231681-11 · Antrag
BBB-Antrag: Wohnungsbaugenossenschaft Zusammenstehen eG
Kerndaten
- Nummer
- 231681-11
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 231681-11 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 10.07.2024 BBB-Antrag: Wohnungsbaugenossenschaft Zusammenstehen eG Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 22.08.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bundesstadt Bonn bei a. der Veräußerung der Liegenschaft Friesdorfer Str. 57 und dessen Anbahnung, b. den aus der Veräußerung resultierenden absehbaren Folgekosten, c. dem Beitritt der Bundesstadt Bonn zur Genossenschaft Zusammenstehen e.G. die finanziellen und geldwerten Möglichkeiten zugunsten der Stadt im erforderlichen Maße ausgeschöpft hat und soweit es sich um laufende Vorgänge handelt, diese auszuschöpfen gedenkt. Begründung Den Antragstellern liegen aufgrund erfolgter Akteneinsichten und Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin Anhaltspunkte dafür vor, dass die Stadtverwaltung Bonn nicht im erforderlichen Umfang die finanziellen und geldwerten Möglichkeiten zugunsten der Stadt ausgeschöpft hat und der Stadt somit finanzielle Nachteile entstanden sind oder entstehen werden. Es ist mittlerweile weithin öffentlich bekannt, dass der besagte Verkauf der städtischen Liegenschaft an der Friesdorfer Straße 57 seit mehr als 1,5 Jahren nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Zuvor wurden jahrelang Verhandlungen mit einer Vorgängergesellschaft der Zusammenstehen e.G. geführt, statt das Erstzugriffsrecht der Vebowag zu achten und damit eine deutlich frühere Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen. Aufklärungsversuche der Antragsteller außerhalb einer formalen Prüfung haben erhebliche Widersprüche zwischen Aktenführung und Beantwortung sowie ausweichende Äußerungen auf entsprechende Anfragen zu Tage gefördert. Diese gilt es aus Sicht des BBB aufzuklären, damit in der Öffentlichkeit nichtSeite 1 von 2 Seite 2 der Eindruck entsteht, dass bei Veräußerungen von Eigentum der Bürgerinnen und Bürger unterschiedliche Maßstäbe gelten und mögliche finanzielle Nachteile in Kauf genommen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de