231662-01 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag zur Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld
Kerndaten
- Nummer
- 231662-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231662-01 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jutta Acar Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag zur Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Der Rat möge beschließen: 1.) Die vorgelegte Geschäftsordnung (GO) des Kinder- und Jugendbeirats wird verabschiedet. Zur Auswahl der Mitglieder des Beirates wird ein Interessenbekundungsverfahren an den weiterführenden Bonner Schulen durchgeführt. Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern das Los. 2.) Die Jugendlichen, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats werden bzw. sind erhalten für die Teilnahme an den Beiräten und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld, das sich nach dem durchschnittlichen Wert der vom Bundesministerium für Kinder, Jugend und Familie empfohlenen Taschengeldsatz ichtet. Begründung Zu 1. Kommunen mit einem Kinder- und Jugendbeirat berücksichtigen größtenteils ein Sitzungsgeld zwischen 5 € und 30 €. Eine Hilfestellung kann dabei die Taschengeld-Empfehlung des Bundesministeriums für Kinder, Jugend und Familie sein. Die Antragsteller halten es für wichtig, dass mit der bisher in der zu beschließenden GO vorgeschlagenen Regelung – Sitzungsgeld von 60 € - nicht ein falsches Signal erzeugt wird. Das Interesse an Mitwirkung und Teilhabe sollte für die teilnehmenden Jugendlichen im Vordergrund stehen und nicht durch eine finanzielle Motivation verzerrt werden. Der ehrenamtlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Charakter der Tätigkeit sollte sich in der Höhe eines für Jugendliche angemessenen Sitzungsgeldes wiederfinden. Zu 2. In vielen Kommunen werden die teilnehmenden Jugendlichen über ein Interessenbekundungsverfahren über die dortigen Schulen gewonnen. Dies halten die Antragsteller für sehr sinnvoll, weil sich daraus auch im Lehrauftrag zum Demokratieverständnis weitere Handlungsfelder ergeben. Teilnehmende Schüler und Schülerinnen können in ihren Schulen aus ihrer ehrenamtlichen Betätigung berichten und auf diesem Wege auch das Interesse bei künftigen Teilnehmenden wecken. Nach Abschluss des Verfahrens soll unter den jugendlichen Bewerbern das Los über die Zugehörigkeit zum Beirat entscheiden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de