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231638 · Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung

Nummer
231638
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 29.11.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 231638-02 ST Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
  2. 231638-01 AA FDP-Änderungsantrag zu Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung Antrag zur Vorlage 231638
  3. 231638-03 Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung

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Beschlussvorlage
öffentlich
231638
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von
Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten -
Stellplatzablösesatzung - wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Begründung
s. Anlage 0
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
163001001 Finanzierung der Bauaufsicht 1.63.00.10.01.01 Genehmigungsverfahren
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen 500.000,00 5630010010100/
68.8900
2023
Investiver
FinanzsaldoSeite 1 von 20
Seite 2
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
0 Anlage 0 Begründung (öffentlich)
1 Anlage 1_Stellplatzablösesatzung (öffentlich)
2 Anlage 2 (öffentlich)
3 Anlage 3-1 (öffentlich)
4 Anlage 3-2 (öffentlich)
5 Anlage 3-3 (öffentlich)
6 Anlage 4 (öffentlich)
7 Anlage 5 (öffentlich)Seite 2 von 20
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Seite 7 von 20
Satzung der Bundesstadt Bonn
über die Ablösung von Stellplatzpflichten
- Stellplatzablösesatzung -
vom xx.xx.xxxx
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xx.xxxx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.
April 2022 GV. NRW. S. 490) und der §§ 48, 89 Absatz 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV.
NRW. S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.
NRW. S. 1086) folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Stadt erhebt Geldbeträge von Bauherrinnen oder Bauherren, die
- auf den Baugrundstücken oder
- in der näheren Umgebung davon auf geeigneten Grundstücken
die ihnen gemäß § 48 Abs. 1 Landesbauordnung 2018 obliegenden Stellplatzverpflichtungen
nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erfüllen können.
Diese Beträge sind nach § 48 Abs. 2 Landesbauordnung 2018 zu verwenden für
1. die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Mo-
dernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit Elekt-
roladestationen,
2. den Bau und die Errichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaf-
fung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen einschließlich der Ausstattung mit Elektro-
ladestationen oder
3. sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich
investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie andere Maßnah-
men, die Bestandteil eines kommunalen oder interkommunalen Mobilitätskonzepts ei-
ner oder mehrerer Gemeinden sind.
Ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Stellplatz oder Fahrradabstellplatz wird hierdurch
nicht erworben.Seite 8 von 20
§ 2
Festsetzung der Gebietszonen
Das Stadtgebiet wird analog zu § 3 Abs. 5 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die erfor-
derliche Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze einschließ-
lich deren Zubehörnutzungen (Stellplatzsatzung) vom 13. Mai 2022 (ABL S. 229) in die Ge-
bietszonen I bis III unterteilt. Diese Gebietszonen sind in dem Plan (Maßstab 1:25.000) dar-
gestellt, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 3
Festsetzung der Ablösebeträge
(1) Stellplätze
Der je Stellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauordnung 2018
festgelegt auf
1. in der Gebietszone I 13.900,00 EUR
2. in der Gebietszone II 7.700,00 EUR
3. in der Gebietszone III 7.500,00 EUR.
(2) Fahrradabstellplätze
Der je Fahrradabstellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 Landesbauord-
nung 2018 festgelegt auf
1. in der Gebietszone I 1.700,00 EUR
2. in der Gebietszone II 900,00 EUR
3. in der Gebietszone III 900,00 EUR.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle
Bauanträge, die ab diesem Tag bei dem Bauordnungsamt gestellt werden.
Für Bauanträge, die vor Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wurden, ist hinsichtlich der
Festsetzung der Stellplatzablösebeträge die Satzung der Stadt Bonn über die Ablösung von
Stellplatzpflichten – Stellplatzablösesatzung – vom 26.03.1991 in der Fassung vom
20.09.2012 anzuwenden.Seite 9 von 20
Anlage 2Seite 10 von 20
Grundstücksmarktberichte Anlage 3
Tiefgaragenplätze Zone 1
2021
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum 35.106 € 16.500 € 47
Engere Stadtlage/
Bundesviertel 21.500 € 17.000 € 11.000 € 11.000 € 51,16%
Stadtlage 19.500 € 12.000 € 10.000 € 9.500 € 48,72%
Randlage 17.000 € 9.000 € 8.000 € 7.500 € 44,12%
48,00% im Durchschnitt
2022
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum 35.106 € 16.500 € 47
Engere Stadtlage/
Bundesviertel 25.500 € 18.000 € 12.000 € 11.500 € 45,09%
Stadtlage 20.000 € 14.000 € 11.000 € 9.500 € 47,50%
Randlage 19.000 € 9.000 € 8.500 € 7.500 € 39,47%
44,02% im Durchschnitt
2023 / Mittelwert 3 Jahresschnitt
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum 34.043 € 16.000 € 47
Engere Stadtlage/
Bundesviertel 26.000 € 20.000 € 15.000 € 15.000 € 57,69%
Stadtlage 21.000 € 13.000 € 11.000 € 10.000 € 47,62%
Randlage 20.000 € 12.000 € 10.000 € 8.000 € 40,00%
48,44% im Durchschnitt
46,82% Schnitt der letzten 3 Jahre
47% gerundetSeite 11 von 20
Grundstücksmarktberichte Anlage 3
Mittelwert der letzen 3 Jahre
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum 34.752 € 16.333 € 47%Seite 12 von 20
Grundstücksmarktberichte Anlage 3
Garagenplätze Zonen 2 und 3
2021
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Zentrum
Engere Stadtlage/
Bundesviertel Zone 2 19.500 € 13.500 €
Stadtlage Zone 3 17.500 € 12.500 €
Randlage
2022
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum
Engere Stadtlage/
Bundesviertel Zone 2 19.500 € 14.000 €
Stadtlage Zone 3 18.000 € 13.000 €
Randlage 11.000 €
2023
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum
Engere Stadtlage/
Bundesviertel Zone 2 19.000 € 15.000 €
Stadtlage Zone 3 21.000 € 14.000 €
Randlage 13.000 €Seite 13 von 20
Grundstücksmarktberichte Anlage 3
Mittelwert der letzen 3 Jahre
Lage Neuwertig 10 Jahre alt 20 Jahre alt 25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom Neuwert
Zentrum
Engere Stadtlage/
Bundesviertel Zone 2 19.333 €
Stadtlage Zone 3 18.833 €
RandlageSeite 14 von 20
Berechnung Ablösebeträge
Kfz-Stellplätze graue Felder sind mit Formeln hinterlegt
Kfz-Stellplatz Zone I Zone II Zone III
Ablösebetrag bisher 11.710,00 € 6.850,00 € 3.320,00 €
Durchschnittspreise gem.
Grundstücksmarktberichte 2021 -
2023
34.752,00 € 19.333,00 € 18.833,00 €
Neuer Ablösebetrag bei
Kostendeckungsgrad 60% 20.851,20 € 11.599,80 € 11.299,80 €
Neuer Ablösebetrag bei
Kostendeckungsgrad 50% 17.376,00 € 9.666,50 € 9.416,50 €
Neuer Ablösebetrag bei
Kostendeckungsgrad 40% 13.900,80 € 7.733,20 € 7.533,20 €
Gerundet 13.900,00 € 7.700,00 € 7.500,00 €
Fahrradstellplätze
Fahrradabstellplatz Zone I Zone II Zone III
TG Garage Garage
Kosten Garage lt.
Grundstücksmarktbericht 34.752,00 € 19.333,00 € 18.833,00 €
Anteiliger Durchschnittspreis (12%) 4.170,24 € 2.319,96 € 2.259,96 €
Ablösebetrag bei Kostendeckungsgrad
60% 2.502,14 € 1.391,98 € 1.355,98 €
Neuer Ablösebetrag bei
Kostendeckungsgrad 50% 2.085,12 € 1.159,98 € 1.129,98 €
Neuer Ablösebetrag bei
Kostendeckungsgrad 40% 1.668,10 € 927,98 € 903,98 €
Gerundet 1.700,00 € 900,00 € 900,00 €
Mittelwerte der letzten 3 JahreSeite 15 von 20
63 28.08.2023
Erläuterungen zur Ermittlung der Grundstückswerte beim Neubau von Stellplätzen und Garagen
und der weiteren Berechnung der Ablösebeträge
Grundsatz:
Künftig ist sich an den Durchschnittspreisen für Stellplätze zu orientieren, die in den
Grundstücksmarktberichten der jeweils letzten 3 Jahre für die Bundesstadt Bonn
veröffentlicht sind.
Bei Übernahme der Zonen aus der Stellplatzsatzung ergeben sich
Satzung Bereich Grundstücksmarktbericht
Zone 1 Bonn Zentrum, City Beuel und Bad Godesberg Tiefgaragen
Zone 2 Engere Stadtlage Garagen
Zone 3 Stadtlage Garagen und Carports
Hieraus ergeben sich folgende Werte:
Durchschnittspreise gem. Grundstücksmarktberichte 2021 - 2023
Zone 1 34.752 € *
Zone 2 19.333 €
Zone 3 18.833 €
* Hinweis:
Der konkrete Wert für neue Tiefgaragenplätze in der Innenstadt ist im
Grundstücksmarktbericht aufgrund zu wenig Angaben und Vergleichswerten nicht benannt.
Es gibt lediglich Werte zu Tiefgaragen die älter als 25 Jahre sind. Hier ist ein Betrag in Höhe
von 16.500 € in den Jahren 2021 und 2022, bzw. im Jahr 2023 mit 16.000 € ausgewiesen.
Aus den Grundstücksmarktberichten der Jahre 2021 - 2023 liegen aber Werte für die
anderen Bereiche für die engere Stadtlage/Bundesviertel, Stadtlagen und Randlagen vor. Die
Werte für 25 Jahre und älteren Tiefgaragen entsprechen zwischen 39,5 % und 57,5 % der
aktuellen Werte. Für eine neuwertige TG sind daher gerundet 47 % anzusetzen.Seite 16 von 20
Tiefgaragenkosten
Grundstücksmarktbericht 2021
Lage Neuwertig 10
Jahre
alt
20
Jahre
alt
25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom
Neuwert
Zentrum 35.106 € 16.500 €
47 %
Engere Stadtlage/
Bundesviertel
21.500 € 17.000 € 11.000 € 11.000 € 51,16 %
Stadtlage 19.500 € 12.000 € 10.000 € 9.500 € 48,72 %
Grundstücksmarktbericht 2022
Lage Neuwertig 10
Jahre
alt
20
Jahre
alt
25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom
Neuwert
Zentrum 35.106 € 16.500 €
47 %
Engere Stadtlage/
Bundesviertel
25.500 € 18.000 € 12.000 € 11.500 € 45,09 %
Stadtlage 20.000 € 14.000 € 11.000 € 9.500 € 47,50 %
Grundstücksmarktbericht 2023
Lage Neuwertig 10
Jahre
alt
20
Jahre
alt
25 Jahre
und älter
Prozentsatz
vom
Neuwert
Zentrum 34.043 € 16.000 €
47 %
Engere Stadtlage/
Bundesviertel
26.000 € 20.000 € 15.000 € 15.000 € 57,69 %
Stadtlage 21.000 € 13.000 € 11.000 € 10.000 € 47,62 %
Ausgehend von einem abgerundeten Mittelwert von 47 % ist der Betrag für Tiefgaragen älter
als 25 Jahre im Zentrum aus den jeweiligen Grundstücksmarktberichten 2021 - 2023
hochzurechnen, so dass man dann auf den Durchschnittswert von 34.752,00 € in Zone 1
kommt.
In den weiteren Stadtlagen (Zone II) ist von Garagenplätzen auszugehen, die nach den
Grundstücksmarktberichten durchschnittlich mit 19.333 € bewertet sind.
In den Stadt- und Randlagen, vergleichbar mit Zone III, kann von ebenerdigen Stellplätzen
mit Garagen/Carports ausgegangen werden. Diese wurden in den Grundstücksmarkt-
berichten durchschnittlich mit 18.333 € bewertet.Seite 17 von 20
Anlage 4: Auszug aus dem Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung Zukunftsnetz Mobilität NRWSeite 18 von 20
Anlage 5: Auszug aus den Hinweisen zum Fahrradparken für Architekten und Bauherren
der AG Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-WestfalenSeite 19 von 20
Seite 20 von 20

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de