231681 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
Kerndaten
- Nummer
- 231681
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
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- BBB-Anfrage: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG
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- Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier "Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG"
- BBB-Antrag: Wohnungsbaugenossenschaft Zusammenstehen eG
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231681 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.09.2023 Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG mit Sitz in Bonn bei. Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von insge- samt 250.000 Euro. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Beitritt der Stadt Bonn zur Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG Ihr Antrag Die Stadt Bonn tritt der Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen eG mit Sitz in Bonn bei. Dafür erwirbt sie Genossenschaftsanteile im Wert von insgesamt 250.000 Euro. Begründung des Antrags Soziale Wohnraumversorgung, die das Leben aller Bevölkerungsschichten in der Stadt ermöglicht, gehört zu den Kernaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Die Stadt Bonn kommt diesem Auftrag einerseits auf dem Wege der Subjektförderung - bspw. durch die Gewährung von Wohngeld - nach, aber auch durch Objektförderung, indem sie u.a. Bauland für mietpreisgebundenen Wohnungsbau zur Verfügung stellt oder auch teilhabend als Mehrheitsaktionärin der VEBOWAG selbst zum Wohnungsbauakteur wird. Die zusammenstehen eG begrüßt dieses Engagement der Stadt ausdrücklich und ist überdies der Überzeugung, dass die Schaffung sozial gerechterer Verhältnisses auf dem Wohnungsmarkt von weiteren Akteuren getragen werden muss. Die eingetragene Wohnungsbaugenossenschaft zusammenstehen, eine Gründungsinitiative von Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. und Haus und Grund Bonn-Bad Godesberg unter maßgeblicher Beteiligung von Caritasverband und Diakonischem Werk, hat von der Stadt Bonn ein ehemaliges Schulgrundstück in der Friesdorfer Straße im Godesberger Norden erworben und wird dort neben einer vierzügigen Kita 55 ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen sowie einen "Infrastrukturraum", der sich für die Quartiersarbeit öffnet, errichten. Die Satzung der Genossenschaft sieht neben der dauerhaften Mietpreisbindung die Verzinsung der Genossenschaftsanteile mit 2 Prozent vor sowie die Maßgabe, dass weitere Überschüsse nach Abzug der Instandhaltungsobliegenheiten ausschließlich für die Errichtung weiterer mietpreisgebundener Wohnungsbauprojekte verwendet werden dürfen. Diese Unternehmung ist beispielhaft für die gesellschaftliche Verbreiterung der Akteurslandschaft für soziale Wohnraumversorgung in Bonn. Die Genossenschaft ist der Auffassung, dass eine städtische Beteiligung an der zusammenstehen eG in der vorgeschlagenen Höhe neben der Beteiligung an der VEBOWAG in Höhe von gut 24 Mio. Euro und der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn (GWG) in Höhe von rund 750.000 Euro ein wichtiges unterstützendes Signal kommunaler Verantwortung für diesen Kernbereich der Daseinsvorsorge ist. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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