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231629-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage zu Drucksachen-Nr. 231361, Windenergie in Bonn

Nummer
231629-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.09.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 09.11.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231629 FDP-Große Anfrage zu Drucksachen-Nr. 231361, Windenergie in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231629-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Große Anfrage zu Drucksachen-Nr. 231361,
Windenergie in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.09.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.11.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung zur Änderung des
Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau erneuerbarer Energien führt die
Verwaltung aus, dass „bei entsprechenden Planverfahren für
Windenergiebereiche und -anlagen alle notwendigen artenschutz- und
naturschutzrechtlichen Gutachten, Maßnahmen und Kompensationen
verbindlich vorgesehen und umgesetzt werden.“ (DS-Nr. 231361) Hierzu
erläutert die Verwaltung in Beantwortung der Großen Anfrage DS-Nr. 231629
detaillierter:
1. Welche Flächen innerhalb des Bonner Stadtgebiets unterfallen der
zitierten Formulierung? Bitte per Skizze auf Luftbild.
und
2. Wie viele Windräder könnten technisch machbar auf diesen Flächen
errichtet werden und mit welcher Gondelhöhe?
Die zitierte Formulierung soll für alle künftig auf Bonner Stadtgebiet zu
errichtenden Windenergieanlagen gelten und ist eigentlich eine
Selbstverständlichkeit. Sie soll jedoch darauf hinweisen, dass trotz der
aktuell großen Bedeutung der Fachplanungen zum Thema Windenergie
die regulären Anforderungen an Planung und Genehmigung von
Anlagen einzuhalten sind.
Der Fokus der der LEP-Änderung Erneuerbare Energien zugrunde
liegenden Flächenanalyse des LANUV lag darauf, die
Flächenpotenziale für die sechs Planungsregionen und für dieSeite 1 von 4
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Kreisebene zu ermitteln. Eine flächenscharfe kartografische Darstellung
der identifizierten Potenziale war nicht Ziel dieser landesweiten
Flächenanalyse. Eine solche kleinräumigere Betrachtung wird im
Rahmen der nachfolgenden Regionalplanung durch die
Bezirksregierung Köln erfolgen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt
auch nicht abgeschätzt werden, wie viele Windenergieanlagen ggfs.
realisiert werden könnten.
3. Welche ihrer die Stadtgrenzen Bonns berührenden Flächen gedenken
der Rhein-Sieg-Kreis sowie der Kreis Ahrweiler für Windenergie
auszuweisen? Bitte per Skizze auf Luftbild.
Es ist davon auszugehen, dass auch dort vor dem Hintergrund der
voraussichtlichen neuen Rahmenbedingungen der Regional- und
Landesplanung (ggfs. auch in Rheinland-Pfalz) neue Überlegungen
angestellt werden, die aktuell maximal ein sehr frühes Planungsstadium
aufweisen.
4. Ist sichergestellt, dass das vom Rheinniveau aus erlebbare Panorama
des Naturparks Siebengebirge frei bleibt von Windrädern?
und
5. Ist sichergestellt, dass der Rodderberg frei von Windrädern bleibt?
Die beschriebenen Bereiche, die sich über mehrere Gemeinden
erstrecken, stehen lt. Energieatlas NRW des LANUV unter Naturschutz /
Schutz als FFH-Gebiet (siehe Anlage). Sowohl die Bonner Teile des
Siebengebirges und des Rodderbergs als auch die zu Königswinter und
Bad Honnef gehörenden Teile des Siebengebirges und der zu
Rheinland-Pfalz gehörende Teil des Rodderbergs sind
Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet.
Damit ist eine Darstellung als Windenergiebereich nach dem jetzigen
Stand des Entwurfs des Teilplans Erneuerbare Energien zum
Landesentwicklungsplan ausgeschlossen (sowohl gemäß Ziel 10.2-6
„Windenergienutzung in Waldbereichen“, als auch gemäß Ziel 10.2-8
„Windenergienutzung in Bereichen zum Schutz der Natur“). Aufgrund
des Schutzstatus als Naturschutzgebiet ist auch auf dem Gebiet des
Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Remagen von einer Freihaltung
auszugehen.
Anlage/n
1 Anlage zu Frage 4/5: Karte Rodderberg / Siebengebirge: NSG_FFH-Gebiet
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de