231681-12 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
Kerndaten
- Nummer
- 231681-12 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231681-12 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG Beratungsfolge Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rat vom 29.08.2024 wurde die Stellungnahme der Verwaltung DS: 231681- 08 ST mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung die folgende Frage zu Protokoll zu beantworten hat: Zu TOP 1.11: Herr Stv. Schott -BBB-, der ausführt, dass nach seinem Kenntnisstand die VEBOWAG schon vor vielen Jahren übergangen wurde. Es stellt sich heraus, dass die Wohnungsbaugenossenschaft bislang nicht viel unternommen hat. Er fragt sich, inwiefern die Grunderwerbssteuer, die die Stadt zu zahlen hat, für die Stadt zu einem möglichen finanziellen Schaden führen wird. Er bittet um kurze Bestätigung, ob es sich hierbei um eine Grunderwerbssteuer im sechsstelligen Bereich handelt. Er bittet weiterhin um Vertagung. Stellungnahme der Verwaltung: Die Genossenschaft „Zusammenstehen eG“ bekundete Ende 2018 erstmals Interesse an dem Grundstück Friesdorfer Straße 57. Daraufhin musste die Verwaltung noch einige Fragen zum Grundstück und zur eventuellen möglichen Bebauung des städtischen Grundstücks klären. Die Verwaltung beabsichtigte, mit der VEBOWAG noch Kontakt wegen des Erstzugriffsrechtes aufzunehmen, als die VEBOWAG im Juli 2019 die Verwaltung aktiv kontaktierte und einerseits mitteilte, dass die VEBOWAG dem Projekt der Genossenschaft nicht im Wege stehen würde, gleichwohl beklagte, dass das Grundstück der VEBOWAG noch nicht im Rahmen des Erstzugriffes angeboten worden war. Diese Mitteilung der VBOWAG kam einem Verzicht auf das Erstzugriffsrecht gleich. Im Falle einer entsprechenden politischen Beschlussfassung zum Ankauf der Kindertagesstätte ist von der Stadt Bonn eine Grunderwerbsteuer in 6-stelliger Höhe zu zahlen. Davon entfällt eine niedrige 5-stellige Grunderwerbsteuer auf den Grundstücksanteil. Die restliche zu zahlende Grunderwerbsteuer entfällt auf die Bauleistung, die die Genossenschaft für die Stadt Bonn erbringen soll. Insofern hat die Höhe der Grunderwerbsteuer für die von der Genossenschaft zu erbringende Bauleistung nichts mit dem Verkauf des Gesamtgrundstücks an die Genossenschaft zu tun. Im Übrigen verweist die Verwaltung bezüglich derSeite 1 von 2 Seite 2 Grunderwerbsteuer auch auf die Begründung der nicht-öffentlichen Beschlussvorlage „Ankauf einer Kindertagesstätte in Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Straße 57, 53173 Bonn“ (DS-Nr. 241600). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de