231627 · Mitteilungsvorlage
Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231627
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn, hier WEA auf dem Heiderhof; Drucksachengruppe 231627
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- Stellungnahme zu BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn, hier WEA auf dem Heiderhof; Drucksachengruppe 231627
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- BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Drucksachegruppe 231627
- BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn; hier Rodungen von Bäumen im und in direkter Nähe zum Vorhabengebiet Drucksachengruppe 231627
Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231627 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 28.11.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn (EnW) Um die Stromwende in Bonn voranzubringen und die Erneuerbaren Energien auszubauen, strebt die Stadtwerke-Tochter Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) an, eigene Windenergieanlagen (WEA) innerhalb des Bonner Stadtgebietes sowie im Umland zu errichten und zu betreiben. In den letzten Wochen haben intensive Gespräche zwischen der EnW und der Stadtverwaltung stattgefunden mit dem Ziel, Potenziale für die Windenergie in Bonn zu identifizieren. Die EnW hat die sieben potenziellen Windenergiestandorte aus der Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Fachbericht 40, LANUV 2012) in Verbindung mit der dazu 2014 erstellten „Vorprüfung von Standorten für WEA in Bonn“ (vgl. DS-Nr. 1412905) erneut auf ihre Eignung überprüft. Diese Prüfung ergab zwei grundsätzlich geeignete Standorte. Aufgrund des positiven Echos der Flächeneigentümer wurde zunächst eine Fläche an der Grenze des Stadtgebiets auf dem Haselingsberg im Bad Godesberger Ortsteil Heiderhof weiterverfolgt. Am 25.09.2023 konnte die EnW nun einen Nutzungsvertrag mit einer Erbengemeinschaft abschließen, welcher einen Großteil der für das Projekt benötigten Flurstücke umfasst. Umliegende Eigentümer*innen werden anschließend kontaktiert und angefragt, ob sie sich ebenfalls durch die Verpachtung von weiteren, jeweils deutlich weniger zahlreichen, angrenzenden Flächen an der Energiewende beteiligen möchten. Bei Interesse bieten die Stadtwerke einen langfristig ausgelegten Pachtvertrag an. Das im Lageplan (siehe Anlage) dargestellte Planungsgebiet hat einen Abstand von 650 Metern zu den zusammenhängend bebauten Wohnbereichen und von 500 Metern zu Splittersiedlungen. Die bisher vorgesehenen WEA-StandorteSeite 1 von 5 Seite 2 innerhalb des Planungsgebiets sind voraussichtlich ca. 800 Meter von Wohnbebauung entfernt. Der Bürgermeister der angrenzenden Gemeinde Wachtberg sowie der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden parallel über den Abschluss des Nutzungsvertrags informiert und zu Gesprächen eingeladen. Die Stadtwerke richten zu diesem Projekt die Webseite www.stadtwerke- bonn.de/windkraft ein, auf der der Lageplan sowie Fragen und Antworten für die Öffentlichkeit aufbereitet werden. Leistung und Ertrag der Windenergieanlagen (EnW) Im Wald auf dem Haselingsberg könnten nach bisherigem Planungsstand 2-3 WEA mit einer Gesamtleistung von bis zu ca. 20 MW Leistung und einer Nabenhöhe von ca. 170 Meter plus Rotor errichtet werden. Eine einzelne WEA dieser Kategorie kann an diesem Standort voraussichtlich rund 15 Mio. kWh Strom pro Jahr erzeugen, womit ca. 4.300 Haushalte versorgt werden können. Falls drei WEA errichtet werden können, würden diese jedes Jahr mehr Ökostrom erzeugen, als alle bislang in Bonn installierten Photovoltaikanlagen zusammen (Stand September 2023). Planungsrecht (Stadtplanungsamt) Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, sollen gemäß Wind-an-Land-Gesetz bzw. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Land NRW muss dazu 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festlegen (61.402 Hektar). Diese Flächensicherung ist aus Klimaschutzgründen und für eine bezahlbare Energieversorgung essenziell. Innerhalb der Planungsregion Köln müssen laut Entwurf des Landesentwicklungsplans Erneuerbare Energien (LEP EE) 15.682 Hektar verbindlich räumlich gesichert werden (vgl. DS-Nr. 231187, DS-Nr. 231361). Da in NRW die bisherige 1.000 Meter Abstandsregelung für WEA in NRW aufgehoben und Landschaftsschutzgebiete und Waldflächen für die Windenergienutzung geöffnet wurden, sind auf Bonner Stadtgebiet wieder einzelne Flächen grundsätzlich für die Windenergienutzung erschließbar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung eines Bebauungsplans ist nicht erforderlich, da WEA im Außenbereich privilegiert sind (§35 Abs. 1 (5) und §249 BauGB). Umwelt-, Natur- und Artenschutz (Amt für Umwelt und Stadtgrün) Die seit 01.02.2023 vom Bundesgesetzgeber eingeführten Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für WEA (§6 WindBG) kommen hier nicht zumSeite 2 von 5 Seite 3 Tragen, da keine strategische Umweltprüfung für diesen Standort vorliegt. Für das erforderliche Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Bundesstadt Bonn zuständig. Mit der Erstellung eines umfassenden landespflegerischen Begleitplans (LBP) als zentrales Instrument der Umweltfolgenabschätzung und -bewältigung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden alle relevanten Naturschutzaspekte und Schutzgüter gutachterlich erfasst und bewertet sowie alle nötigen Schritte zur Durchführung der Eingriffsregelung als auch der Ermittlung aller erforderlichen artenschutzrechtlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen abgehandelt. Die Standorte liegen nicht im Geltungsbereich der per Gesetzeslage von WEA freizuhaltenden Flächen: Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturwaldzellen, Naturschutzgebiete oder Natura-2000 Gebiete (FFH/Vogelschutzgebiete). Auch gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung der WEA nicht betroffen. Die Standorte befinden sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, deren Erschließung durch die neue Gesetzlage geöffnet wurde, im Bereich des Landschaftsplan Kottenforst (2.11 Landschaftsschutzgebiet Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Heiderhof Süd). Das Waldgebiet der in Frage kommenden Standorte besteht teilweise aus Kalamitätsflächen, welche vorrangig zum Betrieb und Bau der WEA genutzt werden sollen. Wo das nicht möglich ist, werden prioritär Nadelwaldgebiete in Anspruch genommen. Auch für die notwendigen Zuwegungen, Leitungsverlegungen und Baustelleneinrichtungsflächen sollen Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden. Die Wahl der konkreten Flächen ist aber abhängig davon, welche und wie viele der Eigentümer*innen sich für die Windenergienutzung begeistern werden und welche Standorte sich auf Basis der anzufertigenden Untersuchungen und Gutachten als besonders geeignet erweisen. Beteiligung der Bürger*innen (EnW, OB-22 Bürgerbeteiligung) Im Rahmen des weiteren Prozesses werden Informations- und Beteiligungsangebote geschaffen. Hierbei geht es neben einer frühzeitigen Information der breiten Stadtgesellschaft insbesondere um den Austausch mit Anwohner*innen in den betroffenen Ortsteilen sowie mit betroffenen Stakeholdergruppen. Ausdrücklicher Wille der EnW ist es, die Bürger*innen im Umfeld des geplanten Projektes an den Erlösen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen teilhaben zu lassen. Bürger*innen, die sich finanziell an den Investitionskosten beteiligen möchten, sollen über eine feste Verzinsung von den Erträgen finanziell profitieren können. Auch die Stadt Bonn könnte mit 0,2 ct/kWh Windstrom an den Erträgen beteiligt werden (gemäß §6 Abs. 2 EEG-2023 sowie in Zukunft auch gemäß Gesetz zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an derSeite 3 von 5 Seite 4 Windenergienutzung in NRW - BürgEnG). Mit den zusätzlichen Einnahmen (bis zu ca. 90.000 €/Jahr bei drei realisierten Windenergieanlagen) könnten zum Beispiel soziale und nachhaltige Projekte in Bonn finanziert werden – was ebenfalls den Bürger*innen zugutekäme. Grober Zeithorizont (EnW) Aktuell ist geplant, in 2024 die für die Einreichung eines Genehmigungsantrags nach dem BImSchG erforderlichen Gutachten und Untersuchungen fertigzustellen. Das formale Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird voraussichtlich mindestens bis 2025 dauern. Die EnW rechnet daher frühestens für 2026 mit einem Baubeginn. Anlage/n 1 Lageplan Windenergie-Planungsgebiet (öffentlich)Seite 4 von 5 Planungsgebiet Verwaltungsgrenze LegendeSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de