231638-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
Kerndaten
- Nummer
- 231638-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231638-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 02.11.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 24.10.2023 stellte Herr Stadtverordneter Kox - SPD - die Frage, ob es nicht möglich sei, den Kostendeckungsgrad von 40 % nur für Maßnahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus festzulegen und für alle anderen Maßnahmen auf 60 % zu erhöhen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Ablöse von Stellplätzen kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf dem Baugrundstück bauordnungsrechtlich notwendige Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können. Eine Wahlmöglichkeit, Stellplätze herzustellen oder alternativ abzulösen hat die Bauherrschaft also nicht. Gerade bei Bauvorhaben für frei finanzierte kleinere Mehrfamilienhäuser, bei denen eine Tiefgarage sich wirtschaftlich nicht rechnet, kann durch die Ablöse von einzelnen Stellplätzen oft erreicht werden, dass ein bis zwei Wohnungen mehr realisiert werden können. Durch eine Erhöhung der Ablösebeträge würde die Bauherrschaft solcher Vorhaben unverhältnismäßig belastet. Bauvorhaben für geförderten Wohnungsbau sind bereits durch die Stellplatzsatzung begünstigt, da hier ein geringerer Stellplatzschlüssel angesetzt wird, so dass weniger notwendige Stellplätze bereit zu stellen sind als beim frei finanzierten Wohnungsbau. Darüber hinaus würde durch das Zugrundelegen eines Kostendeckungsgrades von 60 % der maximale Ablösebetrag in Bonn auf 20.900 Euro steigen, was den bisher in NRW vorhandenen Maximalbetrag von 15.000 Euro (in Essen) weit übersteigen würde. Die Verwaltung rät daher aus Gründen der Gleichbehandlung davon ab, die Ablösebeträge für frei finanzierten Wohnungsbau weiter zu erhöhen, damit der Wohnungsbau insgesamt nicht zusätzlich belastet wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de