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231675-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bürgerweg im Bereich der Rheinaustraße

Nummer
231675-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231675 Bürgerantrag: Bürgerweg im Bereich der Rheinaustraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231675-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Bürgerweg im Bereich der
Rheinaustraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Herstellung eines Gehweges in der Rheinaustraße im Bereich zwischen
Combahnstraße und Kaiser-Konrad-Straße stellt eine Verbesserung der ver-
kehrlichen Situation dar und würde nach derzeitiger Sach- und Rechtslage
(Stand Dezember 2023) Beitragspflichten nach § 8 KAG auslösen. Die entspre-
chenden Straßenausbaubeiträge würden bei einer Umsetzung vor dem
01.12.2026 auf der Grundlage der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu
100 % vom Land NRW übernommen. Bei einer Umsetzung nach dem
31.12.2026 würden die Kosten der straßenbaulichen Maßnahme nach derzeiti-
ger Rechtslage durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8
KAG finanziert. Allerdings beabsichtigt das Land NRW, per Gesetz die
Straßenausbaubeiträge 2024 abzuschaffen. Sofern die in Rede stehende
straßenbauliche Maßnahme nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
ausgeführt würde, würde das Land NRW dann die umlagefähigen Kosten der
Stadt erstatten (so der entsprechende Gesetzentwurf Stand Dezember 2023).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Bürgerantrag genannte Thematik im
Rahmen des Quartierskonzepts Combahnviertel (Bearbeitung 1. Halbjahr 2024)
zu betrachten und einen entsprechenden Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorge-
schlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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