231675 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bürgerweg im Bereich der Rheinaustraße
Kerndaten
- Nummer
- 231675
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 08.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231675 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 08.09.2023 Bürgerantrag: Bürgerweg im Bereich der Rheinaustraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Bürgerantrag: Hiermit stellen wir einen Bürgerantrag für die Erstellung von einem fehlenden Bürgerweg auf der Rheinaustraße zwischen der Combahnstraße und der Kai- ser-Konrad-Straße vor den Häusern mit den Hausnummern 91, 93, 95 und 97. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 08.09.2023 Stadt Bonn per Mail Bürgerantrag für einen seit mehr als 40 Jahren fehlenden Bürgerweg. Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit stellen wir einen Bürgerantrag für die Erstellung von einem fehlenden Bürgerweg auf der Rheinaustraße zwischen der Combahnstraße und der Kaiser-Konrad-Straße vor den Häusern mit den Hausnummern 91, 93, 95 und 97. Dieser wurde immer von den Politikern versprochen und fehlt dennoch seit mehr als 40 Jahren. Die Rheinaustr. ist Teil vom Projekt „Bönnsche Viertel“. Das gesamte Gebiet wurde -unter Denkmalschutz gestellt. -Die Rheinaustr. ist ein Teil vom neuen Parkraumkonzept in Beuel. -und die Rheinausraße wird Fahrradstraße. In der Broschüre „ Egal ob zu Fuß oder mit dem Rad“ hat die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn den Anwohnern Gehwegbreiten von mindestens 1,50 Meter schriftlich zugesichert. Aber vor den o.g. Häusern f e h l t der gesamte Bürgerweg seit mehr als 40 Jahren. Im Journal 05 „Stadtgespräch“ der SPD-Fraktion ist die vorgeschriebene Breite von Gehwegen mit 2,50 m angegeben und nicht mit 1,50 m. Wir haben erfahren, dass Land NRW soll bis Ende 2026 im Rahmen von einem Förder- programm die für die Grundstückseigentümer anfallenden Kosten für einen Bürger- weg übernehmen. Wenn wir das richtig verstanden haben, erstellt die Stadt Bonn den Bürgerweg und rechnet die anteiligen Kosten an die Grundstückseigentümer ab. Der Grundstücks- eigentümer zahlt seine Kosten an die Stadt und bekommt seine Kosten im Rahmen von einem Förderprogramm vom Land NRW zu 100 % erstattet. Somit wäre die gesamte Erstellung von dem fehlendem Bürgerweg eine einmalige Win-Win Situation für alle Beteiligte.Seite 2 von 3 2 Wir sind sicherlich der gleichen Meinung, dass in einem Denkmalschutzgebiet mit einem neuen Parkraumkonzept und einer Fahrradstr. ein zugesicherter aber fehlender Bürgerweg n i c h t tragbar ist. Das zuvor genannte Förderprogramm könnte für alle Beteiligte eine einmalige Lösung sein. Wir bitten Sie, unsere Angaben zum Förderprogramm genau zu prüfen. Falls unsere Angaben alle richtig sind, sollten die Umbaumaßnahmen umgehend begonnen werden, damit keine Termine für die Zahlungen vom Land NRW überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen Wenn Sie evt. weitere Informationen von den Nachbarn benötigen, bitten wir um einen Hinweis.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de