231638 · Beschlussvorlage
Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
Kerndaten
- Nummer
- 231638
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Untergeordnet
- Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
- FDP-Änderungsantrag zu Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung Antrag zur Vorlage 231638
- Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
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Beschlussvorlage öffentlich 231638 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung - wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung s. Anlage 0 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 163001001 Finanzierung der Bauaufsicht 1.63.00.10.01.01 Genehmigungsverfahren Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen 500.000,00 5630010010100/ 68.8900 2023 Investiver FinanzsaldoSeite 1 von 20 Seite 2 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 0 Anlage 0 Begründung (öffentlich) 1 Anlage 1_Stellplatzablösesatzung (öffentlich) 2 Anlage 2 (öffentlich) 3 Anlage 3-1 (öffentlich) 4 Anlage 3-2 (öffentlich) 5 Anlage 3-3 (öffentlich) 6 Anlage 4 (öffentlich) 7 Anlage 5 (öffentlich)Seite 2 von 20 Seite 3 von 20 Seite 4 von 20 Seite 5 von 20 Seite 6 von 20 Seite 7 von 20 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung - vom xx.xx.xxxx Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xxxx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 GV. NRW. S. 490) und der §§ 48, 89 Absatz 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines Die Stadt erhebt Geldbeträge von Bauherrinnen oder Bauherren, die - auf den Baugrundstücken oder - in der näheren Umgebung davon auf geeigneten Grundstücken die ihnen gemäß § 48 Abs. 1 Landesbauordnung 2018 obliegenden Stellplatzverpflichtungen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können. Diese Beträge sind nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung 2018 zu verwenden für 1. die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Mo- dernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit Elekt- roladestationen, 2. den Bau und die Errichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaf- fung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstattung mit Elektro- ladestationen oder 3. sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie andere Maßnah- men, die Bestandteil eines kommunalen oder interkommunalen Mobilitätskonzepts ei- ner oder mehrerer Gemeinden sind. Ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz oder Fahrradabstellplatz wird hierdurch nicht erworben.Seite 8 von 20 § 2 Festsetzung der Gebietszonen Das Stadtgebiet wird analog zu § 3 Abs. 5 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die erfor- derliche Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze einschließ- lich deren Zubehörnutzungen (Stellplatzsatzung) vom 13. Mai 2022 (ABL S. 229) in die Ge- bietszonen I bis III unterteilt. Diese Gebietszonen sind in dem Plan (Maßstab 1:25.000) dar- gestellt, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Festsetzung der Ablösebeträge (1) Stellplätze Der je Stellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauordnung 2018 festgelegt auf 1. in der Gebietszone I 13.900,00 EUR 2. in der Gebietszone II 7.700,00 EUR 3. in der Gebietszone III 7.500,00 EUR. (2) Fahrradabstellplätze Der je Fahrradabstellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauord- nung 2018 festgelegt auf 1. in der Gebietszone I 1.700,00 EUR 2. in der Gebietszone II 900,00 EUR 3. in der Gebietszone III 900,00 EUR. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Bauanträge, die ab diesem Tag bei dem Bauordnungsamt gestellt werden. Für Bauanträge, die vor Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wurden, ist hinsichtlich der Festsetzung der Stellplatzablösebeträge die Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten – Stellplatzablösesatzung – vom 26.03.1991 in der Fassung vom 20.09.2012 anzuwenden.Seite 9 von 20 Anlage 2Seite 10 von 20 Grundstücksmarktberichte Anlage 3 Tiefgaragenplätze Zone 1 2021 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 35.106 € 16.500 € 47 Engere Stadtlage/ Bundesviertel 21.500 € 17.000 € 11.000 € 11.000 € 51,16% Stadtlage 19.500 € 12.000 € 10.000 € 9.500 € 48,72% Randlage 17.000 € 9.000 € 8.000 € 7.500 € 44,12% 48,00% im Durchschnitt 2022 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 35.106 € 16.500 € 47 Engere Stadtlage/ Bundesviertel 25.500 € 18.000 € 12.000 € 11.500 € 45,09% Stadtlage 20.000 € 14.000 € 11.000 € 9.500 € 47,50% Randlage 19.000 € 9.000 € 8.500 € 7.500 € 39,47% 44,02% im Durchschnitt 2023 / Mittelwert 3 Jahresschnitt Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 34.043 € 16.000 € 47 Engere Stadtlage/ Bundesviertel 26.000 € 20.000 € 15.000 € 15.000 € 57,69% Stadtlage 21.000 € 13.000 € 11.000 € 10.000 € 47,62% Randlage 20.000 € 12.000 € 10.000 € 8.000 € 40,00% 48,44% im Durchschnitt 46,82% Schnitt der letzten 3 Jahre 47% gerundetSeite 11 von 20 Grundstücksmarktberichte Anlage 3 Mittelwert der letzen 3 Jahre Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 34.752 € 16.333 € 47%Seite 12 von 20 Grundstücksmarktberichte Anlage 3 Garagenplätze Zonen 2 und 3 2021 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Zentrum Engere Stadtlage/ Bundesviertel Zone 2 19.500 € 13.500 € Stadtlage Zone 3 17.500 € 12.500 € Randlage 2022 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum Engere Stadtlage/ Bundesviertel Zone 2 19.500 € 14.000 € Stadtlage Zone 3 18.000 € 13.000 € Randlage 11.000 € 2023 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum Engere Stadtlage/ Bundesviertel Zone 2 19.000 € 15.000 € Stadtlage Zone 3 21.000 € 14.000 € Randlage 13.000 €Seite 13 von 20 Grundstücksmarktberichte Anlage 3 Mittelwert der letzen 3 Jahre Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum Engere Stadtlage/ Bundesviertel Zone 2 19.333 € Stadtlage Zone 3 18.833 € RandlageSeite 14 von 20 Berechnung Ablösebeträge Kfz-Stellplätze graue Felder sind mit Formeln hinterlegt Kfz-Stellplatz Zone I Zone II Zone III Ablösebetrag bisher 11.710,00 € 6.850,00 € 3.320,00 € Durchschnittspreise gem. Grundstücksmarktberichte 2021 - 2023 34.752,00 € 19.333,00 € 18.833,00 € Neuer Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 60% 20.851,20 € 11.599,80 € 11.299,80 € Neuer Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 50% 17.376,00 € 9.666,50 € 9.416,50 € Neuer Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 40% 13.900,80 € 7.733,20 € 7.533,20 € Gerundet 13.900,00 € 7.700,00 € 7.500,00 € Fahrradstellplätze Fahrradabstellplatz Zone I Zone II Zone III TG Garage Garage Kosten Garage lt. Grundstücksmarktbericht 34.752,00 € 19.333,00 € 18.833,00 € Anteiliger Durchschnittspreis (12%) 4.170,24 € 2.319,96 € 2.259,96 € Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 60% 2.502,14 € 1.391,98 € 1.355,98 € Neuer Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 50% 2.085,12 € 1.159,98 € 1.129,98 € Neuer Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad 40% 1.668,10 € 927,98 € 903,98 € Gerundet 1.700,00 € 900,00 € 900,00 € Mittelwerte der letzten 3 JahreSeite 15 von 20 63 28.08.2023 Erläuterungen zur Ermittlung der Grundstückswerte beim Neubau von Stellplätzen und Garagen und der weiteren Berechnung der Ablösebeträge Grundsatz: Künftig ist sich an den Durchschnittspreisen für Stellplätze zu orientieren, die in den Grundstücksmarktberichten der jeweils letzten 3 Jahre für die Bundesstadt Bonn veröffentlicht sind. Bei Übernahme der Zonen aus der Stellplatzsatzung ergeben sich Satzung Bereich Grundstücksmarktbericht Zone 1 Bonn Zentrum, City Beuel und Bad Godesberg Tiefgaragen Zone 2 Engere Stadtlage Garagen Zone 3 Stadtlage Garagen und Carports Hieraus ergeben sich folgende Werte: Durchschnittspreise gem. Grundstücksmarktberichte 2021 - 2023 Zone 1 34.752 € * Zone 2 19.333 € Zone 3 18.833 € * Hinweis: Der konkrete Wert für neue Tiefgaragenplätze in der Innenstadt ist im Grundstücksmarktbericht aufgrund zu wenig Angaben und Vergleichswerten nicht benannt. Es gibt lediglich Werte zu Tiefgaragen die älter als 25 Jahre sind. Hier ist ein Betrag in Höhe von 16.500 € in den Jahren 2021 und 2022, bzw. im Jahr 2023 mit 16.000 € ausgewiesen. Aus den Grundstücksmarktberichten der Jahre 2021 - 2023 liegen aber Werte für die anderen Bereiche für die engere Stadtlage/Bundesviertel, Stadtlagen und Randlagen vor. Die Werte für 25 Jahre und älteren Tiefgaragen entsprechen zwischen 39,5 % und 57,5 % der aktuellen Werte. Für eine neuwertige TG sind daher gerundet 47 % anzusetzen.Seite 16 von 20 Tiefgaragenkosten Grundstücksmarktbericht 2021 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 35.106 € 16.500 € 47 % Engere Stadtlage/ Bundesviertel 21.500 € 17.000 € 11.000 € 11.000 € 51,16 % Stadtlage 19.500 € 12.000 € 10.000 € 9.500 € 48,72 % Grundstücksmarktbericht 2022 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 35.106 € 16.500 € 47 % Engere Stadtlage/ Bundesviertel 25.500 € 18.000 € 12.000 € 11.500 € 45,09 % Stadtlage 20.000 € 14.000 € 11.000 € 9.500 € 47,50 % Grundstücksmarktbericht 2023 Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre und älter Prozentsatz vom Neuwert Zentrum 34.043 € 16.000 € 47 % Engere Stadtlage/ Bundesviertel 26.000 € 20.000 € 15.000 € 15.000 € 57,69 % Stadtlage 21.000 € 13.000 € 11.000 € 10.000 € 47,62 % Ausgehend von einem abgerundeten Mittelwert von 47 % ist der Betrag für Tiefgaragen älter als 25 Jahre im Zentrum aus den jeweiligen Grundstücksmarktberichten 2021 - 2023 hochzurechnen, so dass man dann auf den Durchschnittswert von 34.752,00 € in Zone 1 kommt. In den weiteren Stadtlagen (Zone II) ist von Garagenplätzen auszugehen, die nach den Grundstücksmarktberichten durchschnittlich mit 19.333 € bewertet sind. In den Stadt- und Randlagen, vergleichbar mit Zone III, kann von ebenerdigen Stellplätzen mit Garagen/Carports ausgegangen werden. Diese wurden in den Grundstücksmarkt- berichten durchschnittlich mit 18.333 € bewertet.Seite 17 von 20 Anlage 4: Auszug aus dem Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung Zukunftsnetz Mobilität NRWSeite 18 von 20 Anlage 5: Auszug aus den Hinweisen zum Fahrradparken für Architekten und Bauherren der AG Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-WestfalenSeite 19 von 20 Seite 20 von 20
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de