231692 · Beschlussvorlage
Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
Kerndaten
- Nummer
- 231692
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
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Beschlussvorlage öffentlich 231692 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Bonn erwirbt 266.625 Ökopunkte (ÖP) vom Landesbetrieb Wald + Holz aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im Naturschutzgebiet (NSG) Siebengebirge. 2. Die Stadt Bonn ist bestrebt, die sich noch in Privateigentum befindlichen Flächen durch Ankauf bzw. Flächentausch zu erwerben (DS 231728). 3. Der Preis der nach LANUV-Bewertungsmethodik generierten Ökopunkte (ÖP) auf Landesflächen beträgt 4€/ÖP und 2,50€/ÖP auf städtischen Grundstücken. 4. Der Erwerb der ÖP erfolgt über einen Zeitraum von 5 Jahren (2023- 2027) in jährlichen Tranchen à 220 T € (Gesamtsumme 1,1 Mio.€). Die Gelder für den Erwerb der ÖP werden aus dem Budget des Klimaplans (DS 222006) der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt. Begründung In der Gemarkung Oberkassel im Gewann „Auf dem Schleifenfelde“ befindet sich südlich des Schleifenfelsweges eine 6,56 ha große Offenlandfläche, welche im FFH- und Naturschutzgebiet „Siebengebirge” liegt. Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich (überwiegend als Acker) genutzt und ist an drei Seiten von Laubwald umschlossen (siehe Lageplan in der Anlage). Der Landesbetrieb Wald und Holz plant auf der Fläche – in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Amt für Umwelt und Stadtgrün –Seite 1 von 5 Seite 2 Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung durch eine Erstaufforstung mit einem lebensraumtypischen Eichenmischwald und einem Birken-Niederwald. Ergänzend sollen strukturreiche Waldinnen- und -außenränder sowie eine artenreiche Mähwiese angelegt werden. Am südwestlichen Rand des Offenlandes haben sich kleinflächig bereits lebensraumtypische Waldrandstrukturen entwickelt, auf denen keine Aufwertungsmaßnahmen vorgesehen sind. Die einzelnen Maßnahmen sind im Maßnahmenplan in der Anlage ersichtlich. Erste Pflanzungen wurden bereits im Frühjahr 2023 durchgeführt. Die Maßnahme bietet eine sehr gute Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung der Fläche. Die Neuanlage strukturreicher, lebensraumtypischer Waldgesellschaften stellt eine ideale Ergänzung des umliegenden naturnahen Waldbestandes dar und fördert den Biotopverbund. Durch die ergänzende Kombination mit strauchreichen Waldinnen- und außenrändern und einer artenreichen Waldwiese entsteht ein vielfältiges Lebensraummosaik, welches zur Erhöhung der Biodiversität beiträgt. Die Neuanlage von Wald dient ferner der CO2 -Bindung und stellt eine ideale Sofortmaßnahme zur CO2-Senkung im Rahmen des städtischen Klimaplans dar. Ferner dient die Maßnahme der Umsetzung der Entwicklungsziele des FFH- und Naturschutzgebietes sowie den Zielen der Landschaftsplanung. Die Aufforstung stellt eine ökologische Aufwertungsmaßnahme ohne rechtliche Verpflichtung dar, die bereits im Oktober 2022 von der UNB als Ökokontomaßnahme anerkannt wurde. Mit der Aufforstung der landeseigenen Flächen wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Nach Umsetzung und naturschutzfachlicher Abnahme der Maßnahme sollen die generierten ÖP erworben und in das städtische Ökokonto eingebucht werden. Die durch die Aufwertung geschaffenen ÖP sollen danach bedarfsweise zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Stadtgebiet Bonn verwendet werden und ggf. an kompensationspflichtige Vorhabenträger weiterveräußert werden. So kann sichergestellt werden, dass innerhalb des Stadtgebietes stattfindende Eingriffe in Natur und Landschaft durch zusammenhängende und fachlich geeignete Maßnahmen im lokalen Zusammenhang kompensiert werden. Durch die oben beschriebenen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können gemäß der Biotoptypenbewertung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) voraussichtlich 266.625 ÖP generiert werden. Der überwiegende Teil der Maßnahmenfläche (rd. 5,15 ha bzw. 78,4%) befindet sich im Landeseigentum, 0,23 ha (3,4%) sind bereits im Eigentum der Stadt Bonn. Weitere Flurstücke (Fläche: 1,19 ha, Flächenanteil: 18,2%) befinden sich aktuell noch in Privateigentum. Zur optimalen Umsetzung der zusammenhängend für die Gesamtfläche konzipierten Aufwertungsmaßnahme ist es erstrebenswert, diese in öffentliches Eigentum zu überführen. Da der Landesbetrieb als rechtlich unselbstständiger Teil der Umweltverwaltung NRW nicht über die erforderlichen Haushaltsmittel verfügt, kann er diese Flächen nicht selbst erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel müssten in einem aufwändigen Verfahren durch das Ministerium für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz zugewiesen werden. Diese Möglichkeit ist aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht gegeben. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt die noch verbliebenen Privatgrundstücke erwirbt bzw. tauscht (DS 231728). DieSeite 2 von 5 Seite 3 geplanten Maßnahmen auf dem größten Teil des Areals werden jedoch auch unabhängig hiervon umgesetzt und können als zukünftige Kompensationsmöglichkeit dienen. Finanzielle Auswirkungen Der Landesbetrieb Wald und Holz bietet die mit der Aufwertungsmaßnahme auf den Landesflächen generierten ÖP zum Preis von 4 €/ÖP an. Auf den städtischen Flächen wird ein Preis von 2,50 €/ÖP angeboten. Für den über einen Zeitraum von 5 Jahren geplanten bedarfsweisen Erwerb der durch die Maßnahme geschaffenen ÖP entstehen der Stadt Bonn voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. €. Davon entfallen rd. 940.000 € auf den bedarfsweisen Erwerb von den auf den Landesflächen generierten ÖP (4 €/ÖP) und rd. 160.000 € auf die bereits in städtischen Eigentum befindlichen Flurstücke sowie noch zu erwerbenden Privatflächen (2,50 €/ÖP). Die Kosten beinhalten die Herstellung, die Entwicklungspflege sowie die Unterhaltung/Pflege der oben genannten Zielbiotope durch den Landesbetrieb Wald und Holz über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die notwendige Entwicklungspflege bzw. Unterhaltung fallen somit keine weiteren Kosten an. Ökopunkte, die nicht für städtische Kompensationsverpflichtungen benötigt werden, können an andere kompensationspflichtige Vorhabenträger weiterveräußert werden. Die hierdurch erzielten Einnahmen sollen zurück in den Klimaplan fließen. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Zeitraum 2023-2027 ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.07 Natur und Landschaft 1.56.00.13.07 Natur- und Landschaftsschutz Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen jährlich für 5 Jahre 220.000 556001307xxxx/78.3100 2023-2027 Klimaplan 5020001032000 Einzahlungen 0 Investiver Finanzsaldo gesamt 1.100.000 Anlage/n 1 Lageplan Schleifenfelsweg (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage zur Beschlussvorlage DS 231692 Ökologische Aufwertungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge / Teilbereich Ennert Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche FFH- und NSG Siebengebirge: Festsetzungen des Landschaftsplan EnnertSeite 4 von 5 Ökokontomaßnahme – Schleifenfelsweg / NSG Siebengebirge / Ennert 2 MaßnahmenplanungSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de