231642 · Antrag
BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231642
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 231642 Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt Jutta Acar 29.09.2023, gez. Wenzel BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in der auf die Beschlussfassung folgenden Sitzung zu berichten, 1. ob und in welchem Umfang (Zeitraum, Datum und Ergebnisse der Kontrollen) sie auf Grund der ihr spätestens durch diesen Antrag bekanntgewordenen Verstöße gegen geltendes Recht die folgenden ordnungsbehördlichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Verlauf der Koblenzer Straße von der Kreuzung Burgstraße/Koblenzer Straße bis Koblenzer Straße/Am Kurpark mit welchem jeweiligen Ergebnis veranlasst hat: 1.1 Überwachung der Anzahl geparkter Taxen entsprechend der Ausweisung „4 Taxen“ für den Taxistand auf der Koblenzer Str. 1.2 Verkehrsrechtliche Kontrolle des Kfz-Verkehrs auf der Koblenzer Straße 2. den Umsetzungsstand zu den Beschlüssen mit DS221901 sowie DS221901- 03ÄA mitzuteilen. Begründung Der Taxistand auf der Koblenzer Straße weist 4 Taxen-Stellflächen aus. Täglich ist festzustellen, dass weitere – bis zu 3 Taxen – auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken, ohne dass ein Fahrgastausstieg Anlass war. Die Anfahrt und das widerrechtliche Parken scheinen gezielt vorgenommen zu werden. Darüber hinaus ist regelmäßig festzustellen, dass eine Vielzahl Fahrzeuge von der Kreuzung Burgstraße her kommend die Koblenzer Straße – vermutlich zu Abkürzungszwecken aber auch gezielt für Einkäufe – befahren, obwohl diese als Fußgängerzone ausgeschildert ist. Die Antragsteller verweisen außerdem auf die Beschlüsse der Bezirksvertretung Bad Godesberg (DS221901 und 221901-03ÄA) vom 29.03.2023.. Diese Drucksachen sind in der Beschlusskontrolle nicht aufzufinden. Auf Grund der unverändert zum Nachteil der Fußgängervorherrschenden Situation auf dem Theaterplatz sind dieSeite 1 von 4 Seite 2 Antragsteller an einer Information zum Umsetzungsstand interessiert. Anlage/n 1 DS 231642 Anlage Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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