Eine 90 %ige Förderung bildet die Ausnahme bei Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Für den Bereich Naturtourismus beträgt die Förderung 90 % für Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände. Die Fördersätze bei KMU richten sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/. 14Seite 25 von 38 Rechtliche Grundlagen6.5 • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445). • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39). • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF- Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871). • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159) geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23). • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60). • Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. 15Seite 26 von 38 Weitere rechtliche Grundlagen • Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen - Infrastrukturrichtlinie – (RWP NRW Infrastruktur) Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 01.01 .2022/ VA 2 - 81.11.13.01 (in der jeweils geltenden Fassung). 16Seite 27 von 38 7. Disclaimer / Impressum Der Text wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlwerbenden oder Wahlhelfenden während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt auch für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieses Dokuments durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt davon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Impressum: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Redaktion: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Bildnachweis: Titelbild: Tim Berresheims Bilderreise (WFG - Heinsberger Land) Stand: 02.11.2022 17Seite 28 von 38 Seite 29 von 38 Seite 30 von 38 Seite 31 von 38 Seite 32 von 38 Seite 33 von 38 Seite 34 von 38 Seite 35 von 38 Seite 36 von 38 Seite 37 von 38 Seite 38 von 38
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de