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231681 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG

Nummer
231681
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231681-06 BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
  2. 231681-02 AA BBB-Änderungsantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
  3. 231681-12 ST BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
  4. 231681-04 BBB-Anfrage zum Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG; Verkauf einer Liegenschaft in Bonn Bad Godesberg DS 211895
  5. 231681-08 ST BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
  6. 231681-01 Beschlussvorschlag (N-Vorlage nach beschlossenem Bürgerantrag) zum "Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"
  7. 231681-05 ST BBB-Anfrage zum Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG; Verkauf einer Liegenschaft in Bonn Bad Godesberg DS 211895
  8. 231681-10 Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier "Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"
  9. 231681-11 BBB-Antrag: Wohnungsbaugenossenschaft Zusammenstehen eG
  10. 231681-03 AA BBB-Änderungsantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG

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Text anzeigen (3.283 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231681
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.09.2023
Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur
Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen
eG
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG mit
Sitz in Bonn bei. Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von insge-
samt 250.000 Euro.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
Ihr Antrag
Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG mit Sitz in Bonn bei.
Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von insgesamt 250.000 Euro.
Begründung des Antrags
Soziale Wohnraumversorgung, die das Leben aller Bevölkerungsschichten in der Stadt ermöglicht, gehört zu den
Kernaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge.
Die Stadt Bonn kommt diesem Auftrag einerseits auf dem Wege der Subjektförderung - bspw. durch die
Gewährung von Wohngeld - nach, aber auch durch Objektförderung, indem sie u.a. Bauland für
mietpreisgebundenen Wohnungsbau zur Verfügung stellt oder auch teilhabend als Mehrheitsaktionärin der
VEBOWAG selbst zum Wohnungsbauakteur wird.
Die zusammenstehen eG begrüßt dieses Engagement der Stadt ausdrücklich und ist überdies der Überzeugung,
dass die Schaffung sozial gerechterer Verhältnisses auf dem Wohnungsmarkt von weiteren Akteuren getragen
werden muss.
Die eingetragene Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen, eine Gründungsinitiative von Deutscher
Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. und Haus und Grund Bonn-Bad Godesberg unter maßgeblicher
Beteiligung von Caritasverband und Diakonischem Werk, hat von der Stadt Bonn ein ehemaliges
Schulgrundstück in der Friesdorfer Straße im Godesberger Norden erworben und wird dort neben einer
vierzügigen Kita 55 ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen sowie einen "Infrastrukturraum", der sich
für die Quartiersarbeit öffnet, errichten. Die Satzung der Genossenschaft sieht neben der dauerhaften
Mietpreisbindung die Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2 Prozent vor sowie die Maßgabe, dass weitere
Überschüsse nach Abzug der Instandhaltungsobliegenheiten ausschließlich für die Errichtung weiterer
mietpreisgebundener Wohnungsbauprojekte verwendet werden dürfen.
Diese Unternehmung ist beispielhaft für die gesellschaftliche Verbreiterung der Akteurslandschaft für soziale
Wohnraumversorgung in Bonn. Die Genossenschaft ist der Auffassung, dass eine städtische Beteiligung an der
zusammenstehen eG in der vorgeschlagenen Höhe neben der Beteiligung an der VEBOWAG in Höhe von gut 24
Mio. Euro und der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn (GWG) in Höhe von rund 750.000 Euro ein
wichtiges unterstützendes Signal kommunaler Verantwortung für diesen Kernbereich der Daseinsvorsorge ist.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de