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231662 · Beschlussvorlage

Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld

Nummer
231662
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.11.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Hauptausschusses 02.11.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
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  1. 231662-01 AA BBB-Änderungsantrag zur Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats: Geschäftsordnung und Sitzungsgeld

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Beschlussvorlage
öffentlich
231662
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Einrichtung eines Kinder-und Jugendbeirats:
Geschäftsordnung und Sitzungsgeld
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.10.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.11.2023 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
1.) Die vorgelegte Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats wird
verabschiedet.
2.) Die Jugendlichen, die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind,
erhalten für die Teilnahme an den Beiräten und Ausschusssitzungen ein
Sitzungsgeld analog des in § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Entschädigung
der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(Entschädigungsverordnung) - in der jeweils geltenden Fassung - für
Gemeinden gleicher Größe festgelegten Höchstbetrages je Sitzung (zur Zeit
60,00 €).
Begründung
zu 1.) Der Rat hat am 8. Dezember 2022 in seiner Sitzung die Einführung eines
Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung analog zum Beirat Bürgerbeteiligung
beschlossen (DS-Nummer 222026).
Im Januar 2024 soll der Kinder- und Jugendbeirat eingesetzt werden. Damit
dieser zu Beginn seiner Gründung geschäfts- und arbeitsfähig ist, muss der Rat
eine Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates beschließen.
Gemeinsam mit den Jugendlichen soll die Geschäftsordnung in einer der ersten
Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats besprochen und nachvollziehbar
erklärt werden. Zukünftige Änderungen erfolgen durch den Kinder- und
Jugendbeirat selbst (siehe § 8 der Geschäftsordnung des Kinder- und
Jugendbeirats).Seite 1 von 7
Seite 2
zu 2.) Der Rat hat beschlossen, einen Kinder- und Jugendbeirat einzuführen
und damit Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache ernst zu
nehmen. Die Verwaltung schlägt vor - ähnlich wie in den Städten Düsseldorf
und Münster - die Jugendlichen analog zu den sachkundigen Einwohner*innen
durch ein Sitzungsgeld zu entschädigen. Nach der Entschädigungsordnung
erhalten sachkundige Einwohner*innen ein Sitzungsgeld. Laut der
Gemeindeordnung müssen diese mindestens 18 Jahre alt sein und ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben (§ 58 Abs.4). Damit auch die
Jugendlichen für die Teilnahme am Kinder- und Jugendbeirat ein Sitzungsgeld
erhalten können, benötigt es einen Ratsbeschluss.
Die Kosten sind aus dem Budget für Sitzungsgelder der Stadt Bonn zu
entrichten. Sie belaufen sich bei 14 Jugendlichen und acht Sitzungen des
Kinder- und Jugendbeirats (6.720,00), der Teilnahme von zwei Sprecher*innen
am Beirat Bürgerbeteiligung sowie am Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger (1.920,00) auf derzeit maximal 8.640,00€ im Jahr.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
102000118
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
8.640,00 € 102000118/74.100
0
2024 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
8.640,00 €
Anlage/n
1 Geschäftsordnung_Beirat_Kinder- und Jugendbeteiligung (öffentlich)Seite 2 von 7
Geschäftsordnung des
Kinder- und Jugendbeirats
1. Funktion und Aufgaben des Beirats
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe
in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen
beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des
Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder
und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den
jeweiligen Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt
er Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
und/oder an die zuständige Bezirksvertretung.
Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges
Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann
keine Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen.
Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die
Interessen und Belange von Kinder und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat Bürgerbeteiligung
eingeladen werden.
Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der
Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und
Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche
betroffen sind:
 Beratung über die Vorhabenliste:
Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn leben, so früh wie möglich
über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In ihr ist festgehalten, ob
und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat
Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen, ob die
Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind, und
ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist.
 Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten:
Im Vorfeld eines Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl
von Bonner*innen betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen
entweder Weichen für die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand
durch die Stadt aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das
verantwortliche Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der Beirat
Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzuSeite 3 von 7
eine Empfehlung, bevor der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und
Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten
und beschließen.
 Überprüfung und Fortschreibung:
Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept „Kinder- und
Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen
Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort beschriebenen
Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig
zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
 Auswertung von Beteiligungsprozessen:
Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
erfolgreich ist sowie von Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung
am besten festgestellt werden kann.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal
im Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten,
wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut
werden kann. Die Ideen werden zur weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung gegeben.
Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund
Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die
Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden.
2. Zusammensetzung des Beirats
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen
zwischen 12 und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und
Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik
entspricht dabei der Anzahl der Fraktionen im Rat der Stadt Bonn. Die Anzahl der
Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach
der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für die Mitglieder werden Stellvertreter*innen
benannt.
Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf
Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der
Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass
Verfahren selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt.
Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die
Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen
obliegt dem Verwaltungsvorstand.Seite 4 von 7
Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt.
Zu einzelnen Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats können Expert*innen und
Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden.
Die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirats soll nach einem Jahr, maximal
nach zwei Jahren, wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Möglichkeit zu
geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn zu beteiligen. Dies gilt
insbesondere für die Jugendlichen im Beirat. Sie haben nach einem Jahr die
Möglichkeit, ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Beirat für Kinder und Jugendliche für ein
weiteres Jahr zu verlängern. Dabei sollte auch auf eine für die Arbeit des Beirats
notwendige Kontinuität geachtet werden.
3. Sprecher*innen
Es werden drei Sprecher*innen aus der Mitte der Jugendlichen von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirats gewählt. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit
erforderlich.
Die Sprecher*innen
 sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat
Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW.
 sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in
Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der
Tagesordnung, über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird.
4. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Kinder- und Jugendbeirats erfolgt durch die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den
Sprecher*innen versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten
organisiert.
Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Kinder- und Jugendbeirats annehmen.
5. Organisation
Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.Seite 5 von 7
Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der Kinder- und
Jugendbeirat tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und zwei
Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die
Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht.
Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele auf
digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen.
Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagen
werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit
den Sprecher*innen des Kinder- und Jugendbeirats. Über ihre Annahme zur Beratung
und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des
Kinder- und Jugendbeirats. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die
Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern
verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen
vor dem Sitzungstermin.
Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und
Vorbereitung des Kinder- und Jugendbeirats eingebunden. Er steht dem Kinder- und
Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung.
Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern.
Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Kinder- und Jugendbeirats und dem*der
Protokollführer*in zu unterschreiben.
Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur
Kenntnis gebracht.
6. Beschlussfassung über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit
Der Kinder- und Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist.
Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss
für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen.
Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die
Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen.
Der Kinder- und Jugendbeirat hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Anregungen
oder Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder
in die jeweilige Bezirksvertretung zu wenden (siehe GO NRW § 24/§ 10 Hauptsatzung)
wenn dies die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in Bonn leben, betrifft.Seite 6 von 7
Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit
in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der
Sprecher/*innen.
7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu behandelnden
Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt
werden.
Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und
Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht.
8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung
Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen
auf Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller
anwesenden Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
wird über die vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage
informiert.
9. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung des Rates in Kraft.
Bonn, denSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de