231642-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Große Anfrage: Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße Drucksachengruppe 231642
Kerndaten
- Nummer
- 231642-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Theaterplatz Hauptort
- Koblenzer Straße
- Bahnhofstraße
- Oststraße
- Moltkestraße
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231642-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Große Anfrage: Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße Drucksachengruppe 231642 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. In welchem Umfang erfolgte seit Anfang 2024 die Ansprache der Taxi-Fahrer bzw. der Taxi-Zentrale Bonn bezüglich der regelwidrig überschrittenen Anzahl von Parkvorgängen in der Koblenzer Straße? Seit Anfang des Jahres 2024 erfolgte im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsüberwachung wiederholt die direkte Ansprache von Taxifahrerinnen und Taxifahrern sowie, soweit erforderlich, der zuständigen Taxizentrale hinsichtlich festgestellter verkehrsrechtlicher Verstöße und ordnungswidriger Parkvorgänge im Bereich der Koblenzer Straße. Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung weisen dabei auf die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie die bestehenden Park- und Halteregelungen hin und sensibilisieren die Betroffenen für die Auswirkungen ordnungswidrigen Verhaltens auf die Verkehrssicherheit. 2. Aus welchem Grund werden die regelwidrigen Parkvorgänge von Taxen – auch auf Baumscheiben, außerhalb der ausgezeichneten Taxen-Parkstände sowie auf gegenüberliegender Straßenseite, im Zugangsbereich der Alte Bahnhofstraße u.v.a. Stellen – nicht nachhaltig sanktioniert? Die festgestellten ordnungswidrigen Parkvorgänge von Taxen im Bereich der Koblenzer Straße werden grundsätzlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verfolgt. Hierbei erfolgt eine Ahndung entsprechend der Schwere des jeweiligen Verstoßes und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles. Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Fahrzeugarten oder Verkehrsteilnehmergruppen findet nicht statt. Sofern Fahrzeuge auf Baumscheiben, außerhalb gekennzeichneter Taxenstände, in Zufahrtsbereichen, auf Gehwegen oder an sonstigen nicht zum Parken freigegebenen Stellen abgestellt werden, werden die Verstöße im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten regelmäßig kontrolliert und nachhaltig sanktioniert.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Hat sich die Fachverwaltung bezüglich der Kontrolle des regelwidrigen Kfz- Durchgangsverkehr über die Fußgängerzone Koblenzer Straße gegenüber der Polizei für die nötige Durchführung von Kontrollen ausgesprochen und - wenn nein, warum nicht? - wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis? Die Fachverwaltung steht hinsichtlich der Überwachung des regelwidrigen Kraftfahrzeugverkehrs im Bereich der Fußgängerzone Koblenzer Straße in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit den zuständigen Polizeibehörden. Dabei werden erkannte Problemlagen, Beschwerdesachverhalte sowie Möglichkeiten einer verstärkten Überwachung und Kontrolle erörtert. Die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden werden hierbei beachtet. Unabhängig davon führt die Verkehrsüberwachung im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse und der verfügbaren personellen Ressourcen eigene Kontrollen durch und dokumentiert festgestellte Verstöße. 4. Wie häufig ist in 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 der Verkehr auf der Koblenzer Straße von der Polizei kontrolliert worden und wie viele Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot wurden festgestellt? In allen Zeitabschnitten wurden durch die Polizei wenige gezielte Kontrollen durchgeführt. Eine genaue Anzahl kann nicht genannt werden. Der Streifendienst der Polizei ahndet festgestellte Verstöße im Rahmen ihres Streifendienstes. Nicht nur das Befahren der Fußgängerzone Koblenzer Straße, sondern auch das Fahren und Parken in den umliegenden Fußgängerzonenbereichen (Theaterplatz/Oststr./Vilichgasse/Moltkestr.) wird sehr häufig von den Mitarbeitenden der Polizei geahndet. Zudem wird der Bereich der Godesberger Innenstadt regelmäßig durch den Verkehrsdienst der Direktion Verkehr in Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Koblenzer Straße ist hier ebenfalls miteingeschlossen, jedoch nicht gezielt zur Überwachung des Durchfahrtverbotes. Festgestellte Verstöße werden geahndet. Die genaue Anzahl ist nicht recherchierbar. 5. a) In welchem Umfang dokumentierte der städtische Ordnungsdienst Durchfahrtsvorgänge in der Koblenzer Straße und brachte diese zur Anzeige? b) Wie viele Parkverstöße wurden seit Oktober 2023 in der Koblenzer Straße jährlich festgestellt und geahndet? 2023: Parken in der Fußgängerzone 76 Verwarnungen Befahren der Fußgängerzone 9 Verwarnungen Parken im Taxistand 3 VerwarnungenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2024: Parken in der Fußgängerzone 39 Verwarnungen Befahren der Fußgängerzone 3 Verwarnungen Parken im Taxistand 0 Verwarnungen 2025: Parken in der Fußgängerzone 28 Verwarnungen Befahren der Fußgängerzone 0 Verwarnungen Parken im Taxistand 0 Verwarnungen 2026: Parken in der Fußgängerzone 23 Verwarnungen Befahren der Fußgängerzone 1 Verwarnungen Parken im Taxistand 0 Verwarnungen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de