← Vorlagen

231692 · Beschlussvorlage

Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

Nummer
231692
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 850,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231692-02 BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
  2. 231692-04 ST BBB-Antrag: Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge
  3. 231692-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge Antrag zur Vorlage 231692
  4. 231692-01 AA BBB-Änderungsantrag: Erwerb von Ökopunkten aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.461 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
231692
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Erwerb von Ökopunkten aus einer
Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im
NSG Siebengebirge
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Bonn erwirbt 266.625 Ökopunkte (ÖP) vom Landesbetrieb
Wald + Holz aus einer Aufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im
Naturschutzgebiet (NSG) Siebengebirge.
2. Die Stadt Bonn ist bestrebt, die sich noch in Privateigentum befindlichen
Flächen durch Ankauf bzw. Flächentausch zu erwerben (DS 231728).
3. Der Preis der nach LANUV-Bewertungsmethodik generierten
Ökopunkte (ÖP) auf Landesflächen beträgt 4€/ÖP und 2,50€/ÖP auf
städtischen Grundstücken.
4. Der Erwerb der ÖP erfolgt über einen Zeitraum von 5 Jahren (2023-
2027) in jährlichen Tranchen à 220 T € (Gesamtsumme 1,1 Mio.€). Die
Gelder für den Erwerb der ÖP werden aus dem Budget des Klimaplans
(DS 222006) der Stadt Bonn zur Verfügung gestellt.
Begründung
In der Gemarkung Oberkassel im Gewann „Auf dem Schleifenfelde“ befindet
sich südlich des Schleifenfelsweges eine 6,56 ha große Offenlandfläche,
welche im FFH- und Naturschutzgebiet „Siebengebirge” liegt. Die Fläche wurde
bislang landwirtschaftlich (überwiegend als Acker) genutzt und ist an drei
Seiten von Laubwald umschlossen (siehe Lageplan in der Anlage).
Der Landesbetrieb Wald und Holz plant auf der Fläche – in enger Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Amt für Umwelt und Stadtgrün –Seite 1 von 5
Seite 2
Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung durch eine Erstaufforstung mit
einem lebensraumtypischen Eichenmischwald und einem Birken-Niederwald.
Ergänzend sollen strukturreiche Waldinnen- und -außenränder sowie eine
artenreiche Mähwiese angelegt werden. Am südwestlichen Rand des
Offenlandes haben sich kleinflächig bereits lebensraumtypische
Waldrandstrukturen entwickelt, auf denen keine Aufwertungsmaßnahmen
vorgesehen sind. Die einzelnen Maßnahmen sind im Maßnahmenplan in der
Anlage ersichtlich. Erste Pflanzungen wurden bereits im Frühjahr 2023
durchgeführt.
Die Maßnahme bietet eine sehr gute Möglichkeit zur ökologischen
Aufwertung der Fläche. Die Neuanlage strukturreicher, lebensraumtypischer
Waldgesellschaften stellt eine ideale Ergänzung des umliegenden naturnahen
Waldbestandes dar und fördert den Biotopverbund. Durch die ergänzende
Kombination mit strauchreichen Waldinnen- und außenrändern und einer
artenreichen Waldwiese entsteht ein vielfältiges Lebensraummosaik, welches
zur Erhöhung der Biodiversität beiträgt. Die Neuanlage von Wald dient ferner
der CO2 -Bindung und stellt eine ideale Sofortmaßnahme zur CO2-Senkung im
Rahmen des städtischen Klimaplans dar. Ferner dient die Maßnahme der
Umsetzung der Entwicklungsziele des FFH- und Naturschutzgebietes sowie
den Zielen der Landschaftsplanung.
Die Aufforstung stellt eine ökologische Aufwertungsmaßnahme ohne rechtliche
Verpflichtung dar, die bereits im Oktober 2022 von der UNB als
Ökokontomaßnahme anerkannt wurde. Mit der Aufforstung der landeseigenen
Flächen wurde im Frühjahr 2023 begonnen.
Nach Umsetzung und naturschutzfachlicher Abnahme der Maßnahme sollen
die generierten ÖP erworben und in das städtische Ökokonto eingebucht
werden. Die durch die Aufwertung geschaffenen ÖP sollen danach
bedarfsweise zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im
Stadtgebiet Bonn verwendet werden und ggf. an kompensationspflichtige
Vorhabenträger weiterveräußert werden. So kann sichergestellt werden, dass
innerhalb des Stadtgebietes stattfindende Eingriffe in Natur und Landschaft
durch zusammenhängende und fachlich geeignete Maßnahmen im lokalen
Zusammenhang kompensiert werden.
Durch die oben beschriebenen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können
gemäß der Biotoptypenbewertung des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) voraussichtlich 266.625 ÖP generiert
werden.
Der überwiegende Teil der Maßnahmenfläche (rd. 5,15 ha bzw. 78,4%)
befindet sich im Landeseigentum, 0,23 ha (3,4%) sind bereits im Eigentum der
Stadt Bonn. Weitere Flurstücke (Fläche: 1,19 ha, Flächenanteil: 18,2%)
befinden sich aktuell noch in Privateigentum. Zur optimalen Umsetzung der
zusammenhängend für die Gesamtfläche konzipierten Aufwertungsmaßnahme
ist es erstrebenswert, diese in öffentliches Eigentum zu überführen. Da der
Landesbetrieb als rechtlich unselbstständiger Teil der Umweltverwaltung NRW
nicht über die erforderlichen Haushaltsmittel verfügt, kann er diese Flächen
nicht selbst erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel müssten in einem
aufwändigen Verfahren durch das Ministerium für Umwelt, Natur- und
Verbraucherschutz zugewiesen werden. Diese Möglichkeit ist aktuell und auch
in absehbarer Zeit nicht gegeben. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt die
noch verbliebenen Privatgrundstücke erwirbt bzw. tauscht (DS 231728). DieSeite 2 von 5
Seite 3
geplanten Maßnahmen auf dem größten Teil des Areals werden jedoch auch
unabhängig hiervon umgesetzt und können als zukünftige
Kompensationsmöglichkeit dienen.
Finanzielle Auswirkungen
Der Landesbetrieb Wald und Holz bietet die mit der Aufwertungsmaßnahme auf
den Landesflächen generierten ÖP zum Preis von 4 €/ÖP an. Auf den
städtischen Flächen wird ein Preis von 2,50 €/ÖP angeboten.
Für den über einen Zeitraum von 5 Jahren geplanten bedarfsweisen Erwerb der
durch die Maßnahme geschaffenen ÖP entstehen der Stadt Bonn
voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. €. Davon entfallen rd.
940.000 € auf den bedarfsweisen Erwerb von den auf den Landesflächen
generierten ÖP (4 €/ÖP) und rd. 160.000 € auf die bereits in städtischen
Eigentum befindlichen Flurstücke sowie noch zu erwerbenden Privatflächen
(2,50 €/ÖP).
Die Kosten beinhalten die Herstellung, die Entwicklungspflege sowie die
Unterhaltung/Pflege der oben genannten Zielbiotope durch den Landesbetrieb
Wald und Holz über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die notwendige
Entwicklungspflege bzw. Unterhaltung fallen somit keine weiteren Kosten an.
Ökopunkte, die nicht für städtische Kompensationsverpflichtungen benötigt
werden, können an andere kompensationspflichtige Vorhabenträger
weiterveräußert werden. Die hierdurch erzielten Einnahmen sollen zurück in
den Klimaplan fließen.
Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Zeitraum
2023-2027 ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.07 Natur und Landschaft 1.56.00.13.07 Natur- und Landschaftsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
jährlich für 5 Jahre
220.000 556001307xxxx/78.3100 2023-2027 Klimaplan
5020001032000
Einzahlungen 0
Investiver
Finanzsaldo
gesamt
1.100.000
Anlage/n
1 Lageplan Schleifenfelsweg (öffentlich)Seite 3 von 5
Anlage zur Beschlussvorlage DS 231692
Ökologische Aufwertungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge / Teilbereich
Ennert
Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche
FFH- und NSG Siebengebirge: Festsetzungen des Landschaftsplan EnnertSeite 4 von 5
Ökokontomaßnahme – Schleifenfelsweg / NSG Siebengebirge / Ennert 2
MaßnahmenplanungSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de