231662 · Beschlussvorlage
Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld
Kerndaten
- Nummer
- 231662
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 231662 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.11.2023 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat möge beschließen: 1.) Die vorgelegte Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats wird verabschiedet. 2.) Die Jugendlichen, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind, erhalten für die Teilnahme an den Beiräten und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld analog des in § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung) - in der jeweils geltenden Fassung - für Gemeinden gleicher Größe festgelegten Höchstbetrages je Sitzung (zur Zeit 60,00 €). Begründung zu 1.) Der Rat hat am 8. Dezember 2022 in seiner Sitzung die Einführung eines Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen (DS-Nummer 222026). Im Januar 2024 soll der Kinder- und Jugendbeirat eingesetzt werden. Damit dieser zu Beginn seiner Gründung geschäfts- und arbeitsfähig ist, muss der Rat eine Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates beschließen. Gemeinsam mit den Jugendlichen soll die Geschäftsordnung in einer der ersten Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats besprochen und nachvollziehbar erklärt werden. Zukünftige Änderungen erfolgen durch den Kinder- und Jugendbeirat selbst (siehe § 8 der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats).Seite 1 von 7 Seite 2 zu 2.) Der Rat hat beschlossen, einen Kinder- und Jugendbeirat einzuführen und damit Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache ernst zu nehmen. Die Verwaltung schlägt vor - ähnlich wie in den Städten Düsseldorf und Münster - die Jugendlichen analog zu den sachkundigen Einwohner*innen durch ein Sitzungsgeld zu entschädigen. Nach der Entschädigungsordnung erhalten sachkundige Einwohner*innen ein Sitzungsgeld. Laut der Gemeindeordnung müssen diese mindestens 18 Jahre alt sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben (§ 58 Abs.4). Damit auch die Jugendlichen für die Teilnahme am Kinder- und Jugendbeirat ein Sitzungsgeld erhalten können, benötigt es einen Ratsbeschluss. Die Kosten sind aus dem Budget für Sitzungsgelder der Stadt Bonn zu entrichten. Sie belaufen sich bei 14 Jugendlichen und acht Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats (6.720,00), der Teilnahme von zwei Sprecher*innen am Beirat Bürgerbeteiligung sowie am Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (1.920,00) auf derzeit maximal 8.640,00€ im Jahr. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 102000118 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 8.640,00 € 102000118/74.100 0 2024 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 8.640,00 € Anlage/n 1 Geschäftsordnung_Beirat_Kinder- und Jugendbeteiligung (öffentlich)Seite 2 von 7 Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats 1. Funktion und Aufgaben des Beirats Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den jeweiligen Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an die zuständige Bezirksvertretung. Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen. Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen und Belange von Kinder und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind: Beratung über die Vorhabenliste: Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In ihr ist festgehalten, ob und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen, ob die Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind, und ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist. Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen entweder Weichen für die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand durch die Stadt aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzuSeite 3 von 7 eine Empfehlung, bevor der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten und beschließen. Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort beschriebenen Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Auswertung von Beteiligungsprozessen: Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist sowie von Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt werden kann. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zur weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben. Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden. 2. Zusammensetzung des Beirats Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik entspricht dabei der Anzahl der Fraktionen im Rat der Stadt Bonn. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für die Mitglieder werden Stellvertreter*innen benannt. Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt. Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand.Seite 4 von 7 Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt. Zu einzelnen Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats können Expert*innen und Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. Die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirats soll nach einem Jahr, maximal nach zwei Jahren, wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Jugendlichen im Beirat. Sie haben nach einem Jahr die Möglichkeit, ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Beirat für Kinder und Jugendliche für ein weiteres Jahr zu verlängern. Dabei sollte auch auf eine für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität geachtet werden. 3. Sprecher*innen Es werden drei Sprecher*innen aus der Mitte der Jugendlichen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats gewählt. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Die Sprecher*innen sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW. sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der Tagesordnung, über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Kinder- und Jugendbeirats erfolgt durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten organisiert. Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Kinder- und Jugendbeirats annehmen. 5. Organisation Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.Seite 5 von 7 Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der Kinder- und Jugendbeirat tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht. Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen. Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagen werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Kinder- und Jugendbeirats. Über ihre Annahme zur Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und Vorbereitung des Kinder- und Jugendbeirats eingebunden. Er steht dem Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung. Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern. Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Kinder- und Jugendbeirats und dem*der Protokollführer*in zu unterschreiben. Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht. 6. Beschlussfassung über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit Der Kinder- und Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist. Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen. Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. Der Kinder- und Jugendbeirat hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder in die jeweilige Bezirksvertretung zu wenden (siehe GO NRW § 24/§ 10 Hauptsatzung) wenn dies die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in Bonn leben, betrifft.Seite 6 von 7 Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen. 7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu behandelnden Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht. 8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage informiert. 9. Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Bonn, denSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de