231627-06 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Drucksachegruppe 231627
Kerndaten
- Nummer
- 231627-06
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 29.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 231627-06 Fragesteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 28.08.2024, gez. Wenzel BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Drucksachegruppe 231627 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) vom 21. März 2024 (Az.: 11 D 133/20.NE) Auswirkungen auf die Pläne für die Errichtung von bis zu drei Windkraftanlagen auf dem Heiderhof in Bad Godesberg und wenn nein, warum nicht? 2. Für den Fall, dass das genannte Urteil die Absicht, zum Bau von Windenergieanlagen auf dem Haeselingberg berührt: In welcher Weise tangiert die Rechtsprechung im Detail die Pläne der Stadtwerke Bonn, mit welchen Folgen ist zu rechnen und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Oberbürgermeisterin darauf zu reagieren? 3. Liegen der Oberbürgermeisterin oder den Stadtwerken zwischenzeitlich bezüglich des zu beachtenden Schutzradiuses zum RADOM im angrenzenden Wachtberg vom bisher kommunizierten Sachstand abweichende Erkenntnisse vor, wenn ja, welche sind dies und mit welcher zu erwartenden Auswirkung für das Vorhaben? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist denkbar, dass die temporär zurückgestellten Pläne der Stadtwerke Bonn für den Bau von Windenergieanlagen auf dem Heiderhof in Zukunft genehmigungsfähig werden? Begründung Nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) vom 21. März 2024 (Az.: 11 D 133/) ist der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW in weiten Teilen unwirksam. Daher erscheint fraglich, ob die für den Heiderhof vorgesehenen Flächen für Windenergieanlagen (WEA) rechtmäßig ausgewiesen wurden. Darüber hinaus ist die Frage des Schutzbedürfnisses des vom Fraunhofer Institut betriebenen RADOM und die dadurch möglichen Ausschlusskriterien für den vorgesehenen Standort weiterhin abschließend unbeantwortet.Seite 1 von 3 Seite 2 Laut nachstehender Pressemitteilung der Stadtwerke Bonn haben diese ihre Planungen für Windenergieanlagen nicht dauerhaft eingestellt. Daher ist von Interesse unter welchen Umständen eine Wiederaufnahme der Pläne denkbar ist. Pressemitteilung der Stadtwerke Bonn vom 21.08.2024: Zunächst keine Windenergie am Haselingsberg SWB Energie und Wasser wird das Windpark-Projekt am Haselingsberg zunächst nicht weiter verfolgen. Bei Untersuchungen vor Ort wurde festgestellt, dass ein Wespenbussard seinen Horst anders als im Vorjahr in Richtung der geplanten Standorte verlagert hat. SWB Energie und Wasser hatte den Bau von bis zu drei Windenergieanlagen geplant, die Strom für maximal 13.000 Haushalte hätten liefern können. Die Standorte sind abhängig gewesen von verfügbaren Flächen. Konkret vorangetrieben wurden zuletzt die Pläne für den Bau von zwei Anlagen, da die Erkenntnisse der ersten artenschutzrechtlichen Voruntersuchung bereits im vergangenen Jahr dem Bau einer dritten Windenergieanlage entgegenstanden. Das Areal der beiden verbleibenden geplanten Windenergieanlagen hat ein spezialisiertes Gutachterbüro im Auftrag der SWB bis zuletzt untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Wespenbussard seinen Horst entgegen der Situation zur Voruntersuchung im vergangenen Jahr verlagert hat und sich nun im 500-Meter-Radius eines der beiden verbliebenen geplanten Windräder befindet. Dies ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein KO-Kriterium für den Bau. Eine Verschiebung des Standorts hätte das Windrad aus der Kahlfläche in eine Laubwaldfläche gebracht. In NRW kommen allerdings nur Nadelwald- und Kahlflächen für den Bau von Windenergieanlagen infrage. "Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt die Installation einer der beiden geplanten Windenergieanlagen im vorgesehenen Bereich. Regenerative Energien werden in Einklang mit der Natur erzeugt. Hier müssen wir respektieren, dass Flora und Fauna uns Grenzen setzen. Der Bau und Betrieb von nur einem Windrad ist für uns nicht wirtschaftlich. Deshalb haben wir beschlossen, das Projekt bis auf Weiteres zu beenden und alle Aktivitäten an diesem Standort zunächst eingestellt. Wir behalten die Greifvögel-Situation vor Ort aber im Blick", ordnete SWB-Chef Olaf Hermes ein. Bezogen auf die Gesamtstrategie der Eigenerzeugung betonte Hermes, dass SWB Energie und Wasser sich weiter um andere Engagements für Wind- und Solarprojekte kümmert. In Bonn werden dank des mit der Stadtverwaltung geschlossen Rahmenvertrags städtische Liegenschaften mit PV-Modulen ausgestattet. Parallel wird für die Energieproduktion auch der Plan zum Bau einer Flusswasserwärmepumpe in Plittersdorf vorangetrieben. Zudem untersucht das kommunale Unternehmen in Bonn und im regionalen Umfeld potenzielle Standorte für Freiflächen-PV. Windenergieanlagen werden des Weiteren im Bonner Umland geprüft. Auch bundesweit engagiert sich der Energieversorger über den Stadtwerke-Verbund Trianel bereits jetzt für den Bau von Wind- und Solarparks. Mit dem modernisierten, wasserstofffähigenSeite 2 von 3 Seite 3 HKW Nord werden zukünftig rund 70 Prozent des Strombedarfs umweltfreundlich gedeckt. (sz) Quelle: Internet Domain der Stadtwerke Bonn: Zunächst keine Windenergie am Haselingsberg - SWB Energie und Wasser - Stadtwerke-Bonn - SWB Energie und Wasser - Stadtwerke Bonn Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de