231642-01 ST · Mitteilungsvorlage
BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231642-01 ST
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231642-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag Überwachung des Verkehrs auf der Koblenzer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilungsvorlage: Die Taxenstände in der Koblenzerstraße werden regelmäßig durch die Verwaltung kontrolliert. Werden Taxen, die außerhalb der Markierungen parken angetroffen, werden die Fahrer gebeten die Taxen zu entfernen. Der Verwaltung ist bekannt, dass die Fußgängerzone am Michaelshof als Abkürzung genutzt wird. Sofern es in die Befugnisse der Stadtverwaltung fällt, werden geparkte Fahrzeuge verwarnt. Die Beschlüsse mit DS221901 sowie DS221901-03ÄA wurden in der Projektgruppe Sofortmaßnahmen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde besprochen. Da es in der Straßenverkehrsordnung keine Vorgabe für solche Markierungen gibt, wird derzeit eine Lösung nach dem Vorbild des Vorgehens bei den „Gemeinsam mit Rücksicht“ Markierungen erarbeitet, welche mit den Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift der StVO konform ist. Die Kontrollen des fließenden Verkehrs obliegen der Polizei. Die Stadtverwaltung hat hierzu keine Eingriffsbefugnis. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de