← zurück zu 231692

231692-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

Nummer
231692-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231692 Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.550 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
231692-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Elisabeth Struwe
Marcel Schmitt
Frank Maas
19.10.2023
BBB-Änderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten
aus einer Aufforstungsmaßnahme am
Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Es erfolgt kein weiterer Kauf von Ökopunkten. Statt für die Qualität des von
Vorhaben betroffenen Stadtklimas in Siedlungsbereichen ökologisch sinnfreie,
weil ortsferne Ausgleichsflächen über Ökopunkte zu „kaufen“, ist künftig die
erforderliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im
Planungsbereich selbst herzustellen.
2. Die Umwandlung von wertvoller, zur Produktion heimischer und regional
vermarktbarer Lebensmittel genutzter Ackerfläche in Aufforstungsflächen zum
ortsfernen Ausgleich von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft im
Bonner Stadtgebiet wird abgelehnt. Statt sie zu veräußern sindAckerflächen in
städtischem Eigentum zur Erreichung der Zielvorgabe gemäß Drucksache
1812770ED2 „Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn - Umsetzung der
Agenda 2030 in Bonn; Operatives Ziel 4.1“ ökologisch zu bewirtschaften. Die in
Privateigentum befindlichen Flächen in Bonn-Beuel werden daher nicht zum
Zwecke der Transformation in Ausgleichsfläche durch Ankauf bzw.
Flächentausch erworben.
Begründung
Klimaschutz kann man nicht „erkaufen“, sondern muss ihn aktiv betreiben.
Dazu müssen Eingriffe vor Ort im regelmäßig bereits vorbelasteten
Planungsbereich kompensiert werden und nicht an anderer Stelle.
Bis zum Jahr 2030 soll gem. Beschluss zu DS 1812770 der AnteilSeite 1 von 2
Seite 2
landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bonn, die ökologisch bewirtschaftet wird, von
1% (Stand 2015) auf 20% erhöht werden. Die Stadt Bonn folgt damit dem
mittelfristigen Ziel der Bundesregierung, die einen Anteil der ökologisch
bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche
von 20% anstrebt. Da die Stadt Bonn ohnehin nur über ein sehr begrenztes
Maß an Ackerflächen verfügt, ist dieses Ziel nur durch die konsequente
Beibehaltung und Umstellung der Bewirtschaftung städtischer Flächen möglich.
Den Kommunen fehlt die rechtliche Handhabe, Privateigner zu ökologischer
Bewirtschaftung anzuhalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de