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231627 · Mitteilungsvorlage

Planungen für Windenergieanlagen in Bonn

Nummer
231627
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.11.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Naturschutzbeirates 17.10.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.11.2023 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231627-01 Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
  2. 231627-09 BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn, hier WEA auf dem Heiderhof; Drucksachengruppe 231627
  3. 231627-05 BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
  4. 231627-08 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage 231627-05: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
  5. 231627-02 ST Planungen für Windenergieanlagen in Bonn - ST zur Großen Anfrage des BBB
  6. 231627-07 ST Stellungnahme zur BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Bitte um Vertagung
  7. 231627-11 ST Stellungnahme zu BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn, hier WEA auf dem Heiderhof; Drucksachengruppe 231627
  8. 231627-04 ST ST der Verwaltung: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn; hier: Rodungen von Bäumen im und in direkter Nähe zum Vorhabengebiet
  9. 231627-06 BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn Drucksachegruppe 231627
  10. 231627-03 BBB-Anfrage: Planungen für Windenergieanlagen in Bonn; hier Rodungen von Bäumen im und in direkter Nähe zum Vorhabengebiet Drucksachengruppe 231627

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231627
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Planungen für Windenergieanlagen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
Beirat Bürgerbeteiligung 03.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.11.2023 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 28.11.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Planungen für Windenergieanlagen in Bonn (EnW)
Um die Stromwende in Bonn voranzubringen und die Erneuerbaren Energien
auszubauen, strebt die Stadtwerke-Tochter Energie- und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) an, eigene Windenergieanlagen (WEA)
innerhalb des Bonner Stadtgebietes sowie im Umland zu errichten und zu
betreiben. In den letzten Wochen haben intensive Gespräche zwischen der
EnW und der Stadtverwaltung stattgefunden mit dem Ziel, Potenziale für die
Windenergie in Bonn zu identifizieren.
Die EnW hat die sieben potenziellen Windenergiestandorte aus der
Potenzialstudie „Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie“ des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Fachbericht 40,
LANUV 2012) in Verbindung mit der dazu 2014 erstellten „Vorprüfung von
Standorten für WEA in Bonn“ (vgl. DS-Nr. 1412905) erneut auf ihre Eignung
überprüft. Diese Prüfung ergab zwei grundsätzlich geeignete Standorte.
Aufgrund des positiven Echos der Flächeneigentümer wurde zunächst eine
Fläche an der Grenze des Stadtgebiets auf dem Haselingsberg im Bad
Godesberger Ortsteil Heiderhof weiterverfolgt. Am 25.09.2023 konnte die EnW
nun einen Nutzungsvertrag mit einer Erbengemeinschaft abschließen, welcher
einen Großteil der für das Projekt benötigten Flurstücke umfasst. Umliegende
Eigentümer*innen werden anschließend kontaktiert und angefragt, ob sie sich
ebenfalls durch die Verpachtung von weiteren, jeweils deutlich weniger
zahlreichen, angrenzenden Flächen an der Energiewende beteiligen möchten.
Bei Interesse bieten die Stadtwerke einen langfristig ausgelegten Pachtvertrag
an.
Das im Lageplan (siehe Anlage) dargestellte Planungsgebiet hat einen Abstand
von 650 Metern zu den zusammenhängend bebauten Wohnbereichen und von
500 Metern zu Splittersiedlungen. Die bisher vorgesehenen WEA-StandorteSeite 1 von 5
Seite 2
innerhalb des Planungsgebiets sind voraussichtlich ca. 800 Meter von
Wohnbebauung entfernt.
Der Bürgermeister der angrenzenden Gemeinde Wachtberg sowie der Landrat
des Rhein-Sieg-Kreises werden parallel über den Abschluss des
Nutzungsvertrags informiert und zu Gesprächen eingeladen.
Die Stadtwerke richten zu diesem Projekt die Webseite www.stadtwerke-
bonn.de/windkraft ein, auf der der Lageplan sowie Fragen und Antworten für
die Öffentlichkeit aufbereitet werden.
Leistung und Ertrag der Windenergieanlagen (EnW)
Im Wald auf dem Haselingsberg könnten nach bisherigem Planungsstand 2-3
WEA mit einer Gesamtleistung von bis zu ca. 20 MW Leistung und einer
Nabenhöhe von ca. 170 Meter plus Rotor errichtet werden. Eine einzelne WEA
dieser Kategorie kann an diesem Standort voraussichtlich rund 15 Mio. kWh
Strom pro Jahr erzeugen, womit ca. 4.300 Haushalte versorgt werden können.
Falls drei WEA errichtet werden können, würden diese jedes Jahr mehr
Ökostrom erzeugen, als alle bislang in Bonn installierten Photovoltaikanlagen
zusammen (Stand September 2023).
Planungsrecht (Stadtplanungsamt)
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, sollen gemäß
Wind-an-Land-Gesetz bzw. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
bundesweit bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen
zur Verfügung gestellt werden. Das Land NRW muss dazu 1,8 Prozent der
Landesfläche planerisch für die Windenergie festlegen (61.402 Hektar). Diese
Flächensicherung ist aus Klimaschutzgründen und für eine bezahlbare
Energieversorgung essenziell. Innerhalb der Planungsregion Köln müssen laut
Entwurf des Landesentwicklungsplans Erneuerbare Energien (LEP EE) 15.682
Hektar verbindlich räumlich gesichert werden (vgl. DS-Nr. 231187, DS-Nr.
231361).
Da in NRW die bisherige 1.000 Meter Abstandsregelung für WEA in NRW
aufgehoben und Landschaftsschutzgebiete und Waldflächen für die
Windenergienutzung geöffnet wurden, sind auf Bonner Stadtgebiet wieder
einzelne Flächen grundsätzlich für die Windenergienutzung erschließbar.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung eines
Bebauungsplans ist nicht erforderlich, da WEA im Außenbereich privilegiert
sind (§35 Abs. 1 (5) und §249 BauGB).
Umwelt-, Natur- und Artenschutz (Amt für Umwelt und Stadtgrün)
Die seit 01.02.2023 vom Bundesgesetzgeber eingeführten Erleichterungen im
Genehmigungsverfahren für WEA (§6 WindBG) kommen hier nicht zumSeite 2 von 5
Seite 3
Tragen, da keine strategische Umweltprüfung für diesen Standort vorliegt. Für
das erforderliche Genehmigungsverfahren nach Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Untere Immissionsschutzbehörde
der Bundesstadt Bonn zuständig.
Mit der Erstellung eines umfassenden landespflegerischen Begleitplans (LBP)
als zentrales Instrument der Umweltfolgenabschätzung und -bewältigung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden alle relevanten
Naturschutzaspekte und Schutzgüter gutachterlich erfasst und bewertet sowie
alle nötigen Schritte zur Durchführung der Eingriffsregelung als auch der
Ermittlung aller erforderlichen artenschutzrechtlichen Schutz- und
Vermeidungsmaßnahmen abgehandelt.
Die Standorte liegen nicht im Geltungsbereich der per Gesetzeslage von WEA
freizuhaltenden Flächen: Nationalparke, Nationale Naturmonumente,
Naturwaldzellen, Naturschutzgebiete oder Natura-2000 Gebiete
(FFH/Vogelschutzgebiete). Auch gesetzlich geschützte oder schutzwürdige
Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind
von der Aufstellung der WEA nicht betroffen. Die Standorte befinden sich
innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, deren Erschließung durch die neue
Gesetzlage geöffnet wurde, im Bereich des Landschaftsplan Kottenforst (2.11
Landschaftsschutzgebiet Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Heiderhof
Süd).
Das Waldgebiet der in Frage kommenden Standorte besteht teilweise aus
Kalamitätsflächen, welche vorrangig zum Betrieb und Bau der WEA genutzt
werden sollen. Wo das nicht möglich ist, werden prioritär Nadelwaldgebiete in
Anspruch genommen. Auch für die notwendigen Zuwegungen,
Leitungsverlegungen und Baustelleneinrichtungsflächen sollen Eingriffe so
gering wie möglich gehalten werden. Die Wahl der konkreten Flächen ist aber
abhängig davon, welche und wie viele der Eigentümer*innen sich für die
Windenergienutzung begeistern werden und welche Standorte sich auf Basis
der anzufertigenden Untersuchungen und Gutachten als besonders geeignet
erweisen.
Beteiligung der Bürger*innen (EnW, OB-22 Bürgerbeteiligung)
Im Rahmen des weiteren Prozesses werden Informations- und
Beteiligungsangebote geschaffen. Hierbei geht es neben einer frühzeitigen
Information der breiten Stadtgesellschaft insbesondere um den Austausch mit
Anwohner*innen in den betroffenen Ortsteilen sowie mit betroffenen
Stakeholdergruppen.
Ausdrücklicher Wille der EnW ist es, die Bürger*innen im Umfeld des geplanten
Projektes an den Erlösen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen teilhaben
zu lassen. Bürger*innen, die sich finanziell an den Investitionskosten beteiligen
möchten, sollen über eine feste Verzinsung von den Erträgen finanziell
profitieren können.
Auch die Stadt Bonn könnte mit 0,2 ct/kWh Windstrom an den Erträgen beteiligt
werden (gemäß §6 Abs. 2 EEG-2023 sowie in Zukunft auch gemäß Gesetz zur
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an derSeite 3 von 5
Seite 4
Windenergienutzung in NRW - BürgEnG). Mit den zusätzlichen Einnahmen (bis
zu ca. 90.000 €/Jahr bei drei realisierten Windenergieanlagen) könnten zum
Beispiel soziale und nachhaltige Projekte in Bonn finanziert werden – was
ebenfalls den Bürger*innen zugutekäme.
Grober Zeithorizont (EnW)
Aktuell ist geplant, in 2024 die für die Einreichung eines Genehmigungsantrags
nach dem BImSchG erforderlichen Gutachten und Untersuchungen
fertigzustellen. Das formale Genehmigungsverfahren nach BImSchG wird
voraussichtlich mindestens bis 2025 dauern. Die EnW rechnet daher frühestens
für 2026 mit einem Baubeginn.
Anlage/n
1 Lageplan Windenergie-Planungsgebiet (öffentlich)Seite 4 von 5
Planungsgebiet
Verwaltungsgrenze
LegendeSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de